Diskussion:Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung am 15. Dezember 2009: Unterschied zwischen den Versionen

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von Deutschen ins europäische Ausland ohne weiteres von den
 
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im Belgien und Schweiz stehenden Swiftservern, alle Daten von Deutschland und den anderen europäischen Staaten,vorerst nur für 9 Monate an die
 
im Belgien und Schweiz stehenden Swiftservern, alle Daten von Deutschland und den anderen europäischen Staaten,vorerst nur für 9 Monate an die
Amerikaner weitergeleitet dürfen.
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Amerikaner weitergeleitet werden dürfen.
Es ist auch hier eine eklantante Verletzung des Datenschutzes gegeben ,auch wenn es
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Es ist auch hier nach meiner Meinng, eine eklantante Verletzung des Datenschutzes gegeben ,weil man nicht weiss über welche andere Kanäle die
heute  nur um die  Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikation geht.  
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Daten noch weitergegeben werden.
 
Ich meine,hier sollte auch der europäische Gerichtshof tätig werden um den
 
Ich meine,hier sollte auch der europäische Gerichtshof tätig werden um den
 
Datenschutz bei Auslandsüberweisungen sicherzustellen,weil auch hier
 
Datenschutz bei Auslandsüberweisungen sicherzustellen,weil auch hier
 
personenbezogene Daten von den Amerikanern gespeichert werden,dass alles
 
personenbezogene Daten von den Amerikanern gespeichert werden,dass alles
nur zum Zweck der Terrorrismusbekämpfung.
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nur zum Zweck der Terrorrismusbekämpfung in Anführungszeichen.!!!"""
 
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Leider wird man hier wenig ausrichten können,da dies eine politische
 
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Mit freundlichen Grüssen
 
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Dietmar Anzer
 
  
 
Dietmar Anzer
 
Dietmar Anzer

Aktuelle Version vom 5. Dezember 2009, 08:52 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüsse nun endlich,dass sich hier langsam was tut. Bin selber Unterzeichner der Verfassungsklage und bin jetzt froh,dass das Verfahren nun langsam Fahrt aufnimmt. Was mir noch mehr Sorgen bereitet ist die Tatsache,das Überweisungen von Deutschen ins europäische Ausland ohne weiteres von den im Belgien und Schweiz stehenden Swiftservern, alle Daten von Deutschland und den anderen europäischen Staaten,vorerst nur für 9 Monate an die Amerikaner weitergeleitet werden dürfen. Es ist auch hier nach meiner Meinng, eine eklantante Verletzung des Datenschutzes gegeben ,weil man nicht weiss über welche andere Kanäle die Daten noch weitergegeben werden. Ich meine,hier sollte auch der europäische Gerichtshof tätig werden um den Datenschutz bei Auslandsüberweisungen sicherzustellen,weil auch hier personenbezogene Daten von den Amerikanern gespeichert werden,dass alles nur zum Zweck der Terrorrismusbekämpfung in Anführungszeichen.!!!""" Dies wäre auch mal eine Betrachtung wert. Leider wird man hier wenig ausrichten können,da dies eine politische Entscheidung war. Ich würde mich freuen,was Eure Meinung zu diesem Thema ist. Für rege Meinungsäusserungen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

Dietmar Anzer