Girogo/Kritik: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Gesetzentwurf wurde dann mit einigen Veränderungen [http://gesetzgebung.beck.de/node/1016519 wie hier dargestellt] verabschiedet und trat am 29. Dezember 2011 in Kraft.
 
Der Gesetzentwurf wurde dann mit einigen Veränderungen [http://gesetzgebung.beck.de/node/1016519 wie hier dargestellt] verabschiedet und trat am 29. Dezember 2011 in Kraft.
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[[Kategorie:RFID]]

Version vom 3. August 2012, 07:42 Uhr

Girogo-fake01.png

Kritik an "girogo"

Grundsätzliche Funkchip-Problematik (RFID)

Mit "girogo" wird ein Geschäftsmodell umgesetzt, dass den Einsatz von RFID-Technik in bislang unbekannter Breite in den Alltag der Menschen hineinträgt - ähnlich wie bei der vorherigen staatlichen Maßnahme der Einführung elektronischer Pässe (Reisepass 2005, Personalausweis 2010).

ec-Karten gehören für sehr viele Menschen in Deutschland zu Gegenständen, die sie häufig, wenn nicht immer, mit sich führen und falls sich das "girogo"-Modell durchsetzen wird hat das zur Folge, dass jeder dieser Menschen mindestens einen RFID-Funkchip mit eindeutiger Kennzeichnung mit sich trägt.

Ob nun durch Bezahlvorgänge (bewusste Handlung) oder durch unbemerktes Auslesen der Funkchips (berührungslos, also ohne das der Träger des RFID-Funkchips etwas davon erfährt): die RFID-Technik und damit die "girogo"-Technik wird auf kurz oder lang dazu führen, dass umfangreiche Bewegungsprofile und Verhaltensmustererfassungen der Bevölkerung angelegt bzw. ermittelt werden können.

Das entgegengebrachte Argument, dass ein solches Szenario unrealistisch oder gar paranoid sei ist deswegen nicht treffend, weil (wie eben angedeutet) alleine die Durchführung der Bezahlvorgänge und die damit verbundene Erfassung und Speicherung von Uhrzeit, Kartenterminal (und damit Ort) zu eben einer solchen Bewegungsprofilbildung beiträgt.

Zu streiten bleibt also nur noch über die Frage, wie fein diese Profilbildungen ausfallen und ob und wann dystopische Vorstellungen die Realität überbieten werden.

Erfassung von Daten

Je (bewusst durchgeführten) Bezahlvorgang werden mindestens erfasst:

  • Identität der Karte
  • Uhrzeit der Transaktion
  • Höhe der Transaktion
  • Identität des genutzten Kartenterminals

Ob und welche weitere Daten erfasst werden, geht aus den PR-Prospekten der "girogo"-Befürworter derzeit nicht hervor.

Über die Kennnummer des Kartenterminals lässt sich der Aufenthaltsort sowie ggf. bestimmte Charaktereigenschaften ableiten (z.B. Einkaufen im Supermarkt oder im Sex-Shop).

Im Falle der Verknüpfung mit weiteren Informationen des elektronischen Warenverkehrssystems ließe sich ableiten, was im Einzelnen an Ware gekauft worden ist.

Grundsätzlich:

Dem Kunden ist in aller Regel nicht oder nicht umfassend klar, welche Daten er bei der Benutzung der "girogo"-Karte abgibt, wer diese Daten erhält und verarbeitet bzw. an wen diese Daten weitergereicht werden.

Weitere Bedrohungs-Szenarien

Arbeitsplatzabbau

Mit dem "girogo"-System soll unter anderem erreicht werden, dass mehr Kunden in der gleichen Zeit die Kasse im Supermarkt passieren können. Es wird ja auch immer das dem Kunden genehme Argument vorgebracht, dass man damit nicht mehr so lange warten müsste.

Im Endeffekt führt dieses aber zum Abbau von Arbeitsplätzen, zumindest aber zu mehr Arbeitsdruck bei den Kassiereinnen und Kassierern.

Abbau von Anonymität

Titelbild-recht-auf-anonymitaet.JPG

Das "girogo"-Projekt führt dazu, dass anonymes Handeln (in diesem Fall: Zahlen) immer unüblicher wird. Mehr und mehr unseres alltäglichen Lebens und Verhaltens wird der Unsichtbarkeit, der Anonymität entzogen, wir werden immer gläserner.

Und: Werden diejenigen, die nach wie vor auf Bezahlung mit Scheinen und Münzen vertrauen, bald misstrauisch beäugt oder gar beschimpft, wie man es in der kreditkarten-versessenen USA schon seit vielen Jahren erleben kann?

Bundesdatenschutzbeauftragter: "Anonymes elektronisches Bezahlen muß möglich bleiben!"

Im September 2011 erhebt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnend das Wort:

"Die vorgesehene generelle Identifizierungspflicht beim Vertrieb von E-Geld unabhängig von einem Schwellenwert halte ich nicht für verhältnismäßig, zumal sie auch europarechtlich nicht geboten ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten entschieden, dass diese eine Ausnahme bleiben muss. Zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland gehört es, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf. Es ist kein Raum für weitere anlasslose Speicherungen, die auf eine möglichst flächendeckende vorsorgliche Speicherung aller für die Strafverfolgung oder Gefahrenprävention nützlichen Daten zielt."

Damit reagiert er auf einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, wonach anonyme Bezahlung per Internet vollständig verboten werden würden.

Der Arbeitskreis hat sich im September und Oktober 2011 in einer Kampagne offen gegen dieses Vorhaben gewandt und die zuständigen Mitglieder des Bundestags aufgeklärt:

Gesetzentwurf]

Der Gesetzentwurf wurde dann mit einigen Veränderungen wie hier dargestellt verabschiedet und trat am 29. Dezember 2011 in Kraft.