Europalobbying: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weiteres Vorgehen und Termine ==
 
== Weiteres Vorgehen und Termine ==
  
Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Vorschlag zur Änderung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie präsentieren. Dieser wird dann vom Rat diskutiert werden. Wenn der Rat seine Zustimmung erteilt, wird das Ergebnis im Europaparlament zur Abstimmung gestellt.  
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Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung der Grundrechte geprüft.  
  
Im Sommer wird die EU-Kommission ein "Impact Assesment" zur VDS vorlegen.
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Am 12. Dezember 2013 wird der Generalanwalt seine Stellungnahme vorlegen. In der Mehrzahl der Verfahren folgt der Gerichtshof diesem Plädoyer. Es ist wichtig, darauf öffentlich zu reagieren - entweder um Unterstützung eines Plädoyers auszudrücken, das die Vorratsdatenspeicherung ablehnt, oder um Schwachstellen an einem Plädoyer aufzudecken, dass die Vorratsdatenspeicherung als zulässig erlklärt (in welcher Form auch immer).
 
 
Es gibt vier Optionen für dessen Ausgang:
 
* keine Gesetzgebung
 
* Richtl. behalten wie sie ist
 
* wenig Änderung
 
* große Änderung
 
  
 
Die an der Entscheidung interessierten Interessengruppen:
 
Die an der Entscheidung interessierten Interessengruppen:
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* Europaparlament
 
* Europaparlament
 
* [[europäische NGOs gegen VDS]]
 
* [[europäische NGOs gegen VDS]]
 
'''Was kann ich tun?'''
 
*'''[[DR-Action-Plan|Data retention action plan]], updated 14 May 2011'''
 
*'''[http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Regensburg/Planungen/CallshopMeetingDoku Ruft öffentlich EU-Abgeordnete an -> How-To Callshop Meeting]'''
 
 
Laufende Aktionen
 
* [[VDS-Anfragen]] an deutsche Abgeordnete
 
  
 
Aktionsvorschläge
 
Aktionsvorschläge
 
*[[Brainstorming Europalobbying]]
 
*[[Brainstorming Europalobbying]]
 
  
 
== Abgeordnete und EU-Behörden ==
 
== Abgeordnete und EU-Behörden ==

Aktuelle Version vom 9. Dezember 2013, 01:37 Uhr

Flagge UK.svg english

Nach wie vor besteht die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, welche von den Mitgliedsstaaten eine Umsetzung der Rahmenbedingungen für die Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene fordert. Bei Nichtumsetzung drohen den Mitgliedsstaaten Sanktionen von Seiten der EU. Daher sollte sich unsere Arbeit auch mit der Anfechtung dieser Richtlinie befassen.

Hier finden sich daher einige Hilfestellungen für die Arbeit auf europäischer Ebene

Weiteres Vorgehen und Termine

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof auf Einhaltung der Grundrechte geprüft.

Am 12. Dezember 2013 wird der Generalanwalt seine Stellungnahme vorlegen. In der Mehrzahl der Verfahren folgt der Gerichtshof diesem Plädoyer. Es ist wichtig, darauf öffentlich zu reagieren - entweder um Unterstützung eines Plädoyers auszudrücken, das die Vorratsdatenspeicherung ablehnt, oder um Schwachstellen an einem Plädoyer aufzudecken, dass die Vorratsdatenspeicherung als zulässig erlklärt (in welcher Form auch immer).

Die an der Entscheidung interessierten Interessengruppen:

Aktionsvorschläge

Abgeordnete und EU-Behörden

Infos und Argumentationshilfen

  • Aufnahme der Präsentation zur Vorratsdatenspeicherung am 27.12.2010 auf dem CCC-Kongress

Data Retention in the EU five years after the Directive

Vernetzung

  • 2-wöchentliche Zusammenfassung der Neuigkeiten im EDRi-gram (englisch)

Terminologie

Die Kommunikation auf europäischer Ebene findet zumeist auf Englisch statt. Daher haben sich einige Abkürzungen eingebürgert, mit denen man aber schnell vertraut wird.

  • DR = Data Retention = Vorratsdatenspeicherung
  • MEP = Member of Parliament = Europaabgeordneter
  • EP = European Parliament = Europaparlament
  • DG = Directorate Generale = Generaldirektion (GD) z.B. Inneres
  • Art.29 Group = Data Protection Working Party = Arbeitsgruppe Datenschutz der Datenschutzbeauftragten

Praktische Umsetzung

Siehe auch

Internationale, englischsprachige Seite über die Anti-Vorratsdatenspeicherung-Kampagne auf europäischer Ebene