Arbeitsgruppe Online-Durchsuchung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. November 2007, 02:54 Uhr

Als Online-Durchsuchung wird der heimliche staatliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze bezeichnet. Der Begriff umfasst dabei sowohl den einmaligen Zugriff (Online-Durchsicht) wie auch eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Überwachung (Online-Überwachung). Als bisher in Deutschland gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Methode staatlicher Informationsgewinnung soll die Online-Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung, zur polizeilichen Gefahrenabwehr oder zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung durchgeführt werden.
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Argumente gegen die Online-Durchsuchung

Heimlichkeit als Widerspruch zum Wesen einer rechtsstaatlichen Untersuchungshandlung

Zentrales Problem der Online-Durchsuchung ist die Heimlichkeit als Widerspruch zum Wesen einer rechtsstaatlichen Untersuchungshandlung. Der Aspekt von Transparenz und Nachhaltigkeit staatlichen Handelns ist untrennbar mit dem Kern der Rechtsstaatsidee verbunden. Eine heimlich gestaltete Untersuchung entspricht daher nicht den Anforderungen von Art. 20 und insbesondere 13 GG und den Justizgrundrechten in materieller Hinsicht.

Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums widerspricht in weiten Teilen den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte.

Eingriff in die Privatsphäre

Die Online-Durchsuchung stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre dar, da Menschen auf ihrer Festplatte heutzutage viele höchstprivate Informationen speichern (z.B. Bilder, Videos, Briefe). Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung kann von Programmen technisch nicht gewährleistet werden, da diese die Bedeutung von Daten nicht verstehen können. Auch ein Filtern nach Schlüsselwörtern ist nicht zielführend ist, sodass im Endeffekt die gesamte Festplatte eines Verdächtigen übertragen und duchgesehen werde müsste. Die stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen dar.

Unrealistische Zielstellung

Es ist unwahrscheinlich, dass die Zielstellung der Bekämpfung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität mit Online-Durchsuchungen erreicht werden kann, da gerade diese Personengruppen sich gegen die Zugriffe auf einfache Weise schützen können.

Weiterhin ist nicht klar wie gerichtsverwertbare Beweise festgehalten werden sollen.

Die Verhältnismäßigkeit ist bei der Online-Durchsuchung nicht gegeben da der Bundestrojaner nur bei technisch unbegabten Terroristen funktionieren kann und bei diesen herkömmliche Ermittlungsmethoden ausreichend sind. Auch gerät der Staat in einen Zielkonflikt, da einerseits das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die IT-Sicherheit fördert, andererseits diese durch die Maßnahmen zur Online-Durchsuchung verhindern würde.

Missbrauchsgefahr

Ein Missbrauch der verschiedenen Überwachungsbefugnisse ist wahrscheinlich. So wurde beispielsweise kürzlich bekannt, dass ein Mitarbeiter des BND die technischen Möglichkeiten zu privaten Zwecken nutzte.

Staatliche Förderung von Hackern

Der Einkauf von Less-Than-Zero-Day-Exploits für den Einsatz von Trojanischen Pferden kommt einer staatlichen Förderung des Hacker-Untergrunds gleich und hat eine Erhöhung der allgemeinen Bedrohungslage zur Folge.

Arbeitsgruppe Onlindurchsuchungen

Das Projekt Arbeitsgruppe Onlinedurchsuchung befindet sich gegenwärtig in der Organisationsphase.

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