Arbeitsgruppe Online-Durchsuchung
Als Online-Durchsuchung wird der heimliche staatliche Zugriff auf informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze bezeichnet. Der Begriff umfasst dabei sowohl den einmaligen Zugriff (Online-Durchsicht) wie auch eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Überwachung (Online-Überwachung). Als bisher in Deutschland gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Methode staatlicher Informationsgewinnung soll die Online-Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung, zur polizeilichen Gefahrenabwehr oder zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung durchgeführt werden.
Weiterlesen...
Argumente gegen die Online-Durchsuchung
Heimlichkeit als Widerspruch zum Wesen einer rechtsstaatlichen Untersuchungshandlung
Zentrales Problem der Online-Durchsuchung ist die Heimlichkeit als Widerspruch zum Wesen einer rechtsstaatlichen Untersuchungshandlung. Der Aspekt von Transparenz und Nachhaltigkeit staatlichen Handelns ist untrennbar mit dem Kern der Rechtsstaatsidee verbunden. Eine heimlich gestaltete Untersuchung entspricht daher nicht den Anforderungen von Art. 20 und insbesondere 13 GG und den Justizgrundrechten in materieller Hinsicht.
Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums widerspricht in weiten Teilen den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte.
Eingriff in die Privatsphäre
Die Online-Durchsuchung stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre da.
Unrealisitsche Zielstellung
Weiterhin ist es unwahrscheinlich, dass die Zielstellung der Bekämpfung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität mit Online-Durchsuchungen erreicht werden kann, da gerade diese Personengruppen sich gegen die Zugriffe schützen werden.
Die Verhältnismäßigkeit ist bei der Online-Durchsuchung nicht gegeben da der Bundestrojaner nur bei technisch unbegabteren Terroristen funktionieren würde und bei diesen herkömmliche Ermittlungsmethoden ausreichend sind. Auch gerät der Staat in einen Zielkonflikt, da einerseits das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die IT-Sicherheit fördert, andererseits diese durch die Maßnahmen zur Online-Durchsuchung verhindern würde.
Missbrauchsgefahr
Ein Missbrauch der verschiedenen Überwachungsbefugnisse ist wahrscheinlich. So wurde beispielsweise kürzlich bekannt, dass ein Mitarbeiter des BND die technischen Möglichkeiten zu privaten Zwecken nutzte.
Arbeitsgruppe Onlindurchsuchungen
Das Projekt Arbeitsgruppe Onlinedurchsuchung befindet sich gegenwärtig in der Organisationsphase.
Die Mailingliste kann hier aboniert werden.