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Neues Niedersächsisches Versammlungsgesetz

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Bündnis gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz
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Grundsätzliches

Nach der Vorlage aus Bayern soll auch in Niedersachsen ein eigenes Landesgesetz zum Versammlungsrecht erlassen werden.

Das ist möglich, weil die Zuständigkeit für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes seit der Föderalismusreform 2006 den einzelnen Bundesländern obliegt. Es geht also um ein Landesgesetz, das die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG genauer festlegen soll. (Eine eigentlich schon in 2000 bzw. 2001 geplante Änderung des damals noch bundesweit einheitlichen Versammlungsgesetzes wurde nicht mehr umgesetzt.)

In Ländern, die von der Gesetzgebungskompetenz keinen Gebrauch machen, gilt dagegen weiterhin das Bundesversammlungsgesetz.

Nach Ankündigung von Innenminister Uwe Schünemann sollte der (noch interne) Entwurf im Januar 2009 veröffentlicht und debattiert werden. Bislang ist jedoch noch kein offizieller Gesetzesentwurf veröffentlicht worden.
Herr Jörg Bode (FDP, MdL) hat auf Nachfrage zugesagt, uns den Entwurf zukommen zu lassen, sobald er öffentlich ist (Telefonat und Mail vom 18.12.2008).
Am 9.2.2009 hat Herr Bode in einer persönlichen Mail mitgeteilt, dass es "noch keinen neuen Sachstand" gebe und "also noch keinen in der Diskussion befindlichen Entwurf."
Im August 2009 wird (auch öffentlich in der taz) vermittelt, dass Niedersachsen unter Berücksichtigung der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayrischen Versammlungsgesetz vom Februar 2009 (siehe unten den Link zur Entscheidung) im Herbst dieses Jahres einen neuen Gesetzentwurf einbringen möchte. Dieses hatte uns Herr Schünemann auch in einem persönlichen Gespräch am Tag des offenen Landtags am 7.3.2009 schon so angedeutet.

Nach einigen zwischenzeitlichen Zweifeln daran wird uns am 20.11.2009 durch den Referenten Stefan Wittkop in einem Telefongespräch bestätigt, dass mit dem Einbringen des Koalitionsentwurfs für ein Niedersächsisches Versammlungsgesetz wahrscheinlich etwa im Januar 2010 zu rechnen sein wird. Man befände sich in der Schlußabstimmung innerhalb der CDU-FDP-Koalition - einige Anfragen sind nur noch nicht abschließend diskutiert worden.

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Chronologisch: Vorgänge, Aktionen, Materialien

  • Eine detailierte Gegenüberstellung des alten mit dem geplanten Niedersächsischen Versammlungsgesetz.
  • Eine ähnliche thematische Gegenüberstellung, jedoch inhaltlich reduziert.
  • Offener Brief an die Niedersächsische FDP-Fraktion mit der Forderung einer freiheitlichen Gestaltung des Gesetzes. Übergeben am 11.1.2009 beim FDP-Neujahrsempfang an Philipp Rösler. Am 10.3.2009 haben wir eine Antwort darauf erhalten, inklusive eines FDP-Eckpunktepapieres, welches die Wünsche der FDP an das neue Gesetz ausdrückt.


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  • Ein Flyer von uns zum Thema.
  • Ein FDP-Fake-Flyer anlässlich der FDP-Landesvertreterversammlung zur Wahl der Landesliste für die Bundestagswahl am 14.2.2009 (Innenseite und Außenseite).
  • Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes zu seiner Eilentscheidung vom 17.2.2009 gegen das bayrische Versammlungsgesetz.
  • In der Beantwortung einer Petition (eingegangen am 25.2.2009), in der es vorrangig um das Thema Videoüberwachung geht, nimmt der Innenausschuss des nds. Landtags auch kurz und inhaltsarm Stellung zu dem neuen Versammlungsgesetz.
  • Am 15.5.2009 haben wir vor dem FDP-Bundesparteitag in Hannover Fake-Flyer gegen das neue Niedersächsische Versammlungsgesetz verteilt.
  • Nachdem bekannt geworden ist, dass ein neuer Gesetzesentwurf im Herbst 2009 in den Landtag eingebracht werden soll, haben wir am 15.8.2009 die Besucher des CDU-Landesparteitags in Hildesheim mit einem Flyer begrüßt, in dem wir auch auf die bevorstehende Neuaufstellung des Versammlungsrechts hingewiesen haben. Impressionen: Flyer-Verteiler, Verteiler im Vergleich und die Verteiler-"Konkurrenz".


  • Weil der Präsident der Polizeidirektion Hannover, Uwe Binias, in einem Zeitungsbericht vom 10.10.2009 davon spricht, "in Zukunft verstärkt technische Mittel" bei der Begleitung von Demonstrationen einsetzen zu wollen und "mehr als bisher mit strengeren behördlichen Auflagen operieren" will, haben wir in einem Offenen Brief vom 26.10.2009 nachgefragt, was er genau damit meinen mag.
  • Am 20.11.2009 erkundigen wir uns telefonisch im Innenministerium und sprechen mit dem zuständigen Referenten der Koalition, der das Einbringen des Gesetzesentwurfs unverbindlich für etwa Januar 2010 ankündigt.
  • In der Antwort der Polizeidirektion Hannover vom 26.11.2009 auf unseren Offenen Brief vom 26.10.2009 heißt es u.a., dass die man in Zukunft im Zusammenhang mit Veranstaltungen auch verstärkt auf "Sonderfahrzeuge" setzen will. Im Zusammenhang mit "Volks- Schützen- oder Straßenfesten, Sportveranstaltungen etc." soll stärker als bisher zum Einsatz von Sicherheitsdiensten verpflichtet werden.
  • Am 7.12.2009 geben wir einen Thesenflyer mit Wünschen, Forderungen und Anregungen zum neuen Gesetz heraus und versenden ihn mit einem persönlichen Schreiben an jeden der 153 Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags. (Briefe, Flyer und Briefumschläge/Fertiger Brief/Alle 153 Briefe, kompakt) Begleitet wird diese Aktion durch eine Pressemitteilung.

  • Am 6.1.2010 meldet die Hannoversche Allgemeine Zeitung, dass ihr der neue Gesetzentwurf vorliege und dass von der CDU-FDP-Regierung erwogen wird, den Entwurf statt in einer ersten Lesung in das Plenum sogar gleich in die Ausschussberatung zu geben, was "das Verfahren beschleunigen würde".
  • Am 11.1.2010 wird der Text eines internen Gesetz-Entwurfs vom 13.8.2009 bekannt.
  • Am 12.1.2010 stimmen die jeweiligen Fraktionssitzungen der CDU und FDP über ihren gemeinsamen Entwurf ab. Danach lässt uns die FDP den Entwurf freundlicherweise zukommen.
  • Am 13.1.2010 meldet die taz, dass das Gesetz im Juni 2010 verabschiedet werden soll.
  • Anlässlich des frisch veröffentlichten Entwurfs des Versammlungsgesetzes haben wir die Besucher des FDP-Neujahrsempfang am 17.1.2010 mit 300 Flyern im FDP-Look begrüßt. Kurz nach Beginn des Flyerns ließ uns die FDP des Geländes des Congress Centrums verweisen - wahrscheinlich waren die Inhalte unseres Papiers zu kritisch und weniger glatt und schöngefärbt wie die Aussagen des Fraktionsvorsitzenden Christian Dürr zu diesem Thema. Wir haben uns dann zu dritt an strategischen Stellen knapp außerhalb des verwiesenen Geländes positioniert und weiterverteilt.
  • Am 18.1.2010 veröffentlicht der AK-Vorrat-Hannover seine 10-Punkte-Kritik am CDU-FDP-Gesetzentwurf heraus und bewertet den Entwurf damit als verfassungswidrig.
  • Im Niedersächsischen Landtag findet am 19.1.2010 die erste "Beratung" zum Versammlungsgesetz statt. Von den Reden von Herrn Oetjen (FDP) und Herrn Schünemann (CDU) gibt es einen Mitschnitt.
  • Auch am 19.1.2010 abends gibt der AK-Vorrat-Hannover eine Pressemitteilung mit dezidierter Kritik und der Ankündigung heraus, im Falle des 1:1-Umsetzens der Gesetzesvorlage den Gang nach Karlsruhe zu erwägen.
  • Am 7.6.2010 veranstalten DGB und ver.di-Bildungswerk eine Diskussionsveranstaltung mit den beiden innenpolitisch für das Gesetz verantwortlichen Politikern Hans-Christian Biallas (CDU) und Jan-Christoph Oetjen (FDP) sowie dem Rechtsanwalt Johannes Hentschel und dem DGB-Vorsitzenden Sebastian Wertmüller. Der AK-Vorrat Hannover hat durch einen Rundbrief im Vorfeld versucht, möglichst viele Bürgerinitiativen darüber zu informieren. Kurz vorher sagte Herr Biallas von der CDU seine Teilnahme an der Veranstaltung ab und sorgte leider auch nicht für irgendeine Vertretung seiner Person.
  • Die von der Grünen Jugend Niedersachsen für den 11.8.2010 angemeldete Demonstration für die Versammlungsfreiheit in Niedersachsen haben wir mit Aufrufen in E-Mails, Rundbriefen und einer Pressemitteilung vom 9.8.2011 unterstützt. Mit etwa 160 bis 180 Demonstranten sind wir durch die Fußgängerzone Hannovers gezogen, haben mit Schildern, 400 Stück Hand-Out-Flyern und kurzen Redebeiträgen auf unsere Sorgen und Bedenken hingewiesen. Es war ein sehr sympathischer und gelungener Protest.



  • Am 23.8.2010 antworten wir den Jungen Liberalen Niedersachsen auf ein Schreiben, das Sie uns am 30.7.2010 haben zukommen lassen und in der sie unsere Kritik am Entwurf des Nds. Versammlungsgesetzes als in vielen Punkten nicht nachvollziehbar bewerten, wobei sie selbst allerdings auch von fehlerhaften Grundlagen ausgehen: So behaupten sie, es sei im derzeitigen Bundesversammlungsrecht keine 48-Stunden-Regelung für die Anmeldung vorgesehen, sondern dies sei eine bloße Festlegung der Rechtsprechung. Dies ist falsch: Das (B)VersG ist zuletzt 2008 geändert worden. Seitdem findet sich unter § 14 auch die 48-Stunden-Regelung. Wie heißt es so schön? Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung...
  • In der (nicht-öffentlichen) Innenausschuss-Sitzung vom 1.9.2010 wurde erneut über das Versammlungsgesetz beraten. Anschließend wurde zwar nicht veröffentlich, was besprochen worden ist, trotzdem gab es eine halbtransparente Debatte in den Medien über die weiteren Regelungen zur Bannmeile (HAZ-Artikel).
  • Am 20.9.2010 veröffentlichten wir den letzten GBD-Vorschlag (Vorlage Nr. 15 vom 8.9.2010), der die Grundlage für das neue niedersächsische Versammlungsgesetz darstellt. Einzige wesentliche Veränderung gegenüber dem vorherigen Entwurf: Nun darf in der Bannmeile unter besonderen Auflagen demonstriert werden - aber nur, wenn während des Protestes im Landtag weder Landtag, Präsidium oder Sitzung tagt ... ein schlechter Witz!
  • In der Innenausschuss-Sitzung vom 22.9.2010 wurde das Versammlungsgesetz abschließend behandelt und mit den Stimmen von CDU und FDP zur Annahme empfohlen. Doch wie sieht das Gesetz denn nun aus? Nach einer telefonischen Auskunft aus dem Landtag vom 27.9.2010 werde man den Entwurf als Drucksache in der zweiten Hälfte der Woche vor dem Landtagsplenum veröffentlichen (29.9.-1.10.)... Also nur wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung im Landtag!
  • Vom 29.9. bis zum 2.10.2010 hat ein Mitglied unserer Gruppe 3 Tage und Nächte lang einen Hungerprotest vor dem Niedersächsischen Landtag durchgeführt.
  • Das neue Versammlungsgesetz wurde am 5.10.2010 im Landtag verabschiedet und soll zum 1.2.2011 in Kraft treten.
  • Am 1.2.2011 tritt das neue Versammlungsgesetz NVersG in Kraft. Unbemerkt von der Öffentlichkeit. Es gibt nicht einen einzigen Pressebericht.

Links

Materialien

Flyer des AK-Vorrat mit Bezug zu diesem Thema

(Chronologisch sortiert)


Pressespiegel

Weiteres, unsortiertes

Flashmobs und Versammlungsfreiheit

Pseudonyme Kennzeichnung von Polizeibeamten

Der § 130 StGB: Die Volksverhetzung als Beschränkung der Versammlungsfreiheit

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