Ausfuehrungsgesetze: Unterschied zwischen den Versionen

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Volkszählungs-Ausführungsgesetze sind Ländergesetze, die von jedem Bundesland in Eigenregie gestaltet und erlassen werden müssen, um organisatorische Einzelheiten im Detail zu regeln.
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=<big>Fickt euch mit eurer Beschwerde gegen die Volkszählung!</big>=
  
In diesen Gesetzen wird beispielsweise beschrieben, auf welche Weise die "Erhebungsbeauftragten" bestimmt werden, wer für diesen Job als Volkszähler in Betracht gezogen wird und wie die von Behörden für die Organisation der Volkszählung abgestellten Beamten arbeiten sollen.
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=<big>Jammern ist das einzige was ihr könnt!</big>=
 
 
Hier sollte "man" also u.a. genau hinsehen, ob das "Kopplungsverbot", also die räumliche und organisatorische Trennung der Volkszählungsbeamten und ihrer Arbeit von anderen Behörden und Aufgabengebieten, ordnungsgemäß umgesetzt wird.
 
 
 
 
 
== Baden-Württemberg ==
 
 
 
== Bayern ==
 
 
 
Der Gesetzentwurf sollte (wurde?) im Frühjahr vorgelegt werden.
 
 
 
Entnommen einer schriftlichen Anfrage im Bayrischen Landtag ([http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0003125.pdf DS 16/3125 vom 1.2.2010])
 
 
 
Demnach soll die Volkszählung dem Land Bayern ca. 96,5 Millionen Euro kosten.
 
 
 
== Berlin ==
 
 
 
== Brandenburg ==
 
 
 
Gesetz wurde am 18.5.2010 verabschiedet.
 
 
 
(Info entnommen einer [http://www.trading-house.net/news/politik/brandenburg-bereitet-volkszaehlung-vor-21311682.html Online-Meldung])
 
 
 
Demnach: Volkszählung kostet dem Land Brandenburg 33 Millionen Euro
 
 
 
== Bremen ==
 
 
 
Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Zensusausführungsgesetz - ZensAG) [http://www.bremische-buergerschaft.de/drucksachen/242/5895_1.pdf Gesetzentwurf], Stand 27.04.2010
 
 
 
Der vom Senat vorbereitete Gesetzentwurf ist am 27.04.2010 in den Landtag eingebracht worden (Drucksache 17/1278) und dort in der 67. Sitzung am 19.05.2010 behandelt worden. Laut Online-Auskunft wurde der Gesetzentwurf in 1. Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen.
 
 
 
In der Sitzung des Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vom 18.06.2010 wurde das Ausführungsgesetz lt. [http://www.bremische-buergerschaft.de/ausschuesse/54/441/8888888888_888.pdf Tagesordnung] behandelt. Über das Ergebnis der Ausschusssitzung ist noch nichts bekannt. Die zur in Kraftsetzung des Gesetzes notwendige 2. Lesung im Landtag könnte am nächsten Sitzungstermin erfolgen, das wäre der 24. August 2010, sofern es keine Änderungen gibt.
 
 
 
== Hamburg ==
 
 
 
In Kraft seit 17.4.10 - [http://hh.juris.de/hh/ZensG2011AG_HA_rahmen.htm Link]
 
 
 
Es fehlen Regelungen zur Abschottung der Erhebungsstellen, keine Angaben zu Erhebungsstellen insgesamt.
 
 
 
== Hessen ==
 
 
 
[http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/3/02073.pdf Gesetzentwurf] vom 16.3.2010
 
 
 
Der Gesetzentwurf wurde trotz zahlreicher kritischer Anmerkungen im Rahmen [http://starweb.hessen.de/cache/KB/18/HAA/HAA-KB-011.pdf öffentlichen Anhörung] unverändert umgesetzt.
 
 
 
Aus dem Eingangsstatement von Oliver Knapp und Tim Weber vom CCC:<br>
 
 
 
<i>"Andere geladene Sachverständige haben auf Grund der Tatsache, dass direkt im Anschluss an diese Anhörung bereits eine Beschlussempfehlung an den Hessischen Landtag ergehen soll, ihre Teilnahme abgesagt. Auch für uns stellt es sich so dar, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den heutigen Vorträgen nicht gewünscht ist. (...)<br>
 
Gerade im Hinblick auf die Sensibilität der erhobenen Daten von den Bürgern erstaunt die offensichtliche Ignoranz des Gesetzgebers vor den Vorgaben aus Karlsruhe."</i>
 
 
 
== Mecklenburg-Vorpommern ==
 
 
 
Gesetzentwurf vom 2.12.2009 (Drucksache 5/3009)
 
 
 
Gesetz bereits verabschiedet?
 
