Das Bundesverfassungsgericht folgt in großen Teilen den Antrag auf Erlass einer einstweiliger Anordnung gegen das Bayerischer Versammlungsgesetz

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Verschickt (27.2.09)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesverfassungsgericht folgt in großen Teilen Antrag auf Erlass einer einstweilige Anordnung gegen das Bayerischen Versammlungsgesetz.

Die heutige Eilentscheidung des BVerfG ist eine gute Nachricht für alle, die das Grundrecht, sich als Bürger einer Demokratie auf friedliche und ungehinderte Weise zu versammeln, für unverzichtbar halten. Es ist gleichzeitig eine Ohrfeige für die konservativen Kräfte, welche den Ausbau eines Überwachungsstaates immer weiter vorantreiben.

Die CSU und die von ihr geführte Staatsregierung mit Innenminister Herrmann wollten den Bürgern das Demonstrieren durch eine Vielzahl von bürokratischen Schikanen schwer machen. Alle Versammlungen sollten möglichst lückenlos erfasst und kontrolliert werden - und zwar unabhängig von Größe und Gefahrenpotenzial. Diesem Kontroll- und Überwachungswahn hat das BVerfG zunächst ein Ende gesetzt.

Ebenso sind zahlreiche Bußgeldvorschriften vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Die zu Grunde liegenden Bestimmungen für Teilnehmer, Leiter und Veranstalter sind nach Meinung des BVerfG viel zu unbestimmt und schwammig. Jeder einzelne Versammlungsteilnehmer sei so der Behördenwillkür bei deren Auslegung ausgesetzt.

Das BVerfG hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es sich um eine Eilentscheidung handelt. Nach der Tradition des Gerichts wird in diesem Eilverfahren nur behutsam in die Kompetenz des Gesetzgebers eingegriffen und insbesondere nur dann, wenn der festgestellte Gesetzesmissstand offensichtlich ist. Davon das BVerfG offenbar in diesem Fall ausgegangen ist. Die endgültige Entscheidung über das Bayerische Versammlungsgesetz im Gesamten bleibt der Hauptsacheverhandlung vorbehalten. Die beschwerdeführenden Rechtsanwälte Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler sagten: "Mit der Eilentscheidung hat das Gericht deutliche Hinweise gegeben, dass das Bayerische Versammlungsgesetz in seiner verabschiedeten versammlungs- und demokratiefeindlichen Tendenz keinen Bestand haben wird."

Die Entscheidung des BVerfG ist auch ein deutliches Signal in Richtung derjenigen Länder, die sich, wie Baden-Württemberg und Niedersachsen, anschicken, dem bayerischen Beispiel zu folgen. Wir gehen davon aus, dass diesen Bestrebungen zumindest bis zur Entscheidung der Hauptsache ein Riegel vorgeschoben ist.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung München, der an der Verfassungsbeschwerde beteiligt ist, begrüßt ausdrücklich diese Entscheidung. Frieder Wittmann stellt fest: "Das BVerfG hat erneut in eindrucksvoller Weise den Gesetzgeber an die Errungenschaften des Grundgesetzes erinnert. Wir hoffen, dass die Regierenden nun endlich von Ihrem Kurs Richtung Überwachungsstaat abweichen und die Segel wieder nach dem Wind der Freiheit ausrichten".

Pressekontakt (bitte nicht veröffentlichen):

  • Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, OG München
  • R. 'ValiDOM' Jungnickel
  • Tel: 0172 78 200 75
  • email: muenchen bei vorratsdatenspeicherung.de

Viele Grüße, Ihr AK Vorrat, OG München http://muenchen.vorratsdatenspeicherung.de