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Aktion "Neun Fragen zur Bundestagswahl" - 26.6.2009

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Idee

Unsere Idee ist, an alle zur Bundestagswahl kandidierenden Parteien neun interessante Fragen zu stellen.

Wir beschränken den Umfang der möglichen Antworten (800 Zeichen Text oder alternativ Audio- oder Video-Aufzeichnung mit maximal 45 Sekunden) und hoffen so auf möglichst prägnante Antworten.


Die neun Fragen

In unserem Anschreiben bitten wir um die Stellungnahme der Kandidaten zu den folgenden neun Punkten:

  1. Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
  2. Elektronische Gesundheitskarte
  3. Volkszählung in 2011
  4. E-Pässe mit integriertem RFID-Chip
  5. Polizeiliche Videoüberwachung öffentlichen Raums
  6. Filesharing
  7. Arbeitnehmerdatenschutz
  8. Den §17 Abs. 8 des neuen Gendiagnostikgesetzes (GenDG)
  9. Den „Hackerparagrafen“ (§202 c StGB)


Chronologie des Ablaufs

Am 26.6.2009 wurden 16 zur Europawahl kandidierenden Parteien eine Mail "auf der Suche nach dem 'richtigen' Europawahlkandidaten" angeschrieben. Als Einsendeschluß haben wir den 1.8.2009 genannt.

Am 31.7.2009 haben wir alle Parteien, die sich bis dahin noch nicht gemeldet hatten, noch einmal an unser Anliegen erinnert.

Zusätzlich haben wir am 26.8.2009 der CDU eine weitere zusätzliche Chance gegeben und Frau von der Leyen angeschrieben, die neben Frau Pawelski auch in Hannover als Kandidatin antritt. Frau von der Leyen hat uns am 21.9.2009, 6 Tage vor der Wahl, dann auch noch geantwortet.

"Die Linke" und die "Piratenpartei" blieben uns bis zum selben Datum eine Antwort nach wie vor schuldig.


Adressaten

Auch wenn zum Zeitpunkt des Aktionbeginns noch gar nicht feststand, welche Parteien die Zulassung zur Bundestagswahl erhalten (das entscheidet der Bundestagswahlleiter erst am 17. Juli 2009), so haben wir alle Parteien angeschrieben, die bei der letzten Wahl zum Bundestag anstanden - und die Piraten zusätzlich noch dazu.

Am 17. Juli haben wir außerdem noch die Freie Union angeschrieben, die ebenfalls zur Wahl zugelassen worden ist.

Hier die Übersicht über die Parteien und Ihre Kandidaten, die wir nach möglicher Ortsnähe ausgewählt haben:

Partei Ausgesuchter EU-Kandidat Antwort auf das Anschreiben vom 26.6.2009?
CDU Rita Pawelski Keine Antworten trotz mehrfachen Nachhakens und zwischenzeitlicher Zusage!
CDU Ursula von der Leyen 21.9.2009: Antwort per E-Mail
SPD Edelgard Bulmahn 24.7.2009: Antwort von Frau Buhlmahn als PDF
FDP Claudia Winterstein 31.7.2009: Antwort von Claudia Winterstein
BÜNDNIS'90/GRÜNE Silke Stokar 31.7.2009: Antwort von Silke Stokar von Neuforn
DIE LINKE Heidrun Dittrich Keine Antworten trotz mehrfachen Nachhakens auch über einen anderen Kandidaten!
PIRATEN kein spezieller Ansprechpartner
NPD kein spezieller Ansprechpartner 25.9.2009: Für die NPD antwortet Steffan Lux.
50PLUS kein spezieller Ansprechpartner 27.6.2009: Die 50Plus-Partei nimmt an der Wahl nicht teil!
VOLKSABSTIMMUNG kein spezieller Ansprechpartner
APPD kein spezieller Ansprechpartner 9.7.2009: Die APPD verpackt Ihre Rückmeldung in ein YouTube-Video.
BÜSO kein spezieller Ansprechpartner
CM kein spezieller Ansprechpartner
HUMANWIRTSCHAFT kein spezieller Ansprechpartner 31.7.2009: Absage wegen Nichtteilnahme an der Wahl.
FAMILIE kein spezieller Ansprechpartner 4.7.2009: Antwort von Dagmar Feldmann, Bundesgeschäftsführerin.
FRAUEN kein spezieller Ansprechpartner 30.6.2009: Die feministische Frauen-Partei nimmt nicht an der Wahl teil!
MLPD kein spezieller Ansprechpartner
TIERSCHUTZ kein spezieller Ansprechpartner
PBC kein spezieller Ansprechpartner
DIE PARTEI kein spezieller Ansprechpartner
PSG kein spezieller Ansprechpartner
STATT PARTEI kein spezieller Ansprechpartner
FÜR VOLKSENTSCHEIDE kein spezieller Ansprechpartner Schon am 26.6.2009: Ist nicht im klassischen Sinne wählbar (s.u.).
FREIE UNION Gabriele M. Pauli


Ergebnisse / Antworten im Überblick

1)
Vorratsdaten-speicherung
2)
Elektronische Gesundheits-karte
3)
Volkszählung
4)
E-Pässe
5)
Polizei-Video-überwachung
6)
Filesharing
7)
Arbeitnehmer-Datenschutz
8)
§17 Abs.8 GenDG
9)
Hacker-Paragraf
Familienpartei "Persönlich dagegen" "Verursacht enorme Kosten und ist auch nicht sicher" "Kann durchaus sinnvoll sein" "Ich habe hier sehr große Bauch-schmerzen" "Wenn Überwachung, dann nur ganz bestimmte vorher festgelegte Objekte!" "Solange legale Daten, etc. kopiert werden ist es ok." "Verstöße der Firmen sind unter Strafe zu stellen!" "Dazu fällt mir nichts ein!" "Dazu fällt mir nichts ein!"
APPD "... ist auf Festplatten völliger Unsinn." "Nicht sinnvoll." "Aber 2012 geht die Welt doch unter!" Wäre überflüssig, wenn man den RFID direkt unter die Haut implantieren würde. Bilder der Polizei-Kameras sollten für alle verfügbar im Netz sein. "Es gibt kein geistiges Eigentum." Zu diesem Thema ist die Partei innerlich gespalten. Keine wertende Aussage. Keine Ahnung.
SPD "... zu Recht heftig umstritten" "... dient der Verbesserung der Patienten-versorgung." "... die Erhebung der ... benötigten Daten [wird] ... unter Nutzung vorhandener Verwaltungs-register erfolgen." "Fingerabdrücke werden nur auf dem Pass-Chip gespeichert." "... kann ... zur Verkehrslenkung oder zur Abschreckung ... und zur Identifizierung ... sinnvoll sein." "Der massenhafte elektronische Austausch urheberrechtlich geschützter Werke ... ist ... zu Recht strafbar." "... das informationelle Selbstbe-stimmungsrecht [soll] wirksamer geschützt werden." "... nur mit Einwilligung der Betroffenen ... bei begründetem Verdacht" "... der ... befugte Einsatz ... [wird] von der Strafnorm nicht erfasst."
GRÜNEN "verfassungs-widrig" "bietet durchaus Vorteile" "haben wir abgelehnt" "Sicherheits-mängel bei der RFID-Technologie" "gegen ausufernde Video-überwachung" "Wir brauchen neue Regeln - Kulturflatrate" "Wir fordern klare Regelungen" "gegen den Zwang zu Gentests" "Gesetzes-wortlaut ist ausreichend eng gefasst."
FDP "wir fordern deren Abschaffung" "die Einführung der Karte muss zurückgestellt werden" "Nötig ist ein verlässliches und sicheres Verfahren." teuer, riskant, ohne Sicherheits-gewinn "für spezielle Situationen einzusetzen" "Urheberrechts-schutz befördert kreative Leistungen" "muss dringend verbessert werden" "Der Paragraf ist zu streichen." "Einführung wurde von der FDP unterstützt"
CDU "Die teilweise populistisch geschürte Angst vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet." "...stärkt die Mitsprache-möglichkeit der Patienten." "...wohl weltweit modernsten Erhebungs-methode." "...verbessert die Sicherheitslage in Deutschland." "Öffentliche Räume müssen daher verstärkt aus der Perspektive von Sicherheit und Ordnung beurteilt werden." "Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst." "Mit diesen neuen Regelungen müssen zunächst Erfahrungen

gesammelt und die hierzu erfolgende Rechtsprechung abgewartet werden, bevor über eine Nachjustierung nachzudenken ist."

"...eine gute Regelung." "Erfasst werden insbesondere die 'Hacker-Tools'..."
NPD "Polizei muß ihre Methoden den technischen Rahmen-bedingungen anpassen" "senkt Kosten" "längst überfällig" "werden es Kriminellen noch schwerer machen" "erhöht die Sicherheit" "Scheinbar eine vernünftige Entwicklung" "muß wesentlich ausgebaut werden" "Gesetz-entwurf sieht in § 17 nur vier Absätze vor" "gesetzliche Schutz [muss] verstärkt werden"


Die Antworten im Detail

Die Auflistung der detailierten Antworten erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs.


Werner Fischer, FÜR VOLKSENTSCHEIDE

Sehr geehrter Herr XXX,

wir sind keine Partei, sondern eine Wählergruppe. Daher sind wir lt. Bundeswahlgesetz nicht berechtigt, an der Bundestagswahl teilzunehmen - weder mit Listen noch mit Direktkandidaten. Bei der EU-Wahl war das anders, dazu sind auch sonstige politische Vereinigungen zugelassen. Als Wählergruppe verzichten wir ganz bewußt auf den Status und die Privilegien einer Partei.

Trotzdem werden auf manchem Wahlzettel Kandidaten FÜR VOLKSENTSCHEIDE auftauchen. Diese werden aber nicht von uns aufgestellt, sondern von Bürgern des Wahlkreises selbst - wir unterstützen solche Einzelbewerber mit Rat und Tat. Es ist der Versuch einer Protestaktion gegen die Allmacht etablierter Parteien. Und es ist natürlich insbesondere eine Werbeaktion für bundesweite Volksentscheide, für die wir ein umsetzungsfähiges Konzept entworfen haben, dass dem Petitionsausschuss seit mehr als 2 Jahren vorliegt, von diesem aber nicht behandelt wird.

Wir konzentrieren uns auf unser Sachthema - die Beantwortung aller übrigen Fragen ist Sache der Kandidaten. Sie können sich gern direkt an unsere Kandidaten wenden, sobald diese feststehen. Wir laden Sie auch gern ein, FÜR VOLKSENTSCHEIDE anzutreten und zusätzlich auch Ihr persönliches Anliegen publik zu machen - noch ist ausreichend Zeit.

Mehr zu uns finden Sie auf unserer Webseite. Wir sind durchaus offen für Partnerschaften.

Mit besten demokratischen Grüßen

Werner Fischer, FÜR VOLKSENTSCHEIDE
Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte!
www.fuervolksentscheide.de


Dagmar Feldmann, FAMILIEN-PARTEI

1. Zur Vorratsdatenspeicherung

Ich persönlich bin gegen eine Vorratsdatenspeicherung der Telekomunikation. Man kann nicht jeden und alles überwachen.

2. Zur Elektronischen Gesundheitskarte

Die Gesundheitskarte verursacht enorme Kosten und ist auch nicht sicher, da Niemand die Übersicht hat, ob ich nicht ein falsches Bild für die Karte abgegeben habe. Nach 3 Monaten melde ich die Karte als verloren und bekomme eine neue??? Mit einem anderen Bild??

3. Zur Volkszählung

Volkszählungen können durchaus sinnvoll sein, wenn diese zur Verbesserung der Planung für die Zukunft dienen.

4. Zu den E-Pässen

E-Pässe mit integriertem RFID-Chip =Neuer Pass: Lesegeräte sind vor Hackern nicht sicher. Beim Test durch das Bundesamt für Kommunikation sind die Lesegeräte für den biometrischen Pass durchgefallen - der Bund muss nun nachbessern. Für die Fachleute ist der Fall klar: «Bei beiden Geräten kann das Signal mit einfachen Mitteln beim normalen Lesevorgang mitgehört werden.» Der Befund lässt aufhorchen. Denn er stammt nicht aus der Abstimmungspropaganda gegen den biometrischen Pass, sondern aus einem offiziellen Bericht des Bundesamts für Kommunikation (Bakom). Jeder Schritt von Dir oder mir kann registriert werden. Ich habe hier sehr große Bauchschmerzen!

5. Zur polizeilichen Videoüberwachung

Die Kameras in Duisburg haben die Morde nicht verhindert! Wenn Überwachung, dann nur ganz bestimmte vorher festgelegte Objekte!

6. Zu Filesharing

Solange legale Daten, etc. kopiert werden ist es ok. Urheberrechtsverletzungen sind auszuschließen.

7. Zum Arbeitnehmerdatenschutz

Sollte eingehalten werden. Verstöße der Firmen sind unter Strafe zu stellen!

8. Zum §17 Abs. 8 des GenDG

Dazu fällt mir nichts ein!

9. Zum Hackerparagrafen

Dazu fällt mir nichts ein!


Volker Stoi, APPD

Die Antworten hat die APPD in einem Videoclip auf YouTube verpackt.


Edelgard Bulmahn, SPD

Die Antwort im original erreichte uns als PDF: (Datei:09-06-24 Vorratsdatenspeicherung.pdf)

1. Zur Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten ist zu Recht heftig umstritten, da sie in die Grundrechte eingreift und die missbräuchliche Verwendung der gewonnenen Daten die Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile ermöglichen könnte. Gegenüber den weit reichenden Forderungen des Bundesinnenministers und der Union konnte die SPD in den parlamentarischen Beratungen deutliche Einschränkungen erreichen. Die grundsätzliche Bindung der Nutzung der Daten an einen richterlichen Beschluss konnte allerdings nicht durchgesetzt werden. Ich begrüße es deshalb, dass das Gericht einem Eilantrag mehrerer Kläger insofern statt gegeben hat, als die Ermittlungsbehörden nur bei schweren Straftaten und aufgrund eines richterlichen Beschlusses auf die gespeicherten Daten zugreifen dürfen.

2. Zur Elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte dient der Verbesserung der Patientenversorgung. Sie soll den Verwaltungsaufwand begrenzen und die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im EU-Ausland erleichtern. Medizinische Daten dürfen grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patienten gespeichert werden. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten bleibt mithin gewahrt.

3. Zur Volkszählung

Eine Volkszählung mit der Befragung aller Haushalte ist für 2011 nicht vorgesehen. Solide empirische Daten sind allerdings die Grundlage bürgernaher politischer Entscheidungen, etwa bei der Einrichtung von Kindertagesstätten oder der Krankenhausversorgung, aber auch bei der Berechnung des Länderfinanzausgleichs. Aufgrund der erheblichen methodischen Fortschritte im Bereich der amtlichen Statistik und den Möglichkeiten moderner Datenverarbeitung wird die Erhebung der für den Zensus 2011 benötigten Daten in erster Linie unter Nutzung vorhandener Verwaltungsregister erfolgen. Daten, die sich hieraus nicht zuverlässig ergeben, werden nur noch in Form repräsentativer Stichproben erhoben.

4. Zu den E-Pässen

Biometrische Daten in Ausweisdokumenten dienen in Deutschland allein der Fälschungssicherheit der Dokumente und der Feststellung der Identität. Fingerabdrücke werden nur auf dem Pass-Chip gespeichert. Die SPD konnte erfolgreich die Forderung von CDU/CSU verhindern, dass Fingerabdrücke bei den Meldebehörden dauerhaft in einer Datensammlung gespeichert bleiben. Zudem wird es keine Befugnis zum Abgleich der in den Pässen gespeicherten Fingerabdrücke mit Fahndungsdateien geben.

