Augsburg/Aktionen/Kameratracking2009/Fragenkatalog
Vorwort
Die Stadtwerke begründen den Aufbau der Videokameras mit dem Argument der Verkehrslenkung.
Fragen an die Stadtwerke
- Wie sieht das Konzept der Verkehrslenkung aus? Wie läuft die Verkehrslenkung konkret ab, man bedenke allein auf der Linie 6 sind 87 Kameras verbaut. Wie sieht eine typische Vorgehensweise aus? Wird bei einem plötzlich querstehenden Auto die nahende Straßenbahn verständigt?
- Wo laufen die Videodaten zusammen? Wurde das Vorgehen schon mal unabhängig auditiert? Können wir uns das mal anschaun?
- Werden und wenn ja wie lange, werden die Daten aufgezeichnet?
- Hat die Polizei oder andere Stellen, außerhalb der Stadtwerke Augsburg Zugriff in direkter oder indirekter Weise Zugriff auf die Videodaten, beispielsweise über Schnittstellen, Einschleifen in die Datenströme oder Anforderungen von Aufzeichnungen?
- In wie weit ist der Datenschutzbeauftragte der Stadtwerke Augsburg und des Freistaats Bayern in den Betrieb der Videokameras eingebunden?
- Wurden beim Aufbau der Videokameras auch weniger grundrechtsinvasive Möglichkeiten der Verkehrslenkungen in Erwägung bezogen, beispielsweise Magnetschleifen in der Fahrbahn, Loaklisierung der Straßenbahnen mittels GPS oder Radumdrehungszähler oder einer Fahrzeug-Blackbox?
- Welche Kosten sind in den verganenen Jahren für die Anschaffung und den Betrieb des Gesamtsystems "Videokamera zu Verkehrslenkungszwecken" aufgelaufen? Bitte detaillierte Angaben bzgl. einmaliger Investition pro Kamera, allgemeine Kosten z.B. in der Zentrale und laufende Kosten insgesamt und pro Kamera.
- Wie oft wurden in den vergangenen Jahren Daten von Polizei / Staatsanwaltschaft angefordert?
- In §21a, Satz2 des BayDSG (Bayrisches Datenschutzgesetz) heisst es "Die Videoüberwachung und die erhebende Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen." Mir ist keine der 87 Kameras auf der Linie 6 bekannt, die gemäß dieser Vorgabe ordentlich gekennzeichnet ist. Ist mit einem Vollzug zu rechnen und bis wann? In diesem Zusammenhang sei auf eine Entscheidung der 10. Kammer des Hannoveraner Verwaltungsgerichts vom 14.07.2011 verwiesen (10 A 5452/10)
Fragen an die Polizei Augsburg
- In wie vielen Fällen, waren Bilder / Bildsequenzen die einzigen Beweise in einem Verfahren?
- Bei welchen Delikten wurden wie oft bei den Stadtwerken angefragt? (Auszug aus einer Statistik wäre sinnvoll, der Datenschutzbeauftragte / Staatsanwaltschaft sollte die in jedem Fall führen)
Neue Entwicklung Mitte September 2012
Ein etwas spontaner Anruf bei den Datenschutzbeauftragten der Stadtwerke Augsburg hat uns folgende Informationen gegeben: Die Stadtwerke nutzen ausschließlich analoge, pane-Kameras, d.h. die in länglicher Form. Sie betreiben keine Dome/Kuppel/Glocken-Kameras. Die Auflösung sei, laut Auskunft der Datenschutzbeauftragten zu gering, als dass Kennzeichen oder Gesichter zu erkennen wären. Der Einsatzzweck ist ausschließlich die Passage der Bus&Straßenbahntrassen zu gewährleisten und um den Überblick an verkehrstechnischen Knotenpunkten zu gewinnen, im Falle von Störungen im Verkehrsfluss. Eine Aufzeichnung findet bei den Stadtwerken findet nicht statt. Aus rechtlicher Sicht ist der Betrieb durch den bayrischen Datenschutzbeauftragten abgesegnet und soweit genehmigt. Die gefundenen Dome-Kameras werden vom Tiefbauamt der Stadt Augsburg betrieben. Auf die mangelnde Kennzeichnung angesprochen, entgegenete mir die Datenschutzbeauftragte, dass am Automat ein Aufkleber angebracht wäre. Ich persönlich würde damit aber nur die Kamera im Automaten, die im Zusammenhang mit der Notruffunktion aktiviert wird verbinden und nicht alle, die auch auf die Haltestellen gerichtet sind. Dazu gleich ein wichtiger Punkt: Die Polizeidirektion Schwaben hat über eine Zusatzvereinbarung mit den Stadtwerken die Genehmigung auf den Bildstrom sämtlicher Kameras zuzugreifen, d.h. die Stadtwerke stellen die Geräte zur Verfügung und die Polizei kann die Kameras mitnutzen. Zum Prozess der Genehmigung neuer Kameras innerhalb der Stadtwerke wurde mir gesagt, dass die Datenschutzbeauftragten weder direkt in den Arbeitsprozess integriert sind, noch eine tatsächliche Ortsbegehung vollzogen haben und sich einzelne oder jede Kamera mal vor Ort angeschaut haben. Im Nachhinein hätte es wohl schon den Fall gegeben, dass die Kollegen durch die Datenschutzbeauftragten gerügt wurden, weil unabgesprochenerweise eine Dome-Kamera aufgebaut wurde. Die wurde wieder abgebaut. Zur Übertragung der Bilder in die Leitwarte noch ein paar Worte: Ich habe nachgefragt, in wie weit das System gegen missbräuchliches Ausleiten der Daten auf einen USB-Stick gesichert sei. Die Antwort war, dass es technische Hürden gibt und durch ein rollenbasiertes Modell, der Bediener/die Bedienerin nicht einfach den nichtexistierenden Aufnahme-Knopf drücken kann. Eine generelle Kosten-Nutzen-Rechnung über die Kameras oder die Diskussion über technische Lösungen, die ohne Kameras auskommen, z.B. Infrarotsensoren im Gehsteig oder Magnetschleifen in der Fahrbahndecke wurde nicht geführt. Für ersteres seien die Datenschutzbeauftragten jedoch auch die falschen Adressaten.