Kontoinformationen und Verwendung von Geldern: Unterschied zwischen den Versionen
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* Über die [[Mailinglisten#Verschiedene_Mailinglisten | Mailingliste]] wird im AK Vorratsdatenspeicherung Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Ausgabe für ein konkretes Projekt oder eine konkrete Aktion getätigt werden soll. Ersatzweise kann - nach einer Diskussion - auch eine Abstimmung erfolgen. | * Über die [[Mailinglisten#Verschiedene_Mailinglisten | Mailingliste]] wird im AK Vorratsdatenspeicherung Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Ausgabe für ein konkretes Projekt oder eine konkrete Aktion getätigt werden soll. Ersatzweise kann - nach einer Diskussion - auch eine Abstimmung erfolgen. | ||
− | + | :*Gezahlt werden kann immer nur gegen schriftlichen Nachweis, also ordentliche Quittung/Rechnung, aus der hervorgehen muss, dass das Geld für eine Aktion, ein Projekt des AK Vorratsdatenspeicherung ausgegeben wurde (im Zweifelsfall vor Rechnungsstellung oder Ausstellen lassen der Quittung die HU fragen). | |
− | + | :* Wer diese Regelungen nicht beachtet, riskiert, dass er auf den Kosten sitzen bleibt! Das hört sich ein bisschen formal an, ist aber leider unvermeidbar. | |
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Aktuelle Version vom 18. März 2022, 18:06 Uhr
AK-Struktur
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Verwendung von Spendenmitteln
Spendenkonto bei Digitalcourage
Der Verein Digitalcourage führt ein Konto für den AK Vorrat, auf das Spenden zur Finanzierung der Arbeit des AK Vorrat eingezahlt werden können. Wir danken allen Spendern herzlich für Ihre Hilfe.
Auf die Einrichtung eines Paypal-Accounts haben wir wegen Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes beim Betreiber verzichtet, auch wenn dies für Spender einfacher gewesen wäre. Wir bitten um Verständnis.
Historie: Ursprünglich führte Werner Hülsmann ein Konto, das wurde dann von der HU übernommen und später von Digitalcourage (vormals FoeBuD e.V.)
Verwendungsregeln für Spenden
- Über die Mailingliste wird im AK Vorratsdatenspeicherung Einvernehmen darüber hergestellt, dass eine Ausgabe für ein konkretes Projekt oder eine konkrete Aktion getätigt werden soll. Ersatzweise kann - nach einer Diskussion - auch eine Abstimmung erfolgen.
- Gezahlt werden kann immer nur gegen schriftlichen Nachweis, also ordentliche Quittung/Rechnung, aus der hervorgehen muss, dass das Geld für eine Aktion, ein Projekt des AK Vorratsdatenspeicherung ausgegeben wurde (im Zweifelsfall vor Rechnungsstellung oder Ausstellen lassen der Quittung die HU fragen).
- Wer diese Regelungen nicht beachtet, riskiert, dass er auf den Kosten sitzen bleibt! Das hört sich ein bisschen formal an, ist aber leider unvermeidbar.