 
 
(Den Gesetzentwurf findet man mit Hilfe der [http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/ Landtags-Dokumenten-Suche]. Dort auf Drucksachen-Suche klicken und "5003" als Suchkriterium.)
 
 
 
== Niedersachsen ==
 
 
 
In einer Pressemitteilung vom 16.3.2010 heisst es, dass das nds.
 
Ausführungsgesetz zur Volkszählung "freigegeben worden sei":
 
 
 
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C62451117_L20_D0_I484_h1.html
 
 
 
Laut einem Telefonat mit Frau Lehmann aus dem nds. Innenministerium vom 12.5.2010 liegt der bisherige Gesetzesentwurf noch bei den kommunalen Spitzenverbänden zur Prüfung. Es soll versucht werden, noch vor der Sommerpause des Landtags (21.6. - 6.8.2010) den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen.
 
 
 
Am 8.6.2010 [http://www.stk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=1130&article_id=72538&_psmand=6 beschloß das Landeskabinett], den Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. In der [http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_16_5000/2501-3000/16-2583.pdf Landtagsdrucksache 16/2583] ist der Entwurf des "Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2011" nachzulesen.
 
 
 
== Nordrhein-Westfalen ==
 
 
 
In Nordrhein-Westfalen ist in der 14. Wahlperiode (08.06.2005 - 08.06.2010) kein Aus- oder Durchführungsgesetz zum Zensus 2011 in den Landtag eingebracht, besprochen oder etwa verabschiedet worden.
 
 
 
Laut einer [http://www.staedtetag-nrw.org/stnrw/inter/wir/vorstand/beschluesse/003049/index.html Information des Städtetags Nordrhein-Westfalen] ist ein Ausführungsgesetz jedoch im Entwurf vorhanden und wird intensiv diskutiert. Problematisch scheinen vor allem die zu erwartenden Kosten zu sein, die von den Kommunen mehr als doppelt so hoch wie von der Landesregierung vorgesehen eingeschätzt werden. Der Gesetzentwurf soll auf einem von Baden-Württemberg erarbeiteten Musterentwurf beruhen und für NRW 54 Erhebungsstellen in den 23 kreisfreien Städten und 31 Kreisen vorsehen. Die Erhebungsstellen sollen im November 2010 ihren Betrieb aufnehmen.
 
 
 
Der neue Landtag hat sich zwar am 09.06.2010 konstituiert, aber Gesetze sind bisher nicht eingebracht worden. Die nächste Sitzung des Landtags ist am 14./15. Juli 2010 vorgesehen.
 
 
 
== Rheinland-Pfalz ==
 
 
 
Gesetz ist noch "im Planungsstadium". ([http://www.volksfreund.de/totallokal/trier/Heute-in-der-Trierer-Zeitung-aufm-Trier-zensus-2011-8221-volkszaehlung-stadtverwaltung-trier-8221-dr-johannes-weinand;art754,2462255 Meldung vom 6.6.2010 auf volksfreund.de])
 
 
 
== Saarland ==
 
 
 
== Sachsen ==
 
 
 
Zensusausführungsgesetz zur Anhörung freigegeben ([http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/38917 Meldung vom 23.3.2010])
 
 
 
== Sachsen-Anhalt ==
 
 
 
Der [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2400lge_5.pdf Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt (Zensusausführungsgesetz - ZensAG LSA)] vom 5.2.2010 wurde im Innenausschuss beraten und von diesem am 8.6.2010 [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/landtag3/ltpapier/drs/5/d2624vbe_5.pdf mit einigen Änderungen zur Annahme im Landtag empfohlen.]
 
 
 
== Schleswig-Holstein ==
 
 
 
== Thüringen ==
 
 
 
[http://www.parldok.thueringen.de/parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=36682&page=0 Gesetzentwurf] zum Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (ThürAGZensG 2011) vom 16.3.2010
 
 
 
[http://kubieziel.de/vortrag/Stellungnahme-AK-Vorrat-ThAGZensG.pdf Stellungnahme] von Jens Kubiziel (AK Vorrat Jena) zum Gesetzentwurf.
 

Version vom 25. Juni 2010, 23:43 Uhr

Fickt euch mit eurer Beschwerde gegen die Volkszählung!

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