Augsburg/Aktionen/Kameratracking2009/Fragenkatalog: Unterschied zwischen den Versionen

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*In wie weit ist der Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke Augsburg und des Freistaats Bayern in den Betrieb der Videokameras eingebunden?
 
*In wie weit ist der Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke Augsburg und des Freistaats Bayern in den Betrieb der Videokameras eingebunden?
 
*Wurden beim Aufbau der Videokameras auch weniger grundrechtsinvasive Möglichkeiten der Verkehrslenkungen in Erwägung bezogen, beispielsweise Magnetschleifen in der Fahrbahn, Loaklisierung der Straßenbahnen mittels GPS oder Radumdrehungszähler oder einer Fahrzeug-Blackbox?
 
*Wurden beim Aufbau der Videokameras auch weniger grundrechtsinvasive Möglichkeiten der Verkehrslenkungen in Erwägung bezogen, beispielsweise Magnetschleifen in der Fahrbahn, Loaklisierung der Straßenbahnen mittels GPS oder Radumdrehungszähler oder einer Fahrzeug-Blackbox?
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*Welche Kosten sind in den verganenen Jahren für die Andschaffung und den Betrieb des Gesamtsystems "Videokamera zu Verkehrslenkungszwecken" aufgelaufen? Bitte detaillierte Angaben bzgl. einmaliger Investition pro Kamera, allgemeine Kosten z.B. in der Zentrale und laufende Kosten insgesamt und pro Kamera.
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*Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Daten von Polizei / Staatsanwaltschaft angefordert?
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=Fragen an die Polizei Augsburg=
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*In wie vielen Fällen, waren Bilder / Bildsequenzen die einzigen Beweise in einem Verfahren?

Version vom 24. September 2011, 15:54 Uhr

Vorwort

Die Stadtwerke begründen den Aufbau der Videokameras mit dem Argument der Verkehrslenkung.

Fragen an die Stadtwerke

  • Wie sieht das Konzept der Verkehrslenkung aus? Wie läuft die Verkehrslenkung konkret ab, man bedenke allein auf der Linie 6 sind 87 Kameras verbaut.
  • Wo laufen die Videodaten zusammen?
  • Werden und wenn ja wie lange, werden die Daten aufgezeignet?
  • Hat die Polizei oder andere Stellen, außerhalb der Stadtwerke Augsburg Zugriff in direkter oder indirekter Weise Zugriff auf die Videodaten, beispielsweise über Schnittstellen, Einschleifen in die Datenströme oder Überlassung von Aufzeichnungen?
  • In wie weit ist der Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke Augsburg und des Freistaats Bayern in den Betrieb der Videokameras eingebunden?
  • Wurden beim Aufbau der Videokameras auch weniger grundrechtsinvasive Möglichkeiten der Verkehrslenkungen in Erwägung bezogen, beispielsweise Magnetschleifen in der Fahrbahn, Loaklisierung der Straßenbahnen mittels GPS oder Radumdrehungszähler oder einer Fahrzeug-Blackbox?
  • Welche Kosten sind in den verganenen Jahren für die Andschaffung und den Betrieb des Gesamtsystems "Videokamera zu Verkehrslenkungszwecken" aufgelaufen? Bitte detaillierte Angaben bzgl. einmaliger Investition pro Kamera, allgemeine Kosten z.B. in der Zentrale und laufende Kosten insgesamt und pro Kamera.
  • Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Daten von Polizei / Staatsanwaltschaft angefordert?


Fragen an die Polizei Augsburg

  • In wie vielen Fällen, waren Bilder / Bildsequenzen die einzigen Beweise in einem Verfahren?