Diskussion:Gesetzes-Vorhabensammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kann mir jemand die Bedeutung der Tabellenspalten erläutern? Irgendwie scheint der Inhalt teilweise nicht dazu zu passen. --[[Benutzer:127.0.0.1|127.0.0.1]] 00:54, 26. Okt. 2008 (CEST)
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Kann mir jemand die Bedeutung der Tabellenspalten erläutern? Irgendwie scheint der Inhalt teilweise nicht dazu zu passen. --[[Benutzer:Tessarakt|tessarakt]] 00:55, 26. Okt. 2008 (CEST)
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== Reverse-Charge Verfahren ==
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Was hat das (Reverse-Charge Verfahren) bitte mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun? Bitte nicht den Arbeitskreis aufweichen, indem man ihn für eigene politische Feldzüge missbraucht!
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Es hätte dann etwas damit zu tun, wenn der Leistungserbringer bisher nicht sagen muss, an wen er erbracht hat. Wenn aber der Empfänger Bericht erstattet, dann ist hier ja weiterer Informationsgewinn.
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* Aus meiner Sicht - und ich habe das damals hier eingestellt - liegt eine Vorratsdatenspeicherung vor, wenn j e d e Rechnung zentral bei einer Behörde gespeichert wird. Das sahen die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung vor (vielleicht mit einer Wertgrenze "von mehr als XX €"). In den vergangenen Wochen (März) kam man mit dem Vorhaben auf Europäischer Finanzebene nicht durch. Noch ist das Vorhaben aber nicht begraben. Schade finde ich das du annonymer Schreiber mir hier "eigene politische Feldzüge" unterstellst. Danke Mr unbekannt!

Aktuelle Version vom 9. November 2008, 00:53 Uhr

Bedeutung der Überschriften

Kann mir jemand die Bedeutung der Tabellenspalten erläutern? Irgendwie scheint der Inhalt teilweise nicht dazu zu passen. --tessarakt 00:55, 26. Okt. 2008 (CEST)

Reverse-Charge Verfahren

Was hat das (Reverse-Charge Verfahren) bitte mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun? Bitte nicht den Arbeitskreis aufweichen, indem man ihn für eigene politische Feldzüge missbraucht!

Es hätte dann etwas damit zu tun, wenn der Leistungserbringer bisher nicht sagen muss, an wen er erbracht hat. Wenn aber der Empfänger Bericht erstattet, dann ist hier ja weiterer Informationsgewinn.

  • Aus meiner Sicht - und ich habe das damals hier eingestellt - liegt eine Vorratsdatenspeicherung vor, wenn j e d e Rechnung zentral bei einer Behörde gespeichert wird. Das sahen die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung vor (vielleicht mit einer Wertgrenze "von mehr als XX €"). In den vergangenen Wochen (März) kam man mit dem Vorhaben auf Europäischer Finanzebene nicht durch. Noch ist das Vorhaben aber nicht begraben. Schade finde ich das du annonymer Schreiber mir hier "eigene politische Feldzüge" unterstellst. Danke Mr unbekannt!