Übersetzung/English/Pros and cons: Unterschied zwischen den Versionen

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| de = Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung
 
| en = Übersetzung/English/Pros and cons
 
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===The data retention bill is in conformity with the constitution===
  
Arguments of Data Retention advocates critically discussed:
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Wrong. The introduction of data retention in Germany violates the fundamental constitutional rights of the citizens concerned as well as the associated decisions of the Federal Constitutional Court.
  
== Telecommunications connection data is indispensable in the fight against terrorism and organized crime ==
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Dies gilt zum einen für das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene "außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat".
  
'''Wrong'''. Even without exhaustive logs on every use of phones, cell phones, e-mail, and the Internet, '''sufficient connection data is available''' for fighting crime:
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Im dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.04.2006 heißt es weiter: "Selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung kann auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden." "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt dazu, dass der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorsehen darf [...] Verzichtet der Gesetzgeber auf begrenzende Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts sowie an die Nähe der Betroffenen zur abzuwehrenden Bedrohung und sieht er gleichwohl eine Befugnis zu Eingriffen von erheblichem Gewicht vor, genügt dies dem Verfassungsrecht nicht."
  
* Certain connection data is stored for billing purposes in any case - up to six months in Germany.
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Eine Vorratsdatenspeicherung verzichtet auf jeden Verdachtsgrad und auf jede Nähe der Betroffenen zu den aufzuklärenden Straftaten, stellt gleichzeitig aber einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, weil sensible Daten über das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung gesammelt werden. Dies ist mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.
* In addition, security agencies can obtain a court warrant on demand, stipulating the recording of a suspect's connection data.
 
* The terrorist bombings of Madrid in 2004 were resolved by utilizing connection data which was already available. An explicit data retention was not needed.
 
* Until the decision to introduce data retention based on a EU Directive in the year 2006, only very few countries worldwide were specifically retaining telecommunications data. In no country were the retention practices as comprehensive as stipulated in the Directive. The worldwide security agencies have so far always been able to go without exhaustive logs of telecommunications data.
 
  
In [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/bka_vorratsdatenspeicherung.pdf a study], the German Federal Criminal Police Office mentions 381 cases where law-enforcement agencies were missing telecommunications connection data – compared against the more than 6 Million criminal offenses conducted every year this represents '''a marginal 0.01 percent'''. Furthermore, these cases were about the resolution of already committed crimes and not about the prevention of crimes and in addition, in only two of these 381 cases a link to terrorism was found, despite the repeated claims that terrorism is one reason for retaining telecommunications data. According to the German Federal Criminal Police Office, connection data is generally not missing for combating terrorism or organized crime but when tracking down the exchange of child pornography on the Internet or when investigating cases of fraud. However, for these offenses, the highest rate of resolution is achieved even without explicit data retention. Moreover, prevention is much more effective in the case of fraud than subsequent prosecution. For example, sensitizing Internet users can prevent them from becoming credulous victims of identity theft (e.g. through "Phishing Mails").
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In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2003 heißt es: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".
  
The retention of telecommunications data is '''ineffective against terrorism and organized crime''':
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Mit diesen Vorgaben steht die beabsichtigte Vorratsdatenspeicherung im evidenten Widerspruch. Mit der Vorratsdatenspeicherung ordnet der Staat eine Erfassung und Vorhaltung von Verbindungsdaten an, die nur allgemein der Strafverfolgung dienen soll, aber keinen konkreten Tatverdacht und keinerlei Anhaltspunkte einer Straftat voraussetzt.
  
* Serious criminals stay undetected by employing circumvention strategies (e.g. alternating use of unregistered prepaid SIM cards for mobile phones) or by switching to other communication channels (e.g. conventional mail, personal meetings).
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Schon 1967 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: "Ausgangspunkt hat die Feststellung zu sein, daß nach dem Menschenbild des Grundgesetzes die Polizeibehörde nicht jedermann als potentiellen Rechtsbrecher betrachten und auch nicht jeden, der sich irgendwie verdächtig gemacht hat ('aufgefallen ist') oder bei der Polizei angezeigt worden ist, ohne weiteres 'erkennungsdienstlich behandeln' darf. Eine derart weitgehende Registrierung der Bürger aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der polizeilichen Überwachung der Bevölkerung widerspräche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates."
* The president of the European Confederation of Police, Heinz Kiefer, warned in 2005: "For criminals, it remains easy to prevent detection with relatively simple technical means, for example with the use and frequent exchange of prepaid mobile phone cards bought abroad. The result would be an enormous effort with little more effect than slightly displeasing criminals and terrorists."
 
* Klaus Jansen, chairman of the confederation of German criminal police officers ("Bund Deutscher Kriminalbeamter") already complains today: "As word has spread that phone conversations can be wiretapped relatively easy, suspects now rarely talk openly on the phone anymore." If a telecommunications data retention is put into effect, criminals will also adapt to it relatively quickly.
 
  
Telecommunications data retention '''does not prevent crimes in other areas''' either. Ireland, which introduced a three year data retention in 2002, was not able to report a reduction in crime.
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Die Vorratsdatenspeicherung geht weit über die Aufnahme vom Lichtbildern und Fingerabdrücken im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung hinaus. Sie betrifft sensible Daten über die Kommunikation der Menschen mit ihren nächsten Angehörigen sowie mit Beratungs- und Hilfsberufen, über die sozialen Beziehungen der Menschen zueinander, über ihre Internetnutzung und über ihr Bewegungsverhalten. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens aller 82 Mio. Menschen in Deutschland aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der Verfolgung von Straftaten widerspricht den Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates.
  
Truly useful measures for supporting the work of security agencies would be '''other measures''' such as facilitated access to telecommunication connection data of other countries. Security agencies complain that requests for obtaining connection data from other EU member countries are completed with delays while data from non-EU member countries cannot be obtained at all. This would affect their work much more than the lack of domestic connection data. About 80% of investigations in the areas of terrorism and organized crime exhibit international references.
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Mit Beschluss vom 22.08.2006 hat das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber nochmals eine besondere Warnung gerichtet: "Das Bundesministerium der Justiz hat mitgeteilt, seit längerem an einer Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen zu arbeiten [...] Es stellt sich auch die Frage, ob und in welchem Umfang von einer neuerlichen Ausdehnung heimlicher Ermittlungsmethoden im Hinblick auf Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter Abstand zu nehmen ist." Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine schwerwiegende Ausdehnung der heimlichen Telekommunikationsüberwachung dar und beschädigt Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter massiv.
  
== If just one serious crime can be prevented, the entire retention of data is justified ==
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Vor dem Hintergrund der klaren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es ein vorsätzlicher Verfassungsbruch, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten gleichwohl zu beschließen.
  
'''Wrong'''. Free and open communication is more important for our society than the effort to prevent every single crime.
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===After the retention of data has ended the internet will a space outside of any jurisdiction===
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'''Wrong.''' Even without the retention of data 80% of all detected internet crimes were solved (2008: [http://www.bka.de/pks/pks2008/download/pks-jb_2008_bka.pdf 79.8%]). For comparison, only 55% of criminal persecution outside the internet were successful (2009: [http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks2009_imk_kurzbericht.pdf 55.6%]).
  
First and foremost it is very unlikely that a crime can be prevented with the help of telecommunications connection data; if at all, already conducted crimes can be resolved.
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During the time meta-data was stored preventively the clearance rate of  internet crimes did not increase but decreased instead (2009: [http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf 75.7%]). This is possibly due to a wider usage of counter-measurements (e.g. foreign anonymization services). Hence, the data preservation is a disservice to criminal persecution, because it stimulates the usage of anonymization services. It follows that even in cases of reasonable suspicion the actual identity of a suspect cannot be determined.
  
Even in the exceptional case that a crime could be prevented, the retention of telecommunications data for the entire population is not justified. If the prevention of a crime would justify every mean, we would have to give up our constitutional basic rights, including the ban of torture and the protection of human dignity. After all, any such basic and civil rights could be standing in the way of fighting crime in individual cases. However, these basic rights serve the purpose of supporting a free society and vibrant democracy, and thus the well-being of the entire population. These values are more important to us than the effort to prevent every single crime.
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Security authorities of many European  and non-European states work successfully without the preventative storage of meta-data (e.g. Austria, Greece, Norway, Romania, Sweden, Australia, Canada, Japan). Nobody can argue that the internet is a lawless space in those countries.
  
Those who want to prevent all crimes would consequentially also need to demand strict enforcement of speed limits on highways, as well as a ban of smoking and of liquor advertisements. All these measures could help reduce the number of fatalities. In return, anyone who opposes patronizing citizens and therefore accepts traffic deaths and cancer-related deaths cannot believably advocate the prevention of every single "crime".
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The clearance of internet crimes is possible without data retention with a probability of 80%. This is due to the wide usage of flat rates on internet services. With these services internet connections are hold up for a long time which allows authorities to track suspicious connections. If this is not successful, authorities are then able to track the connection when the internet user connects to the service once again.  
  
=== Setting wrong priorities ===
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===Due an increase in usage of internet flat rates there is less connection data available to investigative authorities today in comparison to the time before the start of data retention programs===
  
Constantly demanding more safety distracts from the failures and the '''wrong priorities of politics'''. While politicians try to utilize complete surveillance and control of their citizens to punish each and every criminal, they consciously accept that thousands of people die each year from the consequences of e.g. smoking, drinking, and traffic accidents. To the favor of a few commercial sectors (tobacco industry, breweries, automobile industry), politicians remain inactive where they could and should easily prevent illness and death of countless people. Even in fighting unemployment and poverty - the citizens' primary concerns over the last years - acting politicians have constantly failed, as statistics show.
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'''Wrong.''' Each year investigative authorities get hold on more meta data.
  
In comparison to these problems, the effects of crime are disproportionately lower:
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In the field of telecommunications mainly the internet services are offered as flat rates. In 2008, hence before the data retention of internet connections came into effect, already [http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/fileadmin/Online08/Fisch_I.pdf 86%] of internet users used flat rate offers.  
* According to Eurostat, '''less than 0.002%''' of all Europeans die as victims of a crime each year, including terrorist attacks.
 
* According to the World Health Organisation, 92% of deaths in Western Europe are caused by illness, 2% by traffic accidents, 1% by falling, 1.7% by suicide and '''only 0.2% by violence and crime'''. The major health risks are others than crime: high blood pressure, tobacco, alcohol, cholesterol, obesity, malnutrition and lack of exercise are the main risks. In addition, being hit by life risks such as poverty, unemployment or natural disasters is more likely than becoming victim of a crime.
 
* If, for example, tobacco consumption would be reduced by just 2%, the benefits for the population would be much more significant than the prevention of all crimes, including terrorism.
 
  
Those who keep demanding for additional measures to fight crime therefore fail to address the actual problems citizens have to deal with every day. Crime rates have always remained within the same magnitude as today without fundamentally threatening our society.
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The obligation of data retention got legal validity in the field of internet on 01.01.2009. Before that day, browsing history was not saved or only up to [http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-haelt-siebentaegige-Speicherung-von-Verbindungsdaten-fuer-angemessen-150197.html seven days]. This is currently the case [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer again]. Up until the 90s when no points of exchange existed hence no meta-data. This fact did not prevent any criminal persecution.
  
===Disadvantages===
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During the current information age, people make more and more use of digital communication instead of personal letters and conversations. This has led to a constant increase of available communication data. Even if in specific cases the available amount of meta data has decreased the overall loss of information is redundant. This is due to the many additional rights gained by the authorities to retain data by other means of observation.
  
Those who put the center of attention on the single, gruesome crime, ignore that the disadvantages of exhaustive record-keeping outweigh its uses by a large margin. Because the disadvantages of a general logging of telecommunications data by far outweigh the benefits, blanket record-keeping is unreasonable. Even protection from crimes does not warrant disproportional measures.
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=== Lawyers, pastoral caregivers, and members of parliament are excluded from data retention===
  
* A retention of telecommunications data deters informants from passing important information about grievances to journalists by telephone, fax or Internet. Informants always have to anticipate that their contact can be exposed using connection data.
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'''Wrong.'''  All connections of people in these professions will be collected and retained.
* Those who seek counsel with a lawyer, a doctor or a help and information center (e.g. marriage counseling, counseling on addiction, crisis line) would have to keep in mind that the contact can enable inferring information about personal problems (e.g. preliminary proceedings, illness, marriage crisis, addiction) which could lead to disadvantages when made public. For celebrities who are spied after by the sensational press, this could be a particular danger.
 
* Confidential negotiations about large orders or mergers in commerce could be hampered because participants would have to anticipate business crime. Competitors could access connection data to "snatch away" orders or to block mergers.
 
* Politicians could become subject to blackmail as soon as their contacts to controversial people (e.g. lobbyists, industrials) could be traced.
 
* The work of political activists (e.g. globalization critics, opponents of nuclear material transports) would be hampered as they would have to anticipate - even retroactive - exposure of their activities by domestic intelligence agencies.
 
