Überwachungskameras

Aus Freiheit statt Angst!

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Überwachungskameras werden an verschiedenen Orten eingesetzt.

Piktogramm „Videoüberwachung“ nach DIN 33450
Piktogramm „Videoüberwachung“ nach DIN 33450

Inhaltsverzeichnis

Wo findet man Überwachungskameras?

  • Überwachung von Flughäfen, Bahnhöfen, Parkhäusern und Parkplätzen.
  • Überwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen.
  • Überwachung von Restaurants, Cafes.
  • Überwachung der Belegschaft und Kunden von Kaufhäusern und Supermärkten.
  • Verkehrsüberwachung

Rechtslage (D)

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie in öffentlich zugänglichen Räumen nur zulässig, soweit sie

  1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
  2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
  3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

  • Die Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind erkennbar zu machen!
  • Die Verarbeitung oder Nutzung der Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
  • Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.
  • Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Für jeden überwachten Bereich sind aussagekräftige Hinweisschilder in Augenhöhe zu installieren. Sie können aus einem Text oder einem Piktogramm bestehen und dürfen nicht zu klein sein. Die Schilder müssen jedem Betroffenen „ins Auge fallen“.

Die Zusammenfassung von vier Rechtskommentaren zur genauen Auslegung dieser Details findet man in diesem Dokument: Die Kennzeichnungspflicht privat betriebener Videoübewachungsmaßnahmen (PDF).

Spezielle Kompetenzen der Polizei werden in den Landespolizeigesetzen geregelt. Die Bundespolizei darf nach dem Bundespolizeigesetz (BPolG) Videoüberwachung nutzen. Die Änderung des BKA-Gesetzes soll dem Bundeskriminalamt in Zukunft auch Videoüberwachung in Privatwohnungen erlauben.

Zuständige Behörden

Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, wer die Kameras betreibt.

Argumente gegen Videoüberwachung

Was tun?

Siehe auch

Persönliche Werkzeuge
Werkzeuge