5. Zur Polizeilichen Videoüberwachung

Eine flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher und quasi öffentlicher Räume lehne ich ab. Sie kann aber an neuralgischen Punkten zur Verkehrslenkung oder zur Abschreckung von Kriminellen und zur Identifizierung von Straftätern sinnvoll sein. Grundsätzlich ist der Einsatz der Videoüberwachung in öffentlichen und privaten Räumen klaren Regelungen hinsichtlich Transparenz, Speicherung und Weitergabe der Aufzeichnungen zu unterwerfen.

6. Zum Filesharing

Das Filesharing ist im Bereich von open source und open content eine sinnvolle und nützliche Form des Datenaustauschs. Der massenhafte elektronische Austausch urheberrechtlich geschützter Werke, gleich ob es sich um Musik, Bilder, Filme, Software oder Bücher handelt, ist demgegenüber zu Recht strafbar.

7. Zum Arbeitnehmerdatenschutz

Die zahlreichen Datenschutzskandale der vergangenen Monate haben deutlich gemacht, in welchem Umfang Arbeitnehmer/innen inzwischen ausgespäht und bespitzelt werden. Mit dem am 3.7. 2009 beschlossenen neuen Arbeitnehmerdatenschutz sind verbesserte Auskunftsansprüche, Dokumentations- und Informationspflichten verbunden. Mit Bußgeldern und einer stärkeren Datenschutzaufsicht soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zugleich wirksamer geschützt werden. Da im Rahmen der bestehenden Koalition mehr nicht erreicht werden konnte, besteht hier deutlicher Ergänzungsbedarf.

8. Zum § 17 Abs. 8 des GenDG

Mit dem Gendiagnostikgesetz werden zwischenzeitlich entstandene Lücken im Bereich der Gendiagnostik geschlossen, um den Schutz der Menschenwürde und des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu sichern. Der von Ihnen angesprochene § 17 Abs. 8 gehört im Grunde genommen nicht in dieses Gesetz, sondern ist eigentlich Bestandteil des Ausländerrechts. Auch wenn die Untersuchung nur mit Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden darf, ist sicherzustellen, dass die Untersuchung nur bei begründetem Verdacht vorgenommen wird.

9. Zum Hackerparagrafen

Paragraph 202c StGB bezieht sich auf das Ausspähen und Abfangen von Daten. In der Tat wurde während des Gesetzgebungsverfahrens die Frage problematisiert, ob der Paragraph möglicherweise ein Hindernis für Sicherheitschecks ist, weil die Strafnorm auch den berechtigten Einsatz von sog. dual use tools erfassen könnte. Aufgrund der engen Formulierung des Tatbestandes der Norm wird jedoch der branchenübliche befugte Einsatz von Computerprogrammen durch Netzwerkadministratoren, mit denen diese z. B. die Sicherheit von Datennetzen prüfen, von der Strafnorm nicht erfasst


Silke Stokar, BÜNDNIS90/GRÜNE

1. Zur Vorratsdatenspeicherung

Die von der großen Koalition beschlossene Vorratdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten lehnen wir ab, wir halten sie für verfassungswidrig. Ich bin beteiligt an der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, die grüne Fraktion hat eine eigene Verfassungsbeschwerde eingereicht. Gerade auch in der Auseinandersetzung mit den Gefahren des internationalen Terrorismus muss sich der Rechtsstaat bewähren. Die unüberwachte Kommunikation ist eine Grundvoraussetzung für eine freie Demokratie.

2. Zur Elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte bietet für die PatientInnen durchaus Vorteile und sie bringt mehr Transparenz in die Abrechnung der Ärzte. Voraussetzung ist, dass hohe datenschutzrechtliche Standards garantiert sind. Besonders wichtig sind uns dabei die Anwendung einer sicheren Verschlüsselungstechnologie, die erforderliche doppelte Autorisierung durch PatientInnen und ÄrztInnen sowie das Recht der Versicherten, den Datenzugriff selektiv zu gewähren. Eine drohende Kommerzialisierung von Patientendaten z.B. durch die bereits bestehenden elektronischen Patientenakten im Internet, wollen wir so verhindern. Durch klare rechtliche Regelungen und durch technischen Datenschutz muss sichergestellt sein, dass die PatientInnen allein über die Aufnahme von Gesundheitsdaten und über den Zugriff entscheiden. Die Zeit der unleserlichen Krankenakte in den Händen der Ärzte ist vorbei. (884 Zeichen - Limit überschritten!)

3. Zur Volkszählung

Wir haben das Volkszählungsgesetz der großen Koalition abgelehnt, weil hier weit über die vorgaben der EU hinausgegangen wird. Wir haben uns für ein striktes Trennungsgebot von Verwaltungsdaten und statistischen Daten eingesetzt, gegen unseren heftigen Widerspruch hat die große Koalition durchgesetzt, dass beispielsweise auch persönliche Daten aus Gefängnissen, Nervenheilanstalten und anderen ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen gesammelt werden sollen. In der geplanten Erhebung von zusätzlichen Gebäude- und Geodaten sehen wir die Gefahr der Stigmatisierung ganzer Wohngebiete.

4. Zu den E-Pässen

Es ist in keiner Weise nachgewiesen, wo der Sicherheitsgewinn bei den E-Pässen liegen soll. Wir halten die RFID-Technologie nach wie vor für nicht ausgereift und sehen das große Risiko, dass über erfasste Reisedaten immer mehr Reise- und Bewegungsbilder von völlig unverdächtigen Personen erfasst werden. Die EU-Pässe müssen zwingend eingeführt werden, es war allerdings eine nationale Entscheidung einen elektronischen Personalausweis mit Fingerabdruck einzuführen. Wir empfehlen allen Bürgerinnen und Bürgern, die Aufnahme des Fingerabdrucks zu verweigern. Bei der elektronischen Identifizierung sehen wir aufgrund der Sicherheitsmängel bei der RFID-Technologie die Gefahr einer Zunahme der Internetkriminalität durch Identitätsklau.

5. Zur Polizeilichen Videoüberwachung

Wir wollen grundsätzlich überwachungsfreie öffentliche Räume, in denen sich die Menschen frei und unbeobachtet bewegen können. Durch wissenschaftliche Studien in England ist längst nachgewiesen, dass eine ausufernde Videoüberwachung im öffentlichen Raum nicht zu einer Reduzierung von Kriminalität führt. Eine Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr und auf Bahnhöfen kann allerdings dazu führen, dass das Sicherheitsgefühl steigt und dass Täter durch Videoaufnahmen identifiziert werden können. Da, wo Videoüberwachung räumlich begrenzt, eingebunden in ein Sicherheitskonzept eingesetzt wird, fordern wir Transparenz und klare datenschutzrechtliche Regeln.

6. Zu Filesharing

In Zeiten massenhafter Tauschbörsennutzung brauchen wir neue Regeln im Urheberrecht. Gemeinsam mit der grünen Europafraktion haben wir ein Rechtsgutachten zur „Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht“ an das Institut für Europäisches Medienrecht vergeben. Darin wird deutlich: Eine Kulturflatrate für das Internet ist nach nationalem und europäischem Recht machbar. Das Modell beinhaltet, dass per staatlicher Lizenz Verträge mit Internet-Providern geschlossen werden, die je nach Datenmenge preislich gestaffelt den legalen digitalen Download möglich machen. Die Kulturflatrate könnte ein wichtiger Baustein dafür sein, UrheberInnen ein zusätzliches Einkommen zu ermöglichen. Die Einnahmen könnten mittels einer Verwertungsgesellschaft für das Internet direkt an die Produzenten kreativer Inhalte fließen. Allerdings wäre dafür eine Änderung sowohl der europäischen Info-Richtlinie als auch der deutschen Urhebergesetzgebung notwendig. Eine Kulturflatrate böte auch die Chance, NutzerInnen von Tauschbörsen zu entkriminalisieren, Ermittlungsbehörden und Gerichte zu entlasten und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses massiv zu verbessern. (1214 Zeichen - Limit überschritten!)

7. Zum Arbeitnehmerdatenschutz

Bündnis 90/Die Grünen haben Eckpunkte für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in die parlamentarische Beratung eingebracht (Bundestags-Drucksache 16/9311). Vom zuständigen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kam nur Arbeitsverweigerung. Die Antwort auf die Skandale der Überwachung am Arbeitsplatz von LIDL bis Deutsche Bahn AG ist lediglich eine Generalklausel als neuer § 32 im BDSG. Das reicht uns nicht aus, wir wollen das Schluss ist mit der Überwachung am Arbeitsplatz und wir fordern klare Regelungen für den Umgang mit allen Personaldaten von den Bewerbungsdaten über die Krankheitsdaten bis hin zu Bewertungen in elektronischen Personalakten.

8. Zum § 17 Abs. 8 des GenDG

Niemand darf zu einem Gentest gezwungen werden. Auch im Bereich von Abstammungsuntersuchungen bei Visumsverfahren muss die Freiwilligkeit gewährleistet sein. Bei der Anhörung zum Gendiagnostik-Gesetz wurde deutlich, dass es in der Praxis zu Fällen kommt, bei denen genetische Untersuchungen bei Familienzusammenführungen verlangt werden. Dieses Vorgehen kritisieren wir scharf. Wir haben darum bei der Verabschiedung des Gendiagnostik-Gesetzes einen (von der Bundestagsmehrheit abgelehnten) Entschließungsantrag eingebracht (Drs. 16/12720), in dem wir eine Korrektur der Regelungen in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz verlangten. U.a. fordern wir, dass in keinem Fall ein Antrag auf Familiennachzug Anlass dafür sein darf, eine Überprüfung der Abstammung zu verlangen.

9. Zum Hackerparagrafen

Wir Grünen sind den bei der Einführung des § 202 c StGB immer wieder geäußerten Bedenken, die neue Strafnorm sei zu weit gefasst, sehr sorgfältig nachgegangen. Im Ergebnis waren und sind wir dennoch der Überzeugung, dass der Gesetzeswortlaut ausreichend eng gefasst ist. Denn § 202 c StGB fordert unmissverständlich die Einschränkung, dass es sich um ein Computerprogramm handeln muss, dessen "Zweck die Begehung einer Straftat nach § 202 a oder b ist". Entwickler von „dual-use-tools“, also von Computerprogrammen, die für legale wie illegale Aktivitäten gleichermaßen genutzt werden können, sind somit nicht erfasst. Damit dies auch von den anwendenden Gerichten nicht missverstanden werden kann, haben wir Grünen uns - im Ergebnis erfolgreich - dafür eingesetzt, diese Einschränkung im Bericht des Rechtsausschusses nochmals ausführlich zu erläutern. Es wurde klargestellt, dass nur solche Programme erfasst werden, die dafür hergestellt wurden, um damit Straftaten zu begehen. Dass sich ein Computerprogramm dazu lediglich "eignet", reicht nicht aus - es muss sich der Sache nach um "Schadsoftware" handeln. Auch der branchenübliche befugte Einsatz von Computerprogrammen durch Netzwerkadministratoren, mit denen diese z.B. die Sicherheit von eigenen oder Kundendatennetzen prüfen, wird nicht erfasst. (1305 Zeichen - Limit überschritten!)


