Chronik der Vorratsdatenspeicherung

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Eine chronologische Übersicht zur Vorratsdatenspeicherung.

Siehe auch: Chronik des Überwachungsstaates

2002

  • August: Die Vorratsdatenspeicherung wird auf europäischer Ebene erstmals ernsthaft erörtert. Die rechtskonservative dänische Regierung, die damals die Ratspräsidentschaft innehat, legt einen Entwurf für einen entsprechenden Rechtsakt vor. Der Entwurf sieht eine Speicherfrist von zwölf Monaten vor. Er findet allerdings keine Mehrheit.

2004

  • 28. April: Die Regierungen von Frankreich, Irland, Schweden und des Vereinigten Königreichs bringen den Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung in den Ministerrat ein. [1]

2005

  • 17. Februar: Bundestag bekräftigt Nein zur Vorratsdatenspeicherung und fordert die Bundesregierung auf, einen etwaigen Beschluß auf europäischer Ebene nicht mitzutragen. (einstimmig) [2][3]
  • 21. September: Entwurf der EU-Kommission und des Rates für eine Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: [4]
  • 14. Dezember: Eine "große Koalition" aus Konservativen und Sozialdemokraten stimmt im Europaparlament einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu. [5]
  • 29. Dezember: Auf dem 22C3 gründet sich der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

2006

  • 3. Februar: Die endgültige Fassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird vorgelegt. [6]
  • 15. März: Das Europäische Parlament entscheidet über die Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten. [7]
  • 13. April: Die Europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung wird veröffentlicht.
  • 3. Mai: Die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft.
  • 1. Juni: Irland und die Slowakei erheben beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die umstrittene EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten. [8]
  • 17. September: Die Humanistische Union beschliesst auf dem Verbandstag eine Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung. [9]
  • 20. September: Brüssel bestätigt: USA erhalten Zugriff auf vorratsgespeicherte Kommunikationsdaten. [10]
  • 25. September: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung startet die Kampagne Offene Briefe gegen Totalprotokollierung der Telekommunikation. [11]
  • 6. November: Der Bundesgerichtshof entscheidet dass T-Online Verbindungsdaten nicht mehr speichern darf. [12]
  • 8. November: Zypries stellt einen Entwurf zur Neuordnung der Telekommunikationsüberwachung vor. [13]
  • 15. November: Acht Bürgerrechtsorganisationen stellen eine Videobotschaft an die Kanzlerin vor, in der ein Stopp der geplanten Vorratsspeicherung gefordert wird. [14]
  • 22. November: Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützer rufen auf sich an einer Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung zu beteiligen. [15]
  • 23. November: Bereits einen Tag nach dem Aufruf zur Sammelklage haben 3600 Menschen ihre Teilnahme angekündigt. [16]
  • 11. Dezember: Ein Jahr nach dem Beschluss des Europaparlaments machen Blogger mit einer Verhüllung ihrer Internetseiten auf die Totalprotokollierung der Telekommunikation aufmerksam. [17]

2007

  • 16. Januar: Der amerikanische Justizminister Alberto Gonzales kündigt an, mit dem Kongress über ein Pflichtspeichergesetz für Provider zu sprechen. [18]
  • 24. Januar: Es wird bekannt dass diverse Anbieter die Vorratsdatenspeicherung trotz fehlender gesetzlicher Grundlage bereits praktizieren. [19]
  • 20. Februar: Einige Provider verkürzen die Speicherdauer dynamischer IPs auf sieben Tage. [20]
  • 20. März: Die dpa-Tochter news aktuell und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger veranstalten im Haus der Presse in Berlin eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "Staat surft mit". [21]
  • 6. April: Im Zuge der Korruptionsuntersuchung waren im BKA etwa drei Millionen Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich aus dem eigenen Haus erfolglos ausgewertet worden. [22]
  • 17. April: Ein Aktionsbündnis zahlreicher Medienvereinigungen fordert das Bundeskabinett auf dem Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen. [23]
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Kunstaktion während dem Beschluss des Bundeskabinetts
  • 18. April: Das Bundeskabinett beschliesst den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. [24] Zeitgleich findet vor dem Reichstagsgebäude erstmals eine Kunstaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. [25]
  • 26. April: Das Parlament in Südkorea diskutiert eine drei- bis zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung [26]
  • 30. April: In Frankreich wird ein Regierungsvorschlag zur einjährigen Vorratsspeicherung diskutiert der weit über die EU-Vorgaben hinausgeht. [27]
  • 25. Mai: Die Wirtschaftskammer protestiert gegen das Vorhaben der österreichischen Regierung, die Verbindungsdaten über EU-Richtlinie hinausgehend ein ganzes Jahr lang zu speichern. [28]
  • 31. Mai: Die Humanistische Union veranstaltet das "Republikanische Vesper" zum Thema "Wer unschuldig bleiben will telefoniere nicht". [29]
  • 5. Juni: Laut einer Umfrage der Zeitschrift Stern, sprechen sich 54% der Befragten gegen die Vorratsdatenspeicherung aus. [30]
  • 27. Juni: Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veröffentlicht ein Gutachten zum Gesetzesentwurf. [31]
  • 12. Juli: Auf einer Podiumsveranstaltung des AK Vorrat und des Seminars für angewandte Unsicherheit werden die technischen, rechtlichen und politischen Implikationen der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. [32]
  • 31. August: In Berlin findet ein europäisches Strategietreffen zur Vorratsdatenspeicherung statt. [33]
  • 15. September: Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung läuft gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie ab, darf allerdings für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis längstens zum 15. März 2009 aufgeschoben werden.
  • 17. September: Fachtagung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. [34]
  • 21. September: Im Rechtsausschuss des Bundestages findet eine Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung statt. [35]
  • 22. September: Auf der größten Demonstration für Datenschutz seit zwanzig Jahren wird die Vorratsdatenspeicherung zum zentralen Thema.
  • 28. September: Unter dem Schlagwort „Cybercrime-Konvention“ will die Bundesregierung sensible Daten über unsere Kommunikation, Handystandorte und Internetnutzung an 52 ausländische Staaten. [36]
  • 24. Oktober: Auch innerhalb der SPD gibt es mittlerweile offenen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung. [37]
  • 2. November: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält ab 10:30 Uhr eine Pressekonferenz im Haus der Demokratie und Menschenrechte. [38] Eine Stunde später beginnt die Pressekonferenz des Bundesinnenministeriums zum selben Thema. [39]
  • 5. November: Die für heute eingeplante Abstimmung im Bundestag soll laut der Süddeutschen Zeitung wegen verschoben werden. [40]
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Demonstrationen in über 40 Städten
  • 6. November: In über 40 deutschen Städten finden Demonstrationen gegen die Vorratsdatenspeicherung statt. [41]
  • 8. November: Zahlreiche Internetseitenbetreiber verhüllen ihre Webpräsenz mit einer Trauermeldung. [42]
  • 9. November: Der Deutsche Bundestag debattiert und entscheidet von ca. 12.55-13.55 Uhr über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekomunikationsüberwachung. [43]
  • 23. November: Das Land Berlin legt Widerspruch gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. [44]
  • 30. November: Die Vorratsdatenspeicherung wird in der Länderkammer behandelt. Der Rechtsausschuss des Bundesrats fordert eine noch weitergehende Nutzung, wonach Provider die Daten sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteverwerter herausgeben müssen. [45]
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Die Verfassungsbeschwerde wird eingereicht
  • 26. Dezember: Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit. [46]
  • 31. Dezember: Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wird beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht und gilt in der Bundesrepublik Deutschland mit 30.000 Klägern als größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten. [47] Der frühere nordrhein-westfälische Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) legt zusammen mit Parteikollegen eine seperate Verfassungsbeschwerde ein. [48]
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Die Vollmachten werden dem Bundesverfassungsgericht übergeben

2008

  • 1. Januar: Die Vorratsdatenspeicherung tritt in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
  • 14. Januar: Über 1.000 an private haushalte adressierte falsche Briefe der Polizeidirektion Heidelberg warnen vor der Vorratsdatenspeicherung. [49]
  • 30. Januar: Beim Bundesverfasungsgericht wird die “Zuständigkeit in Sachen Vorratsdatenspeicherung geklärt” [50]
  • 29. Februar: Insgesamt zwölf Kisten mit Vollmachten der 30.000 BürgerInnen die sich an der Verfassungsklage beteiligen werden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
  • 11. März: Das Bundesverfassungsgericht schränkt auf Antrag der acht Erstbeschwerdeführer das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung per einstweiliger Anordnung stark ein. []
  • 8. April: 43 Bürgerrechtsorganisationen und Berufsverbände aus 11 EU-Mitgliedsstaaten bitten den Europäischen Gerichtshof in einem Schriftsatz, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Grundrechten zu erklären. [51]
  • 9. Mai: Zum Abschluss der RIPE-Tagung in Berlin diskutiert die Internet Society, German Chapter e.V. zusammen mit dem innenpolitischen Sprecher der SPD Dieter Wiefelspütz, Vertretern des AK Vorrat und Mitgliedern der ISOC über die Vorratsdatenspeicherung. [52]
  • 20. Mai: Das britische Innenministerium plant eine zentrale Datenbank für TK-Vorratsdatenspeicherung. [53]
  • 27. Mai: Kriminalbeamte fordern zentrale Datenbank für Verbindungsdaten. [54]
  • 9. Juni: Der Europäische Gerichtshof setzt den Termin für die Verhandlung der Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für den 1. Juli fest. [55]
  • 16. Juni: Ver.di legt Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. [56]
  • 1. Juli: Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Vorratsdatenspeicherung. [57]
  • 3. September: Die Bundesregierung legt erste Zahlen zur Nutzung der TK-Vorratsdaten vor. [58]
  • 25. September: Angesichts massiver öffentlicher Proteste will die schwedische Regierung das umstrittene neue Daten-Überwachungsgesetz abmildern. [59]
  • 14. Oktober: Der zuständige Generalanwalt hat heute eine Stellungnahme gegenüber dem Europäischen Gerichtshof abgegeben, wonach die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung formal ordnungsgemäß beschlossen worden sei. [60]
  • 23. Oktober: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft Anbieter zum Boykott der Vorratsdatenspeicherung auf. [61]
  • 6. November: Das Bundesverfassungsgericht schränkt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weiter ein, sodass der Abruf bis zur Hauptverhandlung zu polizeipräventiven Zwecken nur “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr” erlaubt ist. [62]
  • 3. Dezember: Laut ersten Angaben zur Nutzung der Vorratsdatenspeicherung gaben Richter innerhalb von drei Monaten den Zugriff auf gespeicherte Telefon- und Internet-Verbindungsdaten für fast 2200 Ermittlungsverfahren frei. [63]
  • 3. Dezember: Der Rechtsausschuss des Bundestags verabschiedet den umstrittenen Entwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung. [64]

2009

  • 2. Januar: Die Bundesregierung wirft den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung "systematische" Fehler vor. [65]
  • 16. Januar: Das Berliner Verwaltungsgericht entbindet die Mobilfunk-Anbieter Talkline, Debitel, Mobilcom, Klarmobil und callmobile vorerst von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. [66]
  • 28. Januar: Die Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du Net, European Digital Rights und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordern das Europäische Parlament auf, die sogenannte freiwillige Vorratsdatenspeicherung nicht zu verabschieden. [67]
  • 3. Februar: Das Verwaltungsgericht Berlin befreit einen weiteren Internet-Provider von der Vorratsdatenspeicherung. [68]
  • 10. Februar: Der Europäische Gerichtshof weist eine Klage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ab, da diese formal nicht zu beanstanden sei. Zu Datenschutzfragen und anderen inhaltlichen Aspekten, äußerten sich die Richter nicht. [69]
  • 11. Februar: Die Homepage von Innenminister Wolfgang Schäuble wird gehackt. Mehrere Stunden lang ist dort "VISIT: --> Vorratsdatenspeicherung <--" zu lesen. [70]
  • 27. Februar: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erklärt als erstes deutsches Gericht die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als ungültig, weil sie unverhältnismäßig in die Menschenrechte nach EMRK eingreift. [71]
  • 15. März: Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung läuft gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie auch für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail ab.
  • 25. März: In Grossbritannien soll die Vorratsdatenspeicherung auch auf soziale Netzwerke ausgeweitet werden.[72]
  • 9(?). April: Unter Nutzung der Vorratsdaten: Spiegel-Online, 16.April: Ermittler heben mutmaßlichen Kinderporno-Tauschring aus
  • 6. Juli: Der Chaos Computer Club gibt auf Wunsch des Bundesverfassungsgerichts eine Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung. [73]