BKA-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 7. Juni 2008, 20:43 Uhr
Das neue BKA-Gesetz
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
BKAG
Ausfertigungsdatum: 07.07.1997
Vollzitat:
"Bundeskriminalamtgesetz vom 7. Juli 1997 (BGBl. I S. 1650), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3198)" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 21.12.2007 I 3198
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise Fußnote
Textnachweis ab: 1.8.1997
Das G wurde vom Bundestag erlassen. Es ist gem. Art. 7 Satz 1 G v. 7.7.1997 I 1650 am 1.8.1997 in Kraft getreten. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
- § 2 Zentralstelle
- § 3 Internationale Zusammenarbeit
- § 4 Strafverfolgung
- § 5 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
- § 6 Zeugenschutz
Abschnitt 2
Befugnisse des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 1
Zentralstelle
- § 7 Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle
- § 8 Dateien der Zentralstelle
- § 9 Sonstige Dateien der Zentralstelle
- § 10 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 11 Polizeiliches Informationssystem
- § 12 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem
- § 13 Unterrichtung der Zentralstelle
Unterabschnitt 2
Internationale Zusammenarbeit
- § 14 Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
- § 15 Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
Unterabschnitt 3
Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
- § 16 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
- § 17 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
- § 18 Koordinierung bei der Strafverfolgung
- § 19 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
- § 20 Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
Unterabschnitt 4
Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane
- § 21 Allgemeine Befugnisse
- § 22 Erhebung personenbezogener Daten
- § 23 Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 24 Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
- § 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Unterabschnitt 5
Zeugenschutz
- § 26 Befugnisse
Abschnitt 3
Gemeinsame Bestimmungen
- § 27 Übermittlungsverbote
- § 28 Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien
- § 29 Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung
- § 30 Weitere Verwendung von Daten
- § 31 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
- § 32 Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener
Daten in Dateien
- § 33 Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten
- § 34 Errichtungsanordnung
- § 35 Ergänzende Regelungen
- § 36 Erlaß von Verwaltungsvorschriften
- § 37 Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes
- § 38 Einschränkung von Grundrechten
Dies ist keine offizielle Fassung des Gesetzes. Bitte beachten Sie den Rechtshinweis und nutzen weiterführende Informationen im Internet
<anspruch>vorratsdatenspeicherung.de hat mit seinem Angebot keinen Anspruch auf Rechtsberatung.</anspruch> <empfehlung>Wir empfehlen Ihnen Ausdrücklich, bei Rechtsproblemen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
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