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Neues Versammlungsgesetz veröffentlicht
 
Neues Versammlungsgesetz veröffentlicht
  
Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst kritisiert CDU-FDP-Entwurf
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Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes kritisiert CDU-FDP-Entwurf
  
  
Das neue niedersächsische Versammlungsgesetz: Nach der letzten Innenausschuss-Sitzung vom 1. September wurde in den Medien bereits über den nachgebesserten Entwurf diskutiert und trotzdem dementierte das Inneministerium noch am 6. September das Vorhandensein eines neuen Enwurfs. Man könne auch noch nicht sagen, wann ein neuer Entwurf vorliegen wird, hieß es auf Anfrage aus dem Amt.
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Das neue niedersächsische Versammlungsgesetz: Nach der letzten Innenausschuss-Sitzung vom 1. September wurde in den Medien bereits über den nachgebesserten Entwurf diskutiert und trotzdem dementierte das Inneministerium noch am 6. September das Vorhandensein eines solchen Dokuments. Man könne auch noch nicht sagen, wann ein neuer Entwurf vorliegen wird, hieß es auf Anfrage aus dem Amt.
  
 
Nun hat der hannoversche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung („AK Vorrat“) die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im niedersächsischen Landtag (GBD) veröffentlicht [1], der die Grundlage des neuen Gesetzes werden soll.
 
Nun hat der hannoversche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung („AK Vorrat“) die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im niedersächsischen Landtag (GBD) veröffentlicht [1], der die Grundlage des neuen Gesetzes werden soll.
  
„Uns ist das Dokument von mehreren Seiten zugespielt worden. Weil die Bürger mit ihren Steuergeldern für die Erarbeitung dieser Stellungnahme bezahlt haben, ist nicht nachvollziehbar, warum ihnen das Dokument vorenthalten werden sollte“, meint ###...### vom AK Vorrat Hannover [2].
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„Uns ist das Dokument von mehreren Seiten zugespielt worden. Weil die Bürger mit ihren Steuergeldern für die Erarbeitung dieser Stellungnahme bezahlt haben, wüssten wir nicht, warum ihnen die Informationen vorenthalten werden sollten“, meint Michael Ebeling vom AK Vorrat Hannover [2].
  
Der Text des landtagsinternen Beratungsgremiums stellt den bisherigen Gesetzentwurf der CDU-FDP-Regierung den eigenen Formulierungs- und Verbesserungsvorschlägen gegenüber. Dabei wird deutlich, dass die vielfache – auch vom AK Vorrat geäußerte – Kritik berechtigt gewesen ist. Ganze Reihen von Paragraphen werden gestrichen; es ist von „überflüssigen“ Texten, von „missverständlichen“ Formulierungen, „Verletzungen des Bestimmtheitsgebots“ und von „verfassungsrechtlichen“ Problemen die Rede.
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Der Text des landtagseigenen Beratungsgremiums stellt den bisherigen Gesetzentwurf der CDU-FDP-Regierung den eigenen Formulierungs- und Verbesserungsvorschlägen gegenüber. Dabei wird deutlich, dass die vielfache – auch vom AK Vorrat Hannover geäußerte – Kritik berechtigt gewesen ist. Ganze Reihen von Paragraphen werden gestrichen; es ist von „überflüssigen“ Texten, von „missverständlichen“ Formulierungen, „Verletzungen des Bestimmtheitsgebots“ und von „verfassungsrechtlichen“ Problemen die Rede.
  
 
Nach den Datenschützern zugegangenen Informationen soll das neue Versammlungsgesetz schon am nächsten Mittwoch im Innenausschuss abschließend behandelt und im am 5. Oktober beginnenden Landtags-Plenum verabschiedet werden.
 
Nach den Datenschützern zugegangenen Informationen soll das neue Versammlungsgesetz schon am nächsten Mittwoch im Innenausschuss abschließend behandelt und im am 5. Oktober beginnenden Landtags-Plenum verabschiedet werden.
  
„Wir sind sehr froh, dass uns der GBD mit seiner juristischen Fachkenntnis den Rücken stärkt, erkennen aber auch im jetzigen Text eine erhebliche Praxisferne der Regelungen,“ meint ###...### vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Wir werden uns den GBD-Entwurf genau ansehen, bewerten und dann überlegen, wie wir weiter vorgehen.“
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„Wir sind sehr froh, dass uns der GBD mit seiner juristischen Fachkenntnis den Rücken stärkt, erkennen aber auch im jetzigen Text noch eine erhebliche Praxisferne der Regelungen,“ sagt Ebeling in Vertretung des AK Vorrat Hannover. „Wir werden uns den GBD-Entwurf genau ansehen, bewerten und dann überlegen, wie wir weiter vorgehen.“

Aktuelle Version vom 10. September 2010, 19:54 Uhr

Werkstatt

Hier kann an Texten und Entwürfen für alle Fälle gearbeitet, gebastelt, geschliffen und gefeilt werden.

Pressemitteilung zum geleakten VersG-Entwurf

Neues Versammlungsgesetz veröffentlicht

Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes kritisiert CDU-FDP-Entwurf


Das neue niedersächsische Versammlungsgesetz: Nach der letzten Innenausschuss-Sitzung vom 1. September wurde in den Medien bereits über den nachgebesserten Entwurf diskutiert und trotzdem dementierte das Inneministerium noch am 6. September das Vorhandensein eines solchen Dokuments. Man könne auch noch nicht sagen, wann ein neuer Entwurf vorliegen wird, hieß es auf Anfrage aus dem Amt.

Nun hat der hannoversche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung („AK Vorrat“) die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes im niedersächsischen Landtag (GBD) veröffentlicht [1], der die Grundlage des neuen Gesetzes werden soll.

„Uns ist das Dokument von mehreren Seiten zugespielt worden. Weil die Bürger mit ihren Steuergeldern für die Erarbeitung dieser Stellungnahme bezahlt haben, wüssten wir nicht, warum ihnen die Informationen vorenthalten werden sollten“, meint Michael Ebeling vom AK Vorrat Hannover [2].

Der Text des landtagseigenen Beratungsgremiums stellt den bisherigen Gesetzentwurf der CDU-FDP-Regierung den eigenen Formulierungs- und Verbesserungsvorschlägen gegenüber. Dabei wird deutlich, dass die vielfache – auch vom AK Vorrat Hannover geäußerte – Kritik berechtigt gewesen ist. Ganze Reihen von Paragraphen werden gestrichen; es ist von „überflüssigen“ Texten, von „missverständlichen“ Formulierungen, „Verletzungen des Bestimmtheitsgebots“ und von „verfassungsrechtlichen“ Problemen die Rede.

Nach den Datenschützern zugegangenen Informationen soll das neue Versammlungsgesetz schon am nächsten Mittwoch im Innenausschuss abschließend behandelt und im am 5. Oktober beginnenden Landtags-Plenum verabschiedet werden.

„Wir sind sehr froh, dass uns der GBD mit seiner juristischen Fachkenntnis den Rücken stärkt, erkennen aber auch im jetzigen Text noch eine erhebliche Praxisferne der Regelungen,“ sagt Ebeling in Vertretung des AK Vorrat Hannover. „Wir werden uns den GBD-Entwurf genau ansehen, bewerten und dann überlegen, wie wir weiter vorgehen.“