Augsburg/Aktionen/Kameratracking2009/Fragenkatalog
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Version vom 22. Januar 2012, 16:21 Uhr von Wir speichern nicht! (Diskussion | Beiträge) (→Fragen an die Stadtwerke)
Vorwort
Die Stadtwerke begründen den Aufbau der Videokameras mit dem Argument der Verkehrslenkung.
Fragen an die Stadtwerke
- Dies ist eine Testfrage
- Wie sieht das Konzept der Verkehrslenkung aus? Wie läuft die Verkehrslenkung konkret ab, man bedenke allein auf der Linie 6 sind 87 Kameras verbaut. Wie sieht eine typische Vorgehensweise aus? Wird bei einem plötzlich querstehenden Auto die nahende Straßenbahn verständigt?
- Wo laufen die Videodaten zusammen? Wurde das Vorgehen schon mal unabhängig auditiert? Können wir uns das mal anschaun?
- Werden und wenn ja wie lange, werden die Daten aufgezeichnet?
- Hat die Polizei oder andere Stellen, außerhalb der Stadtwerke Augsburg Zugriff in direkter oder indirekter Weise Zugriff auf die Videodaten, beispielsweise über Schnittstellen, Einschleifen in die Datenströme oder Anforderungen von Aufzeichnungen?
- In wie weit ist der Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke Augsburg und des Freistaats Bayern in den Betrieb der Videokameras eingebunden?
- Wurden beim Aufbau der Videokameras auch weniger grundrechtsinvasive Möglichkeiten der Verkehrslenkungen in Erwägung bezogen, beispielsweise Magnetschleifen in der Fahrbahn, Loaklisierung der Straßenbahnen mittels GPS oder Radumdrehungszähler oder einer Fahrzeug-Blackbox?
- Welche Kosten sind in den verganenen Jahren für die Anschaffung und den Betrieb des Gesamtsystems "Videokamera zu Verkehrslenkungszwecken" aufgelaufen? Bitte detaillierte Angaben bzgl. einmaliger Investition pro Kamera, allgemeine Kosten z.B. in der Zentrale und laufende Kosten insgesamt und pro Kamera.
- Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Daten von Polizei / Staatsanwaltschaft angefordert?
- In §21a, Satz2 des BayDSG (Bayrisches Datenschutzgesetz) heisst es "Die Videoüberwachung und die erhebende Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen." Mir ist keine der 87 Kameras auf der Linie 6 bekannt, die gemäß dieser Vorgabe ordentlich gekennzeichnet ist. Ist mit einem Vollzug zu rechnen und bis wann? In diesem Zusammenhang sei auf eine Entscheidung der 10. Kammer des Hannoveraner Verwaltungsgerichts vom 14.07.2011 verwiesen (10 A 5452/10)
Fragen an die Polizei Augsburg
- In wie vielen Fällen, waren Bilder / Bildsequenzen die einzigen Beweise in einem Verfahren?
- Bei welchen Delikten wurden wie oft bei den Stadtwerken angefragt? (Auszug aus einer Statistik wäre sinnvoll, der Datenschutzbeauftragte / Staatsanwaltschaft sollte die in jedem Fall führen)