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Arguments of Data Retention advocates critically discussed: | Arguments of Data Retention advocates critically discussed: |
Version vom 19. Oktober 2008, 16:43 Uhr
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Arguments of Data Retention advocates critically discussed:
Telecommunications connection data is indispensable in the fight against terrorism and organized crime
Wrong. Even without exhaustive logs on every use of phones, cell phones, e-mail, and the Internet, sufficient connection data is available for fighting crime:
- Certain connection data is stored for billing purposes in any case - up to six months in Germany.
- In addition, security agencies can obtain a court warrant on demand, stipulating the recording of a suspect's connection data.
- The terrorist bombings of Madrid in 2004 were resolved by utilizing connection data which was already available. An explicit data retention was not needed.
- Until the decision to introduce data retention based on a EU Directive in the year 2006, only very few countries worldwide were specifically retaining telecommunications data. In no country were the retention practices as comprehensive as stipulated in the Directive. The worldwide security agencies have so far always been able to go without exhaustive logs of telecommunications data.
In a study, the German Federal Criminal Police Office mentions 381 cases where law-enforcement agencies were missing telecommunications connection data – compared against the more than 6 Million criminal offenses conducted every year this represents a marginal 0.01 percent. Furthermore, these cases were about the resolution of already committed crimes and not about the prevention of crimes and in addition, in only two of these 381 cases a link to terrorism was found, despite the repeated claims that terrorism is one reason for retaining telecommunications data. According to the German Federal Criminal Police Office, connection data is generally not missing for combating terrorism or organized crime but when tracking down the exchange of child pornography on the Internet or when investigating cases of fraud. However, for these offenses, the highest rate of resolution is achieved even without explicit data retention. Moreover, prevention is much more effective in the case of fraud than subsequent prosecution. For example, sensitizing Internet users can prevent them from becoming credulous victims of identity theft (e.g. through "Phishing Mails").
The retention of telecommunications data is ineffective against terrorism and organized crime:
- Serious criminals stay undetected by employing circumvention strategies (e.g. alternating use of unregistered prepaid SIM cards for mobile phones) or by switching to other communication channels (e.g. conventional mail, personal meetings).
- The president of the European Confederation of Police, Heinz Kiefer, warned in 2005: "For criminals, it remains easy to prevent detection with relatively simple technical means, for example with the use and frequent exchange of prepaid mobile phone cards bought abroad. The result would be an enormous effort with little more effect than slightly displeasing criminals and terrorists."
- Klaus Jansen, chairman of the confederation of German criminal police officers ("Bund Deutscher Kriminalbeamter") already complains today: "As word has spread that phone conversations can be wiretapped relatively easy, suspects now rarely talk openly on the phone anymore." If a telecommunications data retention is put into effect, criminals will also adapt to it relatively quickly.
Telecommunications data retention does not prevent crimes in other areas either. Ireland, which introduced a three year data retention in 2002, was not able to report a reduction in crime.
Truly useful measures for supporting the work of security agencies would be other measures such as facilitated access to telecommunication connection data of other countries. Security agencies complain that requests for obtaining connection data from other EU member countries are completed with delays while data from non-EU member countries cannot be obtained at all. This would affect their work much more than the lack of domestic connection data. About 80% of investigations in the areas of terrorism and organized crime exhibit international references.
If just one serious crime can be prevented, the entire retention of data is justified
Wrong. Free and open communication is more important for our society than the effort to prevent every single crime.
First and foremost it is very unlikely that a crime can be prevented with the help of telecommunications connection data; if at all, already conducted crimes can be resolved.
Even in the exceptional case that a crime could be prevented, the retention of telecommunications data for the entire population is not justified. If the prevention of a crime would justify every mean, we would have to give up our constitutional basic rights, including the ban of torture and the protection of human dignity. After all, any such basic and civil rights could be standing in the way of fighting crime in individual cases. However, these basic rights serve the purpose of supporting a free society and vibrant democracy, and thus the well-being of the entire population. These values are more important to us than the effort to prevent every single crime.
Those who want to prevent all crimes would consequentially also need to demand strict enforcement of speed limits on highways, as well as a ban of smoking and of liquor advertisements. All these measures could help reduce the number of fatalities. In return, anyone who opposes patronizing citizens and therefore accepts traffic deaths and cancer-related deaths cannot believably advocate the prevention of every single "crime".
Setting wrong priorities
Constantly demanding more safety distracts from the failures and the wrong priorities of politics. While politicians try to utilize complete surveillance and control of their citizens to punish each and every criminal, they consciously accept that thousands of people die each year from the consequences of e.g. smoking, drinking, and traffic accidents. To the favor of a few commercial sectors (tobacco industry, breweries, automobile industry), politicians remain inactive where they could and should easily prevent illness and death of countless people. Even in fighting unemployment and poverty - the citizens' primary concerns over the last years - acting politicians have constantly failed, as statistics show.
In comparison to these problems, the effects of crime are disproportionately lower:
- According to Eurostat, less than 0.002% of all Europeans die as victims of a crime each year, including terrorist attacks.
- According to the World Health Organisation, 92% of deaths in Western Europe are caused by illness, 2% by traffic accidents, 1% by falling, 1.7% by suicide and only 0.2% by violence and crime. The major health risks are others than crime: high blood pressure, tobacco, alcohol, cholesterol, obesity, malnutrition and lack of exercise are the main risks. In addition, being hit by life risks such as poverty, unemployment or natural disasters is more likely than becoming victim of a crime.
- If, for example, tobacco consumption would be reduced by just 2%, the benefits for the population would be much more significant than the prevention of all crimes, including terrorism.
Those who keep demanding for additional measures to fight crime therefore fail to address the actual problems citizens have to deal with every day. Crime rates have always remained within the same magnitude as today without fundamentally threatening our society.
Nachteile
Wer die einzelne, schreckliche Straftat in den Mittelpunkt stellt, ignoriert, dass die Nachteile einer Totalprotokollierung deren Nutzen bei weitem überwiegen. Weil die Nachteile einer generellen Kommunikationsprotokollierung für unsere Gesellschaft deren Vorteile bei weitem überwiegen, ist eine Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig. Selbst der Schutz vor Verbrechen rechtfertigt keine unverhältnismäßigen Maßnahmen.
- Eine Vorratsspeicherung schreckt Informanten von Journalisten davon ab, wichtige Informationen über Missstände per Telefon, Fax oder Internet weiterzugeben. Informanten müssten ständig damit rechnen, dass ihr Kontakt mithilfe von Verbindungsdaten aufgedeckt werden kann.
- Wer bei einem Anwalt, einem Arzt oder einer Beratungsstelle (z.B. Eheberatung, Suchtberatung, Telefonseelsorge) Rat sucht, müsste bedenken, das der Kontakt Rückschlüsse auf sein persönliches Problem (z.B. Ermittlungsverfahren, Krankheit, Ehekrise, Suchtproblem) zulassen kann und im Fall des Bekanntwerdens Nachteile drohen. Für Prominente, denen die Sensationspresse auf Schritt und Tritt nachspioniert, ist dies eine besondere Gefahr.
- Vertrauliche Verhandlungen in der Wirtschaft über Großaufträge oder Fusionen würden behindert, weil die Beteiligten mit Wirtschaftsspionage rechnen müssten. Konkurrenzunternehmen könnten auf Verbindungsdaten zugreifen, um Aufträge "wegzuschnappen" oder Zusammenschlüsse zu verhindern.
- Politiker würden erpressbar, weil ihre Kontakte zu umstrittenen Personen (z.B. Lobbyisten, Industrielle) nachvollziehbar würden.
- Die Arbeit von politischen Aktivisten (z.B. Globalisierungskritiker, Castorgegner) würde behindert, weil sie mit einer - auch nachträglichen - Aufdeckung ihrer Netzwerke durch den Verfassungsschutz rechnen müssten.
Insgesamt würde die Unbefangenheit weiter Teile der zwischenmenschlichen Kommunikation verloren gehen, und zwar spätestens, wenn der erste Missbrauchsfall an das Licht der Öffentlichkeit gelangt. Abhörskandale hat es bereits in Griechenland und Italien gegeben. In den USA können Verbindungsdaten käuflich erworben werden. In Deutschland ist Missbrauch mit Bonusmeilen-Daten und die Bespitzelung von Journalisten durch Geheimdienste bekannt geworden. Dass auch vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten missbraucht würden, ist nur eine Frage der Zeit - und der Geldsumme, die z.B. einem Telekom-Mitarbeiter für eine Auskunft angeboten wird.
Kommunikationsinhalte werden nicht gespeichert
Das ist für sich genommen zwar richtig, aber irreführend. In vielen Fällen lässt sich der Kommunikationsinhalt nämlich anhand der Verbindungsdaten rekonstruieren.
Schon die Person des Gesprächspartners lässt oft Rückschlüsse auf den Gesprächsinhalt zu. Es liegt auf der Hand, weshalb jemand eine Ehe- oder Drogenberatungsstelle anruft, einen auf Geschlechtskrankheiten spezialisierten Arzt, einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht oder eine Telefonsexnummer. Bei Politikern können Kontakte zu Lobbyisten oder zu Prostituierten von Interesse sein.
Bei der Nutzung des Internet werden die abgerufenen Inhalte, die Klicks und Suchwörter des Nutzers oft von dem Anbieter freiwillig mitprotokolliert ("Server-Logfiles"). Hier genügen schon die Verbindungsdaten des Internet-Zugangsanbieters (IP-Adresse), um die Kommunikationsinhalte minuziös nachvollziehen zu können.
Es besteht die Gefahr, dass die Vorratsdatenspeicherung in Zukunft auf Kommunikationsinhalte ausgedehnt wird. In Italien werden beispielsweise SMS bereits gespeichert. Mit dem Argument, dass die Daten zur Strafverfolgung benötigt werden, lässt sich in Zukunft durchaus auch eine Inhaltsspeicherung rechtfertigen.
Verbindungsdaten werden bereits heute gespeichert
Das ist in dieser pauschalen Form falsch.
Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die Verbindungsdaten speichern, von denen die Rechnungshöhe abhängt (§ 97 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz). Deswegen dürfen etwa Handy-Standortdaten (Wer hat wo telefoniert?) und E-Mail-Verbindungsdaten (Wer hat wem eine E-Mail geschickt?) bisher nicht gespeichert werden. Bei Pauschaltarifen ("flatrates") dürfen bisher keinerlei Verbindungsdaten gespeichert werden, weil dies nicht zur Abrechnung erforderlich ist (Heise.de-Meldung).
Auch in Bezug auf Abrechnungsdaten kann der Kunde bisher deren monatliche Löschung mit Rechnungsversand verlangen. Der Kunde kann auch verlangen, dass Rufnummern von vornherein nur um drei Stellen verkürzt gespeichert werden. Macht der Kunde von diesen Rechten keinen Gebrauch, werden die Daten meist 80 oder 90 Tage lang gespeichert und nicht sechs Monate lang wie mit der Vorratsdatenspeicherung geplant.
Es werden somit bei weitem nicht alle Verbindungsdaten gespeichert und auch diese nicht so lange wie mit der Vorratsdatenspeicherung geplant.
Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist nur unter engen Voraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung) zulässig
Falsch. Verbindungsdaten werden schon heute zehntausende Male im Jahr abgefragt, die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Bestandsdaten) wird sogar mehrere Millionen Mal jährlich abgefragt (3,4 Mio. mal im Jahr 2005 oder 9.000mal am Tag). Eine Vorratsdatenspeicherung würde die Zahl der Abfragen noch einmal sprunghaft ansteigen lassen. In Anbetracht dessen kann keine Rede davon sein, dass der Zugriff auf die gespeicherten Daten engen Voraussetzungen unterliege.
- In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und "zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der Geheimdienste.
- Zugriff erhalten zu diesem Zweck die Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Nachrichtendienste, aber auch ausländische Staaten wie die USA im Rahmen von Rechtshilfeübereinkommen. Nur bei Abfragen zur Verfolgung von Straftaten ist eine richterliche Anordnung erforderlich, aber auch hier überprüft der Richter nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.
- Bei Anfragen ausländischer Staaten ist oftmals keine richterliche Anordnung erforderlich. Was mit den Daten im Ausland geschieht, ist nicht kontrollierbar.
- Nachrichtendienste dürfen ohne richterliche Genehmigung Verbindungsdaten abfragen.
- Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen alle Behörden bekommen, die irgend ein Interesse daran haben könnten (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) soll Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren rechtfertigen. In keinem dieser Fälle ist eine richterliche Anordnung erforderlich.
- Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" sollen Auskunft über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Hier ist zwar eine richterliche Anordnung erforderlich, aber der Richter überprüft nur das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Sind diese gegeben, muss er den Zugriff genehmigen.
Eine Untersuchung über das Abhören von Telefonen hat im Übrigen gezeigt, dass das Erfordernis eines "richterlichen Beschlusses" keine wirksame Kontrolle gewährleistet: In sehr vielen Fällen wurde eine Blankoerlaubnis erteilt, ohne dass auch nur die eingereichten Schriftstücke näher begutachtet und bei Fehlen der rechtlichen Voraussetzungen Anträge abgelehnt wurden (Heise.de-Meldung). Der "richterliche Beschluss" konnte auch nicht verhindern, dass die Anzahl von Telefonüberwachungen seit Jahren immer weiter ansteigt - aufgrund einer Verwässerung der Voraussetzungen für Überwachungsmaßnahmen, nicht etwa aufgrund eines entsprechend starken Anstiegs der Verbrechensanzahl. Dass nur die Einrichtung der Überwachung, nicht aber deren weitere Durchführung der richterlichen Kontrolle unterliegt, wird dabei ebenfalls immer wieder von Datenschützern bemängelt (Heise.de-Meldung).
Abgesehen davon zeigt die aktuelle Mautbrückendiskussion (Heise.de-Meldung), wie unsicher rechtlich geschützte Datensammlungen auf Dauer sind. Zugriffsbeschränkungen, die heute noch gesetzlich vorgesehen sind, können morgen schon durch Gesetzesänderungen verwässert oder aufgehoben werden. Dieser Mechanismus ist immer wieder zu beobachten. Beispielsweise war der Zugriff auf Bankkonten-Stammdaten ursprünglich nur zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt worden. Heute haben Finanzämter, Sozialämter und viele mehr Zugriff auf diese Daten.
All diese Aspekte sind Grund genug, an der dauerhaften Sicherheit der Daten vor Missbrauch sowie dem Zugriff nichtstaatlicher Stellen zu zweifeln. Das Aushebeln gesetzlicher Schutzmechanismen (z.B. Mautzweckbindung), Gummiparagraphen (sehr unscharfe Gesetze), menschliches Versagen (z.B. fehlerhafte richterliche Kontrolle) und die fortschreitende Auslagerung von Staatsaufgaben an die private Wirtschaft (Datenzugriff von "Rechteinhabern") lassen kaum erwarten, dass gerade bei vorratsgespeicherten Daten mit besonderer Gewissenhaftigkeit vorgegangen wird.
Deutschland ist verpflichtet, die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen
Falsch. Die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss wegen schwerer und offensichtlicher Rechtsverstöße nicht umgesetzt werden und wird voraussichtlich 2008 vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt werden.
Die EG-Richtlinie ist wegen fehlender Rechtsgrundlage und wegen der Verletzung zahlreicher Grundrechte rechtswidrig. Irland hat im Juni 2006 Klage gegen die Richtlinie erhoben. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof in einem anderen Fall entschieden, dass die EU keine Kompetenz für Maßnahmen zur Verbesserung der "öffentlichen Sicherheit oder Strafverfolgung" hat. Er hat deswegen die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärt. Rechtsexperten halten es für ausgeschlossen, dass der Gerichtshof im Fall der Vorratsdatenspeicherung zu einem anderen Ergebnis gelangen wird. Selbst die Bundesjustizministerin Zypries räumte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Fluggastdatenübermittlung ein, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf der Kippe steht.
