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Baden-Württemberg

Bayern / München

Aus dem Anhang zum neuen Koalitionsvertrag

Schülerdatenbank: Auf sie wird ersatzlos verzichtet, heißt es lapidar im geheimen Anhang. Die CSU wollte in einem zentralen Register Namen, Adressen und schulische Leistungsdaten von Jugendlichen mit dem Ziel speichern, Bildungskarrieren aufzuzeichnen. Die Erhebung stieß auf massiven Widerstand bei der Opposition. Die Grünen sahen dadurch den Datenschutz gefährdet. Die FDP hat die Sache nun zu Fall gebracht.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/458382/489/2666804/Schwarz-gelbe-Geheimnisse.html

Antwort der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung vom 23.09.08, auf eine allgemeine Anfrage

Sehr geehrte ....,

zu Ihrer Anfrage vom ...09.2008 können wir Ihnen von Seiten des Kultusministeriums Folgendes mitteilen:

Die Länder sind im Rahmen der Kultusministerkonferenz übereingekommen, dass in allen Ländern ein einheitlicher Satz von schulisch relevanten Daten (sog. Kerndatensatz) erhoben werden soll, damit Deutschland im internationalen Vergleich angemessen dargestellt werden kann. Es wird deswegen jedoch kein umfassendes "Schülerregister" geben, das alle Daten, die an den Schulen von den Schülerinnen und Schülern erhoben werden, umfasst. Ein solches Register war und ist weder auf Landes- noch auf Bundesebene geplant. Weder unter schulaufsichtlichen noch unter bildungspolitischen Gesichtspunkten besteht ein Interesse an der Identifikation einzelner Schülerinnen und Schüler, auch wenn dies von verschiedenen Seiten teils aus Unkenntnis, teils aus agitatorischen Gründen immer wieder behauptet wird.

Großes Interesse besteht jedoch daran, die heute bestehenden Defizite bei der informationstechnischen Unterstützung unserer Schulen bei schulübergreifenden Aufgaben (Kooperationen, Schulwechsel) zu verbessern und statistischen Analysen zu größerer Aussagekraft zu verhelfen. Deshalb wird das Verfahren Amtliche Schuldaten (ASD) derzeit fortentwickelt. Die Bestrebungen dienen der Modernisierung der Schulverwaltung und der Verbesserung der Bildungsberichterstattung und damit einer effektiven und zeitgemäßen Umsetzung des in der Bayerischen Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrags. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wird dabei der Schutz der personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schülern, der Erziehungsberechtigten sowie der Lehrkräfte sichergestellt werden. Wesentliche Voraussetzung für die Einführung des neuen ASD-Verfahrens und die Sicherung des Datenschutzes ist eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Von Mitte Februar bis Mitte März 2008 fand eine Anhörung der betroffenen Verbände zum entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und dem Entwurf der dazu gehörenden Ausführungsverordnung statt.

Folgende Punkte kennzeichnen den Entwurf der Rechtsgrundlage:

  • In das ASD-Verfahren geht nur ein Bruchteil der an den Schulen im Rahmen

ihrer Dienstaufgaben erhobenen Daten der Schülerinnen und Schülern ein.

  • Schulstrafen oder Disziplinarmaßnahmen werden nicht im ASD-Verfahren

erfasst.

  • Leistungsnachweise werden nur an der jeweiligen Schule, jedoch nicht in

ASD personenbezogen gespeichert.

  • Im ASD-Verfahren wird außer den Schulen niemand, also weder das

Kultusministerium, noch andere (Schulaufsichts-)behörden, Zugang zu personenbezogenen Daten von Schülerinnen/ Schülern und deren Erziehungsberechtigten erhalten.

  • Eine Verknüpfung mit anderen Datenbanken findet nicht statt.
  • Individuelle Bildungsverläufe werden nicht gespeichert.
  • Die aufwändigen Vorkehrungen zum Schutz der Daten entsprechen dem Stand

der Technik und werden fortlaufend der technischen Entwicklung angepasst.

