Volkszaehlung-Mieter-und-Vermieter
verbunden mit einer freundlichen Bitte...
Inwiefern sind die Vermieter besonders betroffen?
Bei der Volkszählung 2011 (Zensus 2011) werden alle Gebäude- und Wohnungsbesitzer dazu verpflichtet, Auskünfte über sämtliche Gebäude, Wohnungen und Wohngelegenheiten Deutschlands (inkl. Schiffe, Bauwagen, feste Campinggelegenheiten usw.) zu erteilen.
Circa 17,5 Millionen Menschen erhalten hierzu einen Fragebogen zur so genannten "Gebäude- und Wohnungszählung" per Post zugesendet.
Neben zahlreichen Ausstattungsmerkmalen der Anschrift wird auch danach gefragt, wie viele Menschen und wer darin wohnt. Genauer gesagt: Bis zu zwei in jeder Wohnung wohnende Menschen sollen durch den Eigentümer (z.B. Vermieter) namentlich benannt werden.
Aus der zugrundeliegenden EG-Richtlinie ist nicht ersichtlich, ob und warum eine derartige umfangreiche namentliche Erfassung der Bevölkerung notwendig ist und durchgeführt wird.
Der Vermieter ist also per Gesetz dazu verpflichtet, Auskünfte über Dritte zu erteilen. Ohne dass diese darüber im Einzelnen informiert oder benachrichtigt werden müssen.
Viele Menschen machen sich wegen diesem Detail der Volkszählung große Sorgen und eine Reihe von Datenschützern und Bürgerrechtlern halten dieses Verfahren für bedenklich.
Mit dieser Aktion möchten wir die Vermieter - wenn auch nur im kleinen Stil - darüber informieren, welchen Umfang die Volkszählung hat und in welchem Zusammenhang ihre Auskunft steht.
Wir möchten freundlich darum bitten, im Einzelfall keine Angaben über die in den Wohnungen lebenden Menschen weiterzugeben und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch den Mietern zusteht, zu achten und zu würdigen.
Dazu können die Mieter ihre Vermieter anschreiben und aufklären. Diese Aktion soll dabei behilflich sein.
Wie schreibe ich einen Brief?
Wir haben mehrere Musterschreiben vorbereitet, mit denen du sofort loslegen kannst:
- Längeres doppelseitiges Anschreiben als PDF-Datei oder TXT-Datei.
- Kurzes einseitiges Anschreiben Variante 1 als PDF-Datei oder TXT-Datei.
- Kurzes einseitiges Anschreiben Variante 2 als PDF-Datei oder TXT-Datei.
Du kannst die PDF-Dateien direkt ausdrucken, deinen Absender und die Anschrift deines Vermieters / deiner Vermieterin eintragen, dann noch Ort, Datum und Unterschrift hinzufügen und ab geht's...
Oder du benutzt die TXT-Dateien und kannst mit Hilfe von Copy&Paste (!) Teile davon für einen eigenen Briefentwurf benutzen und verändern.
Alternativen zum Brief
Du kannst die Musterbriefe auch als Anregung verstehen. Nichts spricht dagegen, einen eigenen Brief zu formulieren oder - und das wäre noch viel besser - das persönliche Gespräch zu suchen bzw. den Vermieter / die Vermieterin anzurufen.
Bitte seid freundlich. Zwar gibt es unter einigen Juristen die Rechtsauffassung, dass man die Weitergabe der Daten durch VermieterIn sogar auf dem Rechtswege unter Androhung einer Unterlassungsklage erzwingen könnte, ob so ein Vorgehen allerdings Erfolg hat, ist nicht vorhersagbar. Außerdem möchten wir zu einem kooperativen Miteinander aufrufen, zumindest soweit das irgendwie möglich ist ...
Und dann?
Wir freuen uns, wenn wir deine Erfahrungen sammeln und mit anderen teilen können, gerne auch anonym.
Dazu kannst du deine "Ermittlungen" entweder hier im wiki selber (anonym und ohne die Notwendigkeit einer Anmeldung) eintragen.
Oder du schreibst uns auf der AK-Zensus-Mailingliste, wie es dir so ergangen ist und wie dein Vermieter bzw. deine Vermieterin reagiert hat.
Schließlich kannst du uns alternativ auch eine Mail an kontakt(at)zensus11.de schreiben (aber bitte nicht böse sein, wenn du dort nicht gleich "bedient" wirst - wir sind dort nur eine Handvoll Menschen, die das alles nebenbei machen...)