  
Overall the impartiality of large parts of interpersonal communication would be lost, at the latest if the first case of misuse reaches the light of public scrutiny. Eavesdropping scandals have already occurred in Greece and Italy. In the USA, connection logs can be acquired by purchase. In Germany a [http://www.tagesschau.de/wirtschaft/telekomaffaere18.html significant misuse of telecommunications data] has occurred when Deutsche Telekom analyzed hundreds of thousands of telecommunication records of its board of directors, of employees, and of journalists to identify an informant within their company. It is simply a question of time until more cases of misuse of retained telecommunications data occur.
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Only the retrieval of such data will be banned.  Though this ban is only valid under two premises. Firstly, the data at hand must be part of a professional secret. And secondly, the owner of the data cannot be a suspect of crime. In reality it is oftentimes extremely difficult for the police to distinguish whether the data falls under the two premises or not. For instance, it is extremely difficult for the police to determine while retrieving connection- or movement data which
  
==Kommunikationsinhalte werden nicht gespeichert==
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In addition, the ban of data retrieval does only hold for criminal persecution. Inquiries by secret intelligence services and preventative inquiries by the police are allowed at all times.
  
Das ist für sich genommen zwar richtig, aber irreführend. In vielen Fällen lässt sich der Kommunikationsinhalt nämlich anhand der Verbindungsdaten rekonstruieren.
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===The decision of the Federal Constitutional Court of Germany (FCCG) is an appropriate compromise===
  
Schon die Person des Gesprächspartners lässt oft Rückschlüsse auf den Gesprächsinhalt zu. Es liegt auf der Hand, weshalb jemand eine Ehe- oder Drogenberatungsstelle anruft, einen auf Geschlechtskrankheiten spezialisierten Arzt, einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht oder eine Telefonsexnummer. Bei Politikern können Kontakte zu Lobbyisten oder zu Prostituierten von Interesse sein.
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'''Correct.''' With the court finding of the FCCG only a targeted surveillance of suspects is legitimate and lawful. The storage of meta data generated by millions innocent people, on the other hand, is forbidden. This finding incorporates a compromise which has been successfully proven in many countries all over the world.  
  
Bei der Nutzung des Internet werden die abgerufenen Inhalte, die Klicks und Suchwörter des Nutzers oft von dem Anbieter freiwillig mitprotokolliert ("Server-Logfiles"). Hier genügen schon die Verbindungsdaten des Internet-Zugangsanbieters (IP-Adresse), um die Kommunikationsinhalte minuziös nachvollziehen zu können.
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With the court sentence of March 2nd, 2010 the FCCG nullified the regulations for the mass data retention in Germany. The regulations of such data retention had been against the German Basic Law, so the courts reasoning. However, the court made clear that a law-abiding general retention of communications data is still possible under certain conditions. Firstly, the security measures to store the data must be increased. Secondly, there need to be stricter requirements for the authorities to access the data. Finally, relationships of trust (e.g. with lawyer, psychologist, etc) must find special protection. Nevertheless, such a „retention of data 2.0“ like described above would be still unacceptable. During the course of such retention sensitive data of more than 80 million citizens would still be collected. That would include social relationships (including professional and business relationships), movement data and data of private situations in life (e.g. contacts to doctors, lawyers, work councils, psychologists, and counsels). With such a set-up of data retention professional secrets by lawyers, doctors, psychologists, and counsels would be violated. Further, this set-up promotes leaks and a misuse of data which undermines the protection of journalist's sources and hence the freedom of press. In conclusion, an untargeted retention of data damages our free and democratic society.  
  
Es besteht die Gefahr, dass die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft auf Kommunikationsinhalte ausgedehnt wird. In Italien werden beispielsweise SMS bereits gespeichert. Mit dem Argument, dass die Daten zur Strafverfolgung benötigt werden, lässt sich in Zukunft durchaus auch eine Inhaltsspeicherung rechtfertigen.
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===The refusal of all retention of data is a fundamental and extreme position===
  
==Verbindungsdaten werden bereits heute gespeichert==
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'''Wrong.''' It is the other way around. A full retention of connection data of all citizen without any reason is a radical and extreme position.
  
Das ist in dieser pauschalen Form falsch.
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The German Basic Law originally forbid any intervention in the secrecy of telecommunication by any authority. However, in turn with the German emergency law from 1968 judges have been able to demand the recording of all telecommunication of persons who were suspected for a crime. Also federal prosecutors received the right to demand such recording in exigent circumstances (i.e. imminent danger) without an approval of a judge. In comparison to this, the idea of a general retention of data without any approval of a judge nor any suspicion of crime or even imminent is an extreme position. It means that the entire population is recorded on who, when and with whom they communicated. Further, it means where citizens used or only carried their cellphones and how they used the internet. This complete storage of data would be a position as extreme and radical as a complete ban on any such data. The procedure that only judges and federal prosecutors have the right to demand a recording of telecommunication data of suspects or imminent danger is therefore a long practiced and constitutional compromise and hence no fundamental nor extreme position.
  
Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die Verbindungsdaten speichern, von denen die Rechnungshöhe abhängt (§ 97 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz). Deswegen dürfen etwa Handy-Standortdaten (Wer hat wo telefoniert?) und E-Mail-Verbindungsdaten (Wer hat wem eine E-Mail geschickt?) bisher nicht gespeichert werden. Bei Pauschaltarifen ("flatrates") dürfen bisher keinerlei Verbindungsdaten gespeichert werden, weil dies nicht zur Abrechnung erforderlich ist (Heise.de-Meldung).
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===The cohabitation in a democratic society demands differentiated views===
  
Auch in Bezug auf Abrechnungsdaten kann der Kunde bisher deren monatliche Löschung mit Rechnungsversand verlangen. Der Kunde kann auch verlangen, dass Rufnummern von vornherein nur um drei Stellen verkürzt gespeichert werden. Macht der Kunde von diesen Rechten keinen Gebrauch, werden die Daten meist 80 oder 90 Tage lang gespeichert und nicht sechs Monate lang wie mit der Vorratsdatenspeicherung geplant.
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'''Correct.'''  This is why an undifferentiated retention of telecommunication data of all citizen, may they be suspects or not, is in a democratic society not acceptable.  
  
Es werden somit bei weitem nicht alle Verbindungsdaten gespeichert und auch diese nicht so lange wie mit der Vorratsdatenspeicherung geplant.
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===The refusal of any data retention without a constructive counterproposal is not worthwhile===
  
==Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist nur unter engen Voraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung) zulässig==
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'''Wrong.''' Our civil liberties are not negotiable.  
  
Falsch. Verbindungsdaten werden schon heute zehntausende Male im Jahr abgefragt, die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Bestandsdaten) wird sogar mehrere Millionen Mal jährlich abgefragt (3,4 Mio. mal im Jahr 2005 oder 9.000mal am Tag). Eine Vorratsdatenspeicherung würde die Zahl der Abfragen noch einmal sprunghaft ansteigen lassen. In Anbetracht dessen kann keine Rede davon sein, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten engen Voraussetzungen unterliege.
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As opponents of data retention without any suspicion or immediate danger we do have proposals (LINK) which facilitate criminal persecution. These proposals include means of fast data storage, better education and equipment, prevention of crimes through data  and consumer protection. If effective criminal persecution is the goal, such organizational and legal measures are of utmost importance. Hypocritical debates, on the other side, about date retention will distract from failures in the means of protection of citizen.  
  
* In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der Geheimdienste.
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===A European ban on any form of data retention has no majority===
* Zugriff erhalten zu diesem Zweck die Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Nachrichtendienste, aber auch ausländische Staaten wie die USA im Rahmen von Rechtshilfeübereinkommen. Nur bei Abfragen zur Verfolgung von Straftaten ist eine richterliche Anordnung erforderlich, aber auch hier überprüft der Richter nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.
 
* Bei Anfragen ausländischer Staaten ist oftmals keine richterliche Anordnung erforderlich. Was mit den Daten im Ausland geschieht, ist nicht kontrollierbar.
 
* Nachrichtendienste dürfen ohne richterliche Genehmigung Verbindungsdaten abfragen.
 
* Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen alle Behörden bekommen, die irgend ein Interesse daran haben könnten (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) soll Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren rechtfertigen. In keinem dieser Fälle ist eine richterliche Anordnung erforderlich.
 
* Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" sollen Auskunft über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Hier ist zwar eine richterliche Anordnung erforderlich, aber der Richter überprüft nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.
 
  
Eine Untersuchung über das Abhören von Telefonen hat im Übrigen gezeigt, dass das Erfordernis eines "richterlichen Beschlusses" keine wirksame Kontrolle gewährleistet: In sehr vielen Fällen wurde eine Blankoerlaubnis erteilt, ohne dass auch nur die eingereichten Schriftstücke näher begutachtet und bei Fehlen der rechtlichen Voraussetzungen Anträge abgelehnt wurden (Heise.de-Meldung). Der "richterliche Beschluss" konnte auch nicht verhindern, dass die Anzahl von Telefonüberwachungen seit Jahren immer weiter ansteigt - aufgrund einer Verwässerung der Voraussetzungen für Überwachungsmaßnahmen, nicht etwa aufgrund eines entsprechend starken Anstiegs der Verbrechensanzahl. Dass nur die Einrichtung der Überwachung, nicht aber deren weitere Durchführung der richterlichen Kontrolle unterliegt, wird dabei ebenfalls immer wieder von Datenschützern bemängelt (Heise.de-Meldung).
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'''Wrong.''' As long as the European commission submits no proposal including a ban on any form of data retention it is not clear whether a majority is in favor or in opposition to this motion.
  
Abgesehen davon zeigt die aktuelle Mautbrückendiskussion (Heise.de-Meldung), wie unsicher rechtlich geschützte Datensammlungen auf Dauer sind. Zugriffsbeschränkungen, die heute noch gesetzlich vorgesehen sind, können morgen schon durch Gesetzesänderungen verwässert oder aufgehoben werden. Dieser Mechanismus ist immer wieder zu beobachten. Beispielsweise war der Zugriff auf Bankkonten-Stammdaten ursprünglich nur zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt worden. Heute haben Finanzämter, Sozialämter und viele mehr Zugriff auf diese Daten.
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Even if there is no majority behind a proposal which is against any form of data retention it does not mean that there is a necessity for data retention without suspicion or immediate danger. The European Union could instead leave it up to the national parliaments and constitutional courts if the entire telecommunication should be recorded without a suspicion or not. Many civil society organizations have already [http://www.daten-speicherung.de/data/joint_position_15-07-2011.pdf proposed].
  
All diese Aspekte sind Grund genug, an der dauerhaften Sicherheit der Daten vor Missbrauch sowie dem Zugriff nichtstaatlicher Stellen zu zweifeln. Das Aushebeln gesetzlicher Schutzmechanismen (z.B. Mautzweckbindung), Gummiparagraphen (sehr unscharfe Gesetze), menschliches Versagen (z.B. fehlerhafte richterliche Kontrolle) und die fortschreitende Auslagerung von Staatsaufgaben an die private Wirtschaft (Datenzugriff von "Rechteinhabern") lassen kaum erwarten, dass gerade bei vorratsgespeicherten Daten mit besonderer Gewissenhaftigkeit vorgegangen wird.
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===Provider of telecommunication services partly store data considerably longer than certain proposals on the reintroduction of data retention suggest===
  
==Deutschland ist verpflichtet, die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen==
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'''Correct.''' The focus must be on the word „partly“ though. Everybody, according to law, can prevent the recording of telecommunications data by choosing a flat rate. For many people who rely out of personal or professional reasons on confidential telecommunication or people who want to protect their privacy this choice is of utmost importance.
  
Falsch. Die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wegen schwerer und offensichtlicher Rechtsverstöße nicht umgesetzt werden und wird voraussichtlich 2008 vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt werden.
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===A quick freeze without retention of data is impossible. Data which is not stored, cannot be frozen===
  
Die EG-Richtlinie ist wegen fehlender Rechtsgrundlage und wegen der Verletzung zahlreicher Grundrechte rechtswidrig. Irland hat im Juni 2006 Klage gegen die Richtlinie erhoben. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall entschieden, dass die EU keine Kompetenz für Maßnahmen zur Verbesserung der "öffentlichen Sicherheit oder Strafverfolgung" hat. Er hat deswegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärt. Rechtsexperten halten es für ausgeschlossen, dass der Gerichtshof im Fall der Vorratsdatenspeicherung zu einem anderen Ergebnis gelangen wird. Selbst die Bundesjustizministerin Zypries räumte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Fluggastdatenübermittlung ein, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf der Kippe steht.
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'''Wrong.''' A procedure for a quick storage („Quick freeze“) of telecommunications data requires no general retention of data.
  
Deutschland ist auch in der Zwischenzeit bis zur Entscheidung des Gerichtshofs nicht zur Umsetzung verpflichtet. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge ist eine Richtlinie von vornherein "inexistent", wenn sie mit einem Fehler behaftet ist, dessen Schwere so offensichtlich ist, dass er von der Gemeinschaftsrechtsordnung nicht geduldet werden kann. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge darf Deutschland keine Richtlinie umsetzen, bei deren Erlass die EU ihre Hoheitsbefugnisse überschritten hat.
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An order on storage creates the opportunity for persecutors to save existing telecommunication data which would have been deleted otherwise. The data at hand would then only be released if all legal requirements have been met. A judicial permission to store and use the data for persecution would be an example of such requirements.
  
Dass diese Voraussetzungen im Fall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegeben sind, wird zwar von Seiten der Bundesregierung bestritten. Wenn Deutschland die Umsetzung bis zur Entscheidung des Gerichtshofs aufschiebt, droht aber allenfalls die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ohne finanzielle Nachteile für Deutschland. In anderen Fällen, z.B. bei der Richtlinie über Tabakwerbung, hat Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Derzeit sind 17 EU-Vorgaben nicht umgesetzt. Ein Umsetzungsmoratorium bei der Vorratsdatenspeicherung ist folglich durchaus möglich, wenn die Politik nur will.
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With an order of storage recording of data of the specific connection possible. Even without the general retention of data backtracking is possible with the ongoing connection at hand. Since connections out of flat rate services usually are stable over a long period of time an identification of the user is even easier compared to other crimes. Long after the crime has been committed the perpetrator can be identified. In offline crimes the perpetrator would have left the crime scene already.
  