Die im Rahmen der Anhörung der Verbände eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und mit den betreffenden Stellen in nachfolgenden Gesprächen erörtert.

Das Kultusministerium nimmt die vorgebrachte Kritik und die übermittelten Anregungen durchaus ernst. Den betroffenen Verbänden wurde deshalb eine genaue Überprüfung der sich teilweise auf technisch, organisatorischen und rechtlich hochkomplexe Sachverhalte beziehenden Anregungen zugesagt. Das Kultusministerium hat daher am 08.04.2008 einen Ministerratsbeschluss herbeigeführt, der einen längeren Zeitrahmen für die Erarbeitung der Rechtsgrundlage eröffnet.

Der Gesetz- und Verordnungsentwurf wurde nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung aller vorgetragenen Argumente mittlerweile überarbeitet und den Verbänden erneut zur Stellungnahme zugeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung



Entnommen einer E-Mail der AK-Vorrat München Mailingliste vom 05.04.2008 - erstellt durch Die Stimme.


Wie schon Donnerstag abgesprochen, haben sich Nullachtfuchzen und ich (Die Stimme) mal mit der stellvertretenden Schulleiterin der FOS-BOS-Technik München (Hauptstelle, Orleansstr. 44, Ostbahnhof) auseinandergesetzt. In einem sehr offenen und vertrauensvollen Gespräch haben wir Folgendes erfahren:

  1. Sensible digitale Daten werden nach Ablauf der Schulzeit gelöscht
  2. Daten werden zwar aufgehoben, allerdings nur schriftlich im Schularchiv (Gesamtnote, Zeugnisse, Schulzugehörigkeitsnachweis,...)
  3. Persönliche Unterlagen werden nach Ablauf des Schulzeit wieder an die betreffende Person zurückgegeben (Lebensläufe, Geburtsurkunden, Zeugnisse,...), lediglich Kopien werden behalten
  4. Es gibt keine Kommunikation zwischen den Schulen im Bezug auf den Austausch von Schülerakten bei einem Schulwechsel
  5. Akteneinsicht muss nicht beim KM beantrag werden; es ist Aufgabe der Schulen, das zu gewähren
  6. Es sind nicht alle Lehrer dagegen; es gibt auch Stimmen dafür, mit dem Argument, dass es vermutlich die Arbeit erleichtern würde
  7. Im Allgemeinen wird der Datenschutz an der FOSBOS Technik München groß geschrieben - es dürfen keine Daten auf Privatrechner gelangen (USB deaktiviert/nicht vorhanden, Brenner nur Schulleitung zugänglich)
  8. Rankings werden auch jetzt schon erstellt - mit von der Schule anonymisierten Daten (lediglich Noten werden übergeben)
  9. Eine entsprechende Infrastruktur zum digitalen Datenaustausch ist (soweit bekannt) nicht vorhanden
  10. Näheres über die Planung der Schüler-ID ist nicht bekannt

Berlin

Siehe Ortsgruppen/Berlin/Arbeitsgruppe/Schüler ID

Lotar hat mit dem Berliner Bildungssenat und der Brandenburger Staatskanzlei Kontakt aufgenommen und pflegt die vorhanden Infos zeitnah ein. Bis dahin ist zur politischen Situation die persönliche Ansprache zum Infoabgleich per Wikimail möglich.


Gespräch mit einem Herrn der Berliner Senatsverwaltung, zum Projekt "eGovernment@School" am 19.09,: Berlin baut im Rahmen von „Goverment at School“ eine „Schülerdatenbank“ auf. Sie soll nur (Schul)Verwaltungszwecken dienen und mit begrenzten Zugriffsrechten / ebenen ausgestattet sein.

Eine Vorstellung des Konzeptes vor der Öffentlichkeit wird noch etwas dauern. Oliver

http://www.berlin.de/sen/bildung/schulorganisation/egovernment/

Brandenburg

Lotar hat mit dem Berliner Bildungssenat und der Brandenburger Staatskanzlei Kontakt aufgenommen und pflegt die vorhanden Infos zeitnah ein. Bis dahin ist zur politischen Situation die persönliche Ansprache zum Infoabgleich per Wikimail möglich.

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

in MV gibt es keine Schüler ID, hier heist es Schulbewertungssystem, kurz SBS.

Nachfolgend genannte Daten werden derzeit personenbezogen im SBS vom jeweiligen Schüler der allgemein bildenden Schule erhoben: • Geschlecht, Geburtsmonat, -jahr und -land, • Wohnort, • Migrantenstatus (FIOchtling, Asylbewerber, Aussiedler), • Schulart, • Jahrgangsstufe des SchOlers, • schulische Herkunft, • auslandische Staatsangehorigkeit, • Zugehorigkeit zur Klasse, • SchOler in bildungsgangObergreifenden Klassen nach Bildungsgang, • Jahrgangsstufe der Klasse, • Schulanfanger nach Art der Einschulung, • Teilnahme an der Ganztagsbetreuung, • Wiederholer nach Wiederholungsart, • Leseschwache, Rechtschreibschwache, • Dyskalkulie, • Forderbedarf, • tatsachliche Forderung, • Schullaufbahnempfehlung, • Schulartwechsel nach Probehalbjahr, • AustauschschOler nach Herkunftsland, Dauer, Schulart, Jahrgangsstufe, • SchOler im Ausland nach Landern, • externer SchOler an anderen Schulen, • erlernte Frerndsprachen nach Reihenfolge des Erlernens, • Unterrichtseinheit, • Besonderheiten der Klasse, • Auslagerungsstatus von der Stammschule, • Absolvent oder Abganger nach Abschlussart. Nachfolgend genannte Oaten werden personenbezogen im SBS von der jeweiligen Lehrkraft oder sonstigem Personal der Schule erhoben oder werden teilweise fOr offentliche Schulen aus PERSYS - REDESIGN Obernommen: • Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, • Dienstbezeichnung, Staatsangehorigkeit, Schulamt, Personengruppe, • LehramtsprOfung, • Facher der Lehrbefahigung, • Beschafligungsumfang, Regelstundenmal?>, Vertragsstunden, Abordnung, • Art und Umfang von Abminderungsstunden, • zu erteilende Unterrichtseinheiten nach Schularten, Jahrgangsstufen, Klassen, Fachern und Art des Unterrichts, • besetzte Stellen durch Lehrkrafle und sonderpadagogisches Personal nach Beschafligungsumfang, • Zu- und Abgange hauptberuflicher Lehrkrafle im vorangegangenen Schuljahr nach Art des Zu- oder Abgangs und Geschlecht, • Mehrunterricht, • Arbeitszeitkonten, Altersteilzeitregelung.

Rechtliche Grundlagen sind: Schulstatistikverordnung -SchulstatVO M-V Schuldatenschutzverordnung- SchulDSVO M-V Schulgesetz- SchulG M-V §70 ff

In M-V ist beginnend in 2003 darauf hin das Schulberichtssystem aufgebaut worden, in welchem die allgemein bildenden Schulen seit 2005 diese Daten über eine Internetanwendung erfassen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist schon bei der Entwicklung des Systems einbezogen worden und die erfolgten Hinweise sind berücksichtigt worden bis hin zu einer Vervollständigung der Schulstatistikverordnung, welche die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Daten bildet.

Eine Demoversion der wahrscheinlich oft benutzten SchulverwaltungsSoftware "FuxMedia", die die Anbindung an den Server der Schulbehörden vermittelt kann heruntergeladen werden unter: [1]

Weiterführende Links: [2] [3] [4] [5]

Niedersachsen

NRW

Laut einem Zeitungsbericht [[6]] vom 21.10.2006 lehnt die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW die Einführung einer Schüler-ID ab. Derzeitiger Stand unbekannt (16.09.08)

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen / Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen