SPD-Bundesparteitag 2011

Aus Freiheit statt Angst!
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Gut möglich, dass das Votum des SPD-Bundesparteitags am 4.-6. Dezember 2011 für oder gegen Vorratsdatenspeicherung den Ausschlag dafür gibt, ob in Deutschland wieder verdachtslos jegliche unserer Verbindungen protokolliert werden wird. Der Grund: Nur mit Unterstützung der Sozialdemokraten im Europaparlament lässt sich dort eine Mehrheit für eine Abschaffung der EU-Richtlinie zur VDS organisieren, mit der die EU Deutschland zur Wiedereinführung zwingen will.

Wir wollen die SPD-Delegierten überzeugen, die Parteiführung und für einen Anti-VDS-Antrag zu stimmen.

Hintergrundinformationen

Flyerentwurf

Entwurf eines Informationsflyers zur Verteilung an die SPD-Delegierten auf dem Parteitag (möglichst A5 oder gefaltet).

Wir könnten die Jusos, die sozialdemokratischen Juristen und die übrigen Antragsteller bitten, sich als Unterstützer dieses Flyers mit aufführen zu lassen (bitte daher etwas Platz auf der ersten Seite lassen).

Vorderseite

Liebe Delegierte,

neun Anträge zum Bundesparteitag lehnen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen ab, da sie mit Grundwerten der Sozialdemokratie nicht vereinbar ist (Anträge 28-36). 34.451 Bürger sind erfolgreich gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Zwei Drittel der Menschen lehnen eine Aufzeichnung aller ihrer Verbindungen und Positionsdaten ohne jeden Verdacht einer Straftat ab (Allensbach-Umfrage 2011). 64.704 Bürger fordern in einer Bundestagspetition ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung (siehe Rückseite).

Die Antragskommission will jedoch ein Votum des Bundesparteitags für eine dreimonatige verdachtslose Aufzeichnung sämtlicher Telefon-, Handy-, E-Mail-, Internetverbindungen und Handy-Positionen aller 500 Mio. EU-Bürger zwecks "effektiver Strafverfolgung" durchsetzen. Tatsächlich hat die 2008-2010 praktizierte Vorratsdatenspeicherung keinerlei erkennbare Auswirkung auf die Entwicklung der Aufklärungsquote oder der registrierten Anzahl von Straftaten in Deutschland gehabt, weder bei schweren Straftaten noch bei Internetdelikten - sie ist damit ineffektiv und unverhältnismäßig.

Verhindern Sie, dass die vielen Anträge der Basis gegen Vorratsdatenspeicherung in ein Pro-Vorratsdatenspeicherungs-Votum des Parteitags verkehrt werden!

Stimmen Sie gegen die Fassung der Antragskommission des Antrags I 30 "Datenschutz stärken – Vorratsdatenspeicherung eindämmen!"

Stimmen Sie für den Antrag I 29 "Vorratsdatenspeicherung ablehnen" der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD.

Ihr Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Rückseite

Petition von 64.704 Menschen an den Deutschen Bundestag im Oktober 2011 (Auszüge, Quelle: epetitionen.bundestag.de):

Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen usw.) von 500 Millionen Europäern gesammelt. Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland ist inakzeptabel. Eine Vorratsdatenspeicherung höhlt Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.

In mehreren EU-Mitgliedstaaten sind die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung, mit denen die EU-Richtlinie 2006/24 umgesetzt werden sollte, von höchsten Gerichten bereits für unvereinbar mit den Verfassungen der jeweiligen Staaten und somit für ungültig erklärt worden. Eine einheitliche Regelung, wie sie die Richtlinie ursprünglich aus Wettbewerbsgründen herstellen wollte, ist daher mit Vorratsdatenspeicherungen nicht herbeizuführen. Die notwendige einheitliche Regelung kann folglich nur darin bestehen, Vorratsdatenspeicherungen jeder Art in allen EU-Mitgliedstaaten zu untersagen.

Weiterhin konnte in der Vergangenheit, in der in einigen Staaten bereits Vorratsdatenspeicherungen stattfanden und die Daten für die Strafverfolgung bereitgestellt wurden, nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass diese Daten für den vorgesehenen Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten zwingend erforderlich sind. Die Erfahrungen lassen nicht erkennen, dass alternative Ermittlungsmethoden signifikante Nachteile für die Strafverfolgung nach sich ziehen.

Umgekehrt besteht bei vielen Menschen die Sorge, dass solche Daten, wenn sie erst einmal angehäuft werden, an verschiedenen Stellen Begehrlichkeiten wecken werden, die ursprünglich vorgesehenen Grenzen für die Verwendung der Daten aufzuweichen, und dass dem Druck der Interessenverbände auf Herausgabe von Daten irgendwann nachgegeben wird.

Die Geschichte lehrt uns, dass das Funktionieren eines demokratischen Staates zwingend davon abhängt, dass sich die Menschen, die in ihm leben, frei fühlen und bewegen können. Die Nutzung von Telekommunikation gehört in der Moderne unabdingbar zur Teilnahme am öffentlichen Leben, an Hilfe- und Selbsthilfegruppen und an politischen Diskussionen. Dieser Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaftsordnung gerät bereits ins Wanken, wenn sich die Menschen beobachtet und kontrolliert fühlen, oder gar unter Generalverdacht gestellt sehen. Eine Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte durch Vorratsdatenspeicherung würde insofern eine ernste Gefahr für unser Land darstellen. Dem sollte sich der Deutsche Bundestag entschieden entgegenstellen und durch Drängen auf ein EU-weites Verbot von Vorratsdatenspeicherungen die Freiheitsrechte für alle 500 Millionen Menschen in der EU verteidigen.

Grafiken

Mögliche Grafiken: Anti-VDS-Plakate