==Die Richtlinie war als Kompromiss nötig, um weiter gehende Speicherpflichten zu verhindern==
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An order of storage is even possible after the connection has been resolved. Certain data saved out of professional reasons (e.g. for accounting reasons). This data storage takes place in Germany up to six month.
  
Falsch. Deutschland hätte den Beschluss der EU-Richtlinie insgesamt verhindern können, wenn die Verhandlungsführer der Bundesregierung von Anfang an jede Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hätten, wie es mehrere Beschlüsse des Bundestags gefordert hatten. Stattdessen hat sich Bundesjustizministerin Zypries ohne Not mit einer sechsmonatigen Speicherung einverstanden erklärt, diese als nützlich bezeichnet und entgegen den Vorgaben des Bundestags aktiv auf eine sechsmonatige Speicherpflicht hingearbeitet.
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It is correct that unsaved connection data cannot be „frozen“ nor be released to the authorities. This is not a disadvantage though. It guarantees the indispensable requirement of confidential and unselfconsciousness of citizens who are almost 100% fair.
  
==Deutschland setzt die EU-Richtlinie nur mit den Mindestanforderungen um==
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===The Federal constitutional court discarded the method of „quick freeze“ as an alternative to the general retention of data===
  
Selbst wenn dies so wäre, würde das nichts daran ändern, dass eine systematische Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung grob unverhältnismäßig und mit einer freien Gesellschaft nicht zu vereinbaren ist. Mit dem begrenzten Umfang der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung zu argumentieren ist wie einem Menschen zu sagen: "Keine Sorge, wir schlagen dich nicht tot, sondern nur krankenhausreif."
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False. In no case, the federal constitutional court has discarded the method of „quick freeze“ as an alternative to the general retention of data.  
  
Tatsächlich ist es auch falsch, dass nur die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie umgesetzt würden. In Wahrheit soll das deutsche Recht in vielen Punkten über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus gehen:
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The federal constitutional court decided that the government is, in accordance with the German Basic Law, allowed to declare a general retention of data as a necessity with the reasoning that a targeted collection of data in not as effective as a global and all-inclusive data retention. The constitutional threshold to declare something as a necessity is extremely low. Even a single contravention which can only be persecuted with a general data retention is enough to reach such threshold. Even when more crime is solved without this retention of data the government can lawfully engage in the retention of data.
  
* In Deutschland sollen Internet-Anonymisierungsdienste zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, was sie praktisch wirkungslos machen würde. Die EU-Richtlinie sieht das nicht vor.
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The minimal constitutional threshold for such an undertaking cannot be the basis for an debate on the necessity and proportionality of a global data retention. Politically, it is by far more important that no space develops on the internet outside the jurisdiction. Additionally, internet crimes need to be solved as effectively as crimes outside the internet. This is, as explained above, also within reach without a global retention of data.  
* In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und zur Sammlung von Erkenntnissen durch die Geheimdienste. Die EU-Richtlinie sieht eine Datenspeicherung nur "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" vor.
 
* In Deutschland bekommt eine Telefonnummer nur, wer seinen Namen, seine Anschrift und sein Geburtsdatum angibt (Identifizierungszwang). Diese Daten sind für eine Vielzahl staatlicher Behörden abrufbar. Selbst Anbieter vorausbezahlter und kostenloser Dienste (z.B. Prepaid-Handykarten) müssen diese Daten abfragen. Die EU-Richtlinie sieht keinen solchen Identifizierungszwang vor.
 
* Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen alle Behörden bekommen, die irgend ein Interesse daran haben können (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) soll Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren rechtfertigen. Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" sollen Auskunft über die Identität der Kommunizierenden verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Die EU-Richtlinie sieht Zugriffsrechte nur zur Verfolgung "schwerer Straftaten" vor.
 
* Die Daten über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen nach Vertragsende bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert bleiben. Die EU-Richtlinie fordert nur eine sechsmonatige Speicherung.
 
* In Deutschland soll bei jedem Versenden und Abrufen von E-Mail die Kennung (IP-Adresse) des Nutzers gespeichert werden, bei jedem Empfangen von E-Mail die IP-Adresse des Absenders. In der EU-Richtlinie ist davon keine Rede.
 
* In Deutschland sollen Anbieter von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdiensten keine Entschädigung für die Vorratsspeicherung und die dafür anfallenden Kosten erhalten. Die Kosten müssen deswegen im Wege von Preiserhöhungen auf die Nutzer umgelegt werden. Bisher kostenlosen Diensten droht die Einstellung. Die EU-Richtlinie steht einer Entschädigung demgegenüber nicht entgegen.
 
* In Deutschland sollen die Speicherpflichten für E-Mail- und Internetzugangsanbieter bereits ab dem 1. Januar 2008 gelten. Die EU-Richtlinie fordert eine Speicherung erst ab dem 15. März 2009.
 
 
 
==Durch die Vorratsdatenspeicherung werden Bürgerrechte nicht beschnitten==
 
 
 
Diese Behauptung, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) 2006 vor dem Deutschen Bundestag aufgestellt hat, ist falsch.
 
 
 
Am schwersten wiegt die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses: Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Auch die Unschuldsvermutung wird abgeschafft: Es werden Berge von Spuren und Beweismaterial gegen jeden gesammelt, ohne dass der geringste Verdacht gegen die Betreffenden vorliegt. Das steht auch in klarem Widerspruch zum Grundgesetz.
 
 
 
Man vergleiche die Vorratsdatenspeicherung einmal mit dem Versenden von Briefen, bei denen man auf dem Umschlag nicht einmal den Absender angeben muss. Eine "Vorratsdatenspeicherung für Briefe" würde bedeuten, dass der Staat registrieren lässt, wer wem wann einen Brief geschickt hat. Eine "Vorratsdatenspeicherung für Gespräche" würde bedeuten, dass staatliche Spitzel überall mitschreiben, wer wann mit wem geredet hat. An diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Vorratsdatenspeicherung der Stasi würdig ist, nicht aber einem demokratischen Rechtsstaat.
 
 
 
==Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungskonform==
 
 
 
Falsch. Der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen die Grundrechte der betroffenen Bürger und die dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
 
 
 
Dies gilt zum einen für das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene "außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat".
 
 
 
Im dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.04.2006 heißt es weiter: "Selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung kann auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden." "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt dazu, dass der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorsehen darf [...] Verzichtet der Gesetzgeber auf begrenzende Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts sowie an die Nähe der Betroffenen zur abzuwehrenden Bedrohung und sieht er gleichwohl eine Befugnis zu Eingriffen von erheblichem Gewicht vor, genügt dies dem Verfassungsrecht nicht."
 
 
 
Eine Vorratsdatenspeicherung verzichtet auf jeden Verdachtsgrad und auf jede Nähe der Betroffenen zu den aufzuklärenden Straftaten, stellt gleichzeitig aber einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, weil sensible Daten über das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung gesammelt werden. Dies ist mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.
 
 
 
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2003 heißt es: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".
 
 
 
Mit diesen Vorgaben steht die beabsichtigte Vorratsdatenspeicherung im evidenten Widerspruch. Mit der Vorratsdatenspeicherung ordnet der Staat eine Erfassung und Vorhaltung von Verbindungsdaten an, die nur allgemein der Strafverfolgung dienen soll, aber keinen konkreten Tatverdacht und keinerlei Anhaltspunkte einer Straftat voraussetzt.
 
 
 
Schon 1967 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: "Ausgangspunkt hat die Feststellung zu sein, daß nach dem Menschenbild des Grundgesetzes die Polizeibehörde nicht jedermann als potentiellen Rechtsbrecher betrachten und auch nicht jeden, der sich irgendwie verdächtig gemacht hat ('aufgefallen ist') oder bei der Polizei angezeigt worden ist, ohne weiteres 'erkennungsdienstlich behandeln' darf. Eine derart weitgehende Registrierung der Bürger aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der polizeilichen Überwachung der Bevölkerung widerspräche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates."
 
 
 
Die Vorratsdatenspeicherung geht weit über die Aufnahme vom Lichtbildern und Fingerabdrücken im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung hinaus. Sie betrifft sensible Daten über die Kommunikation der Menschen mit ihren nächsten Angehörigen sowie mit Beratungs- und Hilfsberufen, über die sozialen Beziehungen der Menschen zueinander, über ihre Internetnutzung und über ihr Bewegungsverhalten. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens aller 82 Mio. Menschen in Deutschland aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der Verfolgung von Straftaten widerspricht den Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates.
 
 
 
Mit Beschluss vom 22.08.2006 hat das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber nochmals eine besondere Warnung gerichtet: "Das Bundesministerium der Justiz hat mitgeteilt, seit längerem an einer Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen zu arbeiten [...] Es stellt sich auch die Frage, ob und in welchem Umfang von einer neuerlichen Ausdehnung heimlicher Ermittlungsmethoden im Hinblick auf Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter Abstand zu nehmen ist." Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine schwerwiegende Ausdehnung der heimlichen Telekommunikationsüberwachung dar und beschädigt Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter massiv.
 
 
 
Vor dem Hintergrund der klaren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es ein vorsätzlicher Verfassungsbruch, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten gleichwohl zu beschließen.
 
  
==„Wir brauchen mehr Überwachung, um uns vor Kriminalität/Terroristen/Sexualstraftätern zu schützen und um in Sicherheit leben zu können.“==
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===A date retention for one or two weeks ('Quick Freeze Plus') would be an adequate compromise===
  
Falsch. Mehr Überwachung bringt nicht mehr Sicherheit.
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'''Wrong.''' A shorter period of time of data storage would not change the fatal consequences of a general retention of data.  
  
Wie sicher wir leben, lässt sich an der Kriminalitätsrate ablesen. Dass mehr Überwachung zu einer niedrigeren Kriminalitätsrate führt, ist weder erwiesen, noch wird dies von den Innenpolitikern auch nur behauptet. Tatsächlich lässt sich ein messbarer Einfluss von Überwachungsmaßnahmen auf die Kriminalitätsrate weder im zeitlichen, noch im internationalen Vergleich feststellen. Umgekehrt zeigt eine amerikanische Vergleichsstudie, dass kein Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden einerseits und der Kriminalitätsrate andererseits besteht.
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Any record of communication or connection puts confidential relationships (e.g. to journalists, counsels, lawyers, or business partners) on the line of getting public through data breaches or misuse. On top of that a recording of connections bears a permanent risk that innocent people appear as suspects of crimes. This could lead to apartment searches and interrogations as the connection data only identifies only owner of the internet connection and not the user.  
  
Dass Überwachungsmaßnahmen den Behörden in einzelnen Fällen nützlich sein können, mag durchaus sein. Insgesamt gesehen ist der Nutzen aber vernachlässigbar gering. Es gibt eine Statistik der Weltgesundheitsorganisation, die den Verlust gesunder Lebenszeit durch vorzeitigen Tod, Krankheit oder Behinderung misst. Dieser Statistik zufolge beruht der Verlust gesunder Lebenszeit für Westeuropäer zu 92% auf Krankheiten, zu 2% auf Verkehrsunfällen, zu 1% auf Stürzen, zu 1,7% auf Suizid und gerade einmal zu 0,2% auf Gewalt. Straftaten sind der Statistik zufolge für die Gesundheit der Bevölkerung in etwa so schädlich wie versehentliche Vergiftungen, Karies, Rückenschmerzen oder Durchfall. Eurostat zufolge sterben weniger als 0,002% der Europäer jährlich als Opfer einer Straftat, terroristische Anschläge eingeschlossen. Ausweislich der Statistik ist es um ein Vielfaches wahrscheinlicher, wegen eines ungesunden Lebensstils (z.B. falsche Ernäherung, Bewegungsmangel, Alkohol, Nikotin), durch einen Sturz oder im Straßenverkehr zu sterben als infolge einer Straftat. Die großen Risiken für unsere Gesundheit sind andere als Kriminalität: Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung und Bewegungsmangel sind die Hauptrisikofaktoren. Würde man z.B. den Tabakkonsum nur um 2% zurückfahren, dann würde man der Gesundheit der Bevölkerung einen größeren Dienst erweisen als durch die Verhinderung sämtlicher Gewalttaten. Auch dass uns Zivilisationsrisiken wie Krankheit, Armut, Arbeitslosigkeit oder Naturkatastrophen treffen, ist weitaus wahrscheinlicher als das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden.
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The permanent risk of experiencing disadvantages which comes along a permanent recording of communication data creates a strong deterrence and prevents an unselfconscious use of telephone and internet during sensitive situations (e.g. anonymous information of journalists, anonymous expression of opinion, confidential exchange of professional secrets, confidential coordination of political protests, psychological, medical, and judicial counsel and support groups of people in special situations like emergencies and illnesses). If innocent or dangerous people cannot seek help without fear of experiencing disadvantages, a meaningful prevention will not take place and the life of innocent people will be at risk.
  
