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Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes

Mit der Drucksache 16-0395 des Nds. Landtags vom 21.8.2008 wird eine Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes angestrengt.

In einem Dokument werden die Änderungen der jetzigen Fassung des NVerfSchG gegenübergestellt.

Hierzu gibt es vom 7.1.2009 einen Artikel in der taz-Regionalausgabe Nord: "Niedersachsens Geheimdienst hört mit".

Die GRÜNEN-Fraktion im Nds. Landtag hat per Drucksache 16-0834 vom 12.1.2009 die Streichung der Paragraphen 6a und 6b des Gesetzesentwurfs gefordert, die dem Verfassungsschutz den Lauschangriff (also das Verwanzen und Abhören von Privatwohnungen) erlauben sollen.

Das Gesetz ist dann allerdings dahingehend ungeändert zum 1.2.2009 in Kraft getreten.

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