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Aus Freiheit statt Angst!
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Aktionsplan Trauertag 2011

Wir möchten gemeinsam diskutieren wie wir gegen ein erneutes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgehen können. Einen Aktionsplan haben wir auf dem diesjährigen AktivCongrez in Hamburg-Sasel aufgestellt. Das ist in erster Linie erst einmal ein Entwurf, also ein Vorschlag.

Aktivcongrez112

Aus den Debatten ist die Idee des bundesweiten Trauertages gegen Vorratsdatenspeicherung entstanden.

Abgeordnete

Mögliche Befürworter der Vorratsdatenspeicherung sollen bestreikt werden. Tendenziell sind erst einmal CDU und FDP interessant. Aber auch Bundestagsabgeordnete der SPD die VDS befürworten sollten nicht ausgeschlossen werden.

SPD

  • Johannes Kahrs (SPD) -> stimmte 2009 für VDS auf Abgeordnetenwatch findet sich eine ausführliche Argumentation warum er VDS gutheißt von 2007

Zitat:

"Und auch ich glaube, dass in Deutschland die Terrorangst von einigen Politikern und Medien auf teilweise unverantwortliche Weise geschürt wird. [...] Die Vorratsdatenspeicherung soll auch als präventives Mittel gegen den Terrorismus dienen. Einen Terroranschlag in Deutschland so lange wie möglich zu verhindern, geht über das Beschützen von Menschenleben hinaus. Denn die Reaktionen eines Landes auf einen Terroranschlag sind für den Rechtsstaat selten förderlich gewesen, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Beste Beispiele liefern die USA mit Ihren Rechtsverstößen im Zuge des Antiterrorkampfes oder ein völlig kameraüberwachtes London. Ich will so etwas in Deutschland nicht."

Büro: Bürgerbüro Johannes Kahrs Kurt-Schumacher-Allee 10, (St.Georg) 20097 Hamburg Fon 040-28055555, Fax 040-28053167 --> zentrale Lage

  • Aydan Özoguz (SPD) --> war 2009 noch nicht im Amt. Bloggt beim SPD-Netzpolitblog zu Medienkompetenz. Position: unbekannt.

Büro: Bürgerbüro Hamburg Wandsbek Schloßstr. 12 22041 Hamburg

"Zur Abwehr von terroristischen Angriffen sollte die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten erlaubt werden. Position von Ingo Egloff: Stimme zu mit der folgenden Begründung: „Im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes soll die Vorratsdatenspeicherung zur Abwehr terroristischer Angriffe erlaubt sein.“

Büro: