Aktionstag 2011/Einladung

Aus Freiheit statt Angst!
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Abgeordnete zum Gespräch einladen

Am 14.12. werden die meisten Abgeordneten wahrscheinlich nicht in ihrem Büro anzutreffen sein. Daher haben wir im Wiki ein Standardanschreiben für eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch vorbereitet. Es ist wichtig, dass die Abgeordneten mit Menschen vor Ort aus ihrem Wahlkreis konfrontiert werden. Aus unserer Sicht ist dies der beste Weg, Abgeordnete von den Gefahren der Vorratsdatenspeicherung zu überzeugen. Macht ihnen klar, dass sie durch ihre Position Wählerstimmen verspielen und ihre Wiederwahl riskieren!

Falls ihr selbst nicht mit den Abgeordneten reden möchtet, könnt ihr ein positives Gesprächsangebot auch an die Freiheitsredner weiterleiten. Mit Sicherheit findet sich dort jemand der die Abgeordneten überzeugen möchte. Wenn ihr Unterstützung bei der Vorbereitung eines Treffens mit einem Abgeordneten braucht, schickt uns einfach eine kurze Info an kontakt [ät} vorratsdatenspeicherung [punkt] de und wir versuchen euch zu helfen.

Musteranschreiben

(Ort), 14. Dezember 2011

Sehr geehrte/r Frau/Herr...,

am 14. Dezember 2005 stimmte das EU-Parlament einer Richtlinie zu, derzufolge Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden sollen, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Zur verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar sein, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. In Verbindung mit anderen Informationen soll zudem eine IP-Vorratsdatenspeicherung die Nutzung des Internet nachvollziehbar machen.

Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Im Zuge einer Vorratsdatenspeicherung werden ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt. Damit höhlt eine Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Datenpannen und -missbrauch. Sie untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern. Sie beeinträchtigt insgesamt die Funktionsbedingungen unseres freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens. Die enormen Kosten einer Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben steigen gegenüber den bisherigen Schätzungen deutlich und sind ohne Erstattungsregelung von den über 6.000 betroffenen Telekommunikationsunternehmen in Deutschland zu tragen. Dies zieht Preiserhöhungen nach sich, führt zur Einstellung von Angeboten und belastet mittelbar auch die Verbraucher.

Untersuchungen belegen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützte. Dagegen kostet sie Millionen von Euro, gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger, beeinträchtigt vertrauliche Kommunikation und ebnet den Weg in eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die gesamte Bevölkerung.

Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof im Anschluss an den Verfassungsgerichtshof Rumäniens eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für unvereinbar mit der Europäischen Grundrechtecharta erklären wird. In der Zwischenzeit kann die Bundesregierung eine Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung genehmigen lassen (Art. 114 Abs. 4 AEUV) und nötigenfalls die Genehmigung einklagen.

Zum sechsten Jahrestag des Beschlusses der EU-Richtlinie am 14.12.2011 demonstrieren wir vor Ihrem Wahlkreisbüro gegen die laufenden Verhandlungen über eine verdachtslose Aufzeichnung unseres Telefon-, Handy-, Internet- und E-Mail-Nutzungsverhaltens. Wir möchten Sie damit darauf aufmerksam machen, dass viele Bürgerinnen und Bürger auch Ihres Wahlkreises die Wiedereinführung einer verdachtslosen Vorratsspeicherung unserer Kontakte und Bewegungen ablehnen. Unsere Aktion ist Teil eines bundesweiten Aktionstages, an dem in über 20 deutschen und europäischen Städten Protestaktionen gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung stattfanden. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach aus diesem Jahr lehnen zwei Drittel der Bundesbürger - auch die große Mehrheit der Wähler/innen von CDU, CSU und SPD - eine verdachtslose Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten ab.

Wir appellieren an Sie, sich ungeachtet des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens grundsätzlich von der Forderung nach einer neuerlichen umfassenden und verdachtsunabhängigen Speicherung von Telekommunikationsdaten zu distanzieren. Stattdessen rufen wir Sie auf, sich klar für eine Abschaffung des EU-weiten Zwangs zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen, damit jeder europäische Staat wieder selbst über die Gewährleistung des Kommunikationsgeheimnisses seiner Bürgerinnen und Bürger entscheiden kann.

Gerne würden wir uns mit Ihnen persönlich über das Problem der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung und Ihre Haltung dazu unterhalten. Bitte nennen Sie uns einen Termin, zu dem ein Gedankenaustausch möglich ist.

Mit freundlichem Gruß,

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