APPD: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Bürgerrechte wählen
in Kategorie stöbern...
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Überarbeiten}} | {{Überarbeiten}} | ||
+ | |||
+ | Die APPD wurde vom Wahlausschuss nicht als Partei anerkannt und kann damit - bedauerlicherweise - nicht bei der Bundestagswahl gewählt werden. | ||
{{Parteien}} | {{Parteien}} |
Aktuelle Version vom 13. September 2009, 13:35 Uhr
<imagemap>
Bild:Qsicon Ueberarbeiten.png|24px| default Überarbeiten desc none </imagemap> |
Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf bitte mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. |
{{#ifeq: ||
}}
Die APPD wurde vom Wahlausschuss nicht als Partei anerkannt und kann damit - bedauerlicherweise - nicht bei der Bundestagswahl gewählt werden.
Wahlempfehlung
Credo
Die APPD ist laut Eigendefinition „der Anwalt des Pöbels und der Sozialschmarotzer“. Als politische Ziele nennt die APPD das Recht auf Arbeitslosigkeit bei vollem Lohnausgleich, die Neugliederung Deutschlands (Balkanisierung), die „Radikalisierung des Bildungsstandards“ bei gleichzeitiger Abschaffung der Schulpflicht, die Legalisierung aller Drogen und die Lockerung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts.
Oberstes Ziel ist für die APPD die Umsetzung der Pogoanarchie (auch Pogo-Anarchie), ein Gesellschaftsmodell für "Frieden Freiheit Abenteuer".
Positives
- Die APPD spricht sich gegen jeglichen Zwang (Arbeit, Schule, Drogenverbot) und damit auch Überwachung aus.
Quellen
- Die APPD zum Thema Videoüberwachung
Links
- In einem YouTube-Video äußert sich die APPD zu den Neun Fragen zur Bundestagswahl der OG Hannover.