Deutschland ist auch in der Zwischenzeit bis zur Entscheidung des Gerichtshofs nicht zur Umsetzung verpflichtet. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge ist eine Richtlinie von vornherein "inexistent", wenn sie mit einem Fehler behaftet ist, dessen Schwere so offensichtlich ist, dass er von der Gemeinschaftsrechtsordnung nicht geduldet werden kann. Dem Bundesverfassungsgericht zufolge darf Deutschland keine Richtlinie umsetzen, bei deren Erlass die EU ihre Hoheitsbefugnisse überschritten hat.
Dass diese Voraussetzungen im Fall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegeben sind, wird zwar von Seiten der Bundesregierung bestritten. Wenn Deutschland die Umsetzung bis zur Entscheidung des Gerichtshofs aufschiebt, droht aber allenfalls die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ohne finanzielle Nachteile für Deutschland. In anderen Fällen, z.B. bei der Richtlinie über Tabakwerbung, hat Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Derzeit sind 17 EU-Vorgaben nicht umgesetzt. Ein Umsetzungsmoratorium bei der Vorratsdatenspeicherung ist folglich durchaus möglich, wenn die Politik nur will.
Die Richtlinie war als Kompromiss nötig, um weiter gehende Speicherpflichten zu verhindern
Falsch. Deutschland hätte den Beschluss der EU-Richtlinie insgesamt verhindern können, wenn die Verhandlungsführer der Bundesregierung von Anfang an jede Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hätten, wie es mehrere Beschlüsse des Bundestags gefordert hatten. Stattdessen hat sich Bundesjustizministerin Zypries ohne Not mit einer sechsmonatigen Speicherung einverstanden erklärt, diese als nützlich bezeichnet und entgegen den Vorgaben des Bundestags aktiv auf eine sechsmonatige Speicherpflicht hingearbeitet.
Deutschland setzt die EU-Richtlinie nur mit den Mindestanforderungen um
Selbst wenn dies so wäre, würde das nichts daran ändern, dass eine systematische Protokollierung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung grob unverhältnismäßig und mit einer freien Gesellschaft nicht zu vereinbaren ist. Mit dem begrenzten Umfang der anlasslosen Kommunikationsprotokollierung zu argumentieren ist wie einem Menschen zu sagen: "Keine Sorge, wir schlagen dich nicht tot, sondern nur krankenhausreif."
Tatsächlich ist es auch falsch, dass nur die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie umgesetzt würden. In Wahrheit soll das deutsche Recht in vielen Punkten über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus gehen:
- In Deutschland sollen Internet-Anonymisierungsdienste zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, was sie praktisch wirkungslos machen würde. Die EU-Richtlinie sieht das nicht vor.
- In Deutschland sollen Zugriffe auf vorratsgespeicherte Verbindungsdaten bei jedem Verdacht einer "erheblichen" oder einer "mittels Telekommunikation begangenen" Straftat zulässig sein, außerdem "zur Abwehr von erheblichen Gefahren" und zur Sammlung von Erkenntnissen durch die Geheimdienste. Die EU-Richtlinie sieht eine Datenspeicherung nur "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten" vor.
- In Deutschland bekommt eine Telefonnummer nur, wer seinen Namen, seine Anschrift und sein Geburtsdatum angibt (Identifizierungszwang). Diese Daten sind für eine Vielzahl staatlicher Behörden abrufbar. Selbst Anbieter vorausbezahlter und kostenloser Dienste (z.B. Prepaid-Handykarten) müssen diese Daten abfragen. Die EU-Richtlinie sieht keinen solchen Identifizierungszwang vor.
- Zugriff auf die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen alle Behörden bekommen, die irgend ein Interesse daran haben können (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Zoll, Behörden zur Bekämpfung von Schwarzarbeit). Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (z.B. Falschparken) soll Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren rechtfertigen. Auch die Film- und Musikindustrie und andere "Rechteinhaber" sollen Auskunft über die Identität der Kommunizierenden verlangen dürfen, etwa um die Benutzung von Tauschbörsen im Internet verfolgen zu können. Die EU-Richtlinie sieht Zugriffsrechte nur zur Verfolgung "schwerer Straftaten" vor.
- Die Daten über die Identität von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sollen nach Vertragsende bis zu zwei Jahre lang auf Vorrat gespeichert bleiben. Die EU-Richtlinie fordert nur eine sechsmonatige Speicherung.
- In Deutschland soll bei jedem Versenden und Abrufen von E-Mail die Kennung (IP-Adresse) des Nutzers gespeichert werden, bei jedem Empfangen von E-Mail die IP-Adresse des Absenders. In der EU-Richtlinie ist davon keine Rede.
- In Deutschland sollen Anbieter von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdiensten keine Entschädigung für die Vorratsspeicherung und die dafür anfallenden Kosten erhalten. Die Kosten müssen deswegen im Wege von Preiserhöhungen auf die Nutzer umgelegt werden. Bisher kostenlosen Diensten droht die Einstellung. Die EU-Richtlinie steht einer Entschädigung demgegenüber nicht entgegen.
- In Deutschland sollen die Speicherpflichten für E-Mail- und Internetzugangsanbieter bereits ab dem 1. Januar 2008 gelten. Die EU-Richtlinie fordert eine Speicherung erst ab dem 15. März 2009.
Durch die Vorratsdatenspeicherung werden Bürgerrechte nicht beschnitten
Diese Behauptung, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) 2006 vor dem Deutschen Bundestag aufgestellt hat, ist falsch.
Am schwersten wiegt die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses: Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Auch die Unschuldsvermutung wird abgeschafft: Es werden Berge von Spuren und Beweismaterial gegen jeden gesammelt, ohne dass der geringste Verdacht gegen die Betreffenden vorliegt. Das steht auch in klarem Widerspruch zum Grundgesetz.