Die Lebenserwartung der Europäer steigt seit Jahrzehnten. Vor diesem Hintergrund stellt die Kriminalität zwar ein ernst zu nehmendes Problem dar, das der Staat mit angemessenen Maßnahmen einzudämmen versuchen sollte. Die Kriminalität ist aber nur ein Risiko unter vielen, mit denen das Leben notwendig verbunden ist, und ein vergleichsweise geringes Risiko. Außerdem hat die Kriminalität Ursachen in unserer Gesellschaft, welche die Polizei nicht beseitigen kann. Diese Kriminalitätsursachen müssen anders angegangen werden.
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The allowance of a general data retention will be a huge step-stone towards a surveillance society. The storage of data for potential use by the authorities would slowly capture all areas of life, because the record of personal data is useful for them in many ways. If the government allows the permanent record without suspicion of all actions of its citizen, the records will include all areas of our life to an even by the German Democratic Republic unprecedented level.  
  
==„Wir müssen alles tun/alle verfügbaren Mittel einsetzen, um künftig solche schrecklichen Verbrechen/Terroranschläge/Kindesmissbrauch/… zu verhindern.“==
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==='Quick freeze' practically opens the investigative authorities the opportunity to retain all data on suspicion at all times because the development and outcome of cases to be investigated are not foreseeable===
  
Falsch. Es dient unserer Sicherheit, dass der Staat nicht alle verfügbaren Mittel einsetzen darf.
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'''Wrong.''' Orders to 'quick freeze' data must include the specific identification of a connection. Therefore, the possibility of a general retention of data through the back door is averted.
  
Der Staat verfolgt nicht nur Straftäter, sondern er ermittelt gegen Verdächtige. Darunter befinden sich viele Menschen, deren Unschuld sich erst später herausstellt oder deren Schuld im weiteren Verlauf nicht festgestellt werden kann. Die Instrumente der Strafverfolgungsbehörden (z.B. Telefonüberwachung, Observation, Nachbarbefragung, Untersuchungshaft) treffen in vielen Fällen Unschuldige. Weil jeder Opfer eines Irrtums oder einer Falschverdächtigung werden kann, müssen wir zu unserer eigenen Sicherheit dafür sorgen, dass die staatliche Macht begrenzt bleibt.
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Due to technical reasons internet providers must know  during an ongoing connection which IP-address is associated to which internet connection. To store this information in a case of suspicion no general retention of data is necessary. “Quick freeze” entails a recording of data from an ongoing usage of a certain service as well as all data generated by the connection in the future. ([http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf § 100j Abs. 2 S. 3 StPO-E]). Also law enforcement agencies are to pay at least 30 Euros per subscriber. All of this prevents excessive numbers of requests.
  
Bestimmte Methoden (z.B. Folter) widersprechen außerdem der Würde jedes Menschen, auch der des Straftäters. In unserer Geschichte haben wir gelernt, dass die uneingeschränkte Förderung von „Gemeinwohl“ und „Volksgemeinschaft“ letztendlich nicht in unserem Interesse liegt. Andere Instrumente (z.B. verdachtslose Überwachung beliebiger Personen) sind unverhältnismäßig. Ihr Nutzen steht außer Verhältnis zu ihren negativen Auswirkungen auf eine demokratische Gesellschaft, die auf das unbefangene Mitwirken gerade kritischer Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist.
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=== "Damit überhaupt etwas auf Zuruf eingefroren werden kann, müssen verdachtsunabhängig laufend Verkehrsdaten mit Bestandsdaten verknüpft werden" ===
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'''Falsch.''' Eine Datensicherung ist ohne vorsorgliche Datenverknüpfung möglich.  
  
Langfristig dienen rechtsstaatliche Beschränkungen und die Achtung der Menschenrechte der Sicherheit, denn exzessive Kontrolle und Repression erzeugt Unzufriedenheit und Widerstand. Die Achtung der Grundrechte macht uns sicherer, nicht verletzlicher. Der Oberste Gerichtshof des Staates Israel führte im Jahr 1999 zutreffend aus: „Dies ist das Schicksal der Demokratie, weil nicht alle Mittel mit ihr vereinbar und nicht alle Methoden ihrer Feinde für sie verfügbar sind. Obwohl eine Demokratie oft mit einer Hand auf ihren Rücken gebunden kämpfen muss, behält sie trotzdem die Oberhand. Die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung der Freiheit des Einzelnen bilden einen wichtigen Bestandteil ihres Verständnisses von Sicherheit. Letztlich erhöht dies ihre Stärke.
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Internet-Zugangsanbieter müssen während einer bestehenden Verbindung schon aus technischen Gründen wissen, welchem Internetanschluss welche IP-Adresse zugewiesen ist. Um diese Information im Verdachtsfall sichern zu können, ist eine flächendeckende vorsorgliche Datenverknüpfung nicht erforderlich. „Quick Freeze“ umfasst nur eine Sicherung von "bei der Nutzung des Dienstes bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten" ([http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf § 100j StPO-E]). Soweit eine Sicherung '''mangels Datenspeicherung nicht möglich''' ist, muss einer entsprechenden Anordnung auch nicht Folge geleistet werden.  
  
==„Datenschutz ist Täterschutz. Er steht dem Schutz unschuldiger Menschen im Weg.“==
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=== "Eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist ein geringfügiger Grundrechtseingriff, denn nach einer konkreten Straftat können Ermittlungsbehörden einzig herausfinden, wem der Internet-Anschluss gehört, von dem die Straftat ausging" ===
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'''Falsch.''' Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde in Verbindung mit Aufzeichnungen der Diensteanbieter (einschließlich staatlicher Internetportale) die '''Nachverfolgbarkeit potenziell jedes Klicks''' und jeder Eingabe, jeder gelesenen Seite und jeder geäußerten Meinung im Internet bedeuten - ein massiver Eingriff in das Recht auf unbefangene Information, Meinungsäußerung und Kommunikation über das Internet.  
  
Falsch. Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Er dient dem Schutz unschuldiger Menschen.
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Die Identifizierung von Internetnutzern zur Strafverfolgung setzt nach geltendem Recht (§ 113 TKG) nicht voraus, dass eine Straftat begangen worden ist. '''Es genügt der Verdacht''', dass eine Straftat begangen worden sein könnte. Der Inhaber der zu identifizierenden IP-Adresse muss zudem nicht im Verdacht stehen, die Tat begangen zu haben. Es genügt, dass seine Identifizierung zur „Erforschung des Sachverhalts“ erforderlich ist. Ganz ohne Verdacht einer Straftat ist eine Identifizierung von Internetnutzern „zur Abwehr von Gefahren“ und für Aufklärungszwecke der Geheimdienste zugelassen. Kein Richter kontrolliert vor der Identifizierung, ob ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Internet-Zugangsanbieter identifizieren jährlich über 3 Mio. Internetnutzer gegenüber Staat und Urheberrechtsinhabern.  
  
Dass der Staat nicht unbegrenzt Wissen über uns sammeln und unsere Daten nicht beliebig rastern darf, dient unserem eigenen Schutz. Je mehr der Staat über uns weiß, desto mehr Ansatzpunkte für Ermittlungen stehen ihm zur Verfügung und desto größer wird die Gefahr von Falschverdächtigungen. Außerdem laden umfangreiche Datenbestände zu Missbrauch ein. In der Vergangenheit hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen Polizeibeamte gegen Bezahlung oder aus privaten Gründen auf Polizeidaten zugegriffen haben. Schon die Befürchtung von Missverständnissen oder Missbräuchen kann unsere Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. Wenn wir anonym handeln können oder wissen, dass unsere Daten unverzüglich gelöscht oder wenigstens nicht zu anderen Zwecken genutzt werden, dann scheuen wir auch vor sensiblen Aktivitäten nicht zurück (z.B. Teilnahme an Demonstrationen, Mitarbeit in Oppositionsgruppe, Inanspruchnahme psychologischer Beratung, sexuelle Aktivitäten). Datenschutz ist daher Freiheitsschutz.
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Mithilfe von Aufzeichnungen (Logfiles) von Internetanbietern wie Google, Youtube oder Twitter können Behörden im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung nicht nur lange nach Abschluss der Internetsitzung herausfinden, über welche Anschlüsse '''vermeintlich verdächtige Internetseiten gelesen''', ungewöhnliche Videos betrachtet oder auffällige Meinungen geäußert wurden. Mithilfe von Referer, Cookies, Identifier oder Benutzerkonten kann nach einer Identifizierung oft auch festgestellt werden, was der Betroffene sonst noch im Internet getan hat, teilweise über Wochen oder Monate hinweg. Die jeweils genutzten IP-Adressen ermöglichen dann auch die Erstellung eines ungefähren Bewegungsprofils. Mithilfe von IP-Adressen können zudem vermeintlich anonyme E-Mails rückverfolgt und vermeintlich anonyme Benutzerkonten zugeordnet werden.  
  
==„Wir müssen etwas gegen die Kriminalität unternehmen. Wir können nicht die Hände in den Schoß legen und kapitulieren.“==
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Insgesamt würde schon die ernsthafte Sorge vor Nachteile infolge einer '''jederzeitigen Nachverfolgbarkeit''' in vielen Situationen eine unbefangene, freie Kommunikation unmöglich machen (z.B. anonyme Information von Journalisten per E-Mail, anonyme Meinungsäußerung im Internet, vertraulicher Austausch von Geschäftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung oder Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten).  
  
Falsch. Aktionismus von Politikern ist nutzlos.
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Weitere Informationen:
  
Keiner will gegen Kriminalität „die Hände in den Schoß legen“. Tätig werden müssen aber die Sicherheitsbeamte und nicht die Abgeordneten. Wenn spektakuläre Verbrechen in das Rampenlicht der Öffentlichkeit rücken, ist das in allererster Linie ein Weckruf an die zuständigen Behörden, künftig noch intensiver an der Verhinderung solcher Vorfälle zu arbeiten. Politiker reagieren oft mit der Forderung nach „verbesserten“ Gesetzen. Neue Gesetze sind für Politiker zwar ein einfaches und billiges Mittel, um öffentlichkeitswirksam Tatkraft und Entschlossenheit zu demonstrieren. Derartiger Aktionismus führt aber oft zu Gesetzen, die dem Bürger keinen messbaren Nutzen bringen. Wer Sicherheit durch immer neue Gesetze verspricht und – zwangsläufig – Straftaten gleichwohl nicht verhindern kann, der verliert mittelfristig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und fördert die Politikverdrossenheit. Er gefährdet damit letztlich die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie.
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* [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/ Die drohende IP-Vorratsdatenspeicherung]
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* [http://akvorrat.de/s/IP-Wissensquiz Quiz: IP-Vorratsdatenspeicherung]
  
==„Der Staat ist verpflichtet, seine Bürger zu schützen. Die Bürger haben einen Anspruch auf Sicherheit.“==
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=== "Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können keine Kontakte aufgedeckt werden" ===
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'''Falsch. '''Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können Kommunikationspartner einer Person aufgedeckt werden.  
  
Falsch. Mehr als angemessene Maßnahmen gegen Kriminalität können die Bürger vom Staat nicht verlangen.
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In den meisten '''E-Mails''' ist die IP-Adresse des Absenders enthalten. Darüber konnten im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung selbst vermeintlich anonym versandte E-Mails zurückverfolgt werden. Wenn beispielsweise ein Whistleblower ein anonymes E-Mail-Konto eröffnet, um einem Journalisten unerkannt Informationen über einen Missstand zukommen zu lassen, dann taucht in seiner E-Mail mit hoher Wahrscheinlichkeit die IP-Adresse auf, unter der er im Internet surft. Über diese IP-Adresse könnte er unter Umständen als Absender ermittelt werden, wenn die Vergabe von IP-Adressen von allen Anbietern protokolliert würde. Dies würde der Pressefreiheit und der Information der Öffentlichkeit empfindlich schaden. 
  
Einen „Anspruch auf Sicherheit“ kann es schon deshalb nicht geben, weil kein Staat eine vollständige Sicherheit vor Straftaten gewährleisten kann. Selbst Polizeistaaten mit unbegrenzter Macht (z.B. die DDR) haben die Kriminalität nie beseitigen können. Umgekehrt gab es in solchen Staaten viel Korruption, Willkür und Staatskriminalität. Ein demokratischer Rechtsstaat geht entschlossen gegen Straftäter vor. Er erlegt sich zum Schutz Unschuldiger und zur Gewährleistung einer freiheitlichen Gesellschaft aber bewusst Grenzen und Fesseln auf. Gerade dies macht seinen Charakter und seine Stärke als Rechtsstaat aus.
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=== "Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können keine Bewegungsprofile erstellt werden" ===
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'''Falsch. '''Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können unter Umständen durchaus Bewegungsprofile erstellt werden.  
  
==„Ich habe nichts zu verbergen.“==
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Nach einer [http://www.daten-speicherung.de/index.php/umfrage-internetnutzer-nutzen-selbstdatenschutz/ Untersuchung] macht jeder fünfte Internetnutzer '''Fantasieangaben bei Online-Registrierungen''', um anonym zu bleiben. Nach dem Vorschlag der Bundesjustizministerin könnten Staatsbeamte Sie künftig als Inhaber eines solchen "anonymen" Benutzerkontos über Ihre IP-Adresse identifizieren, unabhängig von Ihrem Internet-Zugangsanbieter. Anschließend könnte der Beamte von dem Internet-Diensteanbieter die früheren IP-Adressen, mit denen Ihr Benutzerkonto genutzt wurde, erfragen, um daraus ein ungefähres Profil Ihrer Bewegungen zu erstellen.  
  
Falsch. Jeder hat eine Intim- und Privatsphäre, die den Staat nichts angeht.
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Nach einer [http://research.microsoft.com/pubs/139079/hotnets10.pdf Studie] kann aus den von einer Person in den letzten Tagen benutzten IP-Adressen mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden, ob es sich bei den jeweiligen Standorten um das '''Zuhause''', die Arbeitsstelle oder einen Reiseweg des Internetnutzers handelte.  
  
Wer von sich behauptet, nichts zu verbergen zu haben, muss sich fragen lassen, warum er seine Wohnung bekleidet verlässt oder die Toilettentür hinter sich schließt. Jeder hat einmal Erlebnisse gehabt, die niemanden etwas angehen und die er nicht der Gefahr eines Bekanntwerdens aussetzen möchte. Auch dass er sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen hätte, kann wohl kaum jemand von sich behaupten. Noch nie schwarz gefahren? Noch nie beim Autoverkauf geflunkert (Betrug)? Immer alle Einnahmen in der Steuererklärung angegeben? Noch nie zu schnell gefahren? Wenn der Staat jemanden nur lange genug überwacht, wird er früher oder später immer ein Vergehen feststellen. Hinzu kommt: Selbst wer vollkommen unschuldig ist, hat handfeste Nachteile durch Überwachung und Datensammlung zu befürchten (siehe nächste Frage).
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Um herauszufinden, was Ihre IP-Adresse über Sie verrät, klicken Sie [http://www.getpos.de/ip2location.aspx hier].  
  
Sollte sich trotzdem jemand finden, der sein Leben in einem Big Brother-Container verbringen möchte, der kann dies gerne tun. Er soll anderen aber nicht vorwerfen, dass sie ihre Geheimnisse für sich behalten wollen.
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=== "Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist nicht herauszufinden, auf welchen Seiten man im Internet gesurft hat" ===
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'''Falsch. '''Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung kann ermittelt werden, auf welchen Seiten man im Internet gesurft hat.  
  
Übrigens hat auch der Staat selbst etwas zu verbergen. Das nennt man „Staatsgeheimnisse“. Abgeordnete wehren sich gegen „zuviel“ Transparenz, wollen ihre Einkünfte nicht offen legen. Auch staatliche Überwachungsmaßnahmen selbst werden verborgen. Sie sollen vor den Überwachten geheim bleiben.
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Gelingt es Behörden über die IP-Adresse, einen vermeintlich anonymen Nutzer zu identifizieren, können sie sich von den '''Diensteanbietern '''mithilfe von Referer, Cookies, Identifier oder Benutzerkonten oftmals mitteilen lassen, was der Betroffene sonst noch im Internet getan hat, gegebenenfalls über Wochen oder Monate hinweg.  
  
==„Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“==
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Die Sonderkommission "Mirko" der '''Polizei '''hat 2010 eine Internetseite mit Fotos und Informationen zu dem Fall ins Netz gestellt. Dabei ließ sie IP-Adresse und Zugriffszeit aller Leser der Seiten speichern. Durch Anfragen bei den Internet-Zugangsanbietern [http://www.bild.de/news/2011/news/verriet-es-verhafteten-familienvater-killer-olaf-h-15788006.bild.html brachte] sie in Erfahrung, über wessen Internetanschluss "häufig" auf die Seite zugegriffen wurde. Im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung wären diese Ermittlungen ins Blaue hinein gegen Kunden aller Internetprovider möglich gewesen. Zurzeit kann man sich vor ungerechtfertigen Ermittlungen noch schützen, indem man einen Internet-Zugangsanbieter wählt, der die Zuordnung von IP-Adressen nicht auf Vorrat speichert (Anbietervergleich [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer hier]).
  
Falsch. Unschuldige geraten immer wieder zu Unrecht in das Visier von Behörden.
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Auch das '''Bundeskriminalamt '''hat mehrfach gegen Besucher seines Internetportals ermittelt - ermöglicht nur durch die Vorratsspeicherung von IP-Adressen durch einige Internet-Zugangsanbieter. Bei Ermittlungen wegen der "militanten gruppe" fragte das BKA 417 IP-Adressen von häufigen Besuchern der entsprechenden Internetseite ab. Die Deutsche Telekom identifizierte 120 Anschlussinhaber, und das BKA unterzog diese Leser/innen einem "Hintergrundcheck", ohne jedes Ergebnis. Es handelte sich offenkundig bloß um interessierte Bürger. Weitere der vom BKA ermittelten IP-Adressen waren der Presse zugeordnet, hier hatten Journalisten recherchiert.
  
Auch unschuldige Menschen müssen sich fragen lassen: „Wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du davon auch den Polizisten oder den Einreisebeamten überzeugen?“ Auch wer unschuldig ist, muss zunehmend mit polizeilichen Maßnahmen rechnen. Oft ziehen schon ein falscher Verdacht, vermeintliche Risikofaktoren (z.B. „falsche“ Religion, „falsche“ Nationalität, „falscher“ Geburtsort, „falscher“ Name, „falsche“ Bücher gelesen, „falsche“ Meinung geäußert) oder unglückliche Umstände einschneidende Maßnahmen nach sich. In der Folge kann es zur Befragung von Nachbarn und Arbeitskollegen kommen, zur Observation, zu Wohnungsdurchsuchungen oder zur Festnahme. Derartige Maßnahmen können Vorverurteilungen im sozialen Umfeld und sogar Existenzvernichtungen zur Folge haben. Auch unberechtigte Aus- und Einreiseverweigerungen, Vermögensbeschlagnahmen, Grenzzurückweisungen wegen Namensverwechselungen bis hin zu Verschleppungen durch Geheimdienste und irrtümlichen Tötungen durch Polizei oder „Sky-Marshalls“ werden immer wieder bekannt. Beispiele solcher Fälle finden sich hier.
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Mitarbeiter von Polizei und Geheimdiensten können auch private Betreiber eines '''Forums oder Blogs '''ohne richterlichen Beschluss um Auskunft ersuchen, unter welcher IP-Adresse ein Beitrag verfasst wurde, wenn dem Betreiber dies bekannt ist. Eine Vorratsspeicherung der Vergabe von IP-Adressen bei Internet-Zugangsanbietern würde anschließend Ihre Identifizierung als Inhaber des genutzten Internetanschlusses ermöglichen, gegebenenfalls eine Durchsuchung Ihrer Wohnung zur Sicherstellung Ihres Computers nach sich ziehen. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde weithin das Ende anonymer Meinungsäußerungen in Foren und Kommentaren bedeuten.
  
Überwachung und Datensammlung liefern eine Flut von Informationen, aus denen sich Unregelmäßigkeiten ablesen lassen oder ein Verdacht konstruieren lässt. Dann hilft es nicht, wenn man „nichts zu verbergen“ hat.
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Im Fall [http://de.wikipedia.org/wiki/Holger_Voss Holger Voss] führte die IP-Vorratsdatenspeicherung durch T-Online dazu, dass Holger Voss wegen eines satirischen Kommentars im Heise-Forum über die Anschläge des 11. September 2001 wegen Billigung von Straftaten angeklagt und erst vor Gericht freigesprochen wurde. In der Folgezeit erstritt Holger Voss ein Urteil gegen T-Online, demzufolge der Anbieter die Zuordnung seiner IP-Adressen nicht speichern darf. Das Recht auf anonyme Meinungsäußerung im Netz ohne Furcht vor Rückverfolgung würde durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung entfallen. Dabei machen sich 98% der Internetnutzer nie einer Straftat auch nur verdächtig.  
  
Außerdem: Wer „nichts zu verbergen“ hat, braucht auch nicht überwacht zu werden.
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=== "Laut Bundesverfassungsgericht stellt eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen nur einen sehr geringen Grundrechtseingriff dar" ===
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'''Falsch. '''Laut Bundesverfassungsgericht stellt die Identifizierung von Internetnutzern einen Grundrechtseingriff von "erheblichem Gewicht" dar ([http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html Abs. 258] des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung).  
  
==„Die Überwachung erfolgt ausschließlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten.“==
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Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, eine Speicherung allein der Zuordnung dynamischer IP-Adressen hätte ein erheblich weniger belastendes Gewicht als eine nahezu vollständige Speicherung der Daten sämtlicher Telekommunikationsverbindungen. Dass eine auf den Internetbereich beschränkte Vorratsdatenspeicherung weniger eingriffsintensiv ist als eine Vorratsspeicherung auch von Telefon-, Handy- und E-Mail-Verbindungen, ist aber eine Selbstverständlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht erkennt in seiner Entscheidung an, dass die Zuordnung einer IP-Adresse nicht mit der Identifizierung einer Telefonnummer gleichgesetzt werden kann. Da der '''Inhalt von Internetseiten''' anders als das beim Telefongespräch gesprochene Wort elektronisch fixiert und länger wieder aufrufbar sei, lasse sich mit ihr vielfach verlässlich rekonstruieren, mit welchem Gegenstand sich der Kommunizierende auseinander gesetzt hat. Werde der Besucher einer bestimmten Internetseite mittels der Auskunft über eine IP-Adresse individualisiert, wisse man nicht nur, mit wem er Kontakt hatte, sondern kenne in der Regel auch den Inhalt des Kontakts.  
  
Falsch. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kommt immer wieder vor.
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Weitere Argumente des Bundesverfassungsgerichts zu IP-Adressen sind [http://www.daten-speicherung.de/index.php/scharfe-kritik-an-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zur-vorratsdatenspeicherung/ von Datenschützern] und auch [http://www.daten-speicherung.de/index.php/ziercke-greift-ak-vorrat-an/ von dem Bundesdatenschutzbeauftragten] kritisiert worden. Laut Schaar stehen die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu IP-Adressen unter Prämissen, die der Realität „immer weniger entsprechen“. Das Gericht sei davon ausgegangen, dass die Abrufe von Internetseiten nicht registriert werden. Nur in diesem Fall sei die IP-Adresse „verhältnismäßig unsensibel“. Die Praxis sei aber die, „dass die IP-Adresse gespeichert wird“. Selbst wenn man nicht angemeldet sei, speichere Google beispielsweise 9 Monate lang, mit welcher IP-Adresse welche Suchanfragen vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund seien '''IP-Zuordnungen „höchst sensibel“'''.  
  
Fälle wie die Journalistenbespitzelung durch den BND zeigen immer wieder, dass Sicherheitsgesetze missbraucht werden. Neben Journalisten haben auch staatskritische Aktivisten wie Globalisierungskritiker mit Missbrauch zu rechnen. Weil staatskritische Journalisten und Aktivisten zu unser aller Nutzen handeln, sollte uns ihre Freiheit nicht gleichgültig sein.
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Weitere Informationen: [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/ Die drohende Internet-Vorratsdatenspeicherung]
  
Das Bundesverfassungsgericht warnt: „Die Befürchtung einer Überwachung mit der Gefahr einer Aufzeichnung, späteren Auswertung, etwaigen Übermittlung und weiteren Verwendung durch andere Behörden kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen […] führen.“ Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach, wird noch deutlicher: „Eine demokratische politische Kultur lebt von der Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt.
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=== "Ohne IP-Vorratsdatenspeicherung droht die Rechtsdurchsetzung im Internet und die Verfolgung von Internet-Alltagskriminalität generell leerzulaufen" ===
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'''Falsch'''. Auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung wird unter allen polizeilich bekannten Internetdelikten eine '''Aufklärungsquote von 71%''' erzielt (2010).  
  
Außerdem zeigt die Erfahrung, dass Zugriffsbeschränkungen mit der Zeit immer weiter aufgeweicht werden. Es finden sich immer mehr Behörden und immer mehr Fälle, in denen die Überwachungsmaßnahmen oder die gesammelten Daten nützlich sind. Schlussendlich wird die Überwachung oder Datenabfrage in allen Fällen erlaubt, in denen sie irgendwie einmal nützlich sein könnte.
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Diese Aufklärungsquote übersteigt diejenige für nicht im Internet begangene Straftaten bei Weitem (55%). Solange Straftaten im Internet ohne Vorratsdatenspeicherung '''weit häufiger aufgeklärt werden als sonstige Straftaten''', ist es nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet im Internet jedes Lesen eines Zeitungsartikels und jede Meinungsäußerung nachverfolgbar machen zu wollen.  
  
==„Überwachung ist nur ein geringfügiger, kaum merklicher Eingriff.“==
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Nach Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung '''im Jahr 2009 ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten im Übrigen zurückgegangen''', nicht angestiegen. Dies beruht darauf, dass eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Umgehungsstrategien veranlasst (z.B. Internetcafés, offene Netzzugänge, Anonymisierungsdienste, unregistrierte Prepaidkarten, nicht-elektronische Kommunikationskanäle), so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist.  
  
Falsch. Überwachung kann einschneidende Folgen für Betroffene haben, bis hin zur Existenzvernichtung.
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=== "Eine IP-Vorratsdatenspeicherung wird benötigt, um die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verfolgen zu können" ===
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'''Falsch.''' Auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung wird unter allen polizeilich bekannten Fällen der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Internet eine '''Aufklärungsquote von 76%''' erzielt (2010).  
  
Auch wenn die Überwachung selbst nicht weh tut – ihre Folgen können es durchaus. Wenn Überwachungsergebnisse den Verdacht der Behörden erregen, kann dies zur Befragung von Nachbarn und Arbeitskollegen führen, zu einer Observation, zu Wohnungsdurchsuchungen oder zur Festnahme. Auch unberechtigte Aus- und Einreiseverweigerungen, Vermögensbeschlagnahmen, Grenzzurückweisungen wegen Namensverwechselungen bis hin zu Verschleppungen durch Geheimdienste und irrtümlichen Tötungen durch Polizei oder „Sky-Mashalls“ sind Realität.
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Die Aufklärungsquote bei Missbrauchsdarstellungen im Internet übersteigt diejenige für nicht im Internet begangene Straftaten (55%) bei Weitem. Solange Straftaten im Internet ohne Vorratsdatenspeicherung '''weit häufiger aufgeklärt werden als sonstige Straftaten''', ist es nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet im Internet jedes Lesen eines Zeitungsartikels und jede Meinungsäußerung nachverfolgbar machen zu wollen.  
  
==„Überwachung stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.“==
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'''Nach Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009''' ist die Aufklärungsquote bei Missbrauchsdarstellungen im Internet im Übrigen zurückgegangen, nicht angestiegen. Dies beruht darauf, dass eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Umgehungsstrategien veranlasst (z.B. Postversand von CD-Roms, Internetcafés, offene Netzzugänge, Anonymisierungsdienste, unregistrierte Prepaidkarten, nicht-elektronische Kommunikationskanäle), so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist.  
  
Falsch. Symbolische Maßnahmen bilden kein Vertrauen.
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=== "Bis 2005 war es üblich, dass Internet-Zugangsanbieter IP-Zuordnungen bis zu 90 Tage lang speicherten" ===
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'''Selbst wenn dies zutrifft, kann eine solche rechtswidrige Praxis keine Maßstäbe setzen. '''
  
Selbst wenn Überwachungsmaßnahmen kurzfristig populär sind, stärken sie das Sicherheitsgefühl letztlich nicht. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin spektakuläre Straftaten von den Medien präsentiert bekommen. Politischer Aktionismus ist auch kontraproduktiv, denn zur Durchsetzung neuer Gesetzesvorhaben werden Kriminalitätsängste meist geschürt. Um das Sicherheitsgefühl wirksam zu steigern, bieten sich andere Mittel an: Da das tatsächliche Ausmaß an Kriminalität verbreitet überschätzt wird, ist eine Aufklärung über das wahre Risiko sinnvoll. Auch bauliche Maßnahmen (z.B. bessere Beleuchtung) und ein besserer Kontakt zu Nachbarn und Polizei können hilfreich sein, um Kriminalitätsangst entgegenzuwirken.
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Das Telekommunikationsgesetz bestimmt seit jeher, dass Diensteanbieter nur die zur Bereitstellung und Abrechnung ihrer Dienste erforderlichen Verbindungsdaten speichern dürfen (§ 96 TKG). Die IP-Adresse darf nicht protokolliert werden, weil das geschuldete Entgelt von ihr nicht abhängt. Der Internet-Zugangsanbieter T-Online speicherte früher dennoch 80 Tage lang, welchem Kunden wann welche IP-Adresse zugewiesen war. '''Holger Voss klagte erfolgreich '''gegen die Datenspeicherung, und das Unternehmen wurde verurteilt, die zugewiesenen IP-Adresse mit Verbindungsende umgehend löschen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzte 2007 allgemein [http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-haelt-siebentaegige-Speicherung-von-Verbindungsdaten-fuer-angemessen-150197.html durch], dass Internet-Zugangsanbieter IP-Adressen nicht oder nicht länger als sieben Tage speicherten. So ist es auch heute wieder.  
  
==„Datenschützer sind paranoid, ihre Schreckensszenarien sind übertrieben.“==
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=== "IP-Adressen müssen wie auch Telefonnummern ihrem Inhaber zuzuordnen sein" ===
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'''Falsch.''' Telefonnummern sind mit IP-Adressen nicht vergleichbar. Das Internet ist kein Telefon.  
  
Falsch. Fehler und Missbrauch sind tägliche Realität. Einige Beispiele finden sich hier, wobei die bekannt gewordenen Fälle nur die Spitze des Eisbergs sein dürften.
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Laut Bundesverfassungsgericht kann die Zuordnung einer IP-Adresse nicht mit der Identifizierung einer Telefonnummer gleichgesetzt werden. Da der '''Inhalt von Internetseiten '''anders als das beim Telefongespräch gesprochene Wort elektronisch fixiert und länger wieder aufrufbar sei, lasse sich mit ihr vielfach verlässlich rekonstruieren, mit welchem Gegenstand sich der Kommunizierende auseinander gesetzt hat. Werde der Besucher einer bestimmten Internetseite mittels der Auskunft über eine IP-Adresse individualisiert, wisse man nicht nur, mit wem er Kontakt hatte, sondern kenne in der Regel auch den Inhalt des Kontakts.  
  
==„Wir werden sowieso schon bei allem überwacht, was wir tun.“==
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Im Telefonnetz ist die '''Möglichkeit anonymer Telekommunikation '''trotz personenbezogener Rufnummern dadurch gewährleistet, dass die Rufnummer dem Gesprächspartner nur auf Wunsch angezeigt wird und man einen Pauschaltarif oder Prepaidtarif mit sofortiger Datenlöschung wählen kann. Im Internet dagegen lässt sich die Übermittlung der IP-Adresse an den Kommunikationspartner und deren Protokollierung dort nicht einfach abstellen. Deswegen ist technisch nicht versierten Normalnutzern eine anonyme Information und Kommunikation im Internet nur mithilfe einer anonymen Kennung möglich.  
  
Falsch. Wenn die totale Überwachung schon Realität wäre, dann würde die Politik nicht immer wieder neue Gesetze auf den Weg bringen, um sie auszuweiten.
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=== "IP-Adressen müssen wie auch Kfz-Kennzeichen ihrem Inhaber zuzuordnen sein" ===
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'''Falsch.''' Kfz-Kennzeichen sind mit IP-Adressen nicht vergleichbar. Das Internet ist kein Auto.  
  
Der internationalen Datenschutzorganisation Privacy International zufolge ist in Deutschland die Privatsphäre weltweit noch am besten geschützt und in den letzten Jahren am wenigsten eingeschränkt worden. Diesen Schutz müssen wir verteidigen und die in den letzten Jahren verloren gegangene Freiheit zurückerobern.
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Niemand schreibt mit, wo man wann mit dem Auto gewesen ist. Im Internet wird dagegen verbreitet jeder Klick und jede Eingabe mitsamt der IP-Adresse protokolliert, so dass die '''Anonymität von IP-Adressen von zentraler Bedeutung''' ist. Im Straßenverkehr ist die Möglichkeit anonymer Fortbewegung trotz personenbezogener Kfz-Kennzeichen dadurch gewährleistet, dass man sich zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit einer Mitfahrgelegenheit oder mit dem Bus auch ohne eigenes Kfz-Kennzeichen fortbewegen kann. Das Internet kann man demgegenüber nicht ohne eine IP-Adresse nutzen. Deswegen ist technisch nicht versierten Normalnutzern eine anonyme Information und Kommunikation im Internet nur mithilfe einer anonymen Kennung möglich.
  
==„Man kann ja doch nichts daran ändern.“==
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Warum die Möglichkeit anonymer Information und Kommunikation in unserer Gesellschaft so wichtig ist, erfahren Sie in der Broschüre "[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Ein_recht_auf_anonymitaet.pdf Ein Recht auf Anonymität]".  
  
Falsch. Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen die Sicherheitsideologie einzusetzen. Einige Möglichkeiten finden sich hier.
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=== English: "The IP-Adress have to be assigned to individuals as car licence numbers" ===
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'''Wrong.''' car licence numbers are not equal to IP-Addresses. The Internet is not a car.
  
Wenn eine Person aktiv wird, ändert das vielleicht noch nicht viel. Wenn sich aber viele Menschen engagieren, kann die Politik das auf Dauer nicht ignorieren. Politiker sind sehr sensibel für die Stimmung in ihrer Wählerschaft. Eine Liste von Bürgerrechtsorganisationen, in denen man sich engagieren kann, findet sich hier.
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Nobody writes, where one has been when the car. In the Internet it's widespread that every click and each command is recorded together with the IP-Adress. So the "anonymity by IP addresses" is of central importance. In road transport, the possibility of anonymous movement is very easy and common: you can move on foot, by bike, with a ride or bus - there will no personal licence niumber assigned to you. On the other hand, you cannot use the Internet without an IP address. That's why non-technical users are only able to inform themself anonymous if the IP-address remain anonymous, too.  
  
{{ToDo|Pro und Contra Vorratsdatenspeicherung: Hilf mit, diese Seite ins Englische zu übersetzen|normal}}
 
 
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2013, 20:54 Uhr

Please help to translate our arguments for free communication! Some of the arguments have already been translated, but others are missing or need work on the language.

The data retention bill is in conformity with the constitution

Wrong. The introduction of data retention in Germany violates the fundamental constitutional rights of the citizens concerned as well as the associated decisions of the Federal Constitutional Court.

Dies gilt zum einen für das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene "außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat".

Im dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.04.2006 heißt es weiter: "Selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung kann auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden." "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt dazu, dass der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorsehen darf [...] Verzichtet der Gesetzgeber auf begrenzende Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts sowie an die Nähe der Betroffenen zur abzuwehrenden Bedrohung und sieht er gleichwohl eine Befugnis zu Eingriffen von erheblichem Gewicht vor, genügt dies dem Verfassungsrecht nicht."

Eine Vorratsdatenspeicherung verzichtet auf jeden Verdachtsgrad und auf jede Nähe der Betroffenen zu den aufzuklärenden Straftaten, stellt gleichzeitig aber einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, weil sensible Daten über das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung gesammelt werden. Dies ist mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2003 heißt es: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".

Mit diesen Vorgaben steht die beabsichtigte Vorratsdatenspeicherung im evidenten Widerspruch. Mit der Vorratsdatenspeicherung ordnet der Staat eine Erfassung und Vorhaltung von Verbindungsdaten an, die nur allgemein der Strafverfolgung dienen soll, aber keinen konkreten Tatverdacht und keinerlei Anhaltspunkte einer Straftat voraussetzt.

Schon 1967 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: "Ausgangspunkt hat die Feststellung zu sein, daß nach dem Menschenbild des Grundgesetzes die Polizeibehörde nicht jedermann als potentiellen Rechtsbrecher betrachten und auch nicht jeden, der sich irgendwie verdächtig gemacht hat ('aufgefallen ist') oder bei der Polizei angezeigt worden ist, ohne weiteres 'erkennungsdienstlich behandeln' darf. Eine derart weitgehende Registrierung der Bürger aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der polizeilichen Überwachung der Bevölkerung widerspräche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates."

Die Vorratsdatenspeicherung geht weit über die Aufnahme vom Lichtbildern und Fingerabdrücken im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung hinaus. Sie betrifft sensible Daten über die Kommunikation der Menschen mit ihren nächsten Angehörigen sowie mit Beratungs- und Hilfsberufen, über die sozialen Beziehungen der Menschen zueinander, über ihre Internetnutzung und über ihr Bewegungsverhalten. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens aller 82 Mio. Menschen in Deutschland aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der Verfolgung von Straftaten widerspricht den Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates.

Mit Beschluss vom 22.08.2006 hat das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber nochmals eine besondere Warnung gerichtet: "Das Bundesministerium der Justiz hat mitgeteilt, seit längerem an einer Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen zu arbeiten [...] Es stellt sich auch die Frage, ob und in welchem Umfang von einer neuerlichen Ausdehnung heimlicher Ermittlungsmethoden im Hinblick auf Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter Abstand zu nehmen ist." Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine schwerwiegende Ausdehnung der heimlichen Telekommunikationsüberwachung dar und beschädigt Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter massiv.

Vor dem Hintergrund der klaren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es ein vorsätzlicher Verfassungsbruch, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten gleichwohl zu beschließen.

After the retention of data has ended the internet will a space outside of any jurisdiction

Wrong. Even without the retention of data 80% of all detected internet crimes were solved (2008: 79.8%). For comparison, only 55% of criminal persecution outside the internet were successful (2009: 55.6%).

During the time meta-data was stored preventively the clearance rate of internet crimes did not increase but decreased instead (2009: 75.7%). This is possibly due to a wider usage of counter-measurements (e.g. foreign anonymization services). Hence, the data preservation is a disservice to criminal persecution, because it stimulates the usage of anonymization services. It follows that even in cases of reasonable suspicion the actual identity of a suspect cannot be determined.

Security authorities of many European and non-European states work successfully without the preventative storage of meta-data (e.g. Austria, Greece, Norway, Romania, Sweden, Australia, Canada, Japan). Nobody can argue that the internet is a lawless space in those countries.

The clearance of internet crimes is possible without data retention with a probability of 80%. This is due to the wide usage of flat rates on internet services. With these services internet connections are hold up for a long time which allows authorities to track suspicious connections. If this is not successful, authorities are then able to track the connection when the internet user connects to the service once again.

Due an increase in usage of internet flat rates there is less connection data available to investigative authorities today in comparison to the time before the start of data retention programs

Wrong. Each year investigative authorities get hold on more meta data.

In the field of telecommunications mainly the internet services are offered as flat rates. In 2008, hence before the data retention of internet connections came into effect, already 86% of internet users used flat rate offers.

The obligation of data retention got legal validity in the field of internet on 01.01.2009. Before that day, browsing history was not saved or only up to seven days. This is currently the case again. Up until the 90s when no points of exchange existed hence no meta-data. This fact did not prevent any criminal persecution.

During the current information age, people make more and more use of digital communication instead of personal letters and conversations. This has led to a constant increase of available communication data. Even if in specific cases the available amount of meta data has decreased the overall loss of information is redundant. This is due to the many additional rights gained by the authorities to retain data by other means of observation.

Lawyers, pastoral caregivers, and members of parliament are excluded from data retention

Wrong. All connections of people in these professions will be collected and retained.

Only the retrieval of such data will be banned. Though this ban is only valid under two premises. Firstly, the data at hand must be part of a professional secret. And secondly, the owner of the data cannot be a suspect of crime. In reality it is oftentimes extremely difficult for the police to distinguish whether the data falls under the two premises or not. For instance, it is extremely difficult for the police to determine while retrieving connection- or movement data which

In addition, the ban of data retrieval does only hold for criminal persecution. Inquiries by secret intelligence services and preventative inquiries by the police are allowed at all times.

The decision of the Federal Constitutional Court of Germany (FCCG) is an appropriate compromise

Correct. With the court finding of the FCCG only a targeted surveillance of suspects is legitimate and lawful. The storage of meta data generated by millions innocent people, on the other hand, is forbidden. This finding incorporates a compromise which has been successfully proven in many countries all over the world.

With the court sentence of March 2nd, 2010 the FCCG nullified the regulations for the mass data retention in Germany. The regulations of such data retention had been against the German Basic Law, so the courts reasoning. However, the court made clear that a law-abiding general retention of communications data is still possible under certain conditions. Firstly, the security measures to store the data must be increased. Secondly, there need to be stricter requirements for the authorities to access the data. Finally, relationships of trust (e.g. with lawyer, psychologist, etc) must find special protection. Nevertheless, such a „retention of data 2.0“ like described above would be still unacceptable. During the course of such retention sensitive data of more than 80 million citizens would still be collected. That would include social relationships (including professional and business relationships), movement data and data of private situations in life (e.g. contacts to doctors, lawyers, work councils, psychologists, and counsels). With such a set-up of data retention professional secrets by lawyers, doctors, psychologists, and counsels would be violated. Further, this set-up promotes leaks and a misuse of data which undermines the protection of journalist's sources and hence the freedom of press. In conclusion, an untargeted retention of data damages our free and democratic society.

The refusal of all retention of data is a fundamental and extreme position

Wrong. It is the other way around. A full retention of connection data of all citizen without any reason is a radical and extreme position.

The German Basic Law originally forbid any intervention in the secrecy of telecommunication by any authority. However, in turn with the German emergency law from 1968 judges have been able to demand the recording of all telecommunication of persons who were suspected for a crime. Also federal prosecutors received the right to demand such recording in exigent circumstances (i.e. imminent danger) without an approval of a judge. In comparison to this, the idea of a general retention of data without any approval of a judge nor any suspicion of crime or even imminent is an extreme position. It means that the entire population is recorded on who, when and with whom they communicated. Further, it means where citizens used or only carried their cellphones and how they used the internet. This complete storage of data would be a position as extreme and radical as a complete ban on any such data. The procedure that only judges and federal prosecutors have the right to demand a recording of telecommunication data of suspects or imminent danger is therefore a long practiced and constitutional compromise and hence no fundamental nor extreme position.

The cohabitation in a democratic society demands differentiated views

Correct. This is why an undifferentiated retention of telecommunication data of all citizen, may they be suspects or not, is in a democratic society not acceptable.

The refusal of any data retention without a constructive counterproposal is not worthwhile

Wrong. Our civil liberties are not negotiable.

As opponents of data retention without any suspicion or immediate danger we do have proposals (LINK) which facilitate criminal persecution. These proposals include means of fast data storage, better education and equipment, prevention of crimes through data and consumer protection. If effective criminal persecution is the goal, such organizational and legal measures are of utmost importance. Hypocritical debates, on the other side, about date retention will distract from failures in the means of protection of citizen.

A European ban on any form of data retention has no majority

Wrong. As long as the European commission submits no proposal including a ban on any form of data retention it is not clear whether a majority is in favor or in opposition to this motion.

Even if there is no majority behind a proposal which is against any form of data retention it does not mean that there is a necessity for data retention without suspicion or immediate danger. The European Union could instead leave it up to the national parliaments and constitutional courts if the entire telecommunication should be recorded without a suspicion or not. Many civil society organizations have already proposed.

Provider of telecommunication services partly store data considerably longer than certain proposals on the reintroduction of data retention suggest

Correct. The focus must be on the word „partly“ though. Everybody, according to law, can prevent the recording of telecommunications data by choosing a flat rate. For many people who rely out of personal or professional reasons on confidential telecommunication or people who want to protect their privacy this choice is of utmost importance.

A quick freeze without retention of data is impossible. Data which is not stored, cannot be frozen

Wrong. A procedure for a quick storage („Quick freeze“) of telecommunications data requires no general retention of data.

An order on storage creates the opportunity for persecutors to save existing telecommunication data which would have been deleted otherwise. The data at hand would then only be released if all legal requirements have been met. A judicial permission to store and use the data for persecution would be an example of such requirements.

With an order of storage recording of data of the specific connection possible. Even without the general retention of data backtracking is possible with the ongoing connection at hand. Since connections out of flat rate services usually are stable over a long period of time an identification of the user is even easier compared to other crimes. Long after the crime has been committed the perpetrator can be identified. In offline crimes the perpetrator would have left the crime scene already.

An order of storage is even possible after the connection has been resolved. Certain data saved out of professional reasons (e.g. for accounting reasons). This data storage takes place in Germany up to six month.

It is correct that unsaved connection data cannot be „frozen“ nor be released to the authorities. This is not a disadvantage though. It guarantees the indispensable requirement of confidential and unselfconsciousness of citizens who are almost 100% fair.

The Federal constitutional court discarded the method of „quick freeze“ as an alternative to the general retention of data

False. In no case, the federal constitutional court has discarded the method of „quick freeze“ as an alternative to the general retention of data.

The federal constitutional court decided that the government is, in accordance with the German Basic Law, allowed to declare a general retention of data as a necessity with the reasoning that a targeted collection of data in not as effective as a global and all-inclusive data retention. The constitutional threshold to declare something as a necessity is extremely low. Even a single contravention which can only be persecuted with a general data retention is enough to reach such threshold. Even when more crime is solved without this retention of data the government can lawfully engage in the retention of data.

The minimal constitutional threshold for such an undertaking cannot be the basis for an debate on the necessity and proportionality of a global data retention. Politically, it is by far more important that no space develops on the internet outside the jurisdiction. Additionally, internet crimes need to be solved as effectively as crimes outside the internet. This is, as explained above, also within reach without a global retention of data.

A date retention for one or two weeks ('Quick Freeze Plus') would be an adequate compromise

Wrong. A shorter period of time of data storage would not change the fatal consequences of a general retention of data.

Any record of communication or connection puts confidential relationships (e.g. to journalists, counsels, lawyers, or business partners) on the line of getting public through data breaches or misuse. On top of that a recording of connections bears a permanent risk that innocent people appear as suspects of crimes. This could lead to apartment searches and interrogations as the connection data only identifies only owner of the internet connection and not the user.

The permanent risk of experiencing disadvantages which comes along a permanent recording of communication data creates a strong deterrence and prevents an unselfconscious use of telephone and internet during sensitive situations (e.g. anonymous information of journalists, anonymous expression of opinion, confidential exchange of professional secrets, confidential coordination of political protests, psychological, medical, and judicial counsel and support groups of people in special situations like emergencies and illnesses). If innocent or dangerous people cannot seek help without fear of experiencing disadvantages, a meaningful prevention will not take place and the life of innocent people will be at risk.

The allowance of a general data retention will be a huge step-stone towards a surveillance society. The storage of data for potential use by the authorities would slowly capture all areas of life, because the record of personal data is useful for them in many ways. If the government allows the permanent record without suspicion of all actions of its citizen, the records will include all areas of our life to an even by the German Democratic Republic unprecedented level.

'Quick freeze' practically opens the investigative authorities the opportunity to retain all data on suspicion at all times because the development and outcome of cases to be investigated are not foreseeable

Wrong. Orders to 'quick freeze' data must include the specific identification of a connection. Therefore, the possibility of a general retention of data through the back door is averted.

Due to technical reasons internet providers must know during an ongoing connection which IP-address is associated to which internet connection. To store this information in a case of suspicion no general retention of data is necessary. “Quick freeze” entails a recording of data from an ongoing usage of a certain service as well as all data generated by the connection in the future. (§ 100j Abs. 2 S. 3 StPO-E). Also law enforcement agencies are to pay at least 30 Euros per subscriber. All of this prevents excessive numbers of requests.

"Damit überhaupt etwas auf Zuruf eingefroren werden kann, müssen verdachtsunabhängig laufend Verkehrsdaten mit Bestandsdaten verknüpft werden"

Falsch. Eine Datensicherung ist ohne vorsorgliche Datenverknüpfung möglich.

Internet-Zugangsanbieter müssen während einer bestehenden Verbindung schon aus technischen Gründen wissen, welchem Internetanschluss welche IP-Adresse zugewiesen ist. Um diese Information im Verdachtsfall sichern zu können, ist eine flächendeckende vorsorgliche Datenverknüpfung nicht erforderlich. „Quick Freeze“ umfasst nur eine Sicherung von "bei der Nutzung des Dienstes bereits erzeugten oder verarbeiteten sowie künftig anfallenden Verkehrsdaten" (§ 100j StPO-E). Soweit eine Sicherung mangels Datenspeicherung nicht möglich ist, muss einer entsprechenden Anordnung auch nicht Folge geleistet werden.

"Eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist ein geringfügiger Grundrechtseingriff, denn nach einer konkreten Straftat können Ermittlungsbehörden einzig herausfinden, wem der Internet-Anschluss gehört, von dem die Straftat ausging"

Falsch. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde in Verbindung mit Aufzeichnungen der Diensteanbieter (einschließlich staatlicher Internetportale) die Nachverfolgbarkeit potenziell jedes Klicks und jeder Eingabe, jeder gelesenen Seite und jeder geäußerten Meinung im Internet bedeuten - ein massiver Eingriff in das Recht auf unbefangene Information, Meinungsäußerung und Kommunikation über das Internet.

Die Identifizierung von Internetnutzern zur Strafverfolgung setzt nach geltendem Recht (§ 113 TKG) nicht voraus, dass eine Straftat begangen worden ist. Es genügt der Verdacht, dass eine Straftat begangen worden sein könnte. Der Inhaber der zu identifizierenden IP-Adresse muss zudem nicht im Verdacht stehen, die Tat begangen zu haben. Es genügt, dass seine Identifizierung zur „Erforschung des Sachverhalts“ erforderlich ist. Ganz ohne Verdacht einer Straftat ist eine Identifizierung von Internetnutzern „zur Abwehr von Gefahren“ und für Aufklärungszwecke der Geheimdienste zugelassen. Kein Richter kontrolliert vor der Identifizierung, ob ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Internet-Zugangsanbieter identifizieren jährlich über 3 Mio. Internetnutzer gegenüber Staat und Urheberrechtsinhabern.

Mithilfe von Aufzeichnungen (Logfiles) von Internetanbietern wie Google, Youtube oder Twitter können Behörden im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung nicht nur lange nach Abschluss der Internetsitzung herausfinden, über welche Anschlüsse vermeintlich verdächtige Internetseiten gelesen, ungewöhnliche Videos betrachtet oder auffällige Meinungen geäußert wurden. Mithilfe von Referer, Cookies, Identifier oder Benutzerkonten kann nach einer Identifizierung oft auch festgestellt werden, was der Betroffene sonst noch im Internet getan hat, teilweise über Wochen oder Monate hinweg. Die jeweils genutzten IP-Adressen ermöglichen dann auch die Erstellung eines ungefähren Bewegungsprofils. Mithilfe von IP-Adressen können zudem vermeintlich anonyme E-Mails rückverfolgt und vermeintlich anonyme Benutzerkonten zugeordnet werden.

Insgesamt würde schon die ernsthafte Sorge vor Nachteile infolge einer jederzeitigen Nachverfolgbarkeit in vielen Situationen eine unbefangene, freie Kommunikation unmöglich machen (z.B. anonyme Information von Journalisten per E-Mail, anonyme Meinungsäußerung im Internet, vertraulicher Austausch von Geschäftsgeheimnissen, vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, psychologische, medizinische und juristische Beratung oder Selbsthilfegruppen von Menschen in besonderen Situationen wie Notlagen und Krankheiten).

Weitere Informationen:

"Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können keine Kontakte aufgedeckt werden"

Falsch. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können Kommunikationspartner einer Person aufgedeckt werden.

In den meisten E-Mails ist die IP-Adresse des Absenders enthalten. Darüber konnten im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung selbst vermeintlich anonym versandte E-Mails zurückverfolgt werden. Wenn beispielsweise ein Whistleblower ein anonymes E-Mail-Konto eröffnet, um einem Journalisten unerkannt Informationen über einen Missstand zukommen zu lassen, dann taucht in seiner E-Mail mit hoher Wahrscheinlichkeit die IP-Adresse auf, unter der er im Internet surft. Über diese IP-Adresse könnte er unter Umständen als Absender ermittelt werden, wenn die Vergabe von IP-Adressen von allen Anbietern protokolliert würde. Dies würde der Pressefreiheit und der Information der Öffentlichkeit empfindlich schaden. 

"Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können keine Bewegungsprofile erstellt werden"

Falsch. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung können unter Umständen durchaus Bewegungsprofile erstellt werden.