Claudia Winterstein, FDP

1. Zur Vorratsdatenspeicherung

Die FDP fordert die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sowie den Verzicht auf heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer sowie die Rückgängigmachung des sog. Großen Lauschangriffs.

2. Zur Elektronischen Gesundheitskarte

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte muss zurückgestellt werden, bis sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind, weder Kostenträger noch staatliche Stellen, Industrieunternehmen oder andere „Dritte“ Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten haben, die Freiwilligkeit der Nutzung aller über die Identifikation hinausgehenden Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte für Patienten und Leistungsanbieter auch auf Dauer gewährleistet ist und aus dem Gebrauch der elektronischen Gesundheitskarte kein erhöhter bürokratischer Aufwand resultiert, insbesondere auch beim Einlesen der Karte in Arztpraxen, Apotheken usw. sowie bei der Anwendung der PIN-Nummer.

3. Zur Volkszählung

Im Zensus-Gesetz sind zentrale Fragen noch nicht geregelt. Ein einheitliches Verfahren der Datenerhebung in den Bundesländern ist nicht gewährleistet. Daher hat die FDP erhebliche Zweifel an der Gerichtsfestigkeit der zu erwartenden Ergebnisse. Von den Zahlen hängen aber entscheidende Weichenstellungen ab: Ob eine Stadt einen Oberbürgermeister hat oder nicht, wie viele Sitze ein Land im Bundesrat hat und nicht zuletzt die Zuweisungen im Finanzausgleich, alles steht und fällt mit den Daten der Volkszählung. Nötig ist ein sicheres und verlässliches Verfahren. Doch nicht nur die unzuverlässigen Ergebnisse der Volkszählung könnten Karlsruhe in Zukunft beschäftigen, auch die Missachtung des letzten Volkszählungsurteils bei der Erhebung in Justizvollzugsanstalten oder andern sensiblen Bereichen muss mit einem verfassungsrechtlichen Fragezeichen versehen werden. (868 Zeichen - Limit überschritten!)

4. Zu den E-Pässen

Der neue Pass ist teuer, mit hohen Risiken belastet und ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn. Die Sicherheit der Daten kann zudem vom Staat nicht garantiert werden. Die Entschlüsselung der Daten auf Reisepässen ist mehrfach von verschiedenen Experten vorgenommen worden, letztmalig durch den Computerexperte Jeroen van Beek von der Universität Amsterdam im August 2008. Innerhalb einer Stunde wurde auf dem Pass eines Jungen der manipulierte RFID-Chip mit dem Foto eines palästinensischen Selbstmordattentäters aufgebracht.

5. Zur polizeilichen Videoüberwachung

Wir Liberalen können uns vorstellen, die Videoüberwachung für spezielle Situationen einzusetzen, etwa bei großen Menschenansammlungen oder an Kriminalitätsschwerpunkten. Das heißt aber nicht, dass auf jeder Straße, jedem Platz, wo sich viele Menschen aufhalten, Kameras aufgestellt werden dürfen. Alle Vorschläge, die in Richtung flächendeckender Videoüberwachung gehen, sind für die FDP nicht tragbar.

6. Zum Filesharing

Unstrittig ist: Es ist ein Problem, dass tägliche illegale Downloads in großem Umfang vorgenommen werden. Unstrittig ist auch, dass Urheberrechtsschutz kreative Leistungen befördert und schafft. Doch nur eine Gesamtstrategie zur Sicherung der Urheberrechte in der digitalen Welt unter Berücksichtigung der Interessen der Urheber, Rechteinhaber sowie Verbraucher wird das Problem lösen können. Es wäre völlig unverhältnismäßig, den Internet-Anschluss eines vermeintlich Verdächtigen zu kappen, um gegen illegale downloads vorzugehen. Ein derartig schwerwiegender Eingriff in die Rechte des Betroffenen auf vagen Verdacht und ohne jedes rechtsstaatliche Verfahren ist mit den Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar. Die FDP lehnt das sog. "Three-Strikes-Modell" nach französischem Vorbild daher glasklar ab. (811 Zeichen - Limit überschritten!)

7. Zum Arbeitnehmerdatenschutz

Der Schutz von Arbeitnehmerdaten muss dringend verbessert werden. Gerade im Arbeitsverhältnis muss jeder Einzelne Herr seiner Daten bleiben. Es darf nicht sein, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter ausspionieren oder bespitzeln lassen. Die Fälle bei Lidl, Telekom und Bahn zeigen deutlich den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mit einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muss dem Missbrauch vorgebeugt werden. Typischerweise hat ein Arbeitgeber Einblick in zahlreiche sehr persönliche Daten seiner Angestellten. Im Informationszeitalter ist die Ausbeutung von Daten ähnlich zu sehen wie die Ausbeutung der Arbeitskraft. Das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber darf nicht ausgenutzt werden, um Einwilligungen zu erzwingen.

8. Zum §17 Abs. 8 des GenDG

§ 17 Absatz 8 des GenDG, der in Fällen des Familiennachzuges von Betroffenen die Zustimmung zu und die Einholung von DNS-Gutachten zum Zwecke des Abstammungsnachweises fordert, ist zu streichen, weil hierfür zum einen die Rechtsgrundlage fehlt und zum anderen der Eingriff unverhältnismäßig ist.

9. Zum Hackerparagrafen

Die FDP hat die Aufnahme des § 202c in das Strafgesetzbuch unterstützt. §202c ist im Sinne des Europarats-Überreinkommens über Computerkriminalität auszulegen. Danach sind nur Programme betroffen, die in erster Linie dafür ausgelegt werden, um Straftaten nach §§ 202a, 202b StGB zu begehen. Die bloße Geeignetheit zur Begehung solcher Straftaten begründet keine Strafbarkeit. § 202c führt somit nicht zu der von Vertretern der IT-Sicherheitsbranche befürchteten „Überkriminalisierung“. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 18. Mai 2009 bekräftigt, in dem es entsprechende Beschwerden als unzulässig abwies.


Ursula von der Leyen, CDU

1. Zur Vorratsdatenspeicherung

Die CDU ist überzeugt, dass die Ermittlungsbehörden für eine effektive Bekämpfung schwerer Kriminalität über Ermittlungsinstrumente, wie die Vorratsdatenspeicherung, verfügen müssen. Schon nach der bisherigen Rechtslage durften Daten von den Telekommunikationsunternehmen zu Abrechnungszwecken gespeichert und von den Ermittlungsbehörden abgerufen werden. Mit den neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die auf europarechtlichen Vorgaben beruhen, wird es auch weiterhin keine Speicherung der Gesprächsinhalte geben. Vielmehr können die Ermittlungsbehörden in gesetzlich eng umschriebenen Fällen Auskunft über Verkehrsdaten verlangen, die für die Dauer von sechs Monaten gespeichert werden müssen. Hiermit wird Rechtssicherheit geschaffen. Die teilweise populistisch geschürte Angst vor einem Überwachungsstaat ist daher unbegründet. (835 Zeichen - Limit überschritten!)

2. Zur Elektronischen Gesundheitskarte

Die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten haben für die vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt und Patient und für die informationelle Selbstbestimmung der Patienten oberste Priorität. Bei der geplanten elektronischen Gesundheitskarte werden beispielsweise die sensiblen Patientendaten durch ein Zwei-Schlüssel-Prinzip geschützt. Die Patienten können stets bestimmen, welche Daten von der Gesundheitskarte ihrem Arzt zugänglich gemacht werden. Die elektronische Gesundheitskarte stärkt die Mitsprachemöglichkeit der Patienten. Denn jeder Patient hat das Recht, die gespeicherten Daten zu lesen oder Ausdrucke einzusehen. Die CDU setzt sich für die größtmögliche Datensicherheit ein. Wir verfolgen konstruktiv kritisch die Aktivitäten der Gesellschaft gematik.

3. Zur Volkszählung

Die CDU begrüßt den Zensus 2011 mit der wohl weltweit modernsten Erhebungsmethode. Unsere Datenlage ist inzwischen ungenau, da die letzten Volkszählungen in der Bundesrepublik 1987, in der DDR 1981 stattfanden. Genaue Daten sind aber die Grundlage für politische und wirtschaftliche Planungen, ebenso für die wissenschaftliche Forschung. Der Zensus 2011 wird auf Grund einer europarechtlichen Vorgabe in der gesamten EU stattfinden. Die Erhebung 2011 wird keine Vollbefragung, sonst sie stützt sich auf bereits vorhandene Daten in Registern. Zusätzlich werden Informationen über Gebäude und Wohnungen erhoben. Diese so gewonnen Daten werden mit den in einer Haushaltebefragung erhobenen Daten abgeglichen. Diese werden aber nur bei rund 10 Prozent der Bevölkerung als repräsentative Stichproben erhoben. So lässt sich die zensusbedingte Belastung möglichst gering halten. (861 Zeichen - Limit überschritten!)

4. Zu den E-Pässen

Rechtliche Grundlage für die Einführung des ePasses ist eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2005. Auf dem Chip des ePasses sind ein Passfoto und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Aufnahme dieser biometrischen Merkmale in den Pass verbessert die Sicherheitslage in Deutschland. Damit wird die zweifelsfreie Feststellung der Übereinstimmung der Identität des Passinhabers mit der Identität der zu kontrollierenden Person durch ein computergestütztes Verfahren ermöglicht. Es wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht. Terroristen und Kriminellen soll es nicht gelingen, mit gefälschten Reisedokumenten oder den echten Papieren einer Person, der sie besonders ähnlich sehen, einzureisen. Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher.

5. Zur polizeilichen Videoüberwachung

Die CDU will mit ihrer Politik Tatgelegenheiten im öffentlichen Raum verringern. Öffentliche Räume müssen daher verstärkt aus der Perspektive von Sicherheit und Ordnung beurteilt werden. In öffentlichen Räumen muss durch präventive Stadtgestaltung, bessere Beleuchtung, aber auch durch den verstärkten Einsatz von Videokameras an Kriminalitätsbrennpunkten und präventives Sozialmanagement Verwahrlosung, Graffiti-Schmierereien, Vandalismus, Diebstählen, Wohnungseinbrüchen sowie Gewalt vorgebeugt werden. Es darf in unserem Land keine rechtsfreien, sondern nur angstfreie Räume geben.