Man vergleiche die Vorratsdatenspeicherung einmal mit dem Versenden von Briefen, bei denen man auf dem Umschlag nicht einmal den Absender angeben muss. Eine "Vorratsdatenspeicherung für Briefe" würde bedeuten, dass der Staat registrieren lässt, wer wem wann einen Brief geschickt hat. Eine "Vorratsdatenspeicherung für Gespräche" würde bedeuten, dass staatliche Spitzel überall mitschreiben, wer wann mit wem geredet hat. An diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Vorratsdatenspeicherung der Stasi würdig ist, nicht aber einem demokratischen Rechtsstaat.
Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungskonform
Falsch. Der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland verstößt gegen die Grundrechte der betroffenen Bürger und die dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.
Dies gilt zum einen für das vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochene "außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat".
Im dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.04.2006 heißt es weiter: "Selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung kann auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht verzichtet werden." "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt dazu, dass der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorsehen darf [...] Verzichtet der Gesetzgeber auf begrenzende Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts sowie an die Nähe der Betroffenen zur abzuwehrenden Bedrohung und sieht er gleichwohl eine Befugnis zu Eingriffen von erheblichem Gewicht vor, genügt dies dem Verfassungsrecht nicht."
Eine Vorratsdatenspeicherung verzichtet auf jeden Verdachtsgrad und auf jede Nähe der Betroffenen zu den aufzuklärenden Straftaten, stellt gleichzeitig aber einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, weil sensible Daten über das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung gesammelt werden. Dies ist mit dem Verfassungsrecht unvereinbar.
In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2003 heißt es: "Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".
Mit diesen Vorgaben steht die beabsichtigte Vorratsdatenspeicherung im evidenten Widerspruch. Mit der Vorratsdatenspeicherung ordnet der Staat eine Erfassung und Vorhaltung von Verbindungsdaten an, die nur allgemein der Strafverfolgung dienen soll, aber keinen konkreten Tatverdacht und keinerlei Anhaltspunkte einer Straftat voraussetzt.
Schon 1967 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: "Ausgangspunkt hat die Feststellung zu sein, daß nach dem Menschenbild des Grundgesetzes die Polizeibehörde nicht jedermann als potentiellen Rechtsbrecher betrachten und auch nicht jeden, der sich irgendwie verdächtig gemacht hat ('aufgefallen ist') oder bei der Polizei angezeigt worden ist, ohne weiteres 'erkennungsdienstlich behandeln' darf. Eine derart weitgehende Registrierung der Bürger aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der polizeilichen Überwachung der Bevölkerung widerspräche den Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates."
Die Vorratsdatenspeicherung geht weit über die Aufnahme vom Lichtbildern und Fingerabdrücken im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung hinaus. Sie betrifft sensible Daten über die Kommunikation der Menschen mit ihren nächsten Angehörigen sowie mit Beratungs- und Hilfsberufen, über die sozialen Beziehungen der Menschen zueinander, über ihre Internetnutzung und über ihr Bewegungsverhalten. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens aller 82 Mio. Menschen in Deutschland aus dem Bestreben nach möglichst großer Effektivität der Polizeigewalt und Erleichterung der Verfolgung von Straftaten widerspricht den Grundprinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates.
Mit Beschluss vom 22.08.2006 hat das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber nochmals eine besondere Warnung gerichtet: "Das Bundesministerium der Justiz hat mitgeteilt, seit längerem an einer Gesamtregelung der strafprozessualen heimlichen Ermittlungsmaßnahmen zu arbeiten [...] Es stellt sich auch die Frage, ob und in welchem Umfang von einer neuerlichen Ausdehnung heimlicher Ermittlungsmethoden im Hinblick auf Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter Abstand zu nehmen ist." Die Vorratsdatenspeicherung stellt eine schwerwiegende Ausdehnung der heimlichen Telekommunikationsüberwachung dar und beschädigt Grundrechtspositionen unbeteiligter Dritter massiv.
Vor dem Hintergrund der klaren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist es ein vorsätzlicher Verfassungsbruch, eine Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten gleichwohl zu beschließen.
„Wir brauchen mehr Überwachung, um uns vor Kriminalität/Terroristen/Sexualstraftätern zu schützen und um in Sicherheit leben zu können.“
Falsch. Mehr Überwachung bringt nicht mehr Sicherheit.
Wie sicher wir leben, lässt sich an der Kriminalitätsrate ablesen. Dass mehr Überwachung zu einer niedrigeren Kriminalitätsrate führt, ist weder erwiesen, noch wird dies von den Innenpolitikern auch nur behauptet. Tatsächlich lässt sich ein messbarer Einfluss von Überwachungsmaßnahmen auf die Kriminalitätsrate weder im zeitlichen, noch im internationalen Vergleich feststellen. Umgekehrt zeigt eine amerikanische Vergleichsstudie, dass kein Zusammenhang zwischen dem Ausmaß der Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden einerseits und der Kriminalitätsrate andererseits besteht.
Dass Überwachungsmaßnahmen den Behörden in einzelnen Fällen nützlich sein können, mag durchaus sein. Insgesamt gesehen ist der Nutzen aber vernachlässigbar gering. Es gibt eine Statistik der Weltgesundheitsorganisation, die den Verlust gesunder Lebenszeit durch vorzeitigen Tod, Krankheit oder Behinderung misst. Dieser Statistik zufolge beruht der Verlust gesunder Lebenszeit für Westeuropäer zu 92% auf Krankheiten, zu 2% auf Verkehrsunfällen, zu 1% auf Stürzen, zu 1,7% auf Suizid und gerade einmal zu 0,2% auf Gewalt. Straftaten sind der Statistik zufolge für die Gesundheit der Bevölkerung in etwa so schädlich wie versehentliche Vergiftungen, Karies, Rückenschmerzen oder Durchfall. Eurostat zufolge sterben weniger als 0,002% der Europäer jährlich als Opfer einer Straftat, terroristische Anschläge eingeschlossen. Ausweislich der Statistik ist es um ein Vielfaches wahrscheinlicher, wegen eines ungesunden Lebensstils (z.B. falsche Ernäherung, Bewegungsmangel, Alkohol, Nikotin), durch einen Sturz oder im Straßenverkehr zu sterben als infolge einer Straftat. Die großen Risiken für unsere Gesundheit sind andere als Kriminalität: Bluthochdruck, Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung und Bewegungsmangel sind die Hauptrisikofaktoren. Würde man z.B. den Tabakkonsum nur um 2% zurückfahren, dann würde man der Gesundheit der Bevölkerung einen größeren Dienst erweisen als durch die Verhinderung sämtlicher Gewalttaten. Auch dass uns Zivilisationsrisiken wie Krankheit, Armut, Arbeitslosigkeit oder Naturkatastrophen treffen, ist weitaus wahrscheinlicher als das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden.
Die Lebenserwartung der Europäer steigt seit Jahrzehnten. Vor diesem Hintergrund stellt die Kriminalität zwar ein ernst zu nehmendes Problem dar, das der Staat mit angemessenen Maßnahmen einzudämmen versuchen sollte. Die Kriminalität ist aber nur ein Risiko unter vielen, mit denen das Leben notwendig verbunden ist, und ein vergleichsweise geringes Risiko. Außerdem hat die Kriminalität Ursachen in unserer Gesellschaft, welche die Polizei nicht beseitigen kann. Diese Kriminalitätsursachen müssen anders angegangen werden.
„Wir müssen alles tun/alle verfügbaren Mittel einsetzen, um künftig solche schrecklichen Verbrechen/Terroranschläge/Kindesmissbrauch/… zu verhindern.“
Falsch. Es dient unserer Sicherheit, dass der Staat nicht alle verfügbaren Mittel einsetzen darf.
Der Staat verfolgt nicht nur Straftäter, sondern er ermittelt gegen Verdächtige. Darunter befinden sich viele Menschen, deren Unschuld sich erst später herausstellt oder deren Schuld im weiteren Verlauf nicht festgestellt werden kann. Die Instrumente der Strafverfolgungsbehörden (z.B. Telefonüberwachung, Observation, Nachbarbefragung, Untersuchungshaft) treffen in vielen Fällen Unschuldige. Weil jeder Opfer eines Irrtums oder einer Falschverdächtigung werden kann, müssen wir zu unserer eigenen Sicherheit dafür sorgen, dass die staatliche Macht begrenzt bleibt.
Bestimmte Methoden (z.B. Folter) widersprechen außerdem der Würde jedes Menschen, auch der des Straftäters. In unserer Geschichte haben wir gelernt, dass die uneingeschränkte Förderung von „Gemeinwohl“ und „Volksgemeinschaft“ letztendlich nicht in unserem Interesse liegt. Andere Instrumente (z.B. verdachtslose Überwachung beliebiger Personen) sind unverhältnismäßig. Ihr Nutzen steht außer Verhältnis zu ihren negativen Auswirkungen auf eine demokratische Gesellschaft, die auf das unbefangene Mitwirken gerade kritischer Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist.
Langfristig dienen rechtsstaatliche Beschränkungen und die Achtung der Menschenrechte der Sicherheit, denn exzessive Kontrolle und Repression erzeugt Unzufriedenheit und Widerstand. Die Achtung der Grundrechte macht uns sicherer, nicht verletzlicher. Der Oberste Gerichtshof des Staates Israel führte im Jahr 1999 zutreffend aus: „Dies ist das Schicksal der Demokratie, weil nicht alle Mittel mit ihr vereinbar und nicht alle Methoden ihrer Feinde für sie verfügbar sind. Obwohl eine Demokratie oft mit einer Hand auf ihren Rücken gebunden kämpfen muss, behält sie trotzdem die Oberhand. Die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung der Freiheit des Einzelnen bilden einen wichtigen Bestandteil ihres Verständnisses von Sicherheit. Letztlich erhöht dies ihre Stärke.”
„Datenschutz ist Täterschutz. Er steht dem Schutz unschuldiger Menschen im Weg.“
Falsch. Datenschutz ist Grundrechtsschutz. Er dient dem Schutz unschuldiger Menschen.
Dass der Staat nicht unbegrenzt Wissen über uns sammeln und unsere Daten nicht beliebig rastern darf, dient unserem eigenen Schutz. Je mehr der Staat über uns weiß, desto mehr Ansatzpunkte für Ermittlungen stehen ihm zur Verfügung und desto größer wird die Gefahr von Falschverdächtigungen. Außerdem laden umfangreiche Datenbestände zu Missbrauch ein. In der Vergangenheit hat es immer wieder Fälle gegeben, in denen Polizeibeamte gegen Bezahlung oder aus privaten Gründen auf Polizeidaten zugegriffen haben. Schon die Befürchtung von Missverständnissen oder Missbräuchen kann unsere Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. Wenn wir anonym handeln können oder wissen, dass unsere Daten unverzüglich gelöscht oder wenigstens nicht zu anderen Zwecken genutzt werden, dann scheuen wir auch vor sensiblen Aktivitäten nicht zurück (z.B. Teilnahme an Demonstrationen, Mitarbeit in Oppositionsgruppe, Inanspruchnahme psychologischer Beratung, sexuelle Aktivitäten). Datenschutz ist daher Freiheitsschutz.
„Wir müssen etwas gegen die Kriminalität unternehmen. Wir können nicht die Hände in den Schoß legen und kapitulieren.“
Falsch. Aktionismus von Politikern ist nutzlos.
Keiner will gegen Kriminalität „die Hände in den Schoß legen“. Tätig werden müssen aber die Sicherheitsbeamte und nicht die Abgeordneten. Wenn spektakuläre Verbrechen in das Rampenlicht der Öffentlichkeit rücken, ist das in allererster Linie ein Weckruf an die zuständigen Behörden, künftig noch intensiver an der Verhinderung solcher Vorfälle zu arbeiten. Politiker reagieren oft mit der Forderung nach „verbesserten“ Gesetzen. Neue Gesetze sind für Politiker zwar ein einfaches und billiges Mittel, um öffentlichkeitswirksam Tatkraft und Entschlossenheit zu demonstrieren. Derartiger Aktionismus führt aber oft zu Gesetzen, die dem Bürger keinen messbaren Nutzen bringen. Wer Sicherheit durch immer neue Gesetze verspricht und – zwangsläufig – Straftaten gleichwohl nicht verhindern kann, der verliert mittelfristig das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und fördert die Politikverdrossenheit. Er gefährdet damit letztlich die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie.
„Der Staat ist verpflichtet, seine Bürger zu schützen. Die Bürger haben einen Anspruch auf Sicherheit.“
Falsch. Mehr als angemessene Maßnahmen gegen Kriminalität können die Bürger vom Staat nicht verlangen.
Einen „Anspruch auf Sicherheit“ kann es schon deshalb nicht geben, weil kein Staat eine vollständige Sicherheit vor Straftaten gewährleisten kann. Selbst Polizeistaaten mit unbegrenzter Macht (z.B. die DDR) haben die Kriminalität nie beseitigen können. Umgekehrt gab es in solchen Staaten viel Korruption, Willkür und Staatskriminalität. Ein demokratischer Rechtsstaat geht entschlossen gegen Straftäter vor. Er erlegt sich zum Schutz Unschuldiger und zur Gewährleistung einer freiheitlichen Gesellschaft aber bewusst Grenzen und Fesseln auf. Gerade dies macht seinen Charakter und seine Stärke als Rechtsstaat aus.
„Ich habe nichts zu verbergen.“
Falsch. Jeder hat eine Intim- und Privatsphäre, die den Staat nichts angeht.
Wer von sich behauptet, nichts zu verbergen zu haben, muss sich fragen lassen, warum er seine Wohnung bekleidet verlässt oder die Toilettentür hinter sich schließt. Jeder hat einmal Erlebnisse gehabt, die niemanden etwas angehen und die er nicht der Gefahr eines Bekanntwerdens aussetzen möchte. Auch dass er sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen hätte, kann wohl kaum jemand von sich behaupten. Noch nie schwarz gefahren? Noch nie beim Autoverkauf geflunkert (Betrug)? Immer alle Einnahmen in der Steuererklärung angegeben? Noch nie zu schnell gefahren? Wenn der Staat jemanden nur lange genug überwacht, wird er früher oder später immer ein Vergehen feststellen. Hinzu kommt: Selbst wer vollkommen unschuldig ist, hat handfeste Nachteile durch Überwachung und Datensammlung zu befürchten (siehe nächste Frage).
Sollte sich trotzdem jemand finden, der sein Leben in einem Big Brother-Container verbringen möchte, der kann dies gerne tun. Er soll anderen aber nicht vorwerfen, dass sie ihre Geheimnisse für sich behalten wollen.
Übrigens hat auch der Staat selbst etwas zu verbergen. Das nennt man „Staatsgeheimnisse“. Abgeordnete wehren sich gegen „zuviel“ Transparenz, wollen ihre Einkünfte nicht offen legen. Auch staatliche Überwachungsmaßnahmen selbst werden verborgen. Sie sollen vor den Überwachten geheim bleiben.
„Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten.“
Falsch. Unschuldige geraten immer wieder zu Unrecht in das Visier von Behörden.
Auch unschuldige Menschen müssen sich fragen lassen: „Wenn du nichts zu verbergen hast, kannst du davon auch den Polizisten oder den Einreisebeamten überzeugen?“ Auch wer unschuldig ist, muss zunehmend mit polizeilichen Maßnahmen rechnen. Oft ziehen schon ein falscher Verdacht, vermeintliche Risikofaktoren (z.B. „falsche“ Religion, „falsche“ Nationalität, „falscher“ Geburtsort, „falscher“ Name, „falsche“ Bücher gelesen, „falsche“ Meinung geäußert) oder unglückliche Umstände einschneidende Maßnahmen nach sich. In der Folge kann es zur Befragung von Nachbarn und Arbeitskollegen kommen, zur Observation, zu Wohnungsdurchsuchungen oder zur Festnahme. Derartige Maßnahmen können Vorverurteilungen im sozialen Umfeld und sogar Existenzvernichtungen zur Folge haben. Auch unberechtigte Aus- und Einreiseverweigerungen, Vermögensbeschlagnahmen, Grenzzurückweisungen wegen Namensverwechselungen bis hin zu Verschleppungen durch Geheimdienste und irrtümlichen Tötungen durch Polizei oder „Sky-Marshalls“ werden immer wieder bekannt. Beispiele solcher Fälle finden sich hier.
Überwachung und Datensammlung liefern eine Flut von Informationen, aus denen sich Unregelmäßigkeiten ablesen lassen oder ein Verdacht konstruieren lässt. Dann hilft es nicht, wenn man „nichts zu verbergen“ hat.
Außerdem: Wer „nichts zu verbergen“ hat, braucht auch nicht überwacht zu werden.
„Die Überwachung erfolgt ausschließlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten.“
Falsch. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kommt immer wieder vor.
Fälle wie die Journalistenbespitzelung durch den BND zeigen immer wieder, dass Sicherheitsgesetze missbraucht werden. Neben Journalisten haben auch staatskritische Aktivisten wie Globalisierungskritiker mit Missbrauch zu rechnen. Weil staatskritische Journalisten und Aktivisten zu unser aller Nutzen handeln, sollte uns ihre Freiheit nicht gleichgültig sein.
Das Bundesverfassungsgericht warnt: „Die Befürchtung einer Überwachung mit der Gefahr einer Aufzeichnung, späteren Auswertung, etwaigen Übermittlung und weiteren Verwendung durch andere Behörden kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen […] führen.“ Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach, wird noch deutlicher: „Eine demokratische politische Kultur lebt von der Meinungsfreude und dem Engagement der Bürger. Das setzt Furchtlosigkeit voraus. Diese dürfte allmählich verloren gehen, wenn der Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt.“
Außerdem zeigt die Erfahrung, dass Zugriffsbeschränkungen mit der Zeit immer weiter aufgeweicht werden. Es finden sich immer mehr Behörden und immer mehr Fälle, in denen die Überwachungsmaßnahmen oder die gesammelten Daten nützlich sind. Schlussendlich wird die Überwachung oder Datenabfrage in allen Fällen erlaubt, in denen sie irgendwie einmal nützlich sein könnte.
„Überwachung ist nur ein geringfügiger, kaum merklicher Eingriff.“
Falsch. Überwachung kann einschneidende Folgen für Betroffene haben, bis hin zur Existenzvernichtung.
Auch wenn die Überwachung selbst nicht weh tut – ihre Folgen können es durchaus. Wenn Überwachungsergebnisse den Verdacht der Behörden erregen, kann dies zur Befragung von Nachbarn und Arbeitskollegen führen, zu einer Observation, zu Wohnungsdurchsuchungen oder zur Festnahme. Auch unberechtigte Aus- und Einreiseverweigerungen, Vermögensbeschlagnahmen, Grenzzurückweisungen wegen Namensverwechselungen bis hin zu Verschleppungen durch Geheimdienste und irrtümlichen Tötungen durch Polizei oder „Sky-Mashalls“ sind Realität.
„Überwachung stärkt das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.“
Falsch. Symbolische Maßnahmen bilden kein Vertrauen.
Selbst wenn Überwachungsmaßnahmen kurzfristig populär sind, stärken sie das Sicherheitsgefühl letztlich nicht. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin spektakuläre Straftaten von den Medien präsentiert bekommen. Politischer Aktionismus ist auch kontraproduktiv, denn zur Durchsetzung neuer Gesetzesvorhaben werden Kriminalitätsängste meist geschürt. Um das Sicherheitsgefühl wirksam zu steigern, bieten sich andere Mittel an: Da das tatsächliche Ausmaß an Kriminalität verbreitet überschätzt wird, ist eine Aufklärung über das wahre Risiko sinnvoll. Auch bauliche Maßnahmen (z.B. bessere Beleuchtung) und ein besserer Kontakt zu Nachbarn und Polizei können hilfreich sein, um Kriminalitätsangst entgegenzuwirken.
„Datenschützer sind paranoid, ihre Schreckensszenarien sind übertrieben.“
Falsch. Fehler und Missbrauch sind tägliche Realität. Einige Beispiele finden sich hier, wobei die bekannt gewordenen Fälle nur die Spitze des Eisbergs sein dürften.
„Wir werden sowieso schon bei allem überwacht, was wir tun.“
Falsch. Wenn die totale Überwachung schon Realität wäre, dann würde die Politik nicht immer wieder neue Gesetze auf den Weg bringen, um sie auszuweiten.
Der internationalen Datenschutzorganisation Privacy International zufolge ist in Deutschland die Privatsphäre weltweit noch am besten geschützt und in den letzten Jahren am wenigsten eingeschränkt worden. Diesen Schutz müssen wir verteidigen und die in den letzten Jahren verloren gegangene Freiheit zurückerobern.
„Man kann ja doch nichts daran ändern.“
Falsch. Es gibt viele Möglichkeiten, sich gegen die Sicherheitsideologie einzusetzen. Einige Möglichkeiten finden sich hier.
Wenn eine Person aktiv wird, ändert das vielleicht noch nicht viel. Wenn sich aber viele Menschen engagieren, kann die Politik das auf Dauer nicht ignorieren. Politiker sind sehr sensibel für die Stimmung in ihrer Wählerschaft. Eine Liste von Bürgerrechtsorganisationen, in denen man sich engagieren kann, findet sich hier.