Elektronischer Personalausweis

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Am 23. Juli 2008 hat das Bundeskabinett die Einführung des elektronischen Personalausweises mit einem RFID-Chip beschlossen, der ab 1. November 2010 den bisherigen Personalausweis ablösen soll. Neu ist das Scheckkartenformat, ein Chip mit PIN (einmalige Zusatzgebühr) und die digitale Speicherung der Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers, wobei der Bürger die Wahl haben soll, ob seine Fingerabdrücke gespeichert werden. Damit unterscheidet sich der ePA klar vom ePass, in dem die Abgabe des Fingerabdrucks Pflicht ist. Neu gegenüber den bereits im ePass espeicherten Daten ist jedoch, dass diese Daten auch von den gemeindlichen Meldebehörden geändert werden können. Dies ist beispielsweise bei einem Umzug notwendig, damit kein neuer Personalausweis beantragt werden muss.
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Da es bereits den biometrischen Pass gibt, war der entsprechende Ausweis nur konsequent. Nichtsdestotrotz hat er diverse Gegner, die nicht einsehen wollen, warum es notwendig ist, Fingerabdrücke auf ihm zu speichern und ihn zu einer allumfassenden Zugangskarte für elektronische Dienste zu machen. Wem heute die Geldkarte samt PIN abhandenkommt, der verliert die Kontrolle über sein Konto. Wer in Zukunft seinen ePA und die dazugehörige PIN verliert, dem geht sein gesamtes Leben flöten. Im Innenministerium will man den ePA trotzdem, scheint aber einigen Widerstand zu erwarten. Immerhin soll sich ein Mitarbeiter um nichts anderes kümmern als um Medienkampagnen für den neuen Ausweis. ZEIT ONLINE 29.12.2008

Was kann ich tun?

  • Die Aufnahme der Fingerabdrücke und der elektronischen Signatur sind zunächst noch freiwillig. Verzichte darauf!
  • Sei darüber informiert wie sich der auf dem Ausweis enthaltene RFID-Funkchip unschädlich machen lässt: Funkchips in die Mikrowelle

Material

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Pressespiegel