BVerfG 2011: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 14.04.2011:
  
+++Verfassungsgericht befasst sich 2011 mit einer Vielzahl von Überwachungsgesetzen+++
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==Verfassungsgericht befasst sich zunehmend mit Überwachungsgesetzen==
  
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Dieses Jahr stehen beim Bundesverfassungsgericht wieder zahlreiche Entscheidungen zum Konflikt zwischen Privatsphäre und Überwachung an. Bürgerinnen und Bürger haben gegen zahlreiche Gesetze Verfassungsbeschwerde erhoben, um unsere offene Gesellschaft gegen Sicherheitsideologen zu verteidigen. Nur Menschen, die sich nicht ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich unbefangen und mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen.
  
Das Jahr 2011 ist nicht mehr allzu jung. Da entdecken wir, dass das Bundesverfassungsgericht auf seiner Homepage eine Übersicht über die im Jahr 2011 anstehenden Entscheidungen, darunter zahlreiche Überwachungsgesetze.  
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Konkret will das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 über die Gültigkeit der folgenden Überwachungsgesetze entscheiden:<ref>http://extdsb.wordpress.com/2011/02/24/verfassungsbeschwerden-die-das-bverfg-noch-dieses-jahr-erledigen-will/</ref>
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#Identifizierungszwang bei Prepaid-Mobiltelefonkarten und staatlicher Zugriff auf Name, Anschrift, Rufnummern, PINs, Passwörter und weitere persönliche Daten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern,<ref>http://www.daten-speicherung.de/index.php/tkg-verfassungsbeschwerde/</ref>
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#Zentrale Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern,
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#Überwachung von Demonstrationsteilnehmern in Bayern (Bayerisches Versammlungsgesetz),
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#Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen zur "Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus" (BKA-Gesetz),<ref>http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundeskriminalamt-soll-zentrale-staatspolizei-werden/</ref>
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#Zentrale Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA),<ref>http://www.starostik.de/pages/elena-verfassungsbeschwerde.php</ref>
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#Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zur Strafverfolgung.
  
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Weitere anhängige Verfassungsbeschwerden betreffen die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass, den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen, die präventive Computerspionage (Online-Durchsuchung) in Bayern, die Weitergabe persönlicher Informationen an das Ausland nach der Cybercrime-Konvention und die Vorratsspeicherung von Internet-Protokolldaten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.<ref>http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Fakten_und_Zahlen_zur_%C3%9Cberwachung#Anstehende_Entscheidungen_des_Bundesverfassungsgerichts</ref>
  
# dentifizierungspflicht für Telekommunikationsnutzer (Beschwerdeschrift, 1 BvR 1299/05)
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Armin Schmid vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg ist erschrocken: "Ich hoffe auf Machtworte des Bundesverfassungsgerichts, so wie wir es gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, Rumänien und kürzlich in Tschechien erlebt haben. Das bestehende Sammelsurium an Überwachungsgesetzen verschlägt einem die Sprache. Die Privatsphäre muss auch vor dem Staat geschützt werden. Wir brauchen eine gedankliche Kehrtwende."
# Gemeinsame Datei aller Sicherheitsbehörden ("Anti-Terror-Datei", Az. 1 BvR 1215/07)
 
# Fingerabdrücke im Reisepass (1, 2)
 
# Massenscanning von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen (mehr) und Baden-Württemberg (Beschwerdeschrift)
 
# Bayerisches Versammlungsgesetz (Az. 1 BvR 2492/08)
 
# Präventive Online-Durchsuchung in Bayern (Beschwerdeschrift 2)
 
# Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Polizeibehörde (BKA-Gesetz, Az. 1 BvR 966/09 - Beschwerdeschrift und 1 BvR 1140/09)
 
# Verfassungsbeschwerde gegen die Weitergabe persönlicher Informationen an das Ausland nach der Cybercrime-Konvention des Europarats (Az. 2 BvR 637/09 - Beschwerdeschrift)
 
# Arbeitnehmer-Datensammlung ELENA (Beschwerdeschrift, Az. 1 BvR 332/10 und 1 BvR 872/10)
 
# Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsspeicherung der Internetnutzung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Beschwerdeschrift)
 
  
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Katharina Maria Nocun vom Arbeitskreis fügt hinzu: "Es ist ein Problem, wenn zunehmend Gesetze erlassen werden, die offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Da zwischen Umsetzung, Klage und Urteil oft Jahre vergehen, entsteht so ein grundrechtsfreier Raum, in dem Politiker Bürgerrechte sanktionslos einschränken können."
  
"25. 1 BvR 1299/05 Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des
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Ein breites Bündnis von Organisationen, Verbänden und Parteien fordert seit Jahren im Rahmen der Demonstrationen "Freiheit statt Angst" eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen.<ref>http://blog.freiheitstattangst.de/forderungen/</ref> Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir zudem einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Im Jahr 2011 gilt es insbesondere, eine neuerliche verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat zu verhindern, wie sie aktuell sogar das FDP-geführte Bundesjustizministerium vorschlägt.<ref>http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/420/79/lang,de/</ref>
Telekommunikationsgesetzes betreffend die Bereithaltung und den Abruf
 
von Telekommunikations-Bestandsdaten zu Zwecken der öffentlichen
 
Sicherheit."
 
  
"27. 1 BvR 1215/07 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur
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Fußnoten:
Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von
 
Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern.
 
