Aktionstag 2012/Versammlungsanmeldung
Informationen
- Aufruf
- Beteiligte Städte
- Kundgebung in Berlin am 15.10.
- Presseansprechpartner
- Pressemitteilungen
- Fotos und Videos
Mitmachen!
Material
- Muster einer Presseeinladung
- Einladung an Abgeordnete
- Offizielle Plakate
- Druckfertige Flyer
- Banner
- Supportpaket
Mobilisierung
{{#if: |
|}}
Informationen zur Anmeldung
Wenn ihr eure Aktion im öffentlichen Raum durchführt und mehr als zwei Personen seid, gilt dies als Versammlung. Diese muss spätestens 48 Stunden zuvor angemeldet werden, wenn ihr euch nicht erst später zu einer Aktion entschließt. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich, keine Genehmigung. Eine telefonische oder per Fax oder E-Mail versandte Anmeldung genügt (zuständige Behörde siehe hier).
Bloß nicht erschrecken, denn das Anmelden geht ganz unkompliziert und je nach Behörde auch recht schnell:
- Leitfaden (zu einem anderen Thema)
- Musteranmeldung (zu einem anderen Thema): odt, doc
Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel nicht anzumelden und ohne Anmeldung durchzuführen, ist strafbar bzw. ordnungswidrig. Ist eure Aktion nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet worden, stellt sie gleichwohl eine legale Versammlung dar und darf durchgeführt werden (Versammlungsfreiheit). Jedoch ist ggf. mit einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen versammlungsgesetzliche Regelungen zu rechnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine fehlende Anmeldung "nicht schon schematisch zum Verbot oder zur Auflösung einer Veranstaltung berechtigt". In dem Standardkommentar von Dietel/Gintzel/Kniesel zum Versammlungsgesetz heißt es: "Bloße Nichtanmeldung ist kein Auflösungsgrund" (§ 15, Randnummer 121).
Musteranmeldung
Als Muster die Anmeldung der Aktion in Heide:
An den Landrat des Kreises...
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich an, dass 50-75 Mitglieder der Mustergruppe Deutschland, Musterverband Schleswig-Holstein am 13.10.2012 vor dem Wahlkreisbüro Musterpolitikerin, Musterstr. 7, 12345 Musterstadt gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung demonstrieren werden. Ich bin Versammlungsleiter. Der Verkehr wird nicht behindert. Geplante Dauer ist 14-15 Uhr. Ich rechne mit 100 Teilnehmern.
Mit freundlichem Gruß,
(Name, Anschrift)
Und im übrigen ...
... hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Brokdorf-Beschluß vom 14.5.1985 klargemacht:
"Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers."