Diskussion:Volkszaehlung-Mieter-und-Vermieter

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frage zu einer textänderung

bei dem mit "Bei der Volkszählung ..." beginnenden satz wurde folgender textteil entfernt:

"über sämtliche Gebäude, Wohnungen und Wohngelegenheiten Deutschlands (inkl. Schiffe, Bauwagen, feste Campinggelegenheiten usw.)"

ich habe das wieder eingefügt, weil ich den sinn des entfernens dieser information nicht verstehe und weil kein kommentar zur änderung abgegeben worden ist.

vielleicht übersehe ich da irgendwas? falls jemand argumente für das wegnehmen dieses textes hat, können wir das ja gerne wieder rausnehmen ...

--Muzungu 10:24, 18. Mär. 2011 (CET)

Mehr Infos bitte

Die Informationen sind für mich als Vermieter nicht ausreichend. Zum Beispiel könnten mich folgende Dinge interessieren:

  • Warum sollte ich nur aus Nächstenliebe für meinen Mieter ein Bußgeld riskieren?
  • Wenn ich zwei Mieter namentlich benenne, wie wähle ich diese aus (Losverfahren)?
  • Wenn die informelle Selbstbestimmung der Mieter durch meine (zwangsweise) gemachten Angaben beschnitten wird, kann der Mieter dann die Miete mindern oder mich Schadensersatzpflichtig machen?
  • Welche rechtliche Verpflichtung entsteht für mich, wenn der Mieter mir schriftlich erklärt, dass er mit der Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden ist?
  • Usw...

Wenn es heißt: Mieter und Vermieter gemeinsam gegen den Zensus, dann müsste etwas mehr Butter bei die Fische... --127.0.0.1 21:54, 9. Mai 2011 (CEST)

Zu 1.)
Nicht aus Nächstenliebe, sondern wenn überhaupt, dann nur, weil es deine eigene Überzeugung ist. Dann stellt sich auch die Warum-Frage nicht mehr.
Zu 2.)
Diese Frage solltest du nicht den AK Zensus, der dazu rät, gar keine Namen der Mieter anzugeben, stellen, sondern an die fragenden Behörden.
Zu 3.)
Das ist unter Fachkundigen umstritten. Es geht um die so genannte "Drittauskunft". Vielleicht - bei Interesse - mal die Ausführungen im Buch von Verena Rottmann zur Volkszählung 2011 nachlesen.
Zu 4.)
Wie in 3.) beschrieben: Das grundsätzliche Recht, als Mieter die Drittauskunft über sich selbst zu untersagen, findet auch unter Juristen keine einheitliche Beurteilung.
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