Nach einer Untersuchung macht jeder fünfte Internetnutzer Fantasieangaben bei Online-Registrierungen, um anonym zu bleiben. Nach dem Vorschlag der Bundesjustizministerin könnten Staatsbeamte Sie künftig als Inhaber eines solchen "anonymen" Benutzerkontos über Ihre IP-Adresse identifizieren, unabhängig von Ihrem Internet-Zugangsanbieter. Anschließend könnte der Beamte von dem Internet-Diensteanbieter die früheren IP-Adressen, mit denen Ihr Benutzerkonto genutzt wurde, erfragen, um daraus ein ungefähres Profil Ihrer Bewegungen zu erstellen.

Nach einer Studie kann aus den von einer Person in den letzten Tagen benutzten IP-Adressen mit hoher Wahrscheinlichkeit abgeleitet werden, ob es sich bei den jeweiligen Standorten um das Zuhause, die Arbeitsstelle oder einen Reiseweg des Internetnutzers handelte.

Um herauszufinden, was Ihre IP-Adresse über Sie verrät, klicken Sie hier.

"Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung ist nicht herauszufinden, auf welchen Seiten man im Internet gesurft hat"

Falsch. Durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung kann ermittelt werden, auf welchen Seiten man im Internet gesurft hat.

Gelingt es Behörden über die IP-Adresse, einen vermeintlich anonymen Nutzer zu identifizieren, können sie sich von den Diensteanbietern mithilfe von Referer, Cookies, Identifier oder Benutzerkonten oftmals mitteilen lassen, was der Betroffene sonst noch im Internet getan hat, gegebenenfalls über Wochen oder Monate hinweg.

Die Sonderkommission "Mirko" der Polizei hat 2010 eine Internetseite mit Fotos und Informationen zu dem Fall ins Netz gestellt. Dabei ließ sie IP-Adresse und Zugriffszeit aller Leser der Seiten speichern. Durch Anfragen bei den Internet-Zugangsanbietern brachte sie in Erfahrung, über wessen Internetanschluss "häufig" auf die Seite zugegriffen wurde. Im Fall einer IP-Vorratsdatenspeicherung wären diese Ermittlungen ins Blaue hinein gegen Kunden aller Internetprovider möglich gewesen. Zurzeit kann man sich vor ungerechtfertigen Ermittlungen noch schützen, indem man einen Internet-Zugangsanbieter wählt, der die Zuordnung von IP-Adressen nicht auf Vorrat speichert (Anbietervergleich hier).

Auch das Bundeskriminalamt hat mehrfach gegen Besucher seines Internetportals ermittelt - ermöglicht nur durch die Vorratsspeicherung von IP-Adressen durch einige Internet-Zugangsanbieter. Bei Ermittlungen wegen der "militanten gruppe" fragte das BKA 417 IP-Adressen von häufigen Besuchern der entsprechenden Internetseite ab. Die Deutsche Telekom identifizierte 120 Anschlussinhaber, und das BKA unterzog diese Leser/innen einem "Hintergrundcheck", ohne jedes Ergebnis. Es handelte sich offenkundig bloß um interessierte Bürger. Weitere der vom BKA ermittelten IP-Adressen waren der Presse zugeordnet, hier hatten Journalisten recherchiert.

Mitarbeiter von Polizei und Geheimdiensten können auch private Betreiber eines Forums oder Blogs ohne richterlichen Beschluss um Auskunft ersuchen, unter welcher IP-Adresse ein Beitrag verfasst wurde, wenn dem Betreiber dies bekannt ist. Eine Vorratsspeicherung der Vergabe von IP-Adressen bei Internet-Zugangsanbietern würde anschließend Ihre Identifizierung als Inhaber des genutzten Internetanschlusses ermöglichen, gegebenenfalls eine Durchsuchung Ihrer Wohnung zur Sicherstellung Ihres Computers nach sich ziehen. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung würde weithin das Ende anonymer Meinungsäußerungen in Foren und Kommentaren bedeuten.

Im Fall Holger Voss führte die IP-Vorratsdatenspeicherung durch T-Online dazu, dass Holger Voss wegen eines satirischen Kommentars im Heise-Forum über die Anschläge des 11. September 2001 wegen Billigung von Straftaten angeklagt und erst vor Gericht freigesprochen wurde. In der Folgezeit erstritt Holger Voss ein Urteil gegen T-Online, demzufolge der Anbieter die Zuordnung seiner IP-Adressen nicht speichern darf. Das Recht auf anonyme Meinungsäußerung im Netz ohne Furcht vor Rückverfolgung würde durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung entfallen. Dabei machen sich 98% der Internetnutzer nie einer Straftat auch nur verdächtig.

"Laut Bundesverfassungsgericht stellt eine Vorratsspeicherung von IP-Adressen nur einen sehr geringen Grundrechtseingriff dar"

Falsch. Laut Bundesverfassungsgericht stellt die Identifizierung von Internetnutzern einen Grundrechtseingriff von "erheblichem Gewicht" dar (Abs. 258 des Urteils zur Vorratsdatenspeicherung).

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, eine Speicherung allein der Zuordnung dynamischer IP-Adressen hätte ein erheblich weniger belastendes Gewicht als eine nahezu vollständige Speicherung der Daten sämtlicher Telekommunikationsverbindungen. Dass eine auf den Internetbereich beschränkte Vorratsdatenspeicherung weniger eingriffsintensiv ist als eine Vorratsspeicherung auch von Telefon-, Handy- und E-Mail-Verbindungen, ist aber eine Selbstverständlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht erkennt in seiner Entscheidung an, dass die Zuordnung einer IP-Adresse nicht mit der Identifizierung einer Telefonnummer gleichgesetzt werden kann. Da der Inhalt von Internetseiten anders als das beim Telefongespräch gesprochene Wort elektronisch fixiert und länger wieder aufrufbar sei, lasse sich mit ihr vielfach verlässlich rekonstruieren, mit welchem Gegenstand sich der Kommunizierende auseinander gesetzt hat. Werde der Besucher einer bestimmten Internetseite mittels der Auskunft über eine IP-Adresse individualisiert, wisse man nicht nur, mit wem er Kontakt hatte, sondern kenne in der Regel auch den Inhalt des Kontakts.

Weitere Argumente des Bundesverfassungsgerichts zu IP-Adressen sind von Datenschützern und auch von dem Bundesdatenschutzbeauftragten kritisiert worden. Laut Schaar stehen die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu IP-Adressen unter Prämissen, die der Realität „immer weniger entsprechen“. Das Gericht sei davon ausgegangen, dass die Abrufe von Internetseiten nicht registriert werden. Nur in diesem Fall sei die IP-Adresse „verhältnismäßig unsensibel“. Die Praxis sei aber die, „dass die IP-Adresse gespeichert wird“. Selbst wenn man nicht angemeldet sei, speichere Google beispielsweise 9 Monate lang, mit welcher IP-Adresse welche Suchanfragen vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund seien IP-Zuordnungen „höchst sensibel“.

Weitere Informationen: Die drohende Internet-Vorratsdatenspeicherung

"Ohne IP-Vorratsdatenspeicherung droht die Rechtsdurchsetzung im Internet und die Verfolgung von Internet-Alltagskriminalität generell leerzulaufen"

Falsch. Auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung wird unter allen polizeilich bekannten Internetdelikten eine Aufklärungsquote von 71% erzielt (2010).

Diese Aufklärungsquote übersteigt diejenige für nicht im Internet begangene Straftaten bei Weitem (55%). Solange Straftaten im Internet ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufgeklärt werden als sonstige Straftaten, ist es nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet im Internet jedes Lesen eines Zeitungsartikels und jede Meinungsäußerung nachverfolgbar machen zu wollen.

Nach Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten im Übrigen zurückgegangen, nicht angestiegen. Dies beruht darauf, dass eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Umgehungsstrategien veranlasst (z.B. Internetcafés, offene Netzzugänge, Anonymisierungsdienste, unregistrierte Prepaidkarten, nicht-elektronische Kommunikationskanäle), so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist.

"Eine IP-Vorratsdatenspeicherung wird benötigt, um die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet verfolgen zu können"

Falsch. Auch ohne IP-Vorratsdatenspeicherung wird unter allen polizeilich bekannten Fällen der Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen im Internet eine Aufklärungsquote von 76% erzielt (2010).

Die Aufklärungsquote bei Missbrauchsdarstellungen im Internet übersteigt diejenige für nicht im Internet begangene Straftaten (55%) bei Weitem. Solange Straftaten im Internet ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufgeklärt werden als sonstige Straftaten, ist es nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet im Internet jedes Lesen eines Zeitungsartikels und jede Meinungsäußerung nachverfolgbar machen zu wollen.

Nach Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 ist die Aufklärungsquote bei Missbrauchsdarstellungen im Internet im Übrigen zurückgegangen, nicht angestiegen. Dies beruht darauf, dass eine Vorratsdatenspeicherung Straftäter zum Einsatz von Umgehungsstrategien veranlasst (z.B. Postversand von CD-Roms, Internetcafés, offene Netzzugänge, Anonymisierungsdienste, unregistrierte Prepaidkarten, nicht-elektronische Kommunikationskanäle), so dass ihre Kommunikation selbst im Verdachtsfall nicht mehr zu überwachen ist.

"Bis 2005 war es üblich, dass Internet-Zugangsanbieter IP-Zuordnungen bis zu 90 Tage lang speicherten"

Selbst wenn dies zutrifft, kann eine solche rechtswidrige Praxis keine Maßstäbe setzen.

Das Telekommunikationsgesetz bestimmt seit jeher, dass Diensteanbieter nur die zur Bereitstellung und Abrechnung ihrer Dienste erforderlichen Verbindungsdaten speichern dürfen (§ 96 TKG). Die IP-Adresse darf nicht protokolliert werden, weil das geschuldete Entgelt von ihr nicht abhängt. Der Internet-Zugangsanbieter T-Online speicherte früher dennoch 80 Tage lang, welchem Kunden wann welche IP-Adresse zugewiesen war. Holger Voss klagte erfolgreich gegen die Datenspeicherung, und das Unternehmen wurde verurteilt, die zugewiesenen IP-Adresse mit Verbindungsende umgehend löschen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte setzte 2007 allgemein durch, dass Internet-Zugangsanbieter IP-Adressen nicht oder nicht länger als sieben Tage speicherten. So ist es auch heute wieder.

"IP-Adressen müssen wie auch Telefonnummern ihrem Inhaber zuzuordnen sein"

Falsch. Telefonnummern sind mit IP-Adressen nicht vergleichbar. Das Internet ist kein Telefon.

Laut Bundesverfassungsgericht kann die Zuordnung einer IP-Adresse nicht mit der Identifizierung einer Telefonnummer gleichgesetzt werden. Da der Inhalt von Internetseiten anders als das beim Telefongespräch gesprochene Wort elektronisch fixiert und länger wieder aufrufbar sei, lasse sich mit ihr vielfach verlässlich rekonstruieren, mit welchem Gegenstand sich der Kommunizierende auseinander gesetzt hat. Werde der Besucher einer bestimmten Internetseite mittels der Auskunft über eine IP-Adresse individualisiert, wisse man nicht nur, mit wem er Kontakt hatte, sondern kenne in der Regel auch den Inhalt des Kontakts.

Im Telefonnetz ist die Möglichkeit anonymer Telekommunikation trotz personenbezogener Rufnummern dadurch gewährleistet, dass die Rufnummer dem Gesprächspartner nur auf Wunsch angezeigt wird und man einen Pauschaltarif oder Prepaidtarif mit sofortiger Datenlöschung wählen kann. Im Internet dagegen lässt sich die Übermittlung der IP-Adresse an den Kommunikationspartner und deren Protokollierung dort nicht einfach abstellen. Deswegen ist technisch nicht versierten Normalnutzern eine anonyme Information und Kommunikation im Internet nur mithilfe einer anonymen Kennung möglich.

"IP-Adressen müssen wie auch Kfz-Kennzeichen ihrem Inhaber zuzuordnen sein"

Falsch. Kfz-Kennzeichen sind mit IP-Adressen nicht vergleichbar. Das Internet ist kein Auto.

Niemand schreibt mit, wo man wann mit dem Auto gewesen ist. Im Internet wird dagegen verbreitet jeder Klick und jede Eingabe mitsamt der IP-Adresse protokolliert, so dass die Anonymität von IP-Adressen von zentraler Bedeutung ist. Im Straßenverkehr ist die Möglichkeit anonymer Fortbewegung trotz personenbezogener Kfz-Kennzeichen dadurch gewährleistet, dass man sich zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit einer Mitfahrgelegenheit oder mit dem Bus auch ohne eigenes Kfz-Kennzeichen fortbewegen kann. Das Internet kann man demgegenüber nicht ohne eine IP-Adresse nutzen. Deswegen ist technisch nicht versierten Normalnutzern eine anonyme Information und Kommunikation im Internet nur mithilfe einer anonymen Kennung möglich.

Warum die Möglichkeit anonymer Information und Kommunikation in unserer Gesellschaft so wichtig ist, erfahren Sie in der Broschüre "Ein Recht auf Anonymität".

English: "The IP-Adress have to be assigned to individuals as car licence numbers"

Wrong. car licence numbers are not equal to IP-Addresses. The Internet is not a car.

Nobody writes, where one has been when the car. In the Internet it's widespread that every click and each command is recorded together with the IP-Adress. So the "anonymity by IP addresses" is of central importance. In road transport, the possibility of anonymous movement is very easy and common: you can move on foot, by bike, with a ride or bus - there will no personal licence niumber assigned to you. On the other hand, you cannot use the Internet without an IP address. That's why non-technical users are only able to inform themself anonymous if the IP-address remain anonymous, too.

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