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  • 12:39, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 131(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten-o...)
  • 12:39, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 130(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung oder Rechtspflege dienende Einrichtungen, die nicht auf Landesrecht oder Staatsverträgen zwischen Län...)
  • 12:38, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 129(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Soweit in Rechtsvorschriften, die als Bundesrecht fortgelten, eine Ermächtigung zum Erlasse von Rechtsverordnungen oder allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie ...)
  • 12:37, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 128(Die Seite wurde neu angelegt: * Soweit fortgeltendes Recht Weisungsrechte im Sinne des Artikels 84 Abs. 5 vorsieht, bleiben sie bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung bestehe...)
  • 12:36, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 127(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach [[GG Art 124|...)
  • 12:35, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 126(Die Seite wurde neu angelegt: * Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgege...)
  • 12:35, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 125c(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Recht, das auf Grund des Artikels 91a Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden ist, ...)
  • 12:34, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 125b(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Recht, das auf Grund des Artikels 75 in der bis zum 1. September 2006 geltenden Fassung erlassen worden ist und das auch nach diesem Zeitpunkt als Bu...)
  • 12:34, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 125a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Recht, das als Bundesrecht erlassen worden ist, aber wegen der Änderung des Artikels 74 Abs. 1, der Einfügung des [[GG Art 84|Artikels 84 Abs. 1 Sa...)
  • 12:33, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 125(Die Seite wurde neu angelegt: * Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht, ** 1.soweit es innerhalb einer ode...)
  • 12:33, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 124(Die Seite wurde neu angelegt: * Recht, das Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht. {{NichtoffizielleGesetzf...)
  • 12:32, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 123(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht. *(2) Die vom Deutschen Reich abgeschlossenen St...)
  • 12:32, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 122(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Vom Zusammentritt des Bundestages an werden die Gesetze ausschließlich von den in diesem Grundgesetze anerkannten gesetzgebenden Gewalten beschlossen. *(2) Geset...)
  • 12:32, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 121(Die Seite wurde neu angelegt: * Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl. {{Nichtof...)
  • 12:31, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 120a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Gesetze, die der Durchführung des Lastenausgleichs dienen, können mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, daß sie auf dem Gebiete der Ausgleichsleistungen...)
  • 12:31, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 120(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Sowei...)
  • 12:30, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 119(Die Seite wurde neu angelegt: * In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder, kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die Bundesregier...)
  • 12:28, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 118a(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Neugliederung in dem die Länder Berlin und Brandenburg umfassenden Gebiet kann abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 unter Beteiligung ih...)
  • 12:28, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 118(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann abweichend von den Vorschriften des [[GG Art 29|...)
  • 12:27, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 117(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das dem Artikel 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger al...)
  • 12:27, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 116(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling o...)
  • 12:26, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115l(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundestag kann jederzeit mit Zustimmung des Bundesrates Gesetze des Gemeinsamen Ausschusses aufheben. Der Bundesrat kann verlangen, daß der Bundestag hierübe...)
  • 12:26, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115k(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Für die Dauer ihrer Anwendbarkeit setzen Gesetze nach den Artikeln 115c, 115e und 115g und Rechtsverordnungen, die...)
  • 12:25, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115i(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Sind die zuständigen Bundesorgane außerstande, die notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen, und erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges sel...)
  • 12:25, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115g(Die Seite wurde neu angelegt: * Die verfassungsmäßige Stellung und die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes und seiner Richter dürfen nicht beeinträchtigt ...)
  • 12:25, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115f(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Bundesregierung kann im Verteidigungsfalle, soweit es die Verhältnisse erfordern, ** 1.den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiete einsetzen; **2.außer d...)
  • 12:24, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115e(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Stellt der Gemeinsame Ausschuß im Verteidigungsfalle mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens mit der Mehrheit seiner Mitglieder f...)
  • 12:20, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115d(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Für die Gesetzgebung des Bundes gilt im Verteidigungsfalle abweichend von Artikel 76 Abs. 2, Artikel 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 4...)
  • 12:19, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115c(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund hat für den Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf den Sachgebieten, die zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehö...)
  • 12:18, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115b(Die Seite wurde neu angelegt: * Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls-und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über. {{NichtoffizielleGesetz...)
  • 12:18, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit ...)
  • 12:18, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 115(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen...)
  • 12:17, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 114(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nä...)
  • 12:17, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 113(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Gesetze, welche die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgaben des Haushaltsplanes erhöhen oder neue Ausgaben in sich schließen oder für die Zukunft mit s...)
  • 12:16, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 112(Die Seite wurde neu angelegt: * Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabwei...)
  • 12:15, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 111(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Ist bis zum Schluß eines Rechnungsjahres der Haushaltsplan für das folgende Jahr nicht durch Gesetz festgestellt, so ist bis zu seinem Inkrafttreten die Bundesre...)
  • 12:15, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 110(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die A...)
  • 12:14, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 109(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. *(2) Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erforde...)
  • 12:13, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 108(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und die Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemein...)
  • 12:12, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 107(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Das Aufkommen der Landessteuern und der Länderanteil am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer stehen den einzelnen Ländern insoweit zu, als d...)
  • 12:12, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 106a(Die Seite wurde neu angelegt: * Den Ländern steht ab 1. Januar 1996 für den öffentlichen Personennahverkehr ein Betrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zu. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, ...)
  • 12:11, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 106(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu: ** 1.die Zölle, ** 2.die Verbrauchsteuern, soweit sie nicht nach Absatz ...)
  • 12:11, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 105(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole. *(2) Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, ...)
  • 12:10, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 104b(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und de...)
  • 12:02, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 104a(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt. *(...)
  • 12:02, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 104(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene P...)
  • 12:01, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 103(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. *(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat be...)
  • 12:00, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 102(Die Seite wurde neu angelegt: * Die Todesstrafe ist abgeschafft. {{NichtoffizielleGesetzfassung}} ==Folgegesetze bzw. konkrete Verstöße gegen Grundgesetz Art 102== * * ==Mögliche Folg...)
  • 12:00, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 101(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. *(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz err...)
  • 11:59, 15. Jun. 2008 (Versionen) (Unterschied) GG Art 100(Die Seite wurde neu angelegt: *(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um...)

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