Ausfuehrungsgesetze: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 78: Zeile 78:
  
 
Das [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV15/22 Protokoll] der Konsensgespräche vom 11.06.2010 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden zeigt, das bisher keine Einigung im Bezug auf die Kosten erzielt werden konnte.
 
Das [http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV15/22 Protokoll] der Konsensgespräche vom 11.06.2010 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden zeigt, das bisher keine Einigung im Bezug auf die Kosten erzielt werden konnte.
 +
 +
Es gibt jedoch bereits eine Planung mit Verfahrenshinweisen und indirekten Anweisungen [https://webshop.it.nrw.de/webshop/download.php?id=16010 Voraussetzungen für die Nutzung kleinräumiger Daten des Zensus 2011 - Handlungsleitfaden für die Kommunen - 2009] (PDF Download 0,8 MB) [https://webshop.it.nrw.de/webshop/toc/U009%20200951.pdf nur das Inhaltsverzeichnis] (PDF Download)<br/>Der Zensus 2011 wird für die Bundesrepublik Deutschland - erstmals nach der Volkszählung 1987 in den alten Bundesländern bzw. 1981 in der DDR - eine vollzählige Bestandsaufnahme an wichtigen Strukturdaten liefern. Insbesondere zu Bevölkerungszahlen, demografischen Merkmalen, haushaltsstatistischen Angaben sowie zum Bestand und zur Nutzung der Gebäude und Wohnungen werden aktuelle und verlässliche Zahlen zur Verfügung gestellt.
  
 
== Rheinland-Pfalz ==
 
== Rheinland-Pfalz ==

Version vom 8. August 2010, 07:14 Uhr

Volkszählungs-Ausführungsgesetze sind Ländergesetze, die von jedem Bundesland in Eigenregie gestaltet und erlassen werden müssen, um organisatorische Einzelheiten im Detail zu regeln.

In diesen Gesetzen wird beispielsweise beschrieben, auf welche Weise die "Erhebungsbeauftragten" bestimmt werden, wer für diesen Job als Volkszähler in Betracht gezogen wird und wie die von Behörden für die Organisation der Volkszählung abgestellten Beamten arbeiten sollen.

Hier sollte "man" also u.a. genau hinsehen, ob das "Kopplungsverbot", also die räumliche und organisatorische Trennung der Volkszählungsbeamten und ihrer Arbeit von anderen Behörden und Aufgabengebieten, ordnungsgemäß umgesetzt wird.


Baden-Württemberg

Bayern

Der Gesetzentwurf sollte (wurde?) im Frühjahr vorgelegt werden.

Entnommen einer schriftlichen Anfrage im Bayrischen Landtag (DS 16/3125 vom 1.2.2010)

Demnach soll die Volkszählung dem Land Bayern ca. 96,5 Millionen Euro kosten.

Berlin

Brandenburg

Gesetz wurde am 18.5.2010 verabschiedet.

(Info entnommen einer Online-Meldung)

Demnach: Volkszählung kostet dem Land Brandenburg 33 Millionen Euro

Bremen

Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Zensusausführungsgesetz - ZensAG) Gesetzentwurf, Stand 27.04.2010

Der vom Senat vorbereitete Gesetzentwurf ist am 27.04.2010 in den Landtag eingebracht worden (Drucksache 17/1278) und dort in der 67. Sitzung am 19.05.2010 behandelt worden. Laut Online-Auskunft wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.

In der Sitzung des Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 18.06.2010 wurde das Ausführungsgesetz lt. Tagesordnung behandelt. Über das Ergebnis der Ausschusssitzung ist noch nichts bekannt. Die zur in Kraftsetzung des Gesetzes notwendige 2. Lesung im Landtag könnte am nächsten Sitzungstermin erfolgen, das wäre der 24. August 2010, sofern es keine Änderungen gibt.

Hamburg

In Kraft seit 17.4.10 - Link

Es fehlen Regelungen zur Abschottung der Erhebungsstellen, keine Angaben zu Erhebungsstellen insgesamt.

Hessen

Gesetzentwurf vom 16.3.2010

Der Gesetzentwurf wurde trotz zahlreicher kritischer Anmerkungen im Rahmen öffentlichen Anhörung nahezu unverändert umgesetzt. (Am 23.6.2010)

Aus dem Eingangsstatement von Oliver Knapp und Tim Weber vom CCC:

"Andere geladene Sachverständige haben auf Grund der Tatsache, dass direkt im Anschluss an diese Anhörung bereits eine Beschlussempfehlung an den Hessischen Landtag ergehen soll, ihre Teilnahme abgesagt. Auch für uns stellt es sich so dar, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den heutigen Vorträgen nicht gewünscht ist. (...)
Gerade im Hinblick auf die Sensibilität der erhobenen Daten von den Bürgern erstaunt die offensichtliche Ignoranz des Gesetzgebers vor den Vorgaben aus Karlsruhe."

Mecklenburg-Vorpommern

Gesetzentwurf vom 2.12.2009 (Drucksache 5/3009)

Gesetz bereits verabschiedet?

(Den Gesetzentwurf findet man mit Hilfe der Landtags-Dokumenten-Suche. Dort auf Drucksachen-Suche klicken und "5003" als Suchkriterium.)

Niedersachsen

In einer Pressemitteilung vom 16.3.2010 heisst es, dass das nds. Ausführungsgesetz zur Volkszählung "freigegeben worden sei":

http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C62451117_L20_D0_I484_h1.html

Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen.

Am 8.6.2010 beschloß das Landeskabinett, den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. In der Landtagsdrucksache 16/2583 ist der Entwurf des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011" nachzulesen.

Nordrhein-Westfalen

Der neue Landtag in NRW hat sich am 09.06.2010 konstituiert. In der 4. Plenar-Sitzung des Landtags am 15. Juli 2010 ist der Gesetzentwurf zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Zensusgesetz 2011 (Zensusgesetz 2011-Ausführungsgesetz NRW - ZensG 2011 AG NRW) in 1. Lesung eingebracht worden und ohne Debatte an die Fachausschüsse überwiesen worden. Die Fachausschüsse sind der Innenausschuss - federführend - sowie der Haushalts- und Finanzausschuss. Dort haben aber bisher (29.07.10) keine dokumentierten Sitzungen stattgefunden, bzw. ist ein Innenausschuss noch nicht einmal konstituiert. Die nächste Sitzung des Landtages ist am 15. September 2010.

Laut einer Information des Städtetags Nordrhein-Westfalen sind im Ausführungsgesetz vor allem die zu erwartenden Kosten problematisch, die von den Kommunen mehr als doppelt so hoch wie von der Landesregierung vorgesehen eingeschätzt werden. Der Gesetzentwurf soll auf einem von Baden-Württemberg erarbeiteten Musterentwurf beruhen und für NRW 54 Erhebungsstellen in den 23 kreisfreien Städten und 31 Kreisen vorsehen. Die Erhebungsstellen sollen im November 2010 ihren Betrieb aufnehmen.

Das Protokoll der Konsensgespräche vom 11.06.2010 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden zeigt, das bisher keine Einigung im Bezug auf die Kosten erzielt werden konnte.

Es gibt jedoch bereits eine Planung mit Verfahrenshinweisen und indirekten Anweisungen Voraussetzungen für die Nutzung kleinräumiger Daten des Zensus 2011 - Handlungsleitfaden für die Kommunen - 2009 (PDF Download 0,8 MB) nur das Inhaltsverzeichnis (PDF Download)
Der Zensus 2011 wird für die Bundesrepublik Deutschland - erstmals nach der Volkszählung 1987 in den alten Bundesländern bzw. 1981 in der DDR - eine vollzählige Bestandsaufnahme an wichtigen Strukturdaten liefern. Insbesondere zu Bevölkerungszahlen, demografischen Merkmalen, haushaltsstatistischen Angaben sowie zum Bestand und zur Nutzung der Gebäude und Wohnungen werden aktuelle und verlässliche Zahlen zur Verfügung gestellt.

Rheinland-Pfalz

Gesetz ist noch "im Planungsstadium". (Meldung vom 6.6.2010 auf volksfreund.de)

Saarland

Sachsen

Zensusausführungsgesetz zur Anhörung freigegeben (Meldung vom 23.3.2010)

Sachsen-Anhalt

Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt (Zensusausführungsgesetz - ZensAG LSA) vom 5.2.2010 wurde im Innenausschuss beraten und von diesem am 8.6.2010 mit einigen Änderungen zur Annahme im Landtag empfohlen.

Schleswig-Holstein

Thüringen

Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) vom 16.3.2010

Stellungnahme von Jens Kubiziel (AK Vorrat Jena) zum Gesetzentwurf.