Deutsche Übersetzung des belgischen Versammlungsgesetzes
Version vom 3. September 2011, 13:08 Uhr von Wir speichern nicht! (Diskussion | Beiträge)
Hier wird an der Übersetzung von http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Belgian_law_for_open_air_assemblies.pdf gearbeitet!
Möglicherweise hilfreich dabei:
- deutsche Versammlungsgesetze, z. B. das niedersächsische
- diese Rechtsterminologiedatenbank (gefunden via http://www.scta.be/ )
- diese Gugl-"Übersetzung" (na ja)
- ...
Es geht los:
Kapitel III
Öffentliche Sicherheit und Vermeidung von Verkehrsbehinderungen
Abschnitt 1 Versammlungen, Demonstrationen und Umzüge
Art. 30 Versammlungen unter freiem Himmel, die den Fahrzeugverkehr oder Fußgänger behindern können, sind untersagt. Davon ausgenommen sind die folgenden Artikel genannten Fälle.
Art. 31 Versammlungen, Demonstrationen und Umzüge aller Art im öffentlichen Raum oder auf öffentlich zugänglichem Privatgrund (z. B. Durchgänge) müssen vom zuständigen Bürgermeister genehmigt sein.
Grundsätzlich