Diskussion:Ortsgruppen/Hannover/Niedersaechsisches Versammlungsgesetz
Wenn diese Seite zur Bearbeitung wieder freigeschaltet ist, ist folgender Text einzufügen:
- Am 23.8.2010 antworten wir den Jungen Liberalen Niedersachsen auf ein Schreiben, das Sie uns am 30.7.2010 haben zukommen lassen und in der sie unsere Kritik am Entwurf des Nds. Versammlungsgesetzes als in vielen Punkten nicht nachvollziehbar bewerten.
Ganz schön wäre es, wenn die genannte einstweilige Anordnung des BVerfG mit Quelle und Link zitiert würde, damit man es selbst nachlesen kann. Sonst muss man auf Verdacht Februar 2009 und BVerfG googlen... Hier ist es der Einfachheit halber: (da öffentlich zugänglich) http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html
Im Übrigen ist die Kritik der jungen Liberalen vom 30.7.2010 schwer fehlerhaft. Offenbar hat da niemand vorher ins Versammlungsgesetz geschaut. § 14 BundesVersG sieht die 48 Stunden vor (letzte Änderung war 2008, also immer noch VOR dem Brief der jungen Liberalen). Das hat also nichts mit Rechtsprechung zu tun, wie in dem Brief behauptet wird. -.- -> Ich habe das jetzt in den Text einfließen lassen, allerdings recht polemisch. Hoffe, das ist ok?