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Version vom 18. Dezember 2008, 13:38 Uhr von Wir speichern nicht! (Diskussion | Beiträge) (→Protokoll vom Treffen zur Schüler-ID am 17.12.2008)
Protokoll vom Treffen zur Schüler-ID am 17.12.2008
- Datum: Mittwoch 17.12.2008 um 19:00
- Ort: Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain, Frankfurter Allee 35 - 37, Raum 3102 (Aufgang Volkshochschule, 3. OG)
Vorstellungsrunde
- (Namen von Lotar einzufügen)
- Es wird festgestellt, dass Vertreter der Lehrer fehlen.
- Die GEW hat Interesse bekundet ist aber nicht vertreten.
Diskussion der Gründe der Senatsseite für das Gesetz und Gegenargumente
- 1. Schulschwänzer
- Der Senat möchte mit der Schüler-ID das Problem der circa 2000 Schulschwänzer in Berlin in den Griff bekommen. Polizisten die Schulschwänzer aufgreifen sollen durch Zugriff auf die Datenbank direkt die Schule und die Namen sowie Wohnort der Erziehungsberechtigten genannt bekommen.
- Gegenargumente
- Schüler, die den Polizisten ihren Namen und Geburtstag nennen werden auf Nachfrage auch ihre richtige Schulen nennen, so dass ein Zugriff auf die zentrale Schülerdatei nicht notwendig ist.
- ...
- weitere Anmerkungen
- Schulschwänzen ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
- Alternativvorschlag
- Ein Alternativvorschlag ist unnötig da eine zentrale Schülerzahl das Problem nicht löst.
3. Kriminalitätsbekämpfung
- Der Senat möchte mit der Schüler-ID das Problem der Jugendkriminalität in Berlin in den Griff bekommen. Polizisten die Schüler (aus welchen Gründen auch immer) aufgreifen sollen durch Zugriff auf die Datenbank direkt die Schule und die Namen sowie Wohnort der Erziehungsberechtigten genannt bekommen.
- Gegenargumente
- Die Bekämpfung der Jugendkriminalität muss eingebettet in die regionale Struktur des Schülers (Schule, Elternhaus, Jugendamt,…) erfolgen. Dies hat Safer Privacy in seinem Papier bereits gut dargestellt.
- Wenn die Polizei zu einem aufgegriffenen Schüler eventuelle Straftaten nachschlagen will, muss sie in jedem Fall auf ihre eigenen Daten zugreifen. Damit hat sie auch Zugriff auf die Meldedaten (Adresse und Erziehungsberechtigte).
- Wenn der Schüler seinen Namen und Geburtstag nicht nennt ist auch ein Zugriff auf die zentrale Schülerdatei nicht möglich.
- ...
- Alternativvorschlag
- Die Bekämpfung der Jugendkriminalität muss eingebettet in die regionale Struktur des Schülers (Schule, Elternhaus, Jugendamt,…) erfolgen. Eine zentrale Schülerzahl bietet aus unserer Sicht keinen Vorteil.
- 3. Doppelanmeldungen
- Nach Angaben des Senats kommen jedes Jahr auf 240.000 Schüler circa 6400 Doppelanmeldungen. Damit können etwa 200 Lehrer zum Schuljahresbeginn nicht richtig zugewiesen werden.
- Gegenargumente
- die Fehlplanung von 200 Lehrern liegt weit unter der normalen Fluktuation über das Schuljahr (circa 400).
- Neben den Doppelanmeldungen kommt eine Unschärfe durch Umzüge, die meist in den Sommerferien stattfinden in mindestens gleicher Größenordnung hinzu. Damit wird das Argument Doppelanmeldungen unbedeutend.
- Viele Schulen benutzen noch das Programm WinSchul für Win95/3.1, welches das Löschen von Schülern wegen unbekannter Abhängigkeiten in seiner Datenbank nicht zulässt. Dadurch wird stets eine zu große Schülerzahl an den Senat gemeldet.
- ...
- weitere Anmerkungen
- Senator Zöllner hat im März 2008 den Wunsch nach einer zentralen Schülerkartei geäußert. Erst daraus wurde die Idee nach einer zentralen Datenbank mit Schüler-ID.
- 15% der Verwaltungen in den Schulen verfügen noch nicht über einen Computer.
- Die Datenverarbeitung an den Schulen ist von einer Einhaltung des BDSG weit entfernt.
- Eine nach Verteilung der Lehrer ist stets notwendig, da erst zu Beginn des Unterrichts klar ist in welche Schule sie doppelt angemeldeten Schüler wirklich gehen.
- ...
- Alternativvorschläge
- 1.mit dem Problem leben, da andere oben genannte Einflüsse in gleicher Höhe auf die Lehrerplanung einwirken. Eine Nachverteilung der Lehrer circa zwei Wochen nach Schuljahresbeginn muss aus den oben genannten Gründen in jedem Fall durchgeführt werden.
- 2.Es wird eine zentrale Schülerdatei nur (!) Mit Namen, Geburtstag und Schule temporär angelegt. Diese Datei wird zwei Monate nach Schuljahresbeginn gelöscht.
- 3.Es wird eine zentrale Schülerdatei angelegt, die statt des realen Namens einen Hashwert enthält. Treten doppelte Hashwerte auf, so liegende Doppelanmeldungen vor. Dann müssen die meldenden Schulen, denen die Namen der Schüler bekannt sind (wie bisher) das Problem lösen.
- 4.Schülerakte abfragen ???
- 5.Die Schulen kommunizieren untereinander wie bisher.
- 6.Bei der Anmeldung der Schüler wird eine Prioritätenliste aufgestellt. Sobald eine Schule im Schüler eine Zusage erteilt werden die anderen Schulen auf dieser Liste informiert, dass sie diesen Schüler bei sich streichen können. Diese Zusage muss so rechtzeitig erfolgen (mindestens eine Woche vor Ferienbeginn), dass die Lehrerzuteilung sinnvoll erfolgen kann.
- 7.Doppelanmeldungen werden verboten.
- Die die Anwesenden sprechen sich für die Prioritätenliste (6.) als sinnvollste Alternative aus.
- Es gibt gegen einige der oben genannten Alternativen Bedenken und es werden weitere grundsätzliche Feststellungen getroffen:
- Ein Hashwert kann nur eindeutig sein, wenn die Daten bei der Anmeldung mit dem Meldedaten abgeglichen werden, da oft verschiedene Schreibweisen benutzt oder Felder verschieden ausgefüllt werden. Dies würde zu einem zusätzlichen möglicherweise gefährlichen Datenabgleich führen.
- Grundsätzlich ist bei den Schülerdaten zu trennen zwischen den operativen Daten mit denen die Schule arbeitet und den (zu aggregierenden) Daten für statistische Zwecke der Schulverwaltung.
- Es wird Wert auf eine dezentrale Datenhaltung an den Schulen gelegt. Die Schulverwaltung darauf in keinem Fall Daten mithilfe eines pull-Verfahrens von den Schulen holen sondern die Schulen haben die (statistischen) Summendaten zu bestimmten Stichtagen in einem push-Verfahren an die Schulverwaltung zu liefern.
- Die Daten sind in jedem Fall verschlüsselt zu lagern und verschlüsselt zu übertragen.
- Die Verwaltungen in den Schulen sowie die Lehrer und Schüler sind über datenschutzkonformes Verhalten zu unterrichten.
- Die Datenbestände, die nach unserer Auffassung, wie auch jetzt die Schülerakte, nur an den Schulen existieren dürfen, müssen zwei Jahre nach dem Weggang des Schülers gelöscht werden.
- Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten aus der Schülerhistorie (Schülerprofil) darf weder an die Schulverwaltung noch jemand anderen erfolgen.