Datei:BKA-Prepaidkarten-2009.pdf: Unterschied zwischen den Versionen
(Mit Schreiben vom 22.11.2012 merkt das BKA zu diesem Bericht folgendes an: Anmerkung zum Abschlussbericht: Der Bericht stellt ein Abbild der Situation bezüglich fehlerhafter bzw. unterlassener Erhebung und Speicherung von Kundendaten durch die Netzbetr) |
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Der Bericht stellt ein Abbild der Situation bezüglich fehlerhafter bzw. unterlassener Erhebung und Speicherung von Kundendaten durch die Netzbetreiber bei Pre-Paid-Produkten während des Erhebungszeitraums Dezember 2008 bis Februar 2009 dar. | Der Bericht stellt ein Abbild der Situation bezüglich fehlerhafter bzw. unterlassener Erhebung und Speicherung von Kundendaten durch die Netzbetreiber bei Pre-Paid-Produkten während des Erhebungszeitraums Dezember 2008 bis Februar 2009 dar. | ||
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Es verbietet sich, aus den Punkten 3.3 Verteilung auf die Telekommunikationsanbieter und 3.4 Speicherverhalten der einzelnen Telekommunikationsanbieter aktuelle oder generelle Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den Telekommunikationsanbietern | Es verbietet sich, aus den Punkten 3.3 Verteilung auf die Telekommunikationsanbieter und 3.4 Speicherverhalten der einzelnen Telekommunikationsanbieter aktuelle oder generelle Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den Telekommunikationsanbietern | ||
− | zu ziehen. Die Darstellungen spiegeln die Erfahrungen der Polizeipraxis in den jeweils zugrunde liegenden und dem BKA übermittelten Ermittlungsvorgängen zum damaligen Zeitpunkt wider. Rückschlüsse auf eine "gute" oder "schlechte" Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den genannten Telekommunikationsanbietern können aus dem dargestellten Zahlenmaterial nicht gezogen werden. | + | zu ziehen. Die Darstellungen spiegeln die Erfahrungen der Polizeipraxis in den jeweils zugrunde liegenden und dem BKA übermittelten Ermittlungsvorgängen zum damaligen Zeitpunkt wider. Rückschlüsse auf eine "gute" oder "schlechte" Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den genannten Telekommunikationsanbietern können aus dem dargestellten Zahlenmaterial nicht gezogen werden.</i> |
Aktuelle Version vom 23. November 2012, 10:11 Uhr
Mit Schreiben vom 22.11.2012 merkt das BKA zu diesem Bericht folgendes an:
Anmerkung zum Abschlussbericht:
Der Bericht stellt ein Abbild der Situation bezüglich fehlerhafter bzw. unterlassener Erhebung und Speicherung von Kundendaten durch die Netzbetreiber bei Pre-Paid-Produkten während des Erhebungszeitraums Dezember 2008 bis Februar 2009 dar.
Es wurden ausschließlich Rechtstatsachen erhoben, in denen aufgrund der defizitären Speicher- und Verifikationspraxis der Provider bei Pre-Paid-Produkten Anschluss- bzw. SIM-Karteninhaber nicht identifiziert werden konnten und dies negative Auswirkungen auf den Ermittlungserfolg hatte. Positiv verlaufene Fälle waren hingegen nicht Gegenstand der Erhebung.
Die im Bericht dargestellten Fälle/Zahlen erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, da die Erhebung auch nicht als Vollerhebung konzipiert wurde, d.h. nur die an das BKA gemeldeten Fälle flossen in den Bericht ein, eine Verpflichtung der Polizeidienststellen von Bund und Ländern zur Übermittlung aller in diesem Zeitraum aufgetretenen Sachverhalte bestand zu keiner Zeit.
Es verbietet sich, aus den Punkten 3.3 Verteilung auf die Telekommunikationsanbieter und 3.4 Speicherverhalten der einzelnen Telekommunikationsanbieter aktuelle oder generelle Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den Telekommunikationsanbietern zu ziehen. Die Darstellungen spiegeln die Erfahrungen der Polizeipraxis in den jeweils zugrunde liegenden und dem BKA übermittelten Ermittlungsvorgängen zum damaligen Zeitpunkt wider. Rückschlüsse auf eine "gute" oder "schlechte" Zusammenarbeit der Polizeibehörden mit den genannten Telekommunikationsanbietern können aus dem dargestellten Zahlenmaterial nicht gezogen werden.
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aktuell | 10:10, 23. Nov. 2012 | (391 KB) | AK-Vorrat-Mitglied (Diskussion | Beiträge) | Mit Schreiben vom 22.11.2012 merkt das BKA zu diesem Bericht folgendes an: Anmerkung zum Abschlussbericht: Der Bericht stellt ein Abbild der Situation bezüglich fehlerhafter bzw. unterlassener Erhebung und Speicherung von Kundendaten durch die Netzbetr |
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