Politische Forderungen

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Information icon.png

Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)

Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Thilo Weichert, vom 14.12.05.


Aktuelle Forderungen der Datenschützer (Diskussionsgrundlage)

Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:

Genaue Regelung der Datenverwendung

Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.

  • Wer darf was in welchen Fällen?
  • Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
  • Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
  • Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?

Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.

Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation

  • Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden.
  • Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
  • Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.

Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe

  • Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
  • Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
  • Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
  • Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.


Forderungen der Datenschutzbeauftragten

Die Mitglieder der sog. Artikel-29-Gruppe, die die EU-Gremien zu Datenschutzthemen berät, haben sowohl zu den Plänen des Europarates als auch denen der Europäischen Kommission kritisch Stellung bezogen und Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen gefordert, die bisher weder in nationalen noch in EU-Richtlinien verankert sind.


Kernforderungen:

  • Datenspeicherung ausschließlich zur Terrorbekämpfung
  • Richtlinie soll zunächst drei Jahre gelten
  • gemeinsame Obergrenze der Speicherfrist in allen Mitgliedsstaaten
  • größtmöglichen Speicherumfang statt Mindestumfang festlegen
  • Nachweis der Notwendigkeit der Speicherung und Bestätigung durch Parlament und Datenschutzbeauftragte
  • klarere Aussagen über Verwendungszweck der Daten
  • Liste der mit der Umsetzung befaßten Behörden soll erstellt werden
  • Zugriff nur auf die im spezifischen Fall einer Terror-Ermittlung notwendigen Daten
  • Zugriff bedarf richterlicher Genehmigung; mindestens aber unabhängiger Aufsicht
  • klare Stellungnahme gegen eine Pflicht zur Identifizierung
  • Daten getrennt und besonders gesichert (d. h. verschlüsselt) aufbewahren
  • Standortdaten: nur die Funkzelle zu Beginn der Kommunikation

Weiteres:


Forderungen der politischen Parteien

FDP

Im Antrag Gegen eine europaweit verpflichtende Vorratsdatenspeicherung (Drucksache 16/128, 1.12.05) fordert die FDP, die Bundesregierung solle

  • in Verhandlungen auf europäischer Ebene den Willen des Deutschen Bundestags, der sich wiederholt gegen eine Mindestspeicherfrist ausgesprochen hatte, als Verhandlungsgrundlage betrachten und
  • einen davon abweichenden Beschluß von EU-Gremien, der deutsche Unternehmen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten würde, nicht mittragen.

Der Antrag wurde am 15.12.05 im Bundestagsplenum debattiert (Seite 552) und anschließend an die Parlamentsausschüsse überwiesen.

Grüne

In einem Antrag an den deutschen Bundestag Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen (Drucksache 16/237, 14.12.05) fordern die GRÜNEN, daß die Bundesregierung

  • in europäischen Verhandlungen eine ablehnende Haltung zu einer Mindestspeicherfrist als Verhandlungsgrundlage wählt,
  • sich gegen die Einführung der europaweiten Speicherung der "Nutzerspuren" (TK-Verbindungsdaten, die Autorin) einsetzt,
  • Unternehmen keine Kosten für "bürokratische Maßnahmen" auferlegt.

Der Antrag wurde am 15.12.05 im Bundestagsplenum debattiert (Seite 552) und anschließend an die Parlamentsausschüsse überwiesen.

FDP, GRÜNE, DIE.LINKE.

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen (Drucksache 16/1622, 26.05.2006) fordert DIE.LINKE. zusammen mit Abgeordneten von FDP und GRÜNEN die Bundesregierung auf,

  • gegen die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung) Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 230 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) zu erheben;
  • bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von einer Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in nationales Recht abzusehen.

Der Antrag wurde am 20.06.2006 im Bundestagsplenum debatiert (p. 3509ff). Der Antrag wurde bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion mit den Stimmen der SPD- und der Unionsfraktion abgelehnt.