6. Zum Filesharing

Nach dem 2008 in Kraft getretenen Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft bleibt die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Die neue Regelung enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.

7. Zum Arbeitnehmerdatenschutz

Zum Datenschutz haben wir gerade umfangreiche Neuregelungen verabschiedet. Wir haben die Informations- und Auskunftsrechte der Verbraucher erweitert. Transparenter haben wir auch die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich des Adresshandels gestaltet. Die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken ist grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig. Dadurch wird das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt. Darüber hinaus haben wir in Konsequenz aus den Datenschutzskandalen eine Grundsatzregelung zum Beschäftigten- Datenschutz geschaffen. Mit diesen neuen Regelungen müssen zunächst Erfahrungen gesammelt und die hierzu erfolgende Rechtsprechung abgewartet werden, bevor über eine Nachjustierung nachzudenken ist.

8. Zum §17 Abs. 8 des GenDG

Für die CDU ist § 17 Absatz 8 des neuen Gendiagnostikgesetzes eine gute Regelung. Die Vorschrift regelt freiwillige Abstammungsuntersuchungen in besonderen Fällen wie dem Staatsangehörigkeitsnachweis kraft Abstammung und dem Visumverfahren zum Familiennachzug. Die Untersuchung (Mundschleimhautabstrich) liegt im Interesse der Antragsteller gerade aus Herkunftsländern, wo der Abstammungsnachweis aufgrund eines nicht verlässlichen bzw. nicht bestehenden Personenstands- und Urkundswesens erschwert oder gar unmöglich ist, und wenn Zweifel nicht anders ausgeräumt werden können. Zudem können Auslandsvertretungen bzw. Ausländerbehörden mit Hilfe der Untersuchung erkennen, ob der Versuch unternommen wird, sich oder anderen durch unrichtige Verwandschaftsangaben einen Aufenthaltstitel zu verschaffen.

9. Zum Hackerparagrafen

Mit dem neuen § 202c StGB werden besonders gefährliche Vorbereitungshandlungen unter Strafe gestellt. Hiernach ist das Verfügbarmachen von Passwörtern oder Zugangsdaten strafbar, die mit der Absicht, eine Straftat zu begehen, den Zugang zu einem Computersystem ermöglichen. Erfasst werden insbesondere die „Hacker-Tools“, die bereits nach der Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen, und die aus dem Internet weitgehend anonym geladen werden können. Insbesondere die durch das Internet mögliche weite Verbreitung und leichte Verfügbarkeit dieser Tools sowie ihre einfache Anwendung stellen eine erhebliche Gefahr dar. Diese kann nur dadurch effektiv bekämpft werden, dass bereits die Verbreitung solcher an sich gefährlichen Mittel unter Strafe gestellt wird.


Steffan Lux, NPD

1. Zur Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung ist technisch bedingt Die Polizei muß ihre Methoden den technischen Rahmenbedingungen anpassen. Auch früher wurden von der Polizei Dateien angelegt, in denen überführte Kriminelle und ihre Methoden erfaßt wurden. Dies geschah auf Papier. Jetzt erfolgt es elektronisch. Solche Daten würden nicht erfaßt, wenn die Kriminellen und Terroristen auf solche Technologien verzichten würden.

2. Zur Elektronischen Gesundheitskarte

Vereinfacht die Verwaltung und senkt Kosten.

3. Zur Volkszählung

Eine genaue Volkszählung ist längst überfällig. Für Wissenschaftler sind diese Erhebungen von sehr großem Wert.

4. Zu den E-Pässen

Diese Pässe werden es Kriminellen noch schwerer machen sich zu verbergen und grenzenlose Verbrechen zu begehen.

5. Zur polizeilichen Videoüberwachung

Offene Überwachung wirkt abschreckend und erhöht die Sicherheit. Verdeckte Überwachung zusätzlich hilft Straftaten aufzuklären und die Täter zu ermitteln, wie in Köln und München.

6. Zum Filesharing

Scheinbar eine vernünftige Entwicklung, deren Sinn oder Unsinn erst in der Zukunft genau erkannt werden kann.

7. Zum Arbeitnehmerdatenschutz

Der Arbeitnehmerdatenschutz muß wesentlich ausgebaut werden.

8. Zum §17 Abs. 8 des GenDG

Der Gesetzentwurf sieht in § 17 nur vier Absätze vor.

9. Zum Hackerparagrafen

Die NPD ist häufig kriminellen Angriffen durch sogenannte Hacker ausgesetzt. Deswegen muß der gesetzliche Schutz verstärkt werden.



Weiterführende Links - Wahlhilfen

Wer nach weiteren Entscheidungshilfen sucht, dem seien noch folgende Links empfohlen:

  • Das Internetportal "Bürgerrechte wählen" schafft einen Überblick und einen Vergleich der wichtigsten Parteien.
  • Beim ZDF-Parlameter erhält man einen sehr schönen und intuitiv zu bedienenden Überblick über das bisherige namentlich Stimmverhalten im Deutschen Bundestag. Empfehlenswert!
  • Die Website "Daten-Speicherung.de" bietet einen guten Überblick über das bisherige Abstimmungsverhalten "deutscher" Parteien.