Ortsgruppen/Regensburg/CallshopMeeting/Infoblatt

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Im Wesentlichen der Text vom letzten Flyer:


Kurzinfo Vorratsdatenspeicherung:
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat, also ohne einen Anfangsverdacht oder das Bestehen einer konkreten Gefahr. In diesem Jahr steht die Überprüfung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch die EU an. Im Rahmen dieser Revision ist es nochmals möglich, die Vorratsdaten­speicherung zu verhindern oder zumindest abzuschwächen, bevor sie in Deutschland wieder eingeführt wird.

Um auf die Evaluation Einfluss zu nehmen, werden beim heutigen Callshop Meeting Bürger als Lobbyisten gemeinschaftlich Abgeordnete des EU-Parlaments anrufen, um mit ihnen über Sinn beziehungsweise Unsinn der Vorratsdatenspeicherung zu diskutieren. Mit Zahlen und Fakten soll den Abgeordneten die tatsächliche Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung sowie deren Gefahren verdeutlicht werden. In den Medien wird diese von Strafverfolgungsbehörden oft als alternativlos und notwendig bezeichnet ohne Fakten, Zahlen oder Quellen zu nennen.

Informationen zur Vorratsdatenspeicherung:
Der Begriff Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten ermöglichen weitgehende Analysen persönlicher sozialer Strukturen. Mit Hilfe auf Vorrat gespeicherter Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten eines jeden Teilnehmers analysieren. Es wird nachvollziehbar, wer wann mit wem in Verbindung stand. Ebenso können auf Grundlage der gespeicherten Standortdaten Bewegungsprofile erstellt werden. In dem Maße, in dem die Kommunikation über elektronische Medien zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen. Trotz weitreichender Proteste wurde in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung nach der Richtlinie 2006/24/EG umgesetzt. Sie wurde in Deutschland vom 1. Januar 2008 bis zum 2. März 2010 praktiziert und durch ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts aufgehoben. Die Vorratsdatenspeicherung wird derzeit in Deutschland, Rumänien, Schweden und Österreich nicht umgesetzt, teils weil sie gegen die Verfassungen verstößt, teils weil die Regierungen sie nicht umsetzen wollen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts soll nach Forderungen von CDU und CSU künftig wieder nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
Genauere Informationen zur Vorratsdatenspeicherung und wieso diese die Privatssphäre und Freiheit verletzt unter http://vorratsdatenspeicherung.de

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Ortsgruppe Regensburg
mit Unterstützung von Junge Piraten, Junge Liberale, Grüne Jugend, SDS, Jusos und weitere