Ortsgruppen/Hannover/LKA Niedersachsen und Ueberwachung

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Das LKA Niedersachsen verlangt nach weiteren Überwachungsmaßnahmen

HAZ-Artikel vom 15.8.2009

Damit hat alles angefangen...

In einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 15.8.2009 mit der Überschrift "LKA will mehr Überwachung" verlautete der Direktor des niedersächsischen Landeskriminalamt, Herr Uwe Kolmey, dass er sich eine deutliche Ausweitung der Befugnisse für seine Behörde (nicht nur) im Zusammenhang mit präventiver Telefonüberwachung wünscht.

Es geht also konkret darum, dass das LKA in größerem Umfang als heute Telefongespräche von Bürgern abhören lassen möchte, denen keine Straftat zur Last gelegt werden kann.

Herr Kolmey sagt unter anderem: "Ich finde es unbefriedigend, dass unsere Polizei erst dann abhören kann, wenn eine Straftat begangen wurde."

Untermauert wird diese Forderung mit der Präsentation von Erfolgen beim Abwenden von Selbstmordabsichten und beim Wiederauffinden vermisster Jugendlicher im Zusammenhang mit der ebenfalls heute bereits im Einzelfall erlaubten Ortung von Handygeräten.

Andererseits hält sich der Zeitungsartikel mit genaueren Details zu den Zahlenangaben sehr zurück, so dass bei genauerer Hinsicht ein sehr schwammiger Eindruck der Argumentation entsteht.

Der Artikel fand sich in der Print-Ausgabe der HAZ auf der Titelseite.


Offener Brief und Pressemitteilung vom 19.8.2009

Weil wir die angedeuteten Absichten des LKA bedenklich gestimmt haben und wir uns für mehr Details und klarere Aussagen interessiert haben, haben wir am 19.8.2009 mit einer Pressemitteilung und einen Offenen Brief an Herrn Kolmey reagiert.

Wir wollten nämlich nicht verschweigen, dass das Land Niedersachsen bereits in 2003 eine sehr ähnliche Vorschrift als Gesetz erlassen hatte, diese aber nach einem Verfahren und Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe von 2005 wieder streichen musste.

Im Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts BvR 668/04 vom 27.7.2005 wurde der § 33a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) im Zusammenhang mit der präventiven Telefonüberwachung als „unvereinbar mit dem Artikel 10 des Grundgesetzes“ und damit als „nichtig“ erklärt.

Das Land Niedersachsen hatte damals sämtliche Prozesskosten zu tragen.

In seinen Leitsätzen zum Urteil schreibt das BVerfG unter anderem:

„Die Länder sind deshalb nicht befugt, die Polizei zur Telekommunikationsüberwachung zum Zwecke der Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten zu ermächtigen.“

In unserem Offenen Brief stellten wir acht Fragen, die sich zum Teil nach den rechtlichen Gegebenheiten, nach konkreteren Angaben zu den gewünschten neuen Befugnissen und zur Klärung der ungenauen Zahlenangaben erkundigten.


Antwort des LKA vom 31.8.2009

Unerwartet schnell erhielten wir von Herrn Kolmey eine Antwort auf unseren Offenen Brief, die uns vorab per E-Mail am 31.8.2009 erreichte.

Leider geht Herr Kolmey in seinen zweieinhalb Seiten langen Schreiben nur auf die Fragen 1, 2 und 6 unseres Offenen Briefes ein.

Weder auf die Fragen zu konkreten Zahlenangaben oder Statistiken noch auf die Fragen zu den detailierten Wünschen der Ausweitung weiterer Überwachungs-Befugnisse haben wir Angaben erhalten.
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