28. 1 BvR 2492/08 Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des
 
Bayerischen Versammlungsgesetzes."
 
 
"29. 1 BvR 966/09
 
1 BvR 1140/09 Verfassungsbeschwerden gegen Bestimmungen des
 
Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) in der Fassung vom 31. Dezember 2008
 
(BGBl I S. 3083), mit denen dem Bundeskriminalamt Befugnisse zur Abwehr
 
von Gefahren des internationalen Terrorismus eingeräumt werden.
 
 
30. 1 BvR 332/10
 
1 BvR 872/10 Verfassungsbeschwerden gegen die §§ 95 bis 103 des Vierten
 
Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) in der Fassung des Gesetzes über
 
das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises
 
(ELENA-Verfahrensgesetz) vom 28. März 2009 (BGBl I S. 634, berichtigt in
 
BGBl I S. 1141)."
 
  
 
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<references />
Und beim 2. Senat die Ziffer 21:
 
 
 
"21. 2 BvR 236/08
 
2 BvR 237/08
 
2 BvR 422/08
 
2 BvR 2631/08 Verfassungsbeschwerden gegen Artikel 1 des Gesetzes zur
 
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
 
Ermittlungen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21.
 
Dezember 2007 (BGBl I S. 3198), insbesondere gegen § 100a Abs. 2 und 4,
 
§ 100f, § 101 Abs. 5, Abs. 6 und Abs. 7, § 110 Abs. 3, § 160a StPO."
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Armin Schmid vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg schreibt dazu: "Ich hoffe auf ein starkes Verfassungsgericht, so wie wir es gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland erlebt haben. Dieses Sammelsurium an Überwachungsgesetzen erschreckt einen schon ein wenig. Wo bleibt da meine Privatsphäre vor dem Staat?"
 
 
 
Quellen:
 
 
 
1. http://extdsb.wordpress.com/2011/02/24/verfassungsbeschwerden-die-das-bverfg-noch-dieses-jahr-erledigen-will/
 
 
 
2. http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Fakten_und_Zahlen_zur_%C3%9Cberwachung#Anstehende_Entscheidungen_des_Bundesverfassungsgerichts
 
 
 
3. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsbeschwerde-gegen-umstrittene-Abhoerbefugnisse-des-Zolls-162090.html
 
 
 
4. http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/erledigungen_2011.html
 

Aktuelle Version vom 13. April 2011, 20:08 Uhr

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Diese Pressemitteilung ist noch im Entwurfsstadium, also noch nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
kein Hinweis zum Veröffentlichungstermin verfügbar (Hilfe zur Vorlage)


Bericht für die Homepage und als Pressemitteilung:

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 14.04.2011:

Verfassungsgericht befasst sich zunehmend mit Überwachungsgesetzen

Dieses Jahr stehen beim Bundesverfassungsgericht wieder zahlreiche Entscheidungen zum Konflikt zwischen Privatsphäre und Überwachung an. Bürgerinnen und Bürger haben gegen zahlreiche Gesetze Verfassungsbeschwerde erhoben, um unsere offene Gesellschaft gegen Sicherheitsideologen zu verteidigen. Nur Menschen, die sich nicht ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich unbefangen und mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen.

Konkret will das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 über die Gültigkeit der folgenden Überwachungsgesetze entscheiden:[1]

  1. Identifizierungszwang bei Prepaid-Mobiltelefonkarten und staatlicher Zugriff auf Name, Anschrift, Rufnummern, PINs, Passwörter und weitere persönliche Daten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern,[2]
  2. Zentrale Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern,
  3. Überwachung von Demonstrationsteilnehmern in Bayern (Bayerisches Versammlungsgesetz),
  4. Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen zur "Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus" (BKA-Gesetz),[3]
  5. Zentrale Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA),[4]
  6. Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zur Strafverfolgung.

Weitere anhängige Verfassungsbeschwerden betreffen die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass, den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen, die präventive Computerspionage (Online-Durchsuchung) in Bayern, die Weitergabe persönlicher Informationen an das Ausland nach der Cybercrime-Konvention und die Vorratsspeicherung von Internet-Protokolldaten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.[5]

Armin Schmid vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg ist erschrocken: "Ich hoffe auf Machtworte des Bundesverfassungsgerichts, so wie wir es gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, Rumänien und kürzlich in Tschechien erlebt haben. Das bestehende Sammelsurium an Überwachungsgesetzen verschlägt einem die Sprache. Die Privatsphäre muss auch vor dem Staat geschützt werden. Wir brauchen eine gedankliche Kehrtwende."

Katharina Maria Nocun vom Arbeitskreis fügt hinzu: "Es ist ein Problem, wenn zunehmend Gesetze erlassen werden, die offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Da zwischen Umsetzung, Klage und Urteil oft Jahre vergehen, entsteht so ein grundrechtsfreier Raum, in dem Politiker Bürgerrechte sanktionslos einschränken können."

Ein breites Bündnis von Organisationen, Verbänden und Parteien fordert seit Jahren im Rahmen der Demonstrationen "Freiheit statt Angst" eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen.[6] Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir zudem einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Im Jahr 2011 gilt es insbesondere, eine neuerliche verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat zu verhindern, wie sie aktuell sogar das FDP-geführte Bundesjustizministerium vorschlägt.[7]

Fußnoten: