Informationsfreiheitsgesetz
Version vom 18. Juni 2008, 21:12 Uhr von Wir speichern nicht! (Diskussion | Beiträge)
Informationsfreiheitsgesetze gewähren Bürgern in Einblicke zu allen Informationen (mit Einschränkungen) in öff. Verwaltungen (Öffentlichkeitsprinzip) und regeln die entsprechenden Rechte und legen die Verfahrensweisen fest.
Die Informationsfreiheitsgesetze stellen ein gutes Werkzeug dar um Öffentlichkeit herzustellen.
Beispiele erfolgreichen Einsatzes
Umsetzung
- Ländergesetze gibt es auf Länderebene in:
- Brandenburg (1998)
- Berlin (1999)
- Schleswig-Holstein (2000)
- Nordrhein-Westfalen (2002)
- Mecklenburg-Vorpommern (2006)
- Hamburg (2006)
- Bremen (2006)
- Saarland (2006)
- Der Bund verabschieded 2005 das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes