DE/NoPNR-flyer: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. Mai 2011, 23:21 Uhr

source: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Flyer_pnr.pdf


Ein paar Fakten zur „PNR“


USA-PNR


Auszug aus dem an die USA übermittelten Datensatz:


  • Namen und Anschrift und E-Mail-Adresse
  • geplante Abflugdaten und Reiseverlauf
  • Zahlungsart, Kreditkartennummer
  • Rechnungsanschrift und Telefonnummern
  • Vielflieger-Einträge
  • Reisebüro, Bearbeiter und Datum der Reservierung
  • Informationen über die Flugscheinausstellung
  • „allgemeine“ Bemerkungen (Besonders heikel und riskant: dieser Eintrag ist als Freitextfeld ausgeführt!)
  • Flugschein- und Sitzplatznummer
  • sämtliche Angaben zum Gepäck
  • spezielle Service-Anforderungen wie Essenswünsche

Seit 2007 verhandelt die europäische Union mit den USA darüber, wie die dorthin übertragenden Daten behandelt bzw. verarbeitet werden sollen. Bis heute ohne Abschluss.


Der Schutz personenbezogener Daten hat in den USA einen weitaus geringeren Stellenwert als in Deutschland. Es ist nicht geklärt was mit europäischen/deutschen Daten genau passiert. Wer in welchem Ausmaß Zugriff auf die Daten erhält bleibt unklar, auch die Verwendung der Daten ist nicht genau geregelt. Ein ausreichender Datenschutz kann somit nicht gewährleistet werden.


[[Image:]]Zuletzt hat das umstrittene SWIFT-Abkommen, mit dem die USA umfangreiche Zugriffsrechte auf Banküberweisungsdaten aller Europäer erhalten haben, bewiesen, dass es ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang faktisch nicht gibt.


EU-PNR


Diese im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zur Erfassung aller europäischen Flugpassagierdaten gespeicherten Daten sollen (angeblich) nach fünf Jahren wieder gelöscht werden, nachdem man bei einem ersten Anlauf für eine derartige Überwachungsmaßnahme in 2007 zunächst noch von unbedingt notwendigen 13 Jahren Speicherfrist sprach.

Auch die Speicherfrist von fünf Jahren ist willkürlich gewählt.

[[Image:]]

Es gab bzw. gibt weiterhin die Überlegungen, auch alle Daten in dem Zusammenhang zu erfassen, wenn Europäer per Schiff, Fähre, Bus oder Bahn reisen.

Worum geht es?


Flugpassagierdaten (so genannte PNR-Daten = Passenger Name Record) werden von Airlines massenhaft gesammelt und gespeichert; um den „Service“ für die Fluggäste zu erhöhen und zu Werbe- bzw. Marketingzwecken.


Aufgrund großen Drucks durch die USA hat die Europäische Union bereits 2007 die Übermittlung der Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten von Amerika beschlossen. Auch an Kanada und Australien werden diese Daten übermittelt.

Die Bedingungen dieser Abkommen werden zur Zeit neu verhandelt (USA-PNR).

[[Image:]]

Wollen europäische Airlines beispielsweise den US-Luftraum anfliegen, so werden diese von der

US-Regierung gezwungen, die Daten an das „Department of Homeland Security“ zu übermitteln. Selbst in Fällen, in denen niemals US-amerikanischer Boden betreten wird.


Die Begründung für die anlasslose Speicherung der Daten aller Flugreisenden ist – wie immer –

die Bekämpfung von Terrorismus.


Außerdem hat die europäische Innenkommissarin Malmström am 2.2.2011 den Vorschlag für eine weitere, zusätzliche EU-Richtlinie eingebracht, nach der ein europaweites System zur Erfassung und Speicherung der Passagierdaten aller Flüge in Europa geschaffen werden soll (EU-PNR).


Zur Effektivität dieser Maßnahme gibt es keinerlei vernünftige Untersuchung. Darüber hinaus sehen wir große Bedenken bezüglich Umgang und Speicherung dieser Daten sowie die große Gefahr etwaiger drastischer Folgen für unschuldige Menschen.


