Politische Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind [[Verbindungsdaten]]?)
 
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind [[Verbindungsdaten]]?)
 
   
 
   
Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt, vom 14.12.05
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http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051214-eu-verkehrsdaten.htm
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[http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/20051214-eu-verkehrsdaten.htm Presseerklärung] des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt, vom 14.12.05
  
 
===Was will man unbedingt?===
 
===Was will man unbedingt?===

Version vom 17. Dezember 2005, 15:59 Uhr


Was will man nicht?

Um gezielt Einfluß auf die nationale Umsetzung des EU-Beschlusses zur Speicherung von TK-Verbindungsdaten vom 14.12.05 nehmen zu können, ist es notwendig, den Spielraum und die Pläne des deutschen Gesetzgebers kennenzulernen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.(Bsp.: Was genau sind Verbindungsdaten?)

Vergl. hierzu die Presseerklärung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Weichelt, vom 14.12.05

Was will man unbedingt?

Andererseits sollte darüber Klarheit herrschen, welche Rechte und Freiheiten in jedem Fall verteidigt werden sollten. Das könnten sein:


1. Genaue Regelung der Datenverwendung


Der Zugriff auf die gespeicherten Daten muß so genau und so eng wie möglich geregelt werden.
  • Wer darf was in welchen Fällen?
  • Wer erteilt die Genehmigung zum Auswerten der Daten?
  • Gegen wen besteht ein Anspruch auf Auskunft?
  • Wer ist der Ansprechpartner für Beschwerden?


Der Zugriff von Privaten muß entweder vollständig unterbunden oder zumindest an hohe Auflagen geknüpft werden.



2. Keine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten in Internet und Telekommunikation


  • Ein Identitätsnachweis wie auch immer gearteter Art darf nicht Voraussetzung für die Benutzung des Internets oder einer Telekommunikationseinrichtung werden.
  • Einsatz starker Verschlüsselungstechniken (E-Mail, VPN, Funkstrecken, etc.) und von Anonymisierungsdiensten muß weiterhin unbeschränkt möglich sein.
  • Ausnahmeregelungen für die Betreiber privater Mailserver müssen formuliert werden. Dabei muß besonders auf die Verhältnismäßigkeit der Verpflichtungen Rücksicht genommen werden.



3. Aufklärung der Betroffenen ist eine staatliche Aufgabe


  • Um Schaden von den Bürgern abzuwenden, muß über die Gesetze zur TK-Verbindungsdatenspeicherung ausführlich von staatlicher Seite aufgeklärt werden.
  • Bürger müssen das Recht haben, zeitnah von der Auswertung ihrer Daten zu erfahren.
  • Zusätzlich ist die Bestellung einer Ombudsperson zu fordern, die betroffene Bürger bei Konflikten informiert und unterstützt.
  • Wegen der großen Komplexität ist eine qualifizierte Behandlung des Themas Datenschutz im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen zu fordern.