Aktionstag 2011/Versammlungsanmeldung

Aus Freiheit statt Angst!
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Informationen zur Anmeldung

Wenn ihr eure Aktion im öffentlichen Raum durchführt und mehr als zwei Personen seid, gilt dies als Versammlung. Diese muss spätestens 48 Stunden zuvor angemeldet werden, wenn ihr euch nicht erst später zu einer Aktion entschließt. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich, keine Genehmigung. Eine telefonische oder per Fax oder E-Mail versandte Anmeldung genügt (zuständige Behörde siehe hier).

Bloß nicht erschrecken, denn das Anmelden geht ganz unkompliziert und je nach Behörde auch recht schnell:

Eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel nicht anzumelden und ohne Anmeldung durchzuführen, ist strafbar bzw. ordnungswidrig. Ist eure Aktion nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet worden, stellt sie gleichwohl eine legale Versammlung dar und darf durchgeführt werden (Versammlungsfreiheit). Jedoch ist ggf. mit einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen versammlungsgesetzliche Regelungen zu rechnen.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine fehlende Anmeldung "nicht schon schematisch zum Verbot oder zur Auflösung einer Veranstaltung berechtigt". In dem Standardkommentar von Dietel/Gintzel/Kniesel zum Versammlungsgesetz heißt es: "Bloße Nichtanmeldung ist kein Auflösungsgrund" (§ 15, Randnummer 121).

Musteranmeldung

Als Muster die Anmeldung der Aktion in Heide:

An den Landrat des Kreises...

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeige ich an, dass 5-10 Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein am 14.12.2011 vor dem Wahlkreisbüro Ingbert Liebing, Hamburger Str. 7, 25746 Heide gegen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung demonstrieren werden. Ich bin Versammlungsleiter. Der Verkehr wird nicht behindert. Geplante Dauer ist 14-15 Uhr. Ich rechne mit 5-10 Teilnehmern.

Mit freundlichem Gruß,

(Name, Anschrift)