Volkszaehlung/Was tun

Aus Freiheit statt Angst!
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Was tun? Aktionen, Ideen, Kampagnen


Mögliche Szenarien gewaltfreien aktiven Widerstands

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Jeder sollte sich über den Ablauf und das Verfahren der Volkszählung 2011 ein eigenes Urteil bilden.

Leider sind die Sachlage und besonders die juristischen Grundlagen sehr komplex und nicht einfach zu durchschauen, was aber nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass die Volkszählung 2011 verfassungsverletzend ist.

Wer zu dem persönlichen Schluß kommt, sich der Volkszählung zu widersetzen, dem bieten sich u.a. folgende mögliche Verweigerungs-Szenarien (ohne hier im Detail darauf einzugehen, ob die einzelnen Punkte sinnvoll sind oder nicht!):

  • Totale Auskunftsverweigerung
  • Bewußte Angabe falscher Angaben
  • Einrichten "alternativer Sammelstellen" zur Sammlung unausgefüllter Fragebögen
Und was tun mit den so gesammelten Fragebögen?
  • reihenweise an wäscheleinen in der innenstadt aufhängen
  • in wasser auflösen und daraus neues papier schöpfen
  • briefumschläge daraus fertigen und vertreiben
  • origami betreiben
  • girlanden und papierschlagen daraus herstellen
  • anonymisiert als paket den behörden zurücksenden
  • ...
  • Verteilen von Flugblättern und Postwurfsendungen zur großflächigen Information und Erzeugung von Aufmerksamkeit
  • Aufkleber-Aktion "Achtung Volkszählungs-Verweigerer: Ich lasse mich nicht zählen!"
  • Öffentlichkeits-Kampagne "Ich bin ein Mensch ... und mehr als nur ein Datenhaufen" oder "Politiker fragen - Bürger antworten nicht!"
  • Den 9. Mai 2011 zum Tag des zivilen Ungehorsams erklären!
  • Erarbeiten einer Verfassungsbeschwerde, die bis Mitte Juli 2010 eingereicht werden müsste
  • Bußgeldversicherung: Jeder zahlt einen simpel zu errechnenden Beitrag (Gesamtsumme aller zu erwartenden Bußgelder geteilt durch Anzahl der Teilnehmer) an z.B. einen Treuhändern und aus dieser Kasse werden anfallende Bußgelder bezahlt; nicht benötigtes Geld wird zurück erstattet, wenn mehr Bußgelder kommen, als per Wahrscheinlichkeitsrechnung bestimmt, wird Bußgeld anteilig aus "dem Pott" bezahlt.
  • Unterwanderung der Erhebungsbeauftragten: In der Rolle als Erhebungsbeauftragte zu Befragende vom Boykott überzeugen und/oder ausgefüllte Fragebögen (datenschutzgerecht!) verschwinden lassen.
  • Schilder aufstellen, um Erhebungsbeauftragte abzuweisen: -> http://rapidshare.com/files/417288759/zensus2011_erhebungsfreie_zone.eps
-> dieser link klappt bei mir leider nicht - würde mich aber sehr interessieren!
-> Link funktioniert deshalb nicht, weil sie hier für Links ein Login beim Wiki haben wollen. Download der Datei klappt, wenn mensch den Link-Text kopiert, in die Adresszeile des Browsers einfügt und die Leerzeichen entfernt (MD5-hash der Datei: E89E20D42D2AFA65BD7FFB6C7F20D258).
-> Hier noch ein Link (falls die Rapidshare-Downloads aufgebraucht sind): http://ultrashare.net/hosting/fl/25a40d727f/zensus2011_erhebungsfreie_zone
-> danke für die idee! - ich habe sie unten in drei varianten umgesetzt. (manche mögen sagen, dass das stop-schild nicht das ideale symbol ist: anhalten, um dann weiterzufahren... - deswgen auch die beiden anderen varianten.)
-> Hier noch ein Update, das §14 Abs 3 ZensG berücksichtigt: http://ultrashare.net/hosting/fl/e806aaa0fb/zensus2011_erhebungsfreiezone_v2(MD5-hash: 6933b6cd1999d4d40b7250c35e6a2cb2)
  • Schreibe dein Meldeamt an und frag nach, welche Daten sie im Detail über dich übertragen werden. (Musterschreiben gibt's unten in der Rubrik "Material")


Im Rückblick auf die Widerstandsbewegung aus den 80er Jahren können folgende Erkenntnisse von Bedeutung sein:

  • Vermeide Einzelaktionen! Tu dich mit Freunden und Nachbarn zusammen, lass dich von Boykottinitiativen beraten.
  • Das Angeben falscher Daten, ein unsachlicher, ungerechter oder entwürdigender Umgang mit dem vor der Tür stehenden Volkszähler, das unsachgemäße Behandeln des Fragebogens (Knicken, uneindeutige Markierungen usw.) sind nicht zu empfehlen! (Falsche Daten können erkannt werden, der Volkszähler ist auch nur ein Mensch, der u.U. zwangsrekrutiert worden ist und nicht für die Volkszählung verantwortlich zu machen ist, uneindeutig ausgefüllte Fragebögen dürfen durch die Erhebungsstellen in eindeutige überführt werden)
  • "Wir können uns vor Unrecht nur schützen, wenn wir dem Volkszählungsgesetz den Gehorsam verweigern, und dies in großer Zahl und auf 'zivile' Weise. Nicht heimlich wie Bösewichte, die ein schlechtes Gewissen haben müssen, sondern offen - als Bürger, die ihre Rechte wahrnehmen. Wir wollen also die Fragebögen nicht falsch ausfüllen, sondern uns vollständig wehren." [Aus: Volkszählung '83 - Bürgerbefragung oder Zwangserfassung? Hrsg. Humanistische Union, Landesverband Berlin, Elefanten Press 1983]

Bußgeldversicherung - eine Seite mit einer Idee zum zivilen Ungehorsam gegen die Volkszählung

Eine Idee, die auf der Solidarität beruht, beschrieben auf einer Bußgeldversicherung eigene Wiki-Seite.

Daten zur und Fragen an die Landestatistikbehörden

Auf dieser Seite finden sich alle Anschriften und Telefonnummern der verschiedenen Statistikämter. Auch finden sich dort einige beispielhafte Fragen, mit denen man bei den Behörden vorstellig werden könnte sowie einige vereinzelte bereits gestellte Fragen und Antworten.

Kritische Fragen an das Statistische Bundesamt Wiesbaden

Auf der dazugehörigen Wiki-Seite gibt es eine umfangreiche Sammlung an kritischen Fragen an das Statistische Bundesamt Wiesbaden sowie die dazugehörigen Antworten, sofern vorhanden.

Dieser Katalog entstand auf der mehr oder weniger offenen Zusammenarbeit mit dem Amt in Wiesbaden. Einige der Antworten sind durchaus sehr aufschlussreich...

Boykott: Rechtssprechungen

  • Verbot einer Demonstration mit dem Titel "Volkszählung Nein - Demokratische Rechte statt Repressalien", Beschluss 7 B 40/87 des OVG Koblenz vom 29.5.1987 (NJW 1987 S. 2250)
  • Beugehaft gegen den die Aussage verweigernden Zeugen des Aufrufs zum Volkszählungsboykott, Beschluss I Qs 158/87 des LG Trier vom 12.8.1987 (NJW 1987 S. 2826ff.)
  • Strafbarkeit des Aufrufs zum Volkszählungsboykott, Beschluss 3 Ss 638/88 des OLG Stuttgart vom 6.3.1989 (NJW 1989 S. 1939f.)
  • Juristischer Aufsatz: "Ist das Abschneiden der Heftnummer auf Volkszählungsbögen strafbar?, von Helmut Frister (NJW 1988 S. 954ff.)
  • Aufruf zum Entfernen der Kennziffern auf den Volkszählungsbögen erfüllt den Straftatbestand der Sachbeschädigung, Beschluss 3 Ss 214/87 vom 20.1.1988 (NJW 1988 S. 1101f.)
  • Aufruf zum Entfernen der Kennzifern auf Volkszählungsbögen, Beschluss SS 30/88 - 1 Ws 7/88 des OLG Köln vom 23.2.1988 (NJW 1988 S. 1102ff.)
  • Pflicht zur Ausfüllung des Volkszählungsbogens, Beschluss 4 Ss 214/87 des OLG Karlsruhe vom 15.3.1988 (NJW 1988 S. 1604f.)
  • Bußgeldbemessung bei Aufruf zum Volkszählungsboykott der Partei "Die Grünen", Beschluss Ss 17/88 (B) - 30 des OLG Köln vom 26.2.1988 (NJW 1988 S. 1606f.)
  • Alleinige bußgeldrechtliche Zuständigkeit des Statistischen Bundesamts bei Verstößen gegen das Volkszählungsgesetz, Beschluss 3 OWiG 46 Js 549/87 (653/87) des AG Herford vom 12.2.1988 (NJW 1988 S. 1607f.)
  • Aufruf zum Volkszählungsboykott in diesem Fall nicht deutlich nachweisbar, Beschluss 2 Qs 36/88 des LG Koblenz vom 18.4.1988 (NJW 1988 S. 1609f.)

Befragung der Erhebungsstellen: "Frag die Befrager!"

Die Aktion "Frag die Befrager!" ermuntert dazu, den vielen einzelnen Erhebungsstellen etwas genauer auf die Finger zu schauen.