Politische Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Politische Forderungen im Zusammenhang mit der nationalen Gesetzgebung zur TK-Verbindungsdatenspeicherung.)
 
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Politische Forderungen formulieren (erster Entwurf)
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==Politische Forderungen formulieren==
  
  
Was will man nicht?  
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===Was will man nicht?===
  
  
 
Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen.
 
Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen.
(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)
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Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
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Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt vom 14.12.05
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Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt, vom 14.12.05
 
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051214-eu-verkehrsdaten.htm
 
http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051214-eu-verkehrsdaten.htm
  
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Was will man unbedingt?
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===Was will man unbedingt?===
  
  
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Der Zugriff auf die Daten, die letztendlich gesammelt werden, soll so genau und so eng wie möglich beschrieben werden.  
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:Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.  
  
(Wer darf was in welchen Fällen?  
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:*Wer darf was in welchen Fällen?  
Wer erteilt die Genehmigung?  
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:*Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?  
Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?  
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:*Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?  
Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?)
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:*Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?
Der Zugriff von Privaten sollte unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.
 
  
  
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:Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.
  
  
2. Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten im Internet
 
  
Einsatz von Verschlüsselung (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und Anonymisierungsdiensten
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darf nicht beschränkt oder verboten werden. Betreiber privater Mailserver dürfen nicht zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten herangezogen werden. Eine Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets werden.
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2. Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation
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:*Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden.
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:*Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
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:*Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.
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3. Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe
 
3. Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe
  
Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden. Zusätzlich ist die Stelle einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt. Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.
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:*Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.  
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:*Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
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:*Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.  
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:*Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.

Version vom 17. Dezember 2005, 15:41 Uhr

Politische Forderungen formulieren

Was will man nicht?

Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)

Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt, vom 14.12.05 http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051214-eu-verkehrsdaten.htm



Was will man unbedingt?

Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:


1. Genaue Regelung der Datenverwendung


Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.
  • Wer darf was in welchen Fällen?
  • Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
  • Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
  • Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?


Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.



2. Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation


  • Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden.
  • Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
  • Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.



3. Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe


  • Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
  • Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
  • Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
  • Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.