Grundgesetzlesung in Berlin am 2. Oktober 2007: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 10. November 2008, 01:13 Uhr
Am Vorabend des Tags der Deutschen Einheit haben Mitglieder der Berliner Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit einer Grundgesetzlesung vor dem Reichstag die Mitglieder des Bundestags an die Grundrechte erinnert.
Der Feiertag der Wiedervereinigung ruft in Erinnerung, dass den Menschen der damaligen DDR jahrzehntelang Grundrechte vorenthalten wurden. Das macht deutlich, dass diese keineswegs selbstverständlich sind. Forderungen der Politik, Freiheitsrechte stets aufs Neue zu verteidigen, schließt insbesondere den Bundestag mit ein, der demnächst über eine weitere Aushöhlung zu entscheiden hat.
Der Arbeitskreis sieht durch die geplante Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte verletzt. So zum Beispiel das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetz zur Menschenwürde und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ableitet.
Der Bundestag warb 2002 mit dem Slogan "Flirten, Lästern, Tratschen. Und niemand hört mit.", dass das von ihm beschlossene Telekommunikationsgesetz den "Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände" unter den Schutz des Fernmeldegeheimnis stellt.
Wir hoffen, dass der Bundestag sich dieser Werte erinnert, wenn der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung behandelt wird.
Der Arbeitskreis fordert insbesondere die Koalitionsparteien auf, die Risiken der Vorratsdatenspeicherung ernst zu nehmen und den Gesetzentwurf abzulehnen oder zumindest die Umsetzung auszusetzen.
45 Vereine und Verbände unterstützen die gemeinsame Erklärung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Bei einer Demonstration im September kamen 15.000 Menschen in Berlin zusammen, um gegen die Vorratsdatenspeicherung und weitere Verschärfungen der Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse zu protestieren.
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