Politische Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Freiheit statt Angst!
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(LA abgelehnt, die letzte Version wiederhergestellt und leicht repariert. Diese Seite sollte archiviert werden.)
 
(34 dazwischenliegende Versionen von 15 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
+
{{Information/Anmerkung|'''Diese Seite hat hauptsächlich archivarischen Charakter.''' Die Forderungen des AK Vorrat zur Vorratsdatenspeicherung finden sich in der ausführlichen [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf Stellungnahme] vom Juni 2007. Auch die [http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de Gemeinsame Erklärung] fordert ein Moratorium. Die Forderungen der Parteien, der Datenschützer und anderer Gruppen finden sich unter [http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/77/85/lang,de/ Materialien].}}
 
 
 
 
===Was will man nicht?===
 
 
 
  
 
Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur [[Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung|Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05]] nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen.
 
Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur [[Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung|Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05]] nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen.
Zeile 9: Zeile 5:
 
   
 
   
 
Vergl. hierzu die  
 
Vergl. hierzu die  
[http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051214-eu-verkehrsdaten.htm  Presseerklärung] des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt, vom 14.12.05
+
[http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051214-eu-verkehrsdaten.htm  Presseerklärung] des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Thilo Weichert, vom 14.12.05.
  
===Was will man unbedingt?===
 
  
  
 +
== Aktuelle Forderungen der Datenschützer (Diskussionsgrundlage) ==
 
Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:
 
Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:
  
 +
=== Genaue Regelung der Datenverwendung ===
 +
Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.
 +
*Wer darf was in welchen Fällen?
 +
*Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
 +
*Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
 +
*Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?
  
 +
Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.
  
1. Genaue Regelung der Datenverwendung
+
=== Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation ===
 +
*Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer [http://de.wikipedia.org/wiki/Telekommunikation Telekommunikationseinrichtung] werden.
 +
*Einsatz starker [http://de.wikipedia.org/wiki/Verschl%C3%BCsselung Verschlüsselungstechniken] (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von [http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymisierung Anonymisierungsdiensten] muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
 +
*Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.
  
 +
=== Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe ===
 +
*Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
 +
*Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
 +
*Zusätzlich ist die Bestellung einer [http://de.wikipedia.org/wiki/Ombudsmann Ombudsperson] zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
 +
*Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas [http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz Datenschutz] im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.
  
:Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.
 
  
:*Wer darf was in welchen Fällen?
+
==Forderungen der Datenschutzbeauftragten==
:*Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
+
Die Mitglieder der sog. [http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/privacy/workinggroup/index_de.htm Artikel-29-Gruppe], die die EU-Gremien zu Datenschutzthemen berät, haben sowohl zu den Plänen des  Europarates als auch denen der Europäischen Kommission kritisch Stellung bezogen und Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen gefordert, die bisher weder in nationalen noch in EU-Richtlinien verankert sind.
:*Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
 
:*Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?
 
  
  
:Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.
+
=== Kernforderungen: ===
 +
*Datenspeicherung ausschließlich zur Terrorbekämpfung
 +
*Richtlinie soll zunächst drei Jahre gelten
 +
*gemeinsame Obergrenze der Speicherfrist in allen Mitgliedsstaaten
 +
*größtmöglichen Speicherumfang statt Mindestumfang festlegen
 +
*Nachweis der Notwendigkeit der Speicherung und Bestätigung durch Parlament und Datenschutzbeauftragte
 +
*klarere Aussagen über Verwendungszweck der Daten
 +
*Liste der mit der Umsetzung befaßten Behörden soll erstellt werden
 +
*Zugriff nur auf die im spezifischen Fall einer Terror-Ermittlung notwendigen Daten
 +
*Zugriff bedarf richterlicher Genehmigung; mindestens aber unabhängiger Aufsicht
 +
*klare Stellungnahme gegen eine Pflicht zur Identifizierung
 +
*Daten getrennt und besonders gesichert (d. h. verschlüsselt) aufbewahren     
 +
*Standortdaten: nur die Funkzelle zu Beginn der Kommunikation
  
 +
'''Weiteres:'''
 +
*[http://www.privacyinternational.org/issues/policylaundering/library/Art29-WP113en-Data_Retention_Oct2005.pdf Empfehlungen] der Artikel-29-Gruppe vom Oktober 2005 (engl.)
 +
*[http://www.privacyinternational.org/article.shtml?cmd%5B347%5D=x-347-414545&als%5Btheme%5D=Data%20Retention Artikel über den Bericht der Artikel-29-Gruppe] vom November 2005 (engl.)
  
  
 +
== Forderungen der politischen Parteien ==
 +
=== FDP ===
 +
Im Antrag [http://dip.bundestag.de/btd/16/001/1600128.pdf Gegen eine europaweit verpflichtende Vorratsdatenspeicherung] (Drucksache 16/128, 1.12.05) fordert die [http://www.fdp.de FDP], die Bundesregierung solle
  
2. Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation
+
*in Verhandlungen auf europäischer Ebene den Willen des Deutschen Bundestags, der sich wiederholt gegen eine Mindestspeicherfrist ausgesprochen hatte, als Verhandlungsgrundlage betrachten und
 +
*einen davon abweichenden Beschluß von EU-Gremien, der deutsche Unternehmen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten würde, nicht mittragen.
  
 +
Der Antrag wurde am 15.12.05 im Bundestagsplenum [http://dip.bundestag.de/btp/16/16008.pdf debattiert] (Seite 552) und anschließend an die Parlamentsausschüsse überwiesen.
  
:*Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer [[Telekommunikationseinrichtung]] werden.
+
=== Grüne ===
:*Einsatz starker [[Verschlüsselungstechniken]] (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von [[Anonymisierungsdiensten]] muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.  
+
In einem Antrag an den deutschen Bundestag [http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600237.pdf Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen] (Drucksache 16/237, 14.12.05) fordern die [http://www.gruene.de GRÜNEN], daß die Bundesregierung
:*Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.
 
  
 +
*in europäischen Verhandlungen eine ablehnende Haltung zu einer Mindestspeicherfrist als Verhandlungsgrundlage wählt,
 +
*sich gegen die Einführung der europaweiten Speicherung der "Nutzerspuren" (TK-Verbindungsdaten, die Autorin) einsetzt,
 +
*Unternehmen keine Kosten für "bürokratische Maßnahmen" auferlegt.
  
 +
Der Antrag wurde am 15.12.05 im Bundestagsplenum [http://dip.bundestag.de/btp/16/16008.pdf debattiert] (Seite 552) und anschließend an die Parlamentsausschüsse überwiesen.
  
 +
=== FDP, GRÜNE, DIE.LINKE. ===
 +
In einem Antrag an den Deutschen Bundestag [http://dip.bundestag.de/btd/16/016/1601622.pdf Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen] (Drucksache 16/1622, 26.05.2006) fordert [http://linksfraktion.de/ DIE.LINKE.] zusammen mit Abgeordneten von FDP und GRÜNEN die Bundesregierung auf,
  
3. Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe
+
*gegen die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  vom 15. März 2006 (Richtlinie zur  Vorratsdatenspeicherung)  Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 230 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) zu erheben;
 +
*bis zur  Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von einer  Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in nationales Recht abzusehen.
  
 +
Der Antrag wurde am 20.06.2006 im Bundestagsplenum [http://dip.bundestag.de/btp/16/16038.pdf debatiert] (p. 3509ff). Der Antrag wurde bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion mit den Stimmen der SPD- und der Unionsfraktion abgelehnt.
  
:*Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
+
[[Kategorie:Politik]] [[Kategorie:Archiv]]
:*Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
 
:*Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
 
:*Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas [[Datenschutz]] im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.
 

Aktuelle Version vom 7. Dezember 2008, 22:09 Uhr

Information icon.png

Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)

Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Thilo Weichert, vom 14.12.05.


Aktuelle Forderungen der Datenschützer (Diskussionsgrundlage)

Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:

Genaue Regelung der Datenverwendung

Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.

  • Wer darf was in welchen Fällen?
  • Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
  • Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
  • Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?

Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.

Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation

  • Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden.
  • Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
  • Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.

Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe

  • Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
  • Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
  • Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
  • Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.


Forderungen der Datenschutzbeauftragten

Die Mitglieder der sog. Artikel-29-Gruppe, die die EU-Gremien zu Datenschutzthemen berät, haben sowohl zu den Plänen des Europarates als auch denen der Europäischen Kommission kritisch Stellung bezogen und Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen gefordert, die bisher weder in nationalen noch in EU-Richtlinien verankert sind.


Kernforderungen:

  • Datenspeicherung ausschließlich zur Terrorbekämpfung
  • Richtlinie soll zunächst drei Jahre gelten
  • gemeinsame Obergrenze der Speicherfrist in allen Mitgliedsstaaten
  • größtmöglichen Speicherumfang statt Mindestumfang festlegen
  • Nachweis der Notwendigkeit der Speicherung und Bestätigung durch Parlament und Datenschutzbeauftragte
  • klarere Aussagen über Verwendungszweck der Daten
  • Liste der mit der Umsetzung befaßten Behörden soll erstellt werden
  • Zugriff nur auf die im spezifischen Fall einer Terror-Ermittlung notwendigen Daten
  • Zugriff bedarf richterlicher Genehmigung; mindestens aber unabhängiger Aufsicht
  • klare Stellungnahme gegen eine Pflicht zur Identifizierung
  • Daten getrennt und besonders gesichert (d. h. verschlüsselt) aufbewahren
  • Standortdaten: nur die Funkzelle zu Beginn der Kommunikation

Weiteres:


Forderungen der politischen Parteien

FDP

Im Antrag Gegen eine europaweit verpflichtende Vorratsdatenspeicherung (Drucksache 16/128, 1.12.05) fordert die FDP, die Bundesregierung solle

  • in Verhandlungen auf europäischer Ebene den Willen des Deutschen Bundestags, der sich wiederholt gegen eine Mindestspeicherfrist ausgesprochen hatte, als Verhandlungsgrundlage betrachten und
  • einen davon abweichenden Beschluß von EU-Gremien, der deutsche Unternehmen zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten würde, nicht mittragen.

Der Antrag wurde am 15.12.05 im Bundestagsplenum debattiert (Seite 552) und anschließend an die Parlamentsausschüsse überwiesen.

Grüne

In einem Antrag an den deutschen Bundestag Freiheit des Telefonverkehrs vor Zwangsspeicherungen (Drucksache 16/237, 14.12.05) fordern die GRÜNEN, daß die Bundesregierung

  • in europäischen Verhandlungen eine ablehnende Haltung zu einer Mindestspeicherfrist als Verhandlungsgrundlage wählt,
  • sich gegen die Einführung der europaweiten Speicherung der "Nutzerspuren" (TK-Verbindungsdaten, die Autorin) einsetzt,
  • Unternehmen keine Kosten für "bürokratische Maßnahmen" auferlegt.

Der Antrag wurde am 15.12.05 im Bundestagsplenum debattiert (Seite 552) und anschließend an die Parlamentsausschüsse überwiesen.

FDP, GRÜNE, DIE.LINKE.

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof prüfen lassen (Drucksache 16/1622, 26.05.2006) fordert DIE.LINKE. zusammen mit Abgeordneten von FDP und GRÜNEN die Bundesregierung auf,

  • gegen die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung) Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 230 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) zu erheben;
  • bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von einer Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG in nationales Recht abzusehen.

Der Antrag wurde am 20.06.2006 im Bundestagsplenum debatiert (p. 3509ff). Der Antrag wurde bei einer Enthaltung aus der Unionsfraktion mit den Stimmen der SPD- und der Unionsfraktion abgelehnt.