Eine damit einhergehende Beschränkung der Reisefreiheit beschädigt die freie Entwicklung der Menschen und ihrer Gesellschaft.


____________________________________________________________________________________


Herausgeber dieses Blattes:


AK Vorrat, Ortsgruppe Hannover

Stand: März 2011

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Hannover


Teile dieses Flyers entstammen – mit freundlicher Genehmigung – von www.nopnr.org – Danke!


Infos zum Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung:

www.vorratsdatenspeicherung.de


V.i.S.d.P.

Michael Ebeling, Kochstraße 6, 30451 Hannover, <enkode>micha_ebeling@gmx.de</enkode>


Dieser Flyer steht unter Creative-Commons-Lizenz: by-nc-nd

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Fluggastdaten-
speicherung


Von der Vorratsdatenspeicherung
von Passagierdaten, Risikoanalysen
und dem Wert der Freizügigkeit


Unsere Bedenken, unsere Kritik


  • Eine Flugpassagierdatensammlung ist eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung, die zu einer vollumfänglichen Speicherung der Daten aller Flugreisenden führt, ohne dass ein konkreter Verdacht gegen die Menschen vorliegt.
  • Der Nutzen des gesamten Vorhabens ist höchst zweifelhaft. Auf jeden Fall gab es bislang noch keinen Nachweis und keine Untersuchung dazu, ob und welchen Sinn diese Maßnahme zur Bekämpfung von Verbrechen haben kann. Eine sachliche und unabhängige Untersuchung aber und die Bewertung derer Ergebnisse muss die Grundlage für eine derart weitreichende Einschränkung von Grundrechten sein.
  • Es lassen sich bedenklich viele Rückschlüsse auf das Privatleben (Religion, Sexualität, Lebensgewohnheiten) für die überwachungsstaatlichen Behörden ziehen.
  • Die Daten können zum zweifelhaften und fehlerträchtigen Profiling herangezogen werden. Eine damit einhergehende Rasterfahndung ist nach Urteil des Bundesverfassungs-gerichts allerdings nur in Einzelfällen zulässig.
  • Die privaten Daten werden von privaten Airlines gesammelt, die Korrektheit der Daten ist daher nicht zu verifizieren. Damit drohen Fehlurteile und -bewertungen, drastische Folgen sind denkbar.
  • Die Datenschutzstandards in den USA und anderen Drittländern liegen weit unter denen der EU. Ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt es dort nicht, Auskunftsersuchen gestalten sich als schwierig bis unmöglich (betr. USA-PNR).
  • Die Definition der Straftaten, zu deren Abwehr oder Verfolgung Ermittler auf die Fluggastdaten zugreifen können sollen, ist an die der recht weiten Bestimmungen zum EU-Haftbefehl geknüpft. Darunter fallen neben Delikten der organisierten Kriminalität, Kinderpornographie oder Totschlag etwa auch Computerstraftaten, Betrug sowie Marken- und Produktpiraterie. Dabei sollte es ursprünglich doch nur um die Bekämpfung von Terrorismus gehen (betr. EU-PNR).
  • Eine notwendige ausreichende Zweckbindung für die Verarbeitung der weitergereichten Daten ist bisher nicht ersichtlich.
  • Zwar wird voraussichtlich auf das so genannte „Pull-Verfahren“ zu Gunsten des „Push-Verfahren“ verzichtet, dass heißt, die Daten werden nur auf Anfrage übermittelt. Jedoch steht zu befürchten, dass von diesem Recht in unverhältnismäßigem Ausmaß Gebrauch gemacht wird (betr. EU-PNR).

Das Recht auf Freizügigkeit


[[Image:]]Die bereits bestehenden und neu geplanten PNR-Maßnahmen schränken die Freizügigkeit der Menschen ein.


So wie schon heute manche Menschen nicht mehr in die USA reisen, weil sie den US-amerikanischen Behörden ihre Daten und ihre Fingerabdrücke nicht anvertrauen möchten, so könnte eine weitreichende Erfassung von Daten aller Flugreisenden ähnliche Einschränkungen für die Freiheit des Reisens bewirken.


Fehlentscheidungen, fehlerhafte Datengrundlagen, „Vorsichtsmaßnahmen“ und das bedrückende Gefühl, in allen seinen Reisen und Bewegungen namentlich erfasst und verdachtsunabhängig überwacht zu werden, belastet die Menschen, verengt unsere Freiheit und verhindert internationalen Austausch und wichtige Begegnungen über alle Grenzen hinweg.


Wir sehen darin eine Gefahr für eine freie, innovative und lebensfrohe Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und eine Beschränkung des internationalen Austausches von Gedanken und Ideen sowie grenzüberschreitender Projekte.


Und was sagen andere dazu?

[[Image:]]

Kritische österreichische Daten-schützer haben sich zu der Gruppe

NoPNR! - Keine Daten für die Todesstrafe

zusammengetan.


NoPNR erklärt zur Heraus-gabe von PNR-Daten an Drittstaaten:


„Wir fordern, dass angesichts dieser Umstände die EU keine PNR-Daten für Drittstaaten in Fällen zur Verfügung stellt, in denen die Verhängung der Todesstrafe droht!

Mit dem neuen PNR-Abkommen besteht jedoch die Möglichkeit, dass die von der EU übermittelten Daten zu strafrechtlichen Sanktionen die bis zur Todesstrafe führen. Die Todesstrafe stellt jedoch eine Verletzung des elementarsten Menschenrechts dar – die Verletzung des Rechts auf Leben. Kein Rechtssystem der Welt kann absolute Fehlerfreiheit garantieren. Jedes Fehlurteil bei der Verhängung der Todesstrafe ist somit unumkehrbar.“


Quelle: http://www.nopnr.org/

[[Image:]]Das anerkannte Freiburger Centrum für Europäische Politik (CEP) kommt in einer Bewertung der geplanten europäischen Richtlinie für Fluggastdaten-speicherung (EU-PNR) im März 2011 zu einem vernichtenden Ergebnis:


Der Think Thank fordert die Rücknahme des Richtlinien-vorschlags. Mit der geplanten Fluggastdatenauswertung würde man gegen das Grundrecht auf Datenschutz und das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. Der Nutzen der Auswertung müsse darüber hinaus angezweifelt werden. Auch warnt das CEP vor einer Total-Überwachung des Reiseverkehrs: „Die Kommission muss akzeptieren, dass es keinen umfassenden Schutz vor schwerer Kriminalität und Terrorismus gibt. Dieser wäre bestenfalls zum Preis eines allumfassenden Überwachungsstaats zu haben.“


Quelle: http://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/Kurzanalysen/Fluggastdaten/KA_Fluggastdatensaetze.pdf


[[Image:]]Der deutsche Bundesrat hält die Initiative der EU-Kommission zur Sammlung

und Auswertung von Flugpassagierdaten EU-PNR für unausgereift. Es bestünden "erhebliche Bedenken" gegen den Richtlinienentwurf, heißt es in einer am 18.3.2011 verabschiedeten Stellungnahme.

Fragen bei der nötigen Sicherung eines "Höchstmaßes an Datenschutz" blieben offen. Die Länderkammer hält daher eine "umfassende verfassungsrechtliche Prüfung des Fluggastdatenkonzepts" für erforderlich.


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-tadelt-Plan-zur-europaeischen-Fluggastdaten-Sammlung-1210776.html


[[Image:]]Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat sich für umfangreiche Nachbesserungen an den von der EU-Kommission umrissenen neuen Grundlagen für die Weitergabe von Flugpassagierdaten an Drittländer ausgesprochen. So müssten die Voraussetzungen für die Sammlung und Verarbeitung von Flugpassagierdaten "deutlich eingeschränkt werden".


Besonders besorgniserregend sei, dass die personenbezogenen Informationen der Reisenden zur Risikobewertung und Profilbildung verwendet werden sollen.


Quelle:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Datenschuetzer-fordert-Nachbesserungen-beim-Flugdatentransfer-1121970.html