Ortsgruppen/Halle (Saale): Unterschied zwischen den Versionen
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Wir gehen spontan - mit Kerzen bewaffnet - zum Markt (oder auch zur Ullrichskirche) und schätzen dann ab, ob es sich lohnt, vorm Rathaus eine Mahnwache abzuhalten. Vor 18 Jahren klappte sowas doch auch, oder? | Wir gehen spontan - mit Kerzen bewaffnet - zum Markt (oder auch zur Ullrichskirche) und schätzen dann ab, ob es sich lohnt, vorm Rathaus eine Mahnwache abzuhalten. Vor 18 Jahren klappte sowas doch auch, oder? | ||
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+ | * Wehrmutstropfen: Wenngleich laut Artikel 8 des [[Grundgesetz]]es [http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit Versammlungsfreiheit] in Deutschland besteht, müssen Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet werden. | ||
+ | * Andererseits: Gegen die [[Stasi]] zu demonstrieren war damals klar illegal, und heute, wo wir das ausdrückliche Recht uns zu versammeln haben, lassen wir uns von der Möglichkeit einschüchtern, einen Formfehler zu begehen. | ||
+ | * '''Folgendes sollte klar sein:''' Wenn man sich unangemeldet unter freiem Himmel versammelt, ist es rechtens, wenn die Polizei [http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsgesetz#Aufl.C3.B6sung_der_Versammlung die Versammlung auflöst] (''den WP-Abschnitt dazu sollte man gelesen haben''). | ||
[[Kategorie:Halle (Saale)]] | [[Kategorie:Halle (Saale)]] | ||
[[Kategorie:Sachsen-Anhalt]] | [[Kategorie:Sachsen-Anhalt]] |
Version vom 4. November 2007, 12:59 Uhr
Tja, was hattet ihr gedacht?
...an der "richtigen Ortsgruppe" fehlts noch, aber es gibt immerhin einen Infostand von den Jungen Liberalen.
- der pragmatische Ansatz zur Dienstagsdemo
Wir gehen spontan - mit Kerzen bewaffnet - zum Markt (oder auch zur Ullrichskirche) und schätzen dann ab, ob es sich lohnt, vorm Rathaus eine Mahnwache abzuhalten. Vor 18 Jahren klappte sowas doch auch, oder?
- Wehrmutstropfen: Wenngleich laut Artikel 8 des Grundgesetzes Versammlungsfreiheit in Deutschland besteht, müssen Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet werden.
- Andererseits: Gegen die Stasi zu demonstrieren war damals klar illegal, und heute, wo wir das ausdrückliche Recht uns zu versammeln haben, lassen wir uns von der Möglichkeit einschüchtern, einen Formfehler zu begehen.
- Folgendes sollte klar sein: Wenn man sich unangemeldet unter freiem Himmel versammelt, ist es rechtens, wenn die Polizei die Versammlung auflöst (den WP-Abschnitt dazu sollte man gelesen haben).