BVerfG 2011

Aus Freiheit statt Angst!
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Diese Pressemitteilung ist noch im Entwurfsstadium, also noch nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
kein Hinweis zum Veröffentlichungstermin verfügbar (Hilfe zur Vorlage)


Bericht für die Homepage und als Pressemitteilung:

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 14.04.2011:

Verfassungsgericht befasst sich zunehmend mit Überwachungsgesetzen

Dieses Jahr stehen beim Bundesverfassungsgericht wieder zahlreiche Entscheidungen zum Konflikt zwischen Privatsphäre und Überwachung an. Bürgerinnen und Bürger haben gegen zahlreiche Gesetze Verfassungsbeschwerde erhoben, um unsere offene Gesellschaft gegen Sicherheitsideologen zu verteidigen. Nur Menschen, die sich nicht ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich unbefangen und mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen.

Konkret will das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 über die Gültigkeit der folgenden Überwachungsgesetze entscheiden:[1]

  1. Identifizierungszwang bei Prepaid-Mobiltelefonkarten und staatlicher Zugriff auf Name, Anschrift, Rufnummern, PINs, Passwörter und weitere persönliche Daten von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetnutzern,[2]
  2. Zentrale Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern,
  3. Überwachung von Demonstrationsteilnehmern in Bayern (Bayerisches Versammlungsgesetz),
  4. Aufrüstung des Bundeskriminalamts zu einer zentralen Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen zur "Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus" (BKA-Gesetz),[3]
  5. Zentrale Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten (ELENA),[4]
  6. Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zur Strafverfolgung.

Weitere anhängige Verfassungsbeschwerden betreffen die Erfassung von Fingerabdrücken im Reisepass, den Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen, die präventive Computerspionage (Online-Durchsuchung) in Bayern, die Weitergabe persönlicher Informationen an das Ausland nach der Cybercrime-Konvention und die Vorratsspeicherung von Internet-Protokolldaten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.[5]

Armin Schmid vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Regensburg ist erschrocken: "Ich hoffe auf Machtworte des Bundesverfassungsgerichts, so wie wir es gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, Rumänien und kürzlich in Tschechien erlebt haben. Das bestehende Sammelsurium an Überwachungsgesetzen verschlägt einem die Sprache. Die Privatsphäre muss auch vor dem Staat geschützt werden."

Katharina Maria Nocun vom Arbeitskreis fügt hinzu: "Es ist ein Problem, wenn zunehmend Gesetze erlassen werden, die offensichtlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Da zwischen Umsetzung, Klage und Urteil oft Jahre vergehen, entsteht so ein grundrechtsfreier Raum, in dem Politiker Bürgerrechte sanktionslos einschränken können."

Ein breites Bündnis von Organisationen, Verbänden und Parteien fordert seit Jahren im Rahmen der Demonstrationen "Freiheit statt Angst" eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen.[6] Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir zudem einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Im Jahr 2011 gilt es insbesondere, eine neuerliche verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorrat zu verhindern, wie sie aktuell sogar das FDP-geführte Bundesjustizministerium vorschlägt.[7